zwei jahre elternzeit -ein jahr elterngeld....

  • guten morgen,
    ich hätte da mal eine frage mit der hoffnung das sich jemand auskennt.


    ich habe einen 7monate alten sohn, lebe mit dem kv zusammen und haben noch zwei weitere kinder aus meiner ersten ehe. nun ist es so das ich zwei jahre elternzeit genommen habe aber das elterngeld ja nur ein jahr lang gezahlt wird.
    von dem kv das gehalt geht komplett für die miete und eine kreditabtragung drauf. heißt: am ersten des monats kommt das gehalt ist dann aber gleich wieder weg.
    von meinem elterngeld und dem unterhalt für die beiden "großen" leben wir. außerdem werden davon kindergarten, schule, strom, telefon usw bezahlt.


    nun ist die frage was machen wir wenn ich ab april kein elterngeld mehr bekomme? kann ich dann was vom amt beantragen? ich würde ja gerne arbeiten gehen aber habe keine betreuung für den kleinsten in der zeit.


    es wäre schön wenn sich jemand die mühe machen würde um zu antworten :)

  • und wer bezahlt die tagesmutter? das blöde ist das ich bereits bei der arbeit angefragt habe ob es möglich ist wieder nach EINEM jahr zurückzukehren (hatte vorher auch 19std) aber die sagten zwei jahre sind zwei jahre.

  • die tagesmutter kann vom jugendamt bezuschusst werden, wenn eure einkommen so niedrig sind. ansonsten nach einen befristeten zweitjob súchen.

  • der plan war das ich einen job bekommen sollte. an den wochenenden wenn der papa auf die anderen aufpassen kann. da hätte ich ca 700euro verdient. ist aber wohl eher ein versprecher gewesen als ein versprechen -und ich so naiv das zu glauben.
    tja, wie sagt man so schön? dummheit schützt vor strafe nicht.....

  • Normalerweise hast du deinen Arbeitsplatz, der müsste der dich eigentlich wieder nehmen. Oder hast du was schriftlich? Jeder Arbeitgeber wäre froh wenn die Leute früher wieder zur Arbeit kommen.

  • hm das ist nicht so einfach... ich arbeite bei der telekom -also ein riesenkonzern, von dem man ausgehen könnte das man da "schon irgendwo untergebracht werden könnte". die sind da aber knallhart. habe ja schonmal angefragt ob ich eher wieder zurückkommen kann. die antwort hieß :NEIN, das ist doch hier kein wunschkonzert....

  • Dann frage beim Arbeitsamt nach, die müssen Dir sagen können welche Recht du hast. Nach der Elternzeit. Melde dich arbeitssuchend, Dir steht ALG 1 zu. musst aber sicher stellen das dein Kind versorgt ist. Streß können die nicht machen da Dein Kind noch keine 3Jahre alt ist.

  • kann ich mich denn arbeitssuchend melden wenn ich doch in einem festen arbeitsverhältnis stehe? bin ja "bloß" in elternzeit. und kann ich mich da jetzt schon erkundigen? mein sohn ist ja erst 7monate. schiebe aber jetzt schon panik was dann wird....

  • Wenn der Arbeitgeber Dir keinen Job zur Verfügung stellen kann, kann er Dir ja erlauben, woanders was zu suchen für die Zeit bis zu Deiner Rückkehr.


    ALG1 setzt meiner Meinung nach Arbeitslosigkeit (in diesem Fall Kündigung eines sicheren Jobs) voraus.

  • Du hättest das Elterngeld auch auf 2 Jahre aufteilen können. Aber ist zu spät.


    Du könntest dir mit Erlaubnis deines Arbeitgebers einen 400 €- Job suchen für das 2. Jahr, sofern du die Betreuung des Kindes durch Oma etc. stundenweise sicherstellen kannst.

    Wer bin ich? Und vorallem, wieviele? :brille

  • von dem kv das gehalt geht komplett für die miete und eine kreditabtragung drauf. heißt: am ersten des monats kommt das gehalt ist dann aber gleich wieder weg.
    von meinem elterngeld und dem unterhalt für die beiden "großen" leben wir. außerdem werden davon kindergarten, schule, strom, telefon usw bezahlt.


    Dazu müssten noch 558,- Euro Kindergeld für 3 Kinder kommen, oder?


    Ihr lebt eigentlich in keiner außergewöhnlich schwierigen Konstellation, auch ohne Dein Elterngeld.
    Ein volles Einkommen, Unterhalt für 2 Kinder und Kindergeld als Einnahme.


    Kann denn Dein Partner nicht noch ein paar Euro nebenher verdienen?

  • ich arbeite bei der telekom -also ein riesenkonzern, von dem man ausgehen könnte das man da "schon irgendwo untergebracht werden könnte". die sind da aber knallhart. habe ja schonmal angefragt ob ich eher wieder zurückkommen kann. die antwort hieß :NEIN, das ist doch hier kein wunschkonzert....


    Schon mal beim BR oder Sozialbetreuung (oder wie das jetzt auch immer heisst) nachgefragt??


    Evtl. kann man das als unvorhersehbare Notlage deklarieren und etwas über den BR bzw. Sozialbetreuung erreichen. Sowas ist früher öfter durchgegangen, heute, bei dem Personalabbau.........


    Ich würd es aber versuchen.


    L.G. Tani

  • mein partner macht ja schon jede menge überstd. er hat kein gutes einkommen da er durch die wirtschaftskrise seinen job verloren hatte und nun in einer minifirma seit nem halben jahr untergekommen ist. da ist der verdienst schlecht aber besser als nix.
    wir wohnen in nrw.
    im grund habt ihr recht. finanziell müsste man über die runden kommen das problem ist nur das wir beide noch einen kredit abzuzahlen haben. er aus früherer zeit und ich, da ich für meinen exmann einen aufgenommen hatte da er eine privatinsolvenz laufen hatte. tja, abbezahlen darf ich den aber.... shit happens...

  • finanziell müsste man über die runden kommen das problem ist nur das wir beide noch einen kredit abzuzahlen haben. er aus früherer zeit und ich, da ich für meinen exmann einen aufgenommen hatte da er eine privatinsolvenz laufen hatte. tja, abbezahlen darf ich den aber.... shit happens...

    Eine Privatinsolvenz ist sicher unangenehm, aber manchmal gar keine schlechte Lösung.


    Wenn Ihr wirklich nicht mehr über die Runden kommt wäre das ein sauberer Schlußstrich.
    Ihr zahlt nur noch das was Ihr könnt und nach 7 Jahren "guter Führung" wird der Rest erlassen.


    Geht doch mal zu einer Schuldnerberatung.

  • Hallo maissa,


    man kann doch auch in der Elternzeit arbeiten, bis zu 30h/Woche, du hast dich ja nicht einfach 2 Jahre von der Arbeit abgemeldet. Also irgendwie erzählt man dir da quatsch.


    Vielleicht hilft dir das weiter: http://www.bmas.de/portal/13728/elternteilzeit.html


    Kannst ja mal beim Betriebsrat oder der/dem Frauenbeauftragten fragen ob das denn wirklich so stimmt wie die das sagen.


    Edit: Besonders der Satz scheint mir wichtig: "Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze von 30 Wochenstunden ausgeübt, kann diese Teilzeitbeschäftigung ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden"