Beiträge von pusteblümchen

    Wir haben grade ein ähnliche geartetes Problem. Es gibt die Möglichkeit das bei der Bank so zu schreiben, dass Geld nur von beiden ETs gemeinsam abgehoben werden kann. Also er kann nicht ohne dich und du nicht ohne ihn, bis das Kind volljährig ist. Vielleicht ist das ja eine Option die du ihm anbieten kannst. Denn prinzipiell finde ich es schon schön, dass er für sein Kind ein Kto machen möchte. Wenn es denn fürs Kind gedacht ist.


    Naja, die Idee ist natürlich rein prinzipiell gut, das ist schon klar. Aber ich weiß wie mein EX tickt. Er hat damals auch Geld von sich auf meinen Namen anlegen lassen (mit meiner Zustimmung) um für die Zinsen keine Steuern zahlen zu müssen, weil er nämlich zu viel Geld hatte. :pfeif war eindeutig Steuerhinterziehung. Insofern......ich trau ihm alles zu.
    Es nützt mir auch momentan nichts, wenn wir beide nur mit gegenseitiger Zustimmung ans Geld rankommen, was rein theoretisch ne gute Lösung wäre. Mir gehts eher darum, dass ich denke, er will sein Geld auf das Konto der Kinder packen, um eine Abänderungsklage eventuell leichter durch zubekommen da ihm das Geld ja dann offiziell nicht mehr gehört. Ich muß jetzt erstmal abwarten, wie´s weitergeht und warte derzeit auf Post vom Anwalt. Habe vorerst der Konteneröffnung wiedersprochen - aufgeschoben ist ja nicht augehoben ;) Jetzt ist es wichtiger, dass er regelmäßig und den beurkundeten Unterhalt zahlt, das nützt meinen Kindern mehr. :wink


    Lg pusteblümchen

    [/quote]


    Na ja...so viel ist es ja nun auch nicht....und warum sollte es der KV festlegen lassen? Was machst Du Dir Gedanken über sein (bei Tode den Kindern) Vermögen?
    Vermögen wird für laufenden Unterhalt nicht herangezogen....KU muß er aus laufenden Einnahmen zahlen. Und wenn er aufgrund von Kurzarbeit wesentlich weniger Einnahmen hat, sind seine Aussichten darauf, den KU zu reduzieren, gar nicht schlecht. Und da wäre egal, ob er 20000 oder 100000auf der Kante liegen hat.[/quote]


    er SOLL gar nix :idee . das war nur ein Gedanke von mir. Wenn er seinen Kindern was Gutes tun will und ich ihm derzeit nicht über den Weg traue kann er doch Geld für seine Kinder sparen, und damit sie es tatsächlich auch bekommen (wenn es auf seinen Namen angelegt wird) könnte er es schriftlich festhalten :rauchen .
    Und NEIN, Vermögen wird für den laufenden Unterhalt herangezogen, das hat mir das JuAmt genauso wie meine Anwältin bestätigt :nanana . Dazu zähtl auch die vorhandene Eigentumswohung, notfalls müßte er die sogar verkaufen. Der KV ist verpflichtet, für "Durststrecken" (wie z.B. Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit) ein Polster anzulegen, um den Unterhalt weiterhin laut Urkunde bezahlen zu können. Erst wenn der Zustand länger als ein halbes Jahr ununterbrochen anhält, hat er Aussicht auf Erfolg bei einer Anfechtung der Unterhaltsurkunden. Alles andere zählt als vorübergehend.


    LG pusteblümchen

    Für ein Konto müssen beide Eltern unterschreiben. Wenn du das nicht tust, kann er kein Konto für die Kinder einrichten.


    ja das weiß ich :-) er braucht auch noch die Geburtsurkunden der Kinder von mir. Ob ich erstmal abwarte was mit der Unterhaltsanfechtungsklage wird, das Konto kann er dann später immer noch eröffnen.?! Wie ist das denn rechtlich - wenn er das Geld jetzt auf die Konten aufteilen würde, wäre es doch rein theoretisch das Geld der Kinder und könnte zum Tilgung von z.B. Unterhaltsschulden nicht herangezogen werden, oder? Ich hab nur die Vermutung, dass er das Geld für den Augenblick der Klage "unterbringen" will :amok: aber eben so, dass er jederzeit wieder ran kommt, und danach die Konten wieder leerräumt.


    LG pusteblümchen

    Hallo an Alle,


    hab derzeit ein bissl trouble wegen Unterhalt, der KV strebt eine Anfechtungsklage an da er seit 2 Monaten auf Kurzarbeit ist :wand mal ganz abgesehen davon, dass er derzeit mit der Klage sicher nicht durchkommen würde....
    er hat einiges an Werten, z.B. eine Eigentumswohung die er nicht selbst bewohnt sondern vermietet und irgendwo noch "einiges" Geld rumliegen (schätze so ca. 20.000 euro). Meine Anwältin sagte mir, dass solche Vermögenswerte im Falle des Falles von ihm erstmal zur Tilgung von Unterhaltsschulden herangezogen werden müssen.


    Dieser Tage erhielt ich Post von ihm, er möchte für jedes unserer gemeinsamen Kinder ein Konto eröffnen. Nun gut, erstmal keine schlechte Idee. Aber ich bin da gleich hellhörig geworden. Ich vermute, dass er das viele Geld auf diese, auf seiner Kinder Namen angelegte Konten packen will, auf die er dann ja als Kontoeröffner und Bevollmächtigter Zugriff hat. Ist dieses Geld dann "weg vom Fenster" wenn es darum geht, dass er davon Kindesunterhalt bestreiten müßte, also wäre das Geld in dem Sinne nicht antastbar, da es ja rein theoretisch den Kindern schon gehört, obwohl nur er bis zum 18. Lebensjahr volle Verfügung über dieses Geld hätte?


    Ich vermute, dass er sich so ein bissl aus der Affaire ziehen will, außerdem hat das sicher auch steuermindernde Gründe (Zinsversteuerung 8) ). Wenn dann die Unterhaltklage durch ist, könnte er rein theoretisch die Konten wieder leerräumen und :aetsch ..... wißt ihr was ich meine :hilfe



    LG pusteblümchen


    ich denke, das ist offene Ganztagesschule-


    für die Kosten wird Dein Einkommen genommen... nicht das, Deines Ex-


    wie denkst Du Dir, dass er an den Kosten beteiligt werden soll? Würde Euer gemeinsames EK genommen, dann wäre der Beitrag doch viel höher ?(


    kann dir grad nicht folgen.... :hae: wie meinst Du das?!
    Seit letztem Jahr gibt es das Gesetz, dass sich beide Elternteile die Betreuungskosten für die Kinder gemäß ihrem Einkommen teilen müssen, unabhängig vom geschuldeten KU. Das wird gequotelt je nach Einkommen beider Elternteile. Also es könnte sein, dass er 40 Euro zahlen müßte und ich 20 Euro (nur als Beispiel). Meine Frage ist einfach nur, gilt das Gesetz nur für Kinderkrippen- und Kindergartenplätze oder eben auch für Hortplätze. DASS er Betreuungskosten anteilig zahlen müßte, ist erstmal unstrittig.


    LG pusteblümchen

    [b]Wie arbeitest Du? Wie genau sind die Arbeitszeiten? Denn auch Tagesmütter sind da, die auch finanziert werden.


    Ein Kind nach Schulschluss heim zu schicken? Wieso nicht? Für 1-2 Stunden? Liegt aber auch alles an den Kindern etc...das kann man nicht pauschalisieren[/quote][/b]








    Ich arbeite 35 Std./Woche, davon sind 2 Dienste bis 20 bzw. 21 Uhr :rolleyes: . An den beiden Tagen springt Oma zur Abholung ein, sie arbeitet aber selbst noch. Die Große kommt mittlerweile auch allein nach Hause. Aber das habe ich auch erst dieses Jahr angefangen (3. Klasse).


    Mir gehts eher um die Kleine, sie kommt nächstes Jahr in die Schule und ich werde sie nicht nach dem Unterricht allein nach Hause schicken. Der Schulweg führt über 3 große Straßen und ich möchte sie nicht als "Schlüsselkind" 4 Stunden allein lassen (wenn ich keinen Spätdienst habe, bin ich gegen 16 Uhr zu Hause). In der Schule hat sie Hausaufgabenbetreuung und ihre Freunde. Ich sehe das bei einem Kind bei meiner Großen aus der Klasse, die wird seit jeher nach Unterrichtsschluß abgeholt und ist somit immer außenstehend da sich keine Freundschaften aufbauen können da sie nur am Unterricht , nicht aber an den anderen gemeinsamen Unternehmungen im Hort teilnimmt.


    Der Hortplatz kostet ca. 60 Euro, dazu kommt noch Essengeld von ca. 40 Euro. Für staatliche Unterstützung hab ich zuviel Geld 8) Die Kosten für Kita und Hort sind ja auch in jeder Stadt/Bundesland anders geregelt.


    Tagesmutter?! Ich weiß nicht, wie das bei Euch ist, aber hier gehen die Kinder maximal bis Schuleintritt zur Tagesmutter, eher noch nur bis Kiga-Alter und wechseln dann in eine große Einrichtung. Und billiger wäre das auch nicht.


    Was ist denn OTG? :hae:


    Mir gehts auch mehr um eine andere Sache, der KV strebt eine Unterhaltsänderungsklage an, er setzt in der Nettobereinigung das Krippengeld für sein 3. Kind mit Next mit an, bezahlt aber für unsere 2 Kinder keine Betreuungskosten. Laut meiner Anwältin kann er die Kosten dann auch nicht für das 3. Kind "unterhaltsmindernd" ansetzten :nanana , und ich wollte nun wissen, ob der Hort rein theoretisch auch für Betreuungsgeld herangezogen werden könnte. :frag


    LG pusteblümchen

    ...also nicht für Hort?! :hae: Meine Kleine kommt nächstes Jahr in die Schule, momentan geht sie noch in den Kiga. Der Platz ist recht günstig, da sie "Geschwisterkind" ist und meine Große in den Schulhort geht. Da hat die Kleine eine Vergünstigung auf ihren Kigaplatz . Wenn die Kleine in die Schule kommt, geht die Große aufs Gymnasium. Dadurch wird der Hortbeitrag teurer da sie keine Geschwisterermäßigung mehr bekommt, weil die Große dann in keine Betreuung mehr geht. Der Hortplatz wird dann teurer sein als jetzt der Kigaplatz. Ich würde also jetzt für den Kigapaltz Betreuungskosten bekommen, aber für den Hort nicht obwohl er mich dann mehr kostet? Ich gehe 35 Std. arbeiten und habe somit einen 40 Stunden Betreuungsplatz im Kiga. Im Hort wird es dann weniger sein, da ja durch die Unterrichtsstunden Zeit wegfällt.


    Also für Hort anscheinend keinen Betreuungszuschuß :hae: ich übertreibe jetzt: muß man sein Kind dann nach Unterrichtsschluß allein nach Hause schicken und es dort lassen bis man abends nach Hause kommt, nur weil der Hortplatz so teuer ist.... :wand Deutsche Logik!


    LG pusteblümchen

    Hallo,


    dass man die Betreuungskosten seit letztem Jahr anteilige je nach Verdienst aufteilen kann (zusätzlich zum Unterhalt), ist ja bekannt. Finde in den entsprechenden Texten aber immer nur die Formulierung für Kitaplätze. Wie ist das mit Schulhortkosten? :hae:


    Danke, pusteblümchen

    So, hier nun die aktuelle Sachlage: der Rückstand wurde zum heutigen Tag an mich überwiesen :party:pfeif mit der Bemerkung "unter Vorbehalt". Bin gespannt wie´s weiter geht, der Vermerk läßt vermuten, dass er eine Abänderungsklage anstrebt :hae: Ich warte jetzt erstmal ab, denn seine Anwältin wird sicherlich wieder ein nettes Schreiben verfassen. :rolleyes:
    Hat jemand eine Ahnung, ob "unter Vorbehalt" rechtswirsam ist, also ob er das zurückverlangen kann? Meine Info dazu ist, dass sowas keinerlei Einfluß hat und (ggf. zuviel) bezahlter Unterhalt als "verwirkt" gilt. :frag
    Zumal er frühestens ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe der Kurzarbeit (Anfang April) anspruch auf eine eventuell rückwirkende Titeländerung hätte, und die Nachzahlung für die Monate Januar bis März sind. Bin gespannt, ob er in der Folge den "neuen" Unterhalt zahlt, oder ob er wieder nur den alten Betrag überweist und somit wieder in Rückstand geraten würde. :hm... Ich tipp mal auf Letzteres 8)


    LG pusteblümchen


    Hallo Uschi, wie alt sind die Kinder denn und wie lange haben sie ihren Vater nicht gesehen? Ist in der Vergangenheit was vorgefallen was die angebliche Reaktion der Kinder rechtfertigen würde? Grundsätzlich besteht auch seitens der Mutter die Pflicht, die Kinder zum "Wollen" zu bewegen, also den Kontakt zum anderen Elternteil positiv zu beeinflussen, ob man das nun als Ex-Partner grad persönlich will oder nicht (kindeswohl).
    Wegen Unterhalt: Wie alt ist die Berechnung laut der er zahlt? Seit Januar gelten neue Tabellen, vielleicht hängt es damit zusammen. Du mußt auch die Kindsmutter verstehen: nur mit einem Titel ist sie auf der sicheren Seite, dass sie das Geld in jeder Situation von Deinem Freund bekommt. Auch wenn er bis jetzt immer pünktlich gezahlt hat (was sehr lobenswert ist), hat sie nichts in der Hand, wenn er mal nicht zahlt. Mit Titel kann sie das Geld auch nachträglich "eintreiben", ohne nicht. Um den Titel kommt er nicht drumrum, das ist ein Gesetz und steht den Kindern/bzw. der Mutter zu. Die Kosten für den Anwalt kann man(n) sich insofern sparen. schau mal hier:http://www.trennungsfaq.de/unterhalt.html


    LG pusteblümchen

    Also ich würde mich auch erstmal mit ihm allein treffen, vielleicht sogar an einem neutralen Ort. Würde rausfinden wollen, was er will. Nicht dass er eine Ausprache will und dann wieder für Jahre untertaucht. Ich denke, er hat einiges "gutzumachen" und er muß Dein Vertrauen auch erstmal wieder gewinnen. Wenn er dann wirklich dauerhaft Interesse an seinem Kind hat, das Ganze langsam angehen, vielleicht nicht gleich das Kind mit der Nachricht überfallen, dass dieser Mann sein Vater ist. Man kann auch erstmal ein paar Treffen machen und schaun, wie er und das Kind miteinander "warm" werden.


    Ich bin Jahre ohne Vater aufgewachsen und hab nie was vermißt, es war halt so. Dann ist irgendwann mein richtiger Vater aufgetaucht und wollte von einen Tag auf den anderen in die Vaterrolle schlüpfen, das hat nicht funktioniert, ich war sehr stur und hab ihn als Eindringling betrachtet. Es hat einige Jahre gedauert, bis sich das Verhältnis entspannt hat. Ich war damals allerdings schon 15 und voll in der Pubertät. Übrigens: meine Eltern sind heute verheiratet :D


    Lg pusteblümchen

    Klar, gehört mir nur die Hälfte der Wohnung!


    Aber ich "hänge" nicht an dieser Wohnung, daher wäre es für mich absolut in Ordnung, wenn er nun sagen würde, er möchte hier leben.


    ..glaube das war ein Mißverständnis. Ich meinte damit, dass du viel Geld zahlen würdest und dir trotzdem nur die Hälfte gehören würde. Oder sind die 500 Euro (750 Euro) die Gesamtbelastung, also Dein+sein Teil, oder zahlt er das gleiche auch nochmal an die Bank, also insgesamt 1000 Euro (bzw. 1500)?



    ...ist nur fraglich, wer mit in den Vertrag steigen würde :rolleyes: Bei meiner Ex waren es dann die Eltern der Next....wie bescheuert :ohnmacht: aber das kann dir ja egal sein, Hauptsache du bist die Verpflichtung los. Ich kann verstehen dass du dort schnell raus willst und dich nicht wohlfühlst :troest Laß ihn bloß nicht rein!


    Wann kannst du denn in die neue Wohnung?



    LG pusteblümchen

    ...und dir gehört trotzdem nur die Hälfte... sowas ist induskutabel. Meine Freundin hatte mit Ex ein Haus. Ist ja ähnlich. Sie hat ihren Anteil abgetreten und es ist jemand anderes an ihrer Stelle mit in den Vertrag eingestiegen. Sowas wäre vielleicht eine Lösung für Euch. Hol dir mehrere Meinungen ein. Über kurz oder lang wird es zum Verkauf kommen. Ob er das will oder nicht, denn allein kann er es auch nicht tragen und keine Bank würde ihm den Kredit allein überschreiben wenn er so schon kein Geld hat. Da geht es nicht mehr ums Wollen sondern ums Müssen. 8)

    Wenn Er "nur" an den Tagen bzw. Stunden an denen er die Kinder sehen könnte nicht trinken würde, würde mir das ja reichen. Aber er will sich seine Gewohnheit nicht verbieten lassen, so seine Aussage.


    Hallo, versteh mich jetzt bitte nicht falsch, ich will Deinen Ex nicht in Schutz nehmen oder so, aber Alkoholsucht ist eine Krankheit und keine Gewohnheit, man kann nicht "einfach aufhören" oder nach Kalender nicht trinken, auch wenn man es gern möchte in einem bestimmten Moment. Hast du Dich mal mit der Krankheit beschäftigt? Ihr ward langen zusammen...Wenn du immer wieder zu ihm zurückgekehrt bist - sicher hast du ihn auch verleugnet vor Bekannten wenn er betrunken war, weil es Dir peinlich war, hast du Alkohol entsorgt in der Annahme in zur Vernunft zu bringen?! Sowas nennt man Co-Abhängigkeit. Google mal.


    Ich habe mich 3 Jahre intensiv mit dieser Krankheit beschäftigt und habe eine nahestehende Person begleitet, mit Entgiftung, Langzeittherapie und allen Nebenwirkungen die sich da so einstellen. Suchtdruck, Rückfallgefahr..... Ein Alkoholiker der nicht trinkt ist missgelaunt, launisch, unberechenbar in ihren Reaktionen und Entscheidungen, brauchen in der Regel Antidepressiva (wenn er eine Therapie macht).



    Ein Umgang mit den Kindern sollte nur begleitet stattfinden, egal ob er nüchtern ist oder nicht (denn woher willst du das vorher wissen) :Hm . Eine therapie wird er nur machen und das hat nur Sinn, wenn er es von selbst will und nicht jemand zu liebe tut. Kümmere Dich um kompetente Beratung und denke immer an Deine Kinder. Dein ex muß erst für sich selbst Verantwortung übernehmen, bevor er für andere Verantwortung übernehmen kann. Andersherum könnte man es als grob fahrlässig auslegen ,wenn du deinem alkoholkranken Ex wissentlich die Kinder überläßt und etwas passiert.


    Natürlich sollen die Kinder Kontakt haben, aber es wird sicher nicht einfach sein, da eine gute Regelung zu treffen. Zumal ihr so weit auseinander wohnt. Alkoholismus wird immer schlimmer und vielleicht erledigt sich das ganze im Laufe der Zeit von selbst, denn irgendwann kommt die Phase "Parkbank" auch bei Deinem Ex wenn er sich nicht eine Behandlung begibt.


    Gern mehr per PN.



    LG pusteblümchen

    Wie sieht das denn aus, wenn er in die Wohnung zieht?



    Noch wohnt er hier nicht, aber Ende des Monats muss er bei seinen Eltern raus und das Geld reicht nicht, dass er sich eine Wohnung leisten könnte.

    Wieso MUSS er raus? Er WILL vielleicht :pfeif Die paar Wochen wird er noch warten können. Und wenn er kein Geld für eine eigene Wohnung hat, wie soll das denn weitergehen mit Eurer Eigentumswohnung? Unterhalt? Wenn sich keiner von Euch allein die Wohnung leisten, kann müßt ihr sie sowieso verkaufen, schon zur Bedienung der Kindesunterhälter wird man euch dazu drängen (vielmehr ihn, aber da du seine Hälfte ja nicht kaufen kannst, bleibt nur noch der Komplettverkauf)