Fruchtwasseruntersuchung und Vaterschaftstest

  • Nachdem ja hier einige sind, die dem Ex beweisen mussten, dass das Kind wirklich von ihm ist, kam ich heute Nachmittag auf folgende Frage:


    Wenn die werdende Mama aus div. Gründen eine Fruchtwasseruntersuchung machen lässt, kann da gleich der Vaterschaftstest mitgemacht werden?


    Oder gibt es rechtliche Gründe, warum es nicht gehen würde?



    Lg
    b-z-M

  • Hallo,
    dann müsste sich ja im Gegenzug der Vater auch testen lassen, damit das Erbgut miteinander verglichen werden kann - ansonsten kann die Vaterschaft ja nicht festgestellt werden!

    Ich bin verantworlich für das, was ich sage - nicht für das, was Du verstehst :strahlen....Gruß, die Mau

    Einmal editiert, zuletzt von Maubär 67 ()

  • Vor einigen Jahren war es auf jedenfall noch, dass man da den Vaterschaftstest mitmachen konnte.
    Man kann nur nicht die Mutter zu einer Fruchtwasseruntersuchung zwingen um schon vorgeburtlich einen Test zu machen.
    Aber ob das noch aktuell ist, weiß ich nicht.

    If life fucks you, just lean back and enjoy! :brille

  • @ maubär, klar, dass der Vater mitgetestet werden muss, muss er ja beim anderen Test auch ;)

  • ...Schlauch-steh...wat`n für`n anderer Test?
    Und wenn Vaddern einverstanden ist gibbet doch rechtl. keine Prob`s?

    Ich bin verantworlich für das, was ich sage - nicht für das, was Du verstehst :strahlen....Gruß, die Mau

  • Oder gibt es rechtliche Gründe, warum es nicht gehen würde?


    Das Kind muss geboren und am Leben sein, dann erst kann ein Test angestrebt werden. Sonst gibt es keine rechtliche Handhabe. Dieser Test wurde bei meiner Kleinen über Blutentnahme gemacht durch ein KH. Ebenso bei mir und beim KV. Mit Foto und sogar Fingerabdruck... :ohnmacht:
    Kam mir vor, als hätte ich ne Bank ausgeraubt.



    Alles andere davor ist mehr privater Natur und ist rechtlich nicht haltbar. Von daher würde ich das lassen.


    LG

    Ich bin und bleibe - hoffentlich - eine Kämpfernatur. Dazwischen bin ich mal schwach... :bigkiss

  • Wenn beide in Frage kommenden Eltern einverstanden sind, spricht erst einmal nichts dagegen.


    Wenn die Fruchtwasseruntersuchung allerdings dazu dienen soll über einen möglichen Schwangerschaftsabbruch aus medizinischer Indikation nachzudenken, dann halte ich eine gleichzeitige Vaterschaftsbestimmung nicht für ganz unproblematisch. Man könnte dann nämlich auf den Gedanken kommen, dass das Ergebnis des Vaterschaftstest die Entscheidung über einen Abbruch mitbeeinflussen könnte.

  • Man könnte dann nämlich auf den Gedanken kommen, dass das Ergebnis des Vaterschaftstest die Entscheidung über einen Abbruch mitbeeinflussen könnte.


    :hae:


    Also die meisten Mütter ( bis auf ganz ganz wenige Ausnahmen) wissen eigentlich, wer der Vater ist. Meistens dient der Vaterschaftstest doch dazu, dem Vater zu beweisen dass er es ist. :frag

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Also die meisten Mütter


    Darüber will ich in dem Fall gar nicht spekulieren.


    Solche Überlegungen sind aber ein guter Grund keine Geschlechtsbestimmung bei der Fruchtwasseruntersuchung durchzuführen (was technisch leicht möglich wäre), damit das Geschlecht des Kindes kein Abbruchkriterium ist. (Hatten wir hier nicht eine werdende Mutter, bei der drei mögliche Kandidaten in Frage kamen und sie wusste es selbst nicht so genau?)

  • :strahlen hallihallo


    Der private, pränatale Vaterschaftstest ist in Deutschland verboten und wird nur in der Kriminalistik vorgenommen, unter ganz ganz bestimmten Voraussetzungen, im Falle einer Straftat zB.


    Zumal doch der Vater warten kann, bis das Kind geboren ist, schliesslich ist er sein Leben lang Vater, wenn er denn auch tatsächlich der Vater ist. ;)

  • eine fruchtwasseruntersuchung ist keine harmlose geschichte,
    mich gruselts grad ganz furchtbar....

    Um erfolgreich zu sein, reicht es nicht,
    mit beiden Beinen im Leben zu stehen...
    Man sollte schon ab und zu
    wenigstens eines davon bewegen..

  • Mir geht´s etwas wie Lampenschirm, denn ich bin der Meinung, wenn frau das Kind will und so annehmen kann, wie es ist, sollte auf keinen Fall eine Fruchtwasseruntersuchung gemacht werden.


    So harmlos, wie es gerne dargestellt wird, ist das nämlich definitiv nicht, entsprechende Beispielgeschichten behalte ich hier aber besser für mich.


    Ich denke auch, dass alle Beteiligten die Geburt abwarten können.

  • Nachdem ja hier einige sind, die dem Ex beweisen mussten, dass das Kind wirklich von ihm ist, kam ich heute Nachmittag auf folgende Frage:


    Wenn die werdende Mama aus div. Gründen eine Fruchtwasseruntersuchung machen lässt, kann da gleich der Vaterschaftstest mitgemacht werden?


    Der Test wird sowieso gemacht und es geht nach meinem Verständnis nicht um mehrere in Frage kommende Väter (und darum, um beim verkehrten Vater vielleicht die Schwangerschaft beendet werden soll), sondern darum, dem Papa bereits jetzt seine Vaterschaft zu beweisen. Sozusagen in einem Aufwasch.


    Mich würde schon interessieren, ob das erlaubt ist. Es würde einiges an zeitverzögernder Rennerei und Klagerei nach der Geburt vielleicht verhindern können.

  • :sabber Der pränatale Vaterschaftstest ist in Deutschland seit Februar 2010 aufgrund des deutschen Gendiagnostikgesetzes nicht mehr möglich. Der private, vorgeburtliche Test ist in Deutschland nunmehr verboten. :-)

  • Ich danke euch für eure zahlreichen Antworten!


    Das war nur eine hypothetische Frage, die in einem Gespräch mit meiner Freundin aufkam!



    :tuschel (Und ja, ich weiß, dass eine Fruchtwasseruntersuchung gefährlich sein kann... Ich musste eine wg einer Rhesus-Unverträglichkeitkeit bei einem meiner Zwillinge machen lassen... es war die Hölle...


    Aber das ist ein anderes Thema ;))