Ex verweigert Unterlagen für Unterhaltsberechnung

  • Hallo zusammen,



    also mein Mann weigert sich seit 4 Monaten Unterhalt für mich und das Kind zu zahlen, da er der Meinung ist, er werde doch kein Geld bezahlen für die Frau die sein Leben zerstört hat (naja, er hat sich getrennt, aber man muss ihn ja nicht unbedingt verstehen...)



    der von mir beauftragte RA hatte ihn zwar angeschrieben aber sonst nichts weiter unternommen, daher habe ich ihm nun gekündigt.



    ich würde mich mit meinem Mann gern vernünftig einigen bzgl. Unterhalt, aber man kann mit ihm leider nicht reden.



    er ist der Meinung, dass ich ALG II beantragen muss, da das bei mir als Einkommen zählt...er glaubt mir nicht dass es nicht so ist. gibt es viell. hierzu irgendeinen § der das belegen könnte oder eine Vorschrift?



    ich möchte kein ALG II beantragen, sondern nur Landeserziehungsgeld und mich mit Kindergeld und Unterhalt irgendwie durchschlagen...er ist aber der Ansicht, dass mir das alles als Einkommen anzurechnen ist und somit seine Unterhaltspflicht schmälert.



    das Problem ist, dass ich ohne Angabe meines Einkommens - also auch des Unterhalts - kein LERzGeld und Wohngeld beantragen kann. solange ich das aber nicht bekomme - und somit als Einkommen angebe - will mein Ex auch keinen Unterhalt zahlen...




    es ist echt zum Haare raufen...und langsam läuft mir die Zeit weg, da ich nur noch 1 Monat Elterngeld bekomme!



    kann mir jemand sagen, ob LERzG und Wohngeld unterhaltsrelevantes Einkommen sind beim Berechtigten??? und falls nicht wie kann ich das meinem Mann beweisen?



    einen neuen RA kann ich mir nicht leisten :-(



    cih möchte von meinem Mann doch lediglich den Kindesunterhalt und den mir zustehenden Unterhalt und ihn nicht ausbeuten - aber ich kann doch auch nicht auf alles verzichten nur weil er der Meinung ist ich solle gefälligst arbeiten gehen wenn ich Geld brauche?!



    Hoffe auf Hilfe!



    :thanks:

  • .er ist aber der Ansicht, dass mir das alles als Einkommen anzurechnen ist und somit seine Unterhaltspflicht schmälert.


    umgekehrt: wenn du ALG II beziehen würdest würde die ARGE dich verpflichten, ihn auf Unterhalt für dich zu verklagen, und dieser wird dann angerechnet aufs ALG II.


    Dein Einkommen hat auch nichts mit dem Kindesunterhalt zu tun, das muß er so oder so zahlen, und zwar anhand seines Einkommens. Deins hat nichts damit zu tun, nur mit dem evtl. Betreuungsunterhalt für dich.


    Für den Kindesunterhalt solltest du dich ans JA wenden und dort eine Beistandsschaft einrichten, übergangsweise evtl. noch Unterhaltsvorschuss ( damit du überhaupt erstmal was hast)

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Hi,


    um an die Unterlagen zu kommen, die zur U-berechnung erforderlich sind,
    mußt du unter Umständen einen Auskunftsklage anstrengen.


    gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • @ babbedeckel:


    Was genau ist eine Auskunftsklage, und kann eine schon eingerichtete Beistandschaft die auch einreichen, oder muss ich das selbst machen?

    Verzage nicht, es geht immer weiter- ob Du willst oder nicht willst- Also mach das Beste draus

  • Hi,


    ja, die Beistandsschaft kann das auch machen. Sie werden deinen EX -erstmal- zur Offenlegung des Einkommens auffordern.
    Macht der EX das nicht, so können sie(du) auf Auskunft klagen.


    Weigert sich ein U-Pflichtiger so kann er gezwungen werden, über die Einkünfte Auskunft zu geben.



    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
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  • Danke für eure Antworten. habe nun doch einen anderen RA beauftragt. KV meinte er würde ja alle Unterlagen rausgeben, er will aber dass halt alles richtig berechnet wird (heißt bei ihm, er will dass er möglichst wenig zu zahlen hat...). mal sehen wo das hinführt.

  • Der Königsweg ist die Beistandschaft des Jugendamtes, wie es auch der Gesetzgeber festgelegt hat. Anwalt ist teurer, komplizierter und normalerweise langsamer.
    Reichen die Jugendämter Auskunftsklage ein, wird die Auskunftserzwingung meist vom Gericht ohne jegliche Anhörung des Beklagten verfügt, da das Jugendamt als Behörde agiert hat und der Beklagte im Verzug steht. Das ist beim Anwalt erst vom Gericht zu prüfen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das Einkommen wird mutmaßlich dasselbe sein ;)

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Hmmm, ja das stimmt wohl...hätte mich also tatsächlich ans Jugendamt wenden können. bin auch der irrigen Meinung erlegen, dass ich ja so nie meinen Unterhalt errechnen kann...den KU kenn ich ja bereits, daher bin ich auf die Idee gar nicht gekommen.



    allerdings kommt es ja beim TRennungsU auf das eheprägende Einkommen (und SChulden...) an und beim KU auf das Einkommen im aktuellen Zeitpunkt, oder lieg ich da falsch?

  • Uups. Der Kindesunterhalt ist bereits berechnet? Dann kann Dein Ex ganz cool die Schreiben Deines Anwaltes aussitzen. Denn dann liegt eigentlich alles vor, was er liefern muss. Alle 24 Monate. Früher muss er nichts mehr liefern. Darum hat Dein alter Anwalt wohl auch nicht mehr unternommen. Mit einer Klage kommst Du dann nicht durch.
    Hast Du sein jetziges Einkommen, kannst Du eigentlich den Trennungsunterhalt berechnen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • nein der KU wurde nicht offiziell berechnet, aber den zu berechnen is ja nu keine so schwere Sache (brauche ja nicht sein genaues Einkommen, sondern nur die "Spanne" in die er fällt), im Gegensatz zum TrennungsU, da sich sein und mein Einkommen mehrfach verändert haben und jetzt auch wieder verändern werden. da er alle Unterlagen mitgenommen hat kenne ich seine Abzüge etc. nicht...bisher ist er jedenfalls seiner Auskunftspflicht nicht nachgekommen ...



    hat aber großzügigerweise den Unterhalt für mich und das Kind für die letzten vier Monate mit den Möbeln verrechnet, die er mir hier gelassen hat :anbet wenns net so tragisch wär könnt man schon fast wieder drüber lachen

  • ich befinde mich seit fast einem jahr in ähnlicher situation! meine erfahrungen sind folgende:


    so, wie du das handeln deines ex beschreibst: ...er hat seine EK- unterlagen sofort mitgenommen etc. weiß er ganz genau, was er tut!
    auch wenn es weh tut- dabei geht es ihm nur nur um eins: um geld! darüber solltest du dir im klaren sein, bzw. es ganz schnell werden!


    mein rat:


    dein RA hat ihn sicherlich -mit fristsetzung- zur sofortigen auskunft seiner gesamten einkünfte aufgefordert?! weigert er sich zur auskunftserteilung innerhalb der ihm gesetzten frist- soll dein RA sofort!!! Stufenklage beim zuständigen Amtsgericht erheben, bezügl. der Auskunftserteilung !
    Grund: unterhaltsansprüche für zurückliegende Zeiträume können erst ab Datum KLAGEERHEBUNG geltend gemacht werden!


    d.h. jeder hinaus gezögerte tag kostet dich geld, das dir zusteht!



    und er kann nicht einfach nach seinem ..gut-dünken" möbel oder anderes mit zu leistenden unterhaltszahlungen verrechnen! außer ihr habt dergleichen schriftlich vereinbart! (was du hoffentlich nicht getan hast!)


    ich gebe dir gern weitere auskunft darüber, wenn interesse besteht! allen anderen natürlich auch!


    ansonsten wünsche ich dir erstmal alles gute!


    mit besten grüßen aus berlin!


    jiule

  • quote='judith4261',index.php?page=Thread&postID=894980#post894980]
    Grund: unterhaltsansprüche für zurückliegende Zeiträume können erst ab Datum KLAGEERHEBUNG geltend gemacht werden!


    [/quote]


    Zum Glück nicht. Sondern ab dem Tag, an dem der Unterhaltspflichtige (nachweislich) zur Zahlung aufgefordert worden ist. Also ab Datum erstes Schreiben: "Zahl mir Unterhalt, leg Dein Einkommen offen."

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • jup, das stimmt, es kommt nur auf die Aufferund in dem Monat der TRennung an, damit habe ich mir erstmal alle Ansprüche erhalten...das Problem ist nur, das ich nicht klagen möchte.



    wenn mein Mann so sehr an seinem GEld hängt soll ers um Gottes Willen behalten. dass ich zu Hause bin um UNSER Kind zu erziehen, weil wir GEMEINSAM beshclossen haben eine Familie zu gründen scheint bei ihm völlig verblasst zu sein. bei uns ist er derjneige der noch nicht auf Elternebene angekommen ist und mir ständig eins reinwürgen will.



    ich habe keine Lust und Kraft mich mit ihm vor Gericht zu streiten. wenn er endlich mal den KU zahlt, dann wäre ich schon zufrieden. ich hoffe dass er endlich mal zur Vernunft kommt, wenn der neue RA ihm diesbezüglich schreibt.

  • Das ist prinzipiell eine nüchterne Einstellung so lang du kein ALG2 beziehst :-). Dann kommt nämlich die Allgemeinheit für eure Familieplanung auf. Und versteh mich bitte nicht falsch: Ich war auch eine Weile drauf angewiesen. Aber nur weil der Guteste sein Geld behalten möchte - naja, möchten wir das nicht alle gegenüber Steuerbehörde, Elektrokonzern, Vermieter :D?


    Davon mal abgesehen glaub ich irrt er sich ein wenig das ALG2 eine gute Sache für ihn wäre. Stellst du einen Antrag auf ALG2 und ist das Kind noch unter 3 Jahre müsste er eigentlich Betreuungsunterhalt zahlen. Und meines Wissens muss man da nicht klagen, die Arge geht für ihn in Vorleistung und kommt da ganz allein auf ihn zu. Dafür bekommst du bei Antragsstellung so einen Schnipsel bzgl. Unterhaltsansprüche die du gegen den Vater hast.


    Also, soll er mal den Ball ganz flach halten...

  • tjaja soweit denkt der Gatte aber nicht...sein Denken hört dort auf, wo er mir schaden kann, dafür braucht er seine ganze Gehirnleistung...



    also ich beziehe kein ALG II,



    könnte ich zwar, da ich derzeit 400 € weniger habe als mir mit ALG II zustehen würden, aber ich schränke mich eben sehr ein, momentan gehts...wenn allerdings das Elterngeld weg ist, hab ich nur noch das Kindergeld. und das reicht nichtmal für Windeln. ich weiger mich aber das zu beantragen nur weil er seiner Verpflichtung nicht nachkommt, wenn allerdings bis April gar kein Geld kommt, werd ich wohl oder übel dran glauben müssen .

  • Ja, dann wird dir wohl nix übrig bleiben. Wart ihr verheiratet? Hast du noch eine Stelle bei der du bald wieder einsteigen kannst? ALG2 ist nachrangig, soll heißen erst werden die überall sonst suchen. Bis dahin gehen sie für den Vati -im Fall der Fälle- in Vorleistung.


    Noch ein Edit: Wenn er bis dahin kein KU bezahlt, wirst du auch UVG beantragen müssen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Raanan ()