Hi,
bin jetzt etwas verwirrt, habe grad gelesen, dass nach Auslauf des Elterngeldes der KK-Beitrag wieder zu zahlen wäre, wenn man danach nicht ALG2-Leistungen bezieht.
Wie sieht das denn aus, wenn ALG2 zwar beantragt wurde, aber noch im Widerspruchsverfahren ist?
Oder wenn man aus eigenem Vermögen einige Monate überbrückt? :hae:
Habe leider nichts passendes im Internet gefunden hierzu. :thanks:
LG
Cata