Hallo!
Wir haben erst am 21. April einen Anwaltstermin...
Weiß jemand ob die Abzahlungen für die Eigentumswohnung (gemeinsame) mit eingerechnet werden, wenn es um die Unterhaltsberechnung für die Kinder geht?
Also werden die vom Einkommen mit abgezogen?
Ich arbeite derzeit auch bisher nur 9 Std. die Woche, wenn alles klappt ab Sommer mehr, wenn die Kinder dann bis 16 Uhr in der Schule bleiben können (derzeit noch nicht möglich, dann bekäme ich evtl. 401€ für 60 Monatsstunden). Ich bekomme dafür bisher ca. 150-200 € im Monat bezahlt... Je nachdem ob ich überhaupt auf meine Wochenstunden komme.
Jedenfalls möchte ich mit den Kindern aus der Eigentumswohnung eigentlich raus, damit er wieder hier rein kann. Ich fühle mich sehr unwohl hier in der Wohnung und würde lieber heute als morgen ausziehen. Aber dazu müsste ich ja wissen, ob ich mir das überhaupt leisten kann.
Mein (Ex)-Mann will hier urnbedingt wieder einziehen. Am liebsten jetzt schon, aber das stehe ich nicht durch, ich kann nicht mit ihm unter einem Dach leben. Zumal die Wohnung zu klein ist, als das wir uns getrennte Schlafzimmer machen könnten!
Und bis zum 21. ist noch so lang hin... zumindest fühlt es sich für mich so an...
LG und danke schon mal, falls jemand weiß ob die Darlehensabzahlungen mit eingerechnet werden...
Kama