KK-Beitrag wieder zahlen nach Auslauf des Elterngeldes?

  • Hi,


    bin jetzt etwas verwirrt, habe grad gelesen, dass nach Auslauf des Elterngeldes der KK-Beitrag wieder zu zahlen wäre, wenn man danach nicht ALG2-Leistungen bezieht.
    Wie sieht das denn aus, wenn ALG2 zwar beantragt wurde, aber noch im Widerspruchsverfahren ist?


    Oder wenn man aus eigenem Vermögen einige Monate überbrückt? :hae:


    Habe leider nichts passendes im Internet gefunden hierzu. :thanks:


    LG


    Cata

    Ich bin und bleibe - hoffentlich - eine Kämpfernatur. Dazwischen bin ich mal schwach... :bigkiss

  • Nach der Elternzeit hast Du kein Einkommen. Niemand führt für Dich also die Beiträge ab und Du musst selbst dafür sorgen.


    Ist aber nur meine Laienmeinung. Ich bin gespannt, was die Wissenden hierzu zu sagen haben.

    Einmal editiert, zuletzt von MarleneE ()

  • hallo marlene,


    in dem link weiter oben, schreibt die dak , dass die kkversicherung beitragsfrei bestehen bleibt...
    les ich da was falsch :hae:


    herzliche grüße
    juwi


    p.s.
    entscheident ist wahrscheinlich ob nach ablauf des elterngeldes noch beim arbeitgeber beantragte elternzeit genommen wird... :hae:

  • HI!
    Mir hat man das damals so erklärt(bei der KK): Wenn man vom Staat keine Leistungen zum Lebensunterhalt(eben Elterngeld, ALG1/ALG2) bezieht oder in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis steht, muss man die KKBeiträge selbst bezahlen.
    Wenn du jetzt nach dem Elterngeld auf eigenes Vermögen zurückgreifen musst, bis du ALG2 beziehen kannst(so habe ich das jetzt verstanden), musst du die KK selbst bezahlen. Wenn der Widerspruch ergibt, dass du doch ALG2 bekommst(und wenn es nur ein einziger Euro ist), bekommst du die Beiträge rückerstattet ab ALG2Bezug.


    Ich war bis zur Scheidung über den Ex familienversichert und die Scheidung war durch, bevor mein Sohn 3 war.
    Durch BU+KU+Kindergeld lag ich damals ca 20€ über dem, was ich mit ALG2 usw bekommen hätte. Somit musste ich die KK selbst tragen, bis der BU dann wegfiel und ich im ALG2 landete(bei mir 140€ im Monat).


    Wie das jetzt genau ist, wenn man bis zum Eintritt in die Elternzeit versicherungspflichtig beschäftigt war, weiss ich allerdings nicht, aber wenn du jetzt nach der Elternzeit nicht wieder im Arbeitsverhältnis stehst, denke ich schon, dass das vorherige Versicherungsverhältnis nicht mehr existiert. :frag

  • Hallo,


    wie lange hast Du denn ElternZEIT!!! beantragt bei Deinem Arbeitgeber? Für diese Dauer mußt Du keinen KK Betrag zahlen. Erst nach dem Elternurlaub.


    Selbst wenn Du evtl. kein ALG2 bekommst, lassen meist die ARGE`s mit sich reden und übernehmen zumindest den KK Betrag. Zumindest bei uns. Ich würde dort nachhaken.


    Kommen die bei der ARGE nicht "in die Pötte" rede mal mit der Schwangerenberatungsstelle bei Dir in der Nähe. Gibt es bestimmt. Wenn Dein Kind unter drei ist, helfen sie meist weiter.


    Läuft der Widerspruch über einen Anwalt?


    LG

  • wie lange hast Du denn ElternZEIT!!!


    3 Jahre habe ich beantragt, ich bin jetzt im 2. Jahr der Elternzeit.


    Läuft der Widerspruch über einen Anwalt?


    Der Widerspruch läuft über meine RAin.


    Die ARGE übernimmt trotz keines Bezuges von ALG2 den KK-Beitrag? Das war mir überhaupt nicht bekannt...


    Gruss

    Ich bin und bleibe - hoffentlich - eine Kämpfernatur. Dazwischen bin ich mal schwach... :bigkiss

  • Das kommt darauf an, weshalb du kein ALG2 bekommst.


    Wenn dein Widerspruch durchgeht, zahlt die ARGE nachträglich.
    Falls nicht, freiwillige Krankenversicherung circa 146 € + 8 € Zusatzbeitrag (Beispiel DAK) - das wird aber berechnet anhand Deines "Einkommens" -> hier dann Mindestbedarf nach ALG2 ? oder?


    Einen Zuschuss zur Krankenversicherung zahlt die ARGE nur, wenn Dich die Kosten der Krankenversicherung ins ALG2 bringen würden.

    Es ist nicht notwendig, die Laterne eines anderen auszublasen, damit die eigene heller scheine.

  • Ich hab das Elterngeld-Formular direkt bei der Krankenkasse mit einer dort arbeitenden Frau ausgefüllt und sie fragte mich, wie lange ich Erziehungsurlaub nehme. Ich habe drei Jahre angegeben und in der Zeit bin ich auch versichert. Da ich Zwillinge habe, könnte ich mit Einverständnis des Arbeitgebers sogar auf fünf Jahre verlängern und wäre in der Zeit beitragsfrei.


    Einfach mal die Krankenkasse anrufen, welchen Zeitraum sie bei Dir vermerkt haben. Meines Wissens nach bleibst Du mit einem Einling drei Jahre lang frei, sofern Du nichts anderes angegeben hast.