Ist es möglich/üblich ein fünfjähriges Kind vor das Familiengericht zu laden, damit es Aukunft geben soll bei welchem ET es leben möchte?
5 Jährigen Vorladen?
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Huhu :winken:,
das kommt nach meiner Erfahrung auf den zuständigen Familienrichter an.
Bei einer Freundin von mir wurde der 5jährige ebenfalls geladen, als es darum ging, ob er an den Umgangswochenenden beim Papa übernachten wollte. Er wurde von der zuständigen Richterin dann unter "vier Augen" in ihrem Büro befragt...kommt halt auch darauf an, ob Dein Kleiner das überhaupt mitmachen würde ! :hae:Aber da gibt es wohl kein "durchgängiges" Vorgehen. Normalerweise wird die Meinung der Kinder zu diesem Thema erst ab dem Teenager-Alter als "relevant" akzeptiert !
Was sagt denn Dein Anwalt dazu ?
Schöne Grüße von Susilein :strahlen
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Ich glaube: Was Besseres kann dem Kind gar nicht passieren. Wenn es den Richter als "Schiedsrichter" begreift, der entscheidet beim Streit seiner Eltern, kann er durch so einen Besuch sogar entlastet werden.
So wie ich das erfahren habe, werden die Kids natürlich nicht gefragt "wo willst Du leben" sondern es wird allgemein ein bisschen geredet über so vieles.
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Wenn dem Kind in dem Alter denn die Ernsthaftigkeit seiner Aussage bewußt sind?
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So wie ich das erfahren habe, werden die Kids natürlich nicht gefragt "wo willst Du leben" sondern es wird allgemein ein bisschen geredet über so vieles.
...so hat es meine Freundin auch erzählt....die Richterin wollte wohl nur ganz generell wissen, wie die Beziehung zum umgangsberechtigten Elternteil ist !So nach dem Motto: "Wie ist das denn, wenn Du beim Papa bist ?" "Was spielt ihr denn da so ?" usw.! :hae:
Mit konkreten Fragen zum Thema sind die Kids ja auch noch völlig überfordert !
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Darüber gibt es aber schon ein dickes Gutachten.
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Hi grüni,
da der Richter komplett unabhängig ist, ob GA oder nicht etc., kann der machen was er will
Ich habe auch schon einen Fall mitbekommen, da wurde ein 3-jähriger "gehört" :kopfI.d.R. ist es (hoffentlich) so, wie MarleneE es beschreibt, muß es aber nicht.
Meiner damals 10-jährigen, habe ich genau so, daß Schiedsrichterding erzählt.
Der Kleine wird in ein Nebenzimmer gerufen, und da liegt auch Spielzeug rum....und Richter macht sich selbst ein Bild....oft auch alleine.Gruß
babbedeckel -
Wenn Kind nicht auf der Ladung steht ist es nicht geladen oder?
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Hi,
Wenn Kind nicht auf der Ladung steht ist es nicht geladen oder?
Ja !
Gruß
babbedeckel -
DAs nehm ich jetzt als Sandale.
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Ist es möglich/üblich ein fünfjähriges Kind vor das Familiengericht zu laden, damit es Aukunft geben soll bei welchem ET es leben möchte?
FamFg § 159 Persönliche Anhörung des Kindes
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(2) Hat das Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist es persönlich anzuhören, wenn die Neigungen, Bindungen oder der Wille des Kindes für die Entscheidung von Bedeutung sind oder wenn eine persönliche Anhörung aus sonstigen Gründen angezeigt ist.
...
(4) Das Kind soll über den Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens in einer geeigneten und seinem Alter entsprechenden Weise informiert werden, soweit nicht Nachteile für seine Entwicklung, Erziehung oder Gesundheit zu befürchten sind. Ihm ist Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Hat das Gericht dem Kind nach § 158 einen Verfahrensbeistand bestellt, soll die persönliche Anhörung in dessen Anwesenheit stattfinden. Im Übrigen steht die Gestaltung der persönlichen Anhörung im Ermessen des Gerichts.Da die Neigungen und Bindungen des Kindes von Bedeutung sind, ist es vom Gesetz her von Ausnahmen abgesehen anzuhören. Was das Kind dann bei der Anhörung gefragt wird, liegt im Ermessen des Richters. Ein vernünftiger Richter wird sich einen groben Eindruck von einem 5 jährigen Kind machen und im Gespräch vielleicht Anhaltspunkte dafür heraushören, ob es mit Papa und mit Mama positive Erlebnisse verknüpt o.ä. Das entspricht auch meiner Erfahrung. Richter sind aber frei in der Ausübung ihres Amtes ....
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:kopf Sogar mein 2,5 Jahre alter Sohn wurde zu der Sorgerechts Verhandlung die anfang Oktober war geladen!
Der Richter meinte er hätte Entwicklungsdefiziete da mein Sohn nicht mit ihm gesprochen habe und ihn ignoriet hätte:-)
Mein kleiner war etwa fünf minuten alleine mit dem Richter und meiner Betreuerin von der AVO im Sitzungszimmer.Er habe sich die ganze zeit mit seinem Malbuch beschäftigt.
Ich kenne meinen kleinen er war mit der situation total überfordert zudem war die verhandlung um halb zwei mittags da schläft er normalerweisse tief und fest!Ich hatte mich zuvor beschwerd bei Gericht das mein Sohn erstens noch nicht sehr viel reden kann da er erst zwei und halb ist und zweitens er um diese zeit seinen mittags schlaf macht was aber leider den Richter wenig interessierte.
Da er sogar seinen Vater ignorierte da dieser gemeint hatte er müsse sich verkleiden, mit Anzug und Kravatte ging sein Antrag wie zu erwarten nicht durch:-)
Ich verstehe nicht warum man das solch kleinen Kindern antun muss, als ich die vorladung für mein Kind in der Hand hielt habe ich die Welt nicht mehr verstanden :flenn
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Es IST möglich.
Was ich davon halte, ist eine andere Sache... -
:hä ....2, 5 Jahre????
Da wäre die Kleine garnicht alleine mit zwei fremden Personen im Zimmer geblieben ohne nach Mama zu kreischen.
Das ist heute noch ein Problem.....oder eigentlich kein Problem :hae: ...ich finde es richtig dass sie nur bekannten Personen vertraut.Ein 5jähriger.... :hae: ...ich denke dass ein 5jähriger nicht die Folgen abschätzen kann die seine Aussage haben kann.
Ausserdem ist so eine Aussage von Kindern ja auch ziemlich stimmungsabhängig.
Hätte ein Elternteil am Morgen vorher Theater mit dem Kind gehabt ist die Stimmung natürlich anti....da würde man sich ja nicht mehr trauen zu erziehen :hae: damit das Kind ja nichts negatives übe einen sagt.
Wird von einem Kind dann nicht der besser beurteilt der Schokolade, Fernsehen und lanes aufbleiben bietet?
Fände es nicht gut so eine Entscheidung vom Kind treffen zu lasen. :nanana -
Ist es möglich/üblich ein fünfjähriges Kind vor das Familiengericht zu laden, damit es Aukunft geben soll bei welchem ET es leben möchte?
Nein, üblich nicht, aber wird je nach Richter und Situation mit in Erwägung gezogen. Weniger aber um die direkte Frage zu stellen sondern um eine Einschätzung zu bekommen.
Wenn Kind nicht auf der Ladung steht ist es nicht geladen oder?
Ist nicht geladen. Richtig. Dann würde ich das Kind auch nicht mitnehmen.
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Ich finde es auf der anderen Seite aber auch verständlich, dass ein Richter zumindest mal den Menschen kennenlernt über dessen Leben er entscheidet.
Um mehr kann es dabei im Grunde gar nicht gehen. -
Hi,
Ich finde es auf der anderen Seite aber auch verständlich, dass ein Richter zumindest mal den Menschen kennenlernt über dessen Leben er entscheidet.
sorry :lach
...in 5-15 Min., soll der einen 5 - jährigen kennenlernen :kopf ...wenn der schon ein 1000-seitiges GA hat :ohnmacht:
Aha ... ich wußte nicht das Richter, soviel über den Fachleuten stehen. :hm...
Gruß
babbedeckel -
Es geht dabei einfach um den menschlichen Aspekt.
Dann bekommt die kalte Akte ein Gesicht. Schaden kann das sicher nicht.
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Ich denke einfach daran wieviel Streß schon das GA zuhause war. Im Grunde eine Zumutung die pädagogisch kaum zu rechtfertigen ist und der sich der beste Sohn aller Zeiten nach allen Regeln der Kunst schon weitgehend zu entziehen suchte.
Das kann nur Streß mit wenig Erkenntnisgewinn sein. Bei einem Strafprozess schnibbelt der Richter ja auch nicht persönlich an der Leiche weil das einen besseren Eindruck der Sachlage bringt.