Kann mir mein Arbeitgeber einen Minijob verbieten??

  • Ist ein Hauptjob vorhanden, muss mit zweiter Lohnsteuerkarte abgerechnet werden. Ansonsten wäre es "Schwarzarbeit".

    So ein Quatsch. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal


    Du hast wohl noch nie was vom 400 € Job gehört, das ist selbstverständlich keine Schwarzarbeit. Der AG meldet das, wie schon geschrieben, bei der Knappschaft und bis 400 € darf jeder nebenbei dazu verdienen, ohne es versteuern zu müssen


    Anstrengend


    Edit: Der 400 € Job interessiert noch nicht mal bei der Steuererklärung

  • Ist aber total interessant, die TS fragte, ob ihr AG es ihr verbieten kann, ob sie einen 400 € Job annimmt. Nach Abgaben und Steuern hat sie gar nicht gefragt


    Ich habe in meinem ersten Posting nur gesagt, das sie das auch bedenken soll. Ob sie es macht, ist ihre Privatsache.


    Es bringt weder der TS, noch ihrem Kind etwas, wenn sie mehr Zeit nebenberuflich opfert und spätestens bei der Lohnsteuererklärung feststellt, dass es in der Abwägung zwischen Zeitaufwand, Werbungskostenaufwand und Einnahmen ein Minusgeschäft war, dass ihr bei der Annahme einer Vollzeitstelle beim AG erspart geblieben wäre.




    lg


    Camper

  • Vergebliche Mühe. Du schnallst es einfach nicht.


    Egal! Wenn du denkst, 400 € Jobs wären Schwarzarbeit, bitte


    Aber sprenge das Thema nicht weiter. Darum gehts hier nämlich gar nicht



    @TS: Was Camper schreibt, stimmt einfach nicht. Selbstverständlich darfst du bis 400 € Abgaben frei dazu verdienen. Wahrscheinlich weißt du das sowieso

  • Edit: Der 400 € Job interessiert noch nicht mal bei der Steuererklärung


    Dann verstehe ich nicht, warum in den Steuerformularen immer wieder nach zweiter Lohnsteuerkarte gefragt wird.


    Aber ich lasse das jetzt und andere Experten ran.


    lg


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Sahummel


    Gute Erkenntnis, du verstehst es einfach nicht


    Sie auch nicht?


    Btw. der Nebenjob würde erstmal mit Steuerklasse 6 versteuert. Schau mal in einem Nettorechner was das überhaupt noch bringen würde.
    Man bekommt das wohl bei der Steuererklärung zurück, aber wenn es ein eigentlich steuerfreier 400 Euro Job ist, wäre es mit dem anderen Job zusammen dann keiner mehr.


    lg


    Camper

  • Ja, dein Chef muss den Nebenjob genehmigen. Wenn er ablehnt, hast du Pech gehabt. Kannst den Nebenjob zwar trotzdem machen, aber wenn er dich dabei erwischt, kann er dich kündigen.


    die Aussage ist definitiv falsch!
    Es kommt immer auf die Formulierung im Arbeitsvertrag an!!!


    Und- der 1. (und nur einer!) Nebenjob bis zu 400 Euro ist steuerfrei- und somit ohne zusätzliche Steuerkarte machbar
    ab dem 2. muss über Lohnsteuerkarte abgerechnet werden.... erst am Jahresende wird über die Lohnsteuerberechnung gegengerechnet-
    da gibts keinen Diskussionsbedarf

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Ja, sie hat es dann auch nicht verstanden.


    Ich weiß gar nicht, was daran so schwer ist zu verstehen. Ich habe selber einen 400 € Job und ich kenne viele Vollberufstätige, die nebenbei einen 400 € Job haben oder einen Vollzeitjob ausüben und einen 400 € Job bei meinem Ex haben. Das hat absolut und überhaupt gar nix mit Schwarzarbeit zu tun.


    Ich hatte auch schon geschrieben, der AG meldet diesen Job bei der Knappschaft an. Nur ein Job, der nicht angemeldet ist, ist Schwarzarbeit.


    Und Steuerklasse VI benötigt man, wenn man mehrere Nebenjobs hat, in denen man insgesamt auf ÜBER 400 €/Monat kommt ODER wenn man zwei sozialvers.pflichtige Jobs hat. Ansonsten nicht.


    Das ist doch nicht so schwer zu verstehen oder willst du einfach immer das letzte Wort haben???

  • boah :crazy
    wenn man eine Haupttätigkeit hat, dann darf man nur einen steuerfreien Nebenjob haben
    siehe z.B. hier
    oder auch hier


    wenn man "nur" Nebenjobs hat, und keine Hauptbeschäftigung, dann darf man mehrere bis zu 400 Euro haben-


    aber gut, dass Du es besser weisst :dribbel

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)


  • Dann verstehe ich nicht, warum in den Steuerformularen immer wieder nach zweiter Lohnsteuerkarte gefragt wird.


    Ja, wenn du ÜBER 400 € monatlich kommst.


    Bei einem 400 € Job zahlt man KEINE Steuern oder Abgaben. Lediglich der Arbeitgeber meldet einen bei der Bundesknappschaft an.


    Kommt man über die 400 €, muss man sie versteuern, dann auf Steuerklasse 6 und dann muss man das auch in der Steuererklärung angeben.


    Aber du kannst monatlich zum Hauptjob 400 € dazu verdienen, ohne darauf etwas zu zahlen!!!



    Sahummel macht es so, ich habe schon genauso gearbeitet und ich kenne soooo viele Leute, die das so machen. Und das ist keine Schwarzarbeit, sondern ein ganz normaler legaler Nebenjob zum Hauptjob!


  • Ich hatte auch schon geschrieben, der AG meldet diesen Job bei der Knappschaft an. Nur ein Job, der nicht angemeldet ist, ist Schwarzarbeit.


    Das ist mir schon klar. Nun weiß ich natürlich nicht, ob die Knappschaft auch die Steuernummer des Minijobbers haben will. Wenn ja, dann kann da sehr schnell eine Retourkutsche kommen, wenn der Minijobber seine Steuererklärung macht.


    Ich weiß es nicht, ich hatte noch nie einen Zweitjob. Und auch während meiner Arbeitslosigkeit keine geringfügige Beschäftigung.


    Ich weiß es nur aus der Sicht meines Arbeitgebers, der stets eine Lohnsteuerkarte verlangt, sofern der geringfügig Beschäftigte auch noch einer hauptberuflichen Tätigkeit aus einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis nachgeht.


    Wobei er es jetzt ja einfacher hat. Ab heuer kriegt er ja keine Lohnsteuerkarte mehr, aber er meldet die Daten halt dem Finanzamt. Auch dann, wenn es nur 100 € Einkommen beim Arbeitnehmer sind, denn für den Arbeitgeber sind das ja steuerliche Aufwendungen. Ob nun da das Finanzamt eine Verknüpfung zwischen steuerrechtlichen Einnahmen aus dem Hauptjob und dem Nebenjob macht, kann ich nicht sagen.


    lg


    Camper


  • Wichtig in den Zusammenhang ist noch das der Arbeitgeber auch die Pauschal 2% Lohnsteuer abführt. Habe mal gehört das es AG gab die sich diese 8€ Sparen wollten und dann muss es der AN auf Lstkl. 6 Abrechnen... Weiß nicht ob dies Heute noch Möglich ist das der AG sich diese 2% Sparen kann.


    P.S. unter Umständen ist es besser ein Kleingewerbe Anzumelden und darüber Abzurechnen anstatt eines 400€ Jobs, bedeutet aber mehr Papierkram ;)

  • Nun weiß ich natürlich nicht, ob die Knappschaft auch die Steuernummer des Minijobbers haben will. Wenn ja, dann kann da sehr schnell eine Retourkutsche kommen, wenn der Minijobber seine Steuererklärung macht.


    Das ist wurscht - der klassische 400-€-Minijob - ist Pauschalversteuert - da gibt es keine Retourkutsche.
    Den kannst du auch in deiner Steuererklärung angeben - das ändert nichts.


    Nur mehrere Minijobs oder allgemeine Jobs nach Steuerklasse 6 werden versteuert.

  • Als Chef wäre ist erstmal sauer


    Die Frage ist, selbst wenn er dir die Genehmigung geben muss, wie sieht dann eure weitere Beziehung aus


    Ist es das Wert ?


    sehe ich genauso. Vor allen Dingen in der heutigen Zeit würde ich nichts riskieren. Ok, Recht haben und bekommen sind immer zwei verschiedene Paar Schuhe. Und man könnte auf seinem Recht bestehen.
    Aber ich wäre als Chef enttäuscht, um nicht zu sagen ärgerlich, wenn Du einerseits Vollzeit ablehnst, aber andererseits einen Nebenjob annimmst. Klar, dann hast Du natürlich mehr Geld, da Du die Einkünfte des Nebenjobs nicht versteuern musst, falls das ein 400,-€ Job ist. Andererseits wäre das gute Verhältnis zum Chef belastet. Wenn das mit der Übernachtung Deiner Kinder bei Deinen Eltern geht, ist das doch eine gute zuverlässige Kinderbetreuung, wo Du Dir nicht auch noch Sorgen machen musst. Arbeitsrichter urteilen heutzutage tendentiell eher pro AG wenn das zum Streitfall kommt. Ich kann das gut nachvollziehen, dass Du lieber 75% weiter arbeiten möchtest, um Zeit für die Kinder zu haben. Gleichzeitig aber 100% abzulehnen, um dann wo anders zu arbeiten, finde ich nicht ok und würde ich nicht wagen. Auch wenn das rechtlich abgesichert wäre.

  • Eine zweite Steuerkarte braucht zb auch wer eine Pension ( zb Waisengeld ) bekommt und noch arbeitet. Ist bei meiner geistig behinderten Schwester so..... Die 6 hat sie für die Pension, die ja versteuert wird, die 1 für ihren Job in der Lebenshilfe....


    Ansonsten kenne ich genug Menschen die 400 Euor Jobs neben ihrem Hauptjob machen. Solange man die Verdienstgrenze von 400 Euro nicth überschreitet braucht man keine Steuerkarte dazu und kann es auch in der St- Erklärung angeben ohne das es Konsequenzen hat und man mehr Steuern zahlen müsste.


    es wird wie hier schon oft so richtig erklärt eben pauschal versteuert.


    Ich hatte so einen Minijob schon neben der Schule... Und nie mit Steuerkarte.

  • Ich weiß es nicht, ich hatte noch nie einen Zweitjob. Und auch während meiner Arbeitslosigkeit keine geringfügige Beschäftigung.


    Wenn du es nicht weißt, dann hör doch auf, irgendwelche Behauptungen aufzustellen!


    Es haben hier nun schon genügend Leute gesagt, dass deine Behauptung schlicht und einfach FALSCH ist.


    Man, man, man... Wenn man keine Ahnung hat...