Abzahlung für Eigentumswohnung / Unterhalt

  • Hallo!



    Wir haben erst am 21. April einen Anwaltstermin...



    Weiß jemand ob die Abzahlungen für die Eigentumswohnung (gemeinsame) mit eingerechnet werden, wenn es um die Unterhaltsberechnung für die Kinder geht?


    Also werden die vom Einkommen mit abgezogen?



    Ich arbeite derzeit auch bisher nur 9 Std. die Woche, wenn alles klappt ab Sommer mehr, wenn die Kinder dann bis 16 Uhr in der Schule bleiben können (derzeit noch nicht möglich, dann bekäme ich evtl. 401€ für 60 Monatsstunden). Ich bekomme dafür bisher ca. 150-200 € im Monat bezahlt... Je nachdem ob ich überhaupt auf meine Wochenstunden komme.



    Jedenfalls möchte ich mit den Kindern aus der Eigentumswohnung eigentlich raus, damit er wieder hier rein kann. Ich fühle mich sehr unwohl hier in der Wohnung und würde lieber heute als morgen ausziehen. Aber dazu müsste ich ja wissen, ob ich mir das überhaupt leisten kann.


    Mein (Ex)-Mann will hier urnbedingt wieder einziehen. Am liebsten jetzt schon, aber das stehe ich nicht durch, ich kann nicht mit ihm unter einem Dach leben. Zumal die Wohnung zu klein ist, als das wir uns getrennte Schlafzimmer machen könnten!



    Und bis zum 21. ist noch so lang hin... zumindest fühlt es sich für mich so an...



    LG und danke schon mal, falls jemand weiß ob die Darlehensabzahlungen mit eingerechnet werden...



    Kama

  • Also beim BU der Dir zustehen würde (?) wird es mit angerechnet da Du ihm ja Miete zahlen müsstest für die Zeit wo Du in der Whg. lebst.


    Es wird also bei Deinem BU abgezogen. KU bleibt bestehen wenn er leistungsfähig ist.


    So war es zumindest bei meinem LG und seiner Ex die in dem gemeinsamen Haus (immernoch) lebt.

  • Hallo nochmal :)


    Warum müsste ich ihm Miete zahlen?


    Die Wohnung gehört zur Hälfte mir mit.



    Ist BU Betreuungsunterhalt? Oder was ist das?


    LG Kama

  • Ja richtig das ist Betr.unterhalt.


    Du bedienst aber den Kredit nicht oder? Es kann nicht von einem getrennt lebenden ET verlangt werden das er KU,BU & Kredit bezahlt. In einer MietWhg müsstest Du auch Miete zahlen und das wird so gerechnet vom RA/ Gericht. Zumindest war es bei meinem LG so und da ist's diegleiche Situation (ihr gehört auch 50%) ausser das es bei denen ein Haus ist. Sie bekommt jetzt keinen BU mehr sondern lediglich KU und er zahlt weiter die Hausrate. BU/ Hausrate heben sich gegeneinander auf.

  • Ja, richtig, im Moment laufen die Kosten weiterhin komplett über ihn. Da wir wie gesagt noch keinen Anwaltstermin hatten, eben erst am 21. April.


    Ich habe damals meinen Job "aufgegeben" um für die Kinder zu sorgen. IN Betreuungsdingen stehe ich komplett alleine da. Er kann auch in den Ferien die Kinder nicht mal ne Woche nehmen, da er nur AUSSERHALB der Schulferien seinen Urlaub eingereicht hat!


    Das war aber schon die ganzen Jahre so, dass ich trotz Mini_job zusehen kann, wie die Kinder möglichst kostenlos betreut sind. Ich habe sie sogar schon mit zur Arbeit hingenommen...



    Er wohnt derzeit bei seinen Eltern und zahl denen wöchentlich 50 € als "Miete"


    Da sie aber Ende des Monats nun umziehen will er hier wieder rein.


    Und ich raus aus der Wohnung...



    Ich denke vorerst könnte ich mit dem Kindsunterhalt, Kindergeld und meinem Mini-Verdienst halbwegs über Runden kommen, da ich bei Freunden ein Angebot habe für 300 € Warmmiete in eine Wohnung zu ziehen.


    Leider will mein Mann(Ex) dies aber nicht, da diese Wohnung direkt an die meines besten Freundes grenzt und er nun Angst hat, dass mein bester Freund "zu viel Kontakt zu" unseren Kindern hat. :rolleyes:


    Kann er das tatsächlich untersagen, dass ich mit den Kindern in die Wohnung ziehe oder darf er wirklich verbieten, dass die Person Kontakt zu den Kindern hat???



    Bei uns ist derzeit alles chaotisch!

  • Er kann dir gar nichts verbieten! Weder den Kontakt zu deinem besten Freund noch in die Wohnung zu ziehen. Und lass dir das auch nicht verbieten.


    Nimm das Angebot an und zieh in die Wohnung ein und gut.


    :wink

    Einmal editiert, zuletzt von *Chiara* ()

  • Hi :)



    Ich dachte wegen der Kids, ob er das untersagen darf. Wir haben je gemeinsames Sorgerecht noch und alles...



    Aber wenn das alles "kein Problem" in dem Sinne darstellt, wäre das genial :)

  • Was soll es da für ein Problem geben? Selbst wenn du bei deinem Freund einziehen würdest, kann er nichts machen.


    Und das willst du ja gar nicht.


    Mach dir keinen Kopf, er kann dir das nicht verbieten und nichts dagegen tun, auch nicht wegen der Kinder.


    :wink

  • Ich dachte wegen der Kids, ob er das untersagen darf. Wir haben je gemeinsames Sorgerecht noch und alles...


    Das hat mit dem GSR nicht viel zu tun. Wenn du jetzt weit weg ziehen wolltest, dann könnte das ein Problem werden. Aber das hast du ja nicht vor, und ob ihm deine Nachbarschafft passt oder nicht ist sein Problem, verbieten kann er es nicht. Genauso wenig wie er bestimmen kann, ob, wie oft und wie lange du mit deinem besten Freund Kontakt hast... oder auch die Kinder. Umgekehrt kann er genauso die Kids dann zu seinen Umgangszeiten mit zu der Arbeitskollegin nehmen ( z.B.), ohne dass du da ein Wörtchen mitreden darfst.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Danke euch :)



    Na, ich sag auch nichts, wenn er die Kinder mit dorthin nehmen würde. Also zur Kollegin.


    Über den Punkt bin ich drüber ;)



    Und ich weiß, dass meine Jungs da sowieso erst mal "nur" wegen ihrem Hündchen mit hingehen würden...


    Sie haben, dummerweise, ja oft genug mitbekommen, dass ich wegen der Frau geweint habe... Sie haben meine "Abneigung" gegen die Frau somit "übernommen".


    Ich werde aber versuchen dass es nicht mehr passiert... will den Kindern ja nicht schaden.



    LG Kama

  • Zuerst mal: Beantrage die Wohnungszuweisung - notfalls per einstweiliger Anordnung. Er muss schon schauen, wo er unterkommt. Ich mag nicht dran denken, was bei Euch abgeht, wenn er wieder in der Wohnung ist und Dir live so zusetzen kann, wie er es im Moment per Mail tut.


    Dann regle in Ruhe was zu regeln ist: Wohnung suchen, Unterhalt berechnen (lassen), Eigentumswohnung abstoßen (er wird sie auch nicht halten können). Er kann wohl den Umzug der Kinder raus aus der eigenen Wohnung verbieten, müsste dann aber selbst die Betreuung übernehmen wollen und können.

  • Hallo,

    Also werden die vom Einkommen mit abgezogen?

    Nach DD Tabelle und Richtlinien OLG Köln sind Berücksichtigungsfähige Schulden in der Regel vom Einkommen abzuziehen.


    Klar eigentlich wer Schulden tilgt kann keine oder weniger Unterhalt leisten.

    Hallo nochmal :)
    Warum müsste ich ihm Miete zahlen?
    Die Wohnung gehört zur Hälfte mir mit.

    Zahlen vieleicht nich aber den Wohnwertvorteil musst Du Dir anrechenen lassen.


    Du wohnst doch in einer Wohnung die Dir nicht ganz gehört und für die Du keine Zahlungen erbringst.

    Zitat

    Ist BU Betreuungsunterhalt? Oder was ist das?

    Heißt das nicht Ehegattenunterhalt ?

  • Hi,

    Heißt das nicht Ehegattenunterhalt ?

    EU=BU oder Aufstockungsunterhalt etc. Alles läuft darunter. Nun gibt´s aber auch BU für unverheiratete ...


    Der Wohnwertvorteil ist in der Trennungszeit niedriger, als nach der Scheidung.


    Nach der Scheidung gilt die ortsübliche Miete.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Wie sieht das denn aus, wenn er in die Wohnung zieht?



    Denn ich will hier eigentlich raus!


    Stehe kurz vorm Durchdrehen...



    Noch wohnt er hier nicht, aber Ende des Monats muss er bei seinen Eltern raus und das Geld reicht nicht, dass er sich eine Wohnung leisten könnte.

  • Hallo,



    also ich denke mal unabhängig davon ob du ihm quasi für "seine Hälfte" (die du nunmehr auch für dich/euch beanspruchst :D ) so eine Art Miete zahlen müsstest (was ich nicht weiß :frag ) ist es so: Du hast ein Vorrecht dort zu wohnen und zwar solange, bis du eine Wohnung gefunden hast, die DEINEN finanziellen, persönlichen und ausstattungstechnischen Interessen entspricht, gefunden hast. Dann ziehst du in Ruhe (!) um und erst wenn Du weg bist, kommt er in die Wohnung. Auf was anderes würde ich mich nie und nimmer einlassen. Hat er Schlüssel zu der Wohnung?


    Und mal zu der Sache mit dem Nachbarn: das kann ihm Wurscht sein, wer da wohnt. Wenn die Kinder bei Dir sind, entscheidest DU, mit wem sie Umgang haben und wenn die Kinder bei ihm sind, entscheidet ER, mit wem sie Umgang haben. Es gibt natürlich Ausnahmen wie Drogen oder so, aber nur weil er oder Du jemand nicht leiden kann, ist das kein Grund den Umgang oder Besuch bei dieser Person zu verbieten. :schwanger


    Wie soll das denn überhaupt mit der Wohnung weiter gehn? Verkaufen?



    LG pusteblümchen

    :pfeif Lieber vorbeugen als auf die Schuhe kotzen

  • Wie sieht das denn aus, wenn er in die Wohnung zieht?



    Noch wohnt er hier nicht, aber Ende des Monats muss er bei seinen Eltern raus und das Geld reicht nicht, dass er sich eine Wohnung leisten könnte.

    Wieso MUSS er raus? Er WILL vielleicht :pfeif Die paar Wochen wird er noch warten können. Und wenn er kein Geld für eine eigene Wohnung hat, wie soll das denn weitergehen mit Eurer Eigentumswohnung? Unterhalt? Wenn sich keiner von Euch allein die Wohnung leisten, kann müßt ihr sie sowieso verkaufen, schon zur Bedienung der Kindesunterhälter wird man euch dazu drängen (vielmehr ihn, aber da du seine Hälfte ja nicht kaufen kannst, bleibt nur noch der Komplettverkauf)

    :pfeif Lieber vorbeugen als auf die Schuhe kotzen

  • Seine Eltern ziehen Ende des Monats selber dort aus, wo sie jetzt wohnen...


    Daher MUSS er dann da zwangsläufig mit raus...




    Meinetwegen WOhnungsverkauf...ich habe da nix gegn...



    Er hat hier damals schon in der Wohnung mit der Nachbarin seinen Spaß gehabt...

  • Beim Wohnungsverkauf wäre ich mal vorsichtig.
    Derzeit ist die Markt lage so das die Immobilien kaum was Wert sind.
    Sollten beim Verkauf Schulden übrig bleiben wirst Du die genau so zur hälfte Tragen wie dein EX.
    Was dann wieder mit in die Unterhlats berechnung einfliest.


    Du mußt dich erst mal informieren und am besten nicht nur an einer Stelle.


    Wir haben es so gemacht das ich in der Wohnung geblieben bin, die auch komplett alleine zahle.


    oberzicke

  • Hallo!



    Mein Mann kann die Wohnung gerne haben wenn er das möchte...


    Ich habe da kein Interesse dran. Diese Wohnung ist für mich mit vielen Ängsten und schlechten Erinnerungen verbunden!


    Ich fühle mich hier sehr sehr unwohl, genaugenommen schon seit Jahren, aber eben WEIL der Markt schlecht ist, habe ich es ausgehalten und weil mein Mann immer wieder sagte, er hätte die Wohnung nicht gekauft um sie wieder zu verkaufen...



    Mich hält nichts an dieser Wohnung, ganz im Gegenteil. Zahlen könnte ich die auch niemals... es sind monatlich 500 € und alle drei Monate sind es sogar 750 € in der Abzahlung...

  • ...und dir gehört trotzdem nur die Hälfte... sowas ist induskutabel. Meine Freundin hatte mit Ex ein Haus. Ist ja ähnlich. Sie hat ihren Anteil abgetreten und es ist jemand anderes an ihrer Stelle mit in den Vertrag eingestiegen. Sowas wäre vielleicht eine Lösung für Euch. Hol dir mehrere Meinungen ein. Über kurz oder lang wird es zum Verkauf kommen. Ob er das will oder nicht, denn allein kann er es auch nicht tragen und keine Bank würde ihm den Kredit allein überschreiben wenn er so schon kein Geld hat. Da geht es nicht mehr ums Wollen sondern ums Müssen. 8)

    :pfeif Lieber vorbeugen als auf die Schuhe kotzen