Kv will urplötzlich gemeinsames Sorgerecht!!

  • Hallo Bambus89,
    ich staune immer wieder, wie viele Mütter von ue Vätern ohne ''Sorgerecht'' ''sorgevolles'' Verhalten erwarten - so wie Du. Warum sollte sich ein Vater ohne 'Sorgerecht' auf eine (enge) Beziehung zum Kind einlassen wenn er immer damit rechnen muss, dass die Mutter z.B. weit wegzieht oder ihn auch nur von einer Miterziehung ausschließt? Gerade die Weigerung, die gemeinsame elterliche Sorge zu erklären, signalisiert dem Vater, dass sie ihn von der Miterziehung und dem Vertrauensschutz für eine (enge) Beziehung zum Kind ausgrenzen will. Gerade bei lockeren Partnerbeziehungen von Eltern muss dieses väterliche Misstrauen doch erst recht besonders groß sein.
    MfG krypa

  • Warum sollte sich ein Vater ohne 'Sorgerecht' auf eine (enge) Beziehung zum Kind einlassen...

    Weil es ohne Wenn und Aber das Recht des Kindes ist. Erst danach kommen die Rechte der Eltern. Umgekehrt ist kindisch.

  • Hi,

    Weil es ohne Wenn und Aber das Recht des Kindes ist. Erst danach kommen die Rechte der Eltern. Umgekehrt ist kindisch.

    kann man alles leicht von der anderen Position sagen.


    Die Frage ist nun aber erst, in wie weit wer, wie Kooperationsfähig ist. Aufeinander zugehen würde sicherlich helfen.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Krypa, ich rede von den "Menschenrechten der Kinder" - da steht nix von drinn, dass das Recht eines Kindes auf Umgang mit seinen Eltern vom Sorgerecht, gemeinsamen Sorgerecht, Unterhaltszahlungen oder keine Unterhaltszahlungen, UET- oder Wechselmodell-Leben abhängig sei.


    Es hat ein Recht auf seine Eltern. Punkt. Ohne Wenn und Aber.

  • Hallo Bambus89,
    ich staune immer wieder, wie viele Mütter von ue Vätern ohne ''Sorgerecht'' ''sorgevolles'' Verhalten erwarten - so wie Du. Warum sollte sich ein Vater ohne 'Sorgerecht' auf eine (enge) Beziehung zum Kind einlassen wenn er immer damit rechnen muss, dass die Mutter z.B. weit wegzieht oder ihn auch nur von einer Miterziehung ausschließt? Gerade die Weigerung, die gemeinsame elterliche Sorge zu erklären, signalisiert dem Vater, dass sie ihn von der Miterziehung und dem Vertrauensschutz für eine (enge) Beziehung zum Kind ausgrenzen will. Gerade bei lockeren Partnerbeziehungen von Eltern muss dieses väterliche Misstrauen doch erst recht besonders groß sein.
    MfG krypa


    Naja,


    ein geteiltes Sorgerecht bedeutet, daß man immer zu Zweit unterschreiben muss.


    Wenn man den Vater bisher noch zu keinem Besuch bewegen konnte, wie soll das dann mit den Unterschriften laufen?


    Ich glaube kaum, daß ein Vater, der sein Kind nicht sehen möchte mit halben Sorgerecht plötzlich voller Interesse die verschiedenen Kindergärten / Krippen beäugt um mit der Kindsmutter zu entscheiden, welche wohl die Beste sein könnte...

  • es steht aber auch nirgends, dass er das kind nur besuchen darf. besuchen heißt für mich: der nette onkel von nebenan kommt mal für ne stunde vorbei. das kind hat ein recht auf umgang mit beiden elternteilen, nicht nach gutdünken der mutter, die danach entscheidet, wer würdig ist das kind zu sehen.


    es heißt auch nicht geteiltes sorgerecht. man teilt nichts, man übt etwas gemeinsam aus, nämlich die sorge um das wohlergehen des kindes.


    henne-ei-problem nenne ich das.



    und auch wenn mir jetzt wieder ein wortfetisch vorgeworfen wird, ich lebe sehr gut damit, dass ich denke, dass man durch sprache das ausdrückt, was man denkt.

  • Hallo maschenka,
    es steht aber drin, dass die Ausgestaltung der Elternbeziehungen auch dem Rahmen der jeweiligen Vertragsstaaten vorbehalten bleibt. Ausserdem steht im § 1626 BGB zur Definition der elterlichen Sorge:
    ''(1) Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).''
    Da steht nicht drin, dass jeder (ue) Vater diese Pflicht und dieses Recht hat, denn das wird im § 1626 a prinzipiell erst mal ausgeschlossen. Watt denn nu?
    MfG krypa

  • Ich hab hier das gefühl, dass es fast zu einer grundsatzdiskussion gekommen ist, deshalb:




    deine Geschichte ist fast zu schön um wahr zu sein (bei mir liefs und läuft es genau so, wirklich genau so, nur das mit dem GSR ist nicht dabei). Ich kann dich super gut verstehen. Ich finde nicht, das der KV das Recht hat ein Kind zu sehen und besuchen zu dürfen, wenn er ind er SS kein Interesse gezeigt hat und danach noch weniger. Ich weiß nicht ob er dir das auch angetan hat, aber ich hatte zudem unter der SS mit Psychoterror seinerseits zu kämpfen und mit Beleidigungen aller art. Leider sehen die JA das anders.




    Jedenfalls: Ich würde mich an deiner stelle nicht verrückt machen lassen. wenn der KV interesse daran hat, lässt sich eh nichts ändern. Wenn aber alles von den Großeltern kommt, dann würde ich das vll mal beim Opa ansprechen. Ihm versuchen klar zu machen, dass wenn er seine Enkelin sehen möchte auch kein größeres Problem dabei ist und deshalb kein Anlass besteht gleich mehrere Schritte, wie zum Beispiel das Kennenlernen, zu übergehen.




    Hoffe dass sich alles zum Guten wendet und dein gewünschtes Ergebnis zustande kommt.


    Kopf hoch, das wird schon alles!




    Lg Cuoricino

  • Ich finde nicht, das der KV das Recht hat ein Kind zu sehen und besuchen zu dürfen, wenn er ind er SS kein Interesse gezeigt hat und danach noch weniger.


    :hae::ohnmacht::kopf

  • Ich finde nicht, das der KV das Recht hat ein Kind zu sehen und besuchen zu dürfen, wenn er ind er SS kein Interesse gezeigt hat und danach noch weniger.


    Das Kind hat aber das Recht den Vater zu kennen und mit ihm Zeit zu verbringen, ganz egal, ob der Vater sich während der Schwangerschaft gekümmert hat oder nicht.

  • Hallo Krypa,
    wie die "rechtliche" Seite ausgestaltet wird, interessiert Kinder nicht. Die wollen "nur" beide Eltern.
    Ich empfinde es als infantil, wenn erwachsene Menschen hergehen und sagen, dass sie nur dann verständlicherweise dem Recht des Kindes auf beide Eltern nachkommen wollen/möchte/würden/sollten, wenn sie ihr subjektives Maximum an Rechten durchsetzen können oder ihre Erwartungen erfüllt sehen... geht beides nicht.

  • Sicher, das steht außer Frage. Hier geht es um den KV. Wenn ein Kind den Wunch äußert seinen Vater kennenlernen zu wollen (auch wenn es noch klein ist), dann ist das was anderes. Dann sollte die Mutter alles in Bewegung setzen was geht, damit auch ein Kontakt zustande kommt.

  • Sicher, das steht außer Frage. Hier geht es um den KV. Wenn ein Kind den Wunch äußert seinen Vater kennenlernen zu wollen (auch wenn es noch klein ist), dann ist das was anderes. Dann sollte die Mutter alles in Bewegung setzen was geht, damit auch ein Kontakt zustande kommt.


    Ein Säugling kann diesen Wunsch naturgemäss nicht äussern und trotzdem ist es für den Säugling vor allem für die Eltern-kind-Bindung wichtig beide Elternteile von Beginn an kennenzulernen. Also haben beide Elternteile im Sinne des Kindes danach zu handeln, egal ob der Vater während der Schwangerschaft die Kotztüte gehalten hat, nächtliche Fressattacken mit einer Fahrt zu McD gestillt hat oder eben abwesend war.

    Einmal editiert, zuletzt von malikaaron ()

  • Ja Leute, nicht nur in der SS, versteift euch mal nicht darauf. Hier gehts um das gesamt-Paket. Ein Interesse sollte geäußert werden, vom Vater oder auch vom Kind. Ich wollte damit nur sagen, dass ein Vater nicht automatisch das recht dazu hat, wenn er sich 0,0 um das Kind gekümmert hat. in der SS und auch NACH DER GEBURT. wenn nicht einmal ein anruf kommt oder sonstiges. und jetzt mal an alle, deren Kinder eine Beziehung zum Vater haben auch wenn die Eltern getrennt sind: Ich finde die Beziehung zueinander gut. so sollte es sein. aber eben nicht, wenn der KV das Kind nicht will. (was durch das Desinteresse an dem Kind geäußert wird, meiner meinung nach)

  • 27 ist bei mir der KV... und ja nicht jeder ist mit 27 reif genug, der nächste mit 40 noch nicht. Bald gibts dann nur noch 60 Jährige Väter und Mütter :kopf
    Aber Verantwortungsbewusstsein sollte man VON ANFANG AN haben. Ohne dieses der Mütter gebe es oft die Kinder nicht!!!!!!! kaum Interesse und noch Verständnis für Väter sollen AE-Mütter haben. Würden die Mütter so handeln, müssten noch mehr Kinder leiden und verwahrlosen.


    Und gem. Sorgerecht, das einiges für AE erschwert und interesselosen Vater mehr Macht gibt, soll das Interesse ändern???
    Nicht immer ist GSR gut!!!!


    WIE IMMER hat jeder seine Sichtweise... :rainbow: Artet hier in einer Diskussion aus in der jeder aufgrund seiner Situation einen Standpunkt einnimmt.
    Finde im Übrigen toll, dass es viele männl. AE's gibt und Umgangs-Väter die ihr Kind lieben und sich gerne kümmern!!!*daumenhoch*
    Dass die Welt nicht rosa ist und glitzert wissen wir, und es Väter gibt, die sich nicht um ihr Kind kümmern, auch. Auch Mütter, die sich wenig kümmern, gibt es.
    Aber die Situation und der status quo der TS ist
    - ein KV der nicht KV sein will und ggf reinfinden muss/wird,wenn er denn WILL
    - kaum Interesse zeigt
    - eine KM die alles alleine gemeistert hat und meistert


    --> derzeit GSR undenkbar, Zukunft offen


    Also liebe TS lass dich nicht stressen :sonne :blume


    Und für weitere Diskussionen über das was ich schreibe stehe ich nicht zur Verfügung :D MEINE Sicht.


    Step by Step.

    * * * *Es ist nur so lange alles schlecht, bis es dir egal ist :strahlen !

    Einmal editiert, zuletzt von Bambus89 ()

  • Aber Verantwortungsbewusstsein sollte man VON ANFANG AN haben. Ohne dieses der Mütter gebe es oft die Kinder nicht!!!!!!!



    Da hast Du Recht. Voll und ganz. Wenn es alle hätten würde es nicht so viele Kinder geben die KV oder KM vermissen. Dann schaut man sich vorher an mit wem man da zusammen ist. Und die Ausnahmen welche sich im laufe der Zeit verändern lasse ich mal außen vor.
    Verantwortung schließt auch ein das man keinen Krieg führt.
    Und nun bitte nicht kommen das KV`s Kriege führen.


    "Stellt euch vor es ist Krieg und keiner geht hin."

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()


  • Verantwortung schließt auch ein das man keinen Krieg führt.


    danke!!


    und es schließt auch ein, dass man sich von dem gedanken verabschiedet, dass man nur selbst weiß, was gut für das kind ist. die meisten väter sind anders, aber sicher nicht besser oder schlechter.