Fragen zum Unterhaltsvorschuss und Kindergeld

  • Hallo Zusammen


    Ich habe zwei Fragen


    1. Habe ich noch Anspruch auf Unterhaltsvorschuss wenn ich wieder arbeiten gehe ?


    2. Und wie sieht es mit dem Kindergeld aus ?


    Zur Zeit bekomme ich beides weil ich noch in der Elternzeit bin



    Lg

  • Beide Ansprüche sind unabhängig davon ob du arbeiten gehst.


    Unterhaltsvorschuss entfällt nur wenn du heiratest oder wenn die Mutter selber zahlen kann.
    Allerdings wird er so weit ich weiß nur max. 60 Monate lang gezahlt (verbessert mich falls ich falsch liege. )

  • Allerdings wird er so weit ich weiß nur max. 60 Monate lang gezahlt (verbessert mich falls ich falsch liege. )

    Die Leistungen werden längstens 72 Monate bezahlt .


    Muss ich dann den Unterhalt einklagen ?


    Wie lange bleibt dann das Kindergeld ?

  • Allerdings wird er so weit ich weiß nur max. 60 Monate lang gezahlt (verbessert mich falls ich falsch liege. )


    max. 72monate oder bis zum vollendeten 12.lebensjahr :D


    ansonsten wie schon geschrieben: unabhängig von arbeit. kindergeld bekommst du IMMER, wenn du ein kind hast, das bei dir ist. unterhaltsvorschuß bekommst du, wenn der andere elternteil keinen unterhalt leisten kann/ will, oder du (wieder) heiratest...


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • Muss ich dann den Unterhalt einklagen ?


    am besten eine beistandschaft beim jugendamt einrichten, die kümmern sich um die regelmäßige "überwachung" des unterhaltspflichtigen elternteils.


    Wie lange bleibt dann das Kindergeld ?


    kindergeld bekommst du, solange das kind bei dir lebt und noch zur schule geht bzw. eine ausbildung macht. bei über 18jährigen kindern haben diese selber anspruch auf das kindergeld, sofern sie sich in der ausbildung befinden.


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • Die Unterhaltskasse prüft ob der andere ET leistungsfähig ist - du kannst zusätzlich noch eine Beistandschaft beim Jugendamt einrichten.


    Kindergeld, bis das Kind eigenes Geld verdient :-) so grob zumindest - da hast du noch ein paar Jahre Zeit...

  • Nein bis jetzt nicht.


    Kann am 01.05. wieder arbeiten gehen.


    Mit dem Kindergeld war mir nicht bekannt und ich war der Meinung UVG kriegt man nur wenn man Sozialhilfe bekommt.


    Das mit dem heiraten lassen wir erst mal auf sich beruhen :nixwieweg

  • und ich war der Meinung UVG kriegt man nur wenn man Sozialhilfe bekommt.


    nein, unterhaltsvorschuß hat nichts mit sozialhilfe zu tun! der unterhalt steht dem kind zu, eigentlich sollte dieser ja von dem unterhaltspflichtigen elternteil kommen. kann dieser nicht zahlen, tritt an seine stelle (mit wesentlich geringerem betrag) der staat ein. heißt aber dann auch im umkehrschluß, daß der unterhaltspflichtige elternteil schulden beim staat anhäuft, die in den meisten fällen auch zurückgefordert werden.


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • 1. Schritt: Du forderst schriftlich den Unterhaltspflichtigen Elternteil auf, den Mindestunterhalt zu zahlen. Das noch diesen Monat und mit Zahlungseingang in sieben Tagen.
    2. Schritt: Du beantragst in 8 Tagen, auf jeden Fall noch diesen Monat UVG.
    3. Parallel eröffnest Du eine Beistandschaft beim JA.


    Wichtig, dass Du noch diesen Monat aktiv wirst, denn dann besteht ab diesem Monat Anrecht aufs Geld.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • UVG gibt es eigentlich nur, wenn Du den Nachweis führen kannst, dass der Zahlungspflichtige zur Zahlung aufgefordert wurde (und nicht zahlt). Das muss der sachbearbeiter bei der genehmigung prüfen. Darum halt immer der erste Schritt. Schriftlich "Geld" schreiben beim Unterhaltspflichtigen. Dann steht er im Senkel. Selbst wenn man weiß, er kann nicht zahlen/wird nicht zahlen. Behördengedöhns halt ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich bin mir jetzt nicht 100% sicher, bin auch grade zu faul nachzuschlagen, aber der Unterhaltsvorschuss ist auch unabhängig von einer Heirat! Weil ein neuer Partner nicht zum Regelunterhalt eines Kindes herangezogen werden darf! Gibt es Gesetzesänderungen zu ...


    Der Unterhaltspflichtige muss sein Einkommen nachweisen und dann wird berechnet, ob Unterhalt und in welcher Höhe Unterhalt geleistet werden kann!


    Wenn ihr in Ruhe und Frieden auseinander gegangen seid, dann gib Deinem Expartner den Tipp freiwillig eine Art Taschengeld zu zahlen, damit der gute Wille rüber kommt! Ansonsten kann das auch schnell im Strafverfahren enden, wegen Unterhaltspflichtverletzung und Verletzung der Garantenpflicht! Reagieren die Richter äußerst schmerzhaft!


    Unterhaltsvorschuss wird dauernd angeglichen an das Alter des Kindes und kriegst bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, sprich im Monat vor dem 13. Geburtstag letztmalig, danach gibt es eine Art Sozialhilfe .... Wenn Dir das Geld trotz Arbeit nicht reicht, besteht sogar die Möglichkeit Kindergeldzuschlag zu beantragen! Das sind dann glaube ich nochmal 32 Euro mehr im Monat! Das wiederum ist aber Einkommensabhängig!

  • Leider stimmt das was du geschrieben hast, hinten und vorne nicht und trägt nur zur Verwirrung bei....


    UVG bekommt man nicht, wenn man verheiratet ist, definitiv nicht.
    Er wird auch nicht dauernd an das Alter des Kindes angepasst, es gibt nur 2 Stufen...die Erste bis 6, die Zweite 6 -12.
    Und wenn der zuende ist, gibts auch keine Art Sozialhilfe....


    Und Kinderzuschlag sind max. 140 Euro je Kind, zwei Jahre lang, eigenes Einkommen des Kindes wie Unterhaltsvorschuß, Unterhalt, Rente wird darauf angerechnet und die Eltern müssen monatlich 900 Euro brutto haben.


    Gruß
    Igrainne

    Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens...

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  • ja, und UVG ist auch nicht vom Einkommen des BET abhängig - alles andere schon....


    Also, du hast schon alles richtig gemacht - die Mühlen werden mahlen und du bekommst Geld was euch zusteht und das
    Amt kümmert sich um alles weitere und du bist bei dem Thema raus - wenn die Ex Fragen hat - soll sie den Sachbearbeiter anrufen.

  • Also so weit ich weiß, weil wir das unlängst diskutiert haben meine Sachbearbeiterin von der Beistandschaft und ICH, ist das Gesetz in sofern geändert worden, dass ein NEUER PARTNER, der NICHT biologischer Elternteil ist, nicht zum Unterhalt herangezogen werden darf! Auf Grund dieser Feststellung hat das Kind einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss - der vom Unterhaltspflichtigen also vom Elternteil der Unterhalt schuldet, zurück gefordert wird!
    Diese Gesetzesänderung trat wohl auch erst zum 1.10.2010 in Kraft. Sollte ich hier falsche Infos haben, dann sind die bei unserem JA schlicht und ergreifend unfähig. Denn mein Exmann hat vor zu heiraten, zahlt seit seinem Auszug vor 4 Jahren keinen Cent Unterhalt und weil mir die persönliche Streiterei zu blöd geworden ist habe ich das vor 2 Jahren aus der Hand gegeben.


    Nun hat das hiesige JA Klage beim Familiengericht eingereicht, nun soll ich (Harz4 dank Exmann) knapp 340 Euro Unterhalt zahlen für unseren Sohn, der bei ihm lebt. Als ich anmerkte, dass er den allein erziehenden Status nicht für sich in Anspruch nehmen kann und dass doch hier eine Hochzeit bevor stünde und wohl in diesem Fall die Stiefmutter auch mit herangezogen würde, verneinte sie mit eben dieser Begründung!


    Also das ist dann vielleicht genau der Punkt, an dem sich doch beim JA noch einmal ganz genau BERATEN LASSEN MUSS!!!!!


    Das mit dem Kindergeldzuschlag habe ich angeregt mal nachzufragen, wie sich da die Höhe verändert hat und so weiter weiß ich nicht! Aktuell waren bei mir Zahlen von 32 Euro pro Kind, wenn das nach oben korrigiert wurde, dann ist das ja sehr schön!