Hallo Ihr Lieben :winken: ,
ich bin neu hier und auf Eure Seite gestoßen, da ich nach Antworten für mein "Problem" gesucht habe...bin aber soweit nicht ganz fündig geworden.
Hier also mal das "Dilemma":
Ich (31J.) habe eine 2Jährige Tochter und lebe getrennt vom Vater des Kindes -seit Juni 2009.
Es ging auf und ab und das ganze letzte Jahr war echt anstrengend, über Jugendamtstermine (JU Termine) bis hin zum einschalten eines Anwalts etc.
Der Kindsvater (29J.) ist aus Irland und spricht nur englisch. Das deutsch was er können muss reicht nur um auf seiner Arbeitsstelle funktionieren zu können...im IrishPub arbeitet er.
Unsere Tochter, gemeinsames Sorgerecht :wand , hat er nun seit ungefähr Juli2010 nicht mehr gesehen. Er wollte dies stets mit mir zusammen- was ich dann nach einer Zeit aber nicht mehr wollte, da er immer noch versucht hatte anzubändeln und zu flirten, was mich in meinem Loslösprozess und der Verarbeitung der Trennung total gehemmt hatte.
Also hatte ich mit meiner Anwältin vereinbart (Anwältin, da er sich an nichts hielt...mich auch des öfteren warten liess und einfach nicht auftauchte oder "stalking" veranstaltete- um 04h morgends Sturmklingeln etc. oder Handy und Haustel.-Terror gehörten dazu- letztere, da sind die Nummern gewechselt- Wohnung natürlich nicht wechseln können aber Klingeln nun immer AUSgestellt) das er unsere Tochter immer noch sehen kann, 1x die Woche- Mittwoch war immer so unsere Tag gewesen was ihm auch völlig langte, öfters wollte er gar nicht- nachmittags...aber mit noch einem dabei den meine Tochter kennt und vertraut.
Zuerst hiess es, alles klar. Nur zu den 6 Terminen tauchte er nie auf. Am Ende sagte er, da es mein Vater oder meine Mutter waren die im Hintergrund mit-anwesend waren, das er das so nie könne. Ihm wäre das zu peinlich, er erzählte die witzigsten Ausreden weshalb er nicht ohne abzusagen kommen konnte...alte Masche eben wiedermal...blablabla. Auf Jugendamtseinladungen meldete er sich nie, ich wollte da vielleicht eine Aussenstehende einweisen und mit meiner Tochter bekannt machen so das sie den Part meiner Eltern übernehmen könnte, und tauchte auch nie zu Treffen im JU auf.
Also: ich habe mir quasi den A**** aufgerissen und bin ihm entegegen gekommen, nach allem was er sich geleistet hat in der Vergangenheit (er hat ein massives Alkoholproblem und sie "verkatert" zu sehen kommt mir nicht in die Tüte...sowie fast-Unfälle mit: die kleine nicht gesehen und fast auf der Krabbeldecke über sie gelaufen, störend laut wenn er betrunken nach Hause kam, um 05h morgends oder was auch immer, den Balkon meiner Tochter als Toilette nutzen während sie im Zimmer schlief... etc. pp....oder: er geht mit ihr zusammen in den Park wo er "Saufkumpanen" seines Pubs trifft die da Party machen und ein 1Jähriges Kind in der Mitte von was-weiss-ich-Rauchern und Biertrinkern und lauter Musik...immer wieder Unterhaltszahlungsaussetzer und nicht Schulden begleichen...die Liste ist also sehr, sehr lang :motz: )
Also nicht einfach aus Frak den Umgang ALLEIN mit meiner Tochter nicht gewährt, sondern aus Gründen die ich auch schon der Dame im JU alle aufgezählt hatte.
Diese sind natürlich für ein heiliges "Mama-und-Papa-für`s-Kind". Möge der Vater so wenig Veranwortunggefühl zeigen wie ein Regenwurm und auch Probleme mit m Alkohol haben- das wäre für das Kind nicht ausschlaggebend. Es bräuchte aber den Vater. Naja:
Nun habe ich es ihm alles überlassen zu regeln, da ich mich seit Juli2010 nicht mehr um Treffen jeglicher Art gekümmert habe und der Groschen scheint bei ihm nun gefallen zu sein, das er mal zeigen muss was in ihm steckt und er muss sich mal kümmern..wenn s ihm denn so wichtig ist :nawarte:
Das ist also der ganze Hintergrund und nun zur Frage:
Da er ja nur Englisch spricht und ganz ganz schlecht und wenig Deutsch...meine Tochter spricht gar kein Englisch und nur Deutsch...und sie ist gerade mal 2 und knappe 4 Monate jung- ein alter wo sich alles um SPRACHE dreht.....-erstens kann sie glaub ich eh nix mit ihm dann anfangen,sie kennt ihn auch gar nicht mehr... aber egal---Wie sieht das mit der Sprachbarriere aus??? :Hm
Ist das ein Grund den alleinigen Umgang verweigern zu dürfen?!
Die Dame vom JU meint, wenn sich die Tochter an ihn gewöhnt hätte, so nach 3-4Monaten könne er sie wieder allein haben.
Aber für mich steht klar, das das auf keinen Fall gehen wird, da sie sich a) überhaupt nicht verständigen können und er nicht auf sie eingehen kann- hat man ja in der Vergangenheit gesehen und b) ist er selber zu einem solchen Kindskopf mutiert und so nicht verantwortungsbewußt....ich würde nicht entspannt zu Hause warten können wenn er mit ihr unterwegs ist!!! (als sie kleiner war und ich sie nach 3 Stunden bei ihm abholte waren die Windeln voll mit "altem" Kacka-sie hatte noch 2Tage danach einen wunden Po....darauf angesprochen- er hätte es angeblich nicht gerochen! Also bitte :amok: .....den Stuhlgang meiner Kleinen konnte man stets riechen und in einem alter von knapp 1 1/4J. sah man auch wenn sie Aa machte...mit dem drücken und pressen meine ich!! Und ne riesen 100quadratmeter Wohnung hat er auch nicht, wo er es vielleicht "nicht mitbekommen" hätte...) Sowas meine ich eben...oder: riesen Durst und Hunger nachdem sie dort war...hatte ihr wohl nichts zu essen oder trinken angeboten- na, er dachte wohl sie würde sich mit knapp über einem Jahr selber melden wenn sie hunger oder durst hat :kopf .....
Und sowas soll die Kleine ohne Beaufsichtigung haben dürfen????
Kleinstes übel erst mal: der hat seine Toilette auch auf m Gang draussen (ist ne Altbauwohnung)....wie macht er das dann??? Läßt er sie alleine in der Wohnung und er geht auf Klo ohne sie...oder mit ihr????
Sorry - ist nun doch was lang geworden :wow
Aber ich danke Euch natürlich schonmal für Eure Antworten und das Ihr es Euch durchgelesen habt!!! Vielleicht ist hier ja einer in einer ähnlichen Lage!
Würde mich über alle Antworten riesig freuen!!!! :anbet