hallo
habe mal ne frage. kann ich unterhalt rückwirkend ab november 08 noch einklagen ????? ich hatte zu der zeit noch keinen titel für den unterhalt. muss wohl deswegen dann zum anwalt oder sehe ich das falsch ? wer weiss rat . gibt es evt auch eine rechtschutzversicherung die dann sowas übernehmen würde falls ich zum anwalt gehe ?
gruss :strahlen