Unterhalt rückwirkend von ende 2008 einklagen ??????

  • hallo


    habe mal ne frage. kann ich unterhalt rückwirkend ab november 08 noch einklagen ????? ich hatte zu der zeit noch keinen titel für den unterhalt. muss wohl deswegen dann zum anwalt oder sehe ich das falsch ? wer weiss rat . gibt es evt auch eine rechtschutzversicherung die dann sowas übernehmen würde falls ich zum anwalt gehe ?


    gruss :strahlen

  • Hi,


    wurde der U-Pflichtige nicht in Verzug gesetzt, dann "no Chance".


    Verzug setzen, kann auch ein Brief von dir sein. Dann liegt aber auch die Beweislast bei dir. Also
    am besten wäre, ein Einschreiben mit Rückschein gewesen.
    ODER
    hatte ihn das JA diesbzgl. angeschrieben ?


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Lach, ich versuch es einmal so zu erklären:


    Der Unterhaltspflichtige muss aufgefordert worden sein, den Unterhalt zu zahlen. Ab diesem (beweisbaren!) Termin ist er in Zahlungsverzug, falls sich seine Unterhaltspflicht ebenfalls ergibt (er könnte zB "nicht leistungsfähig" sein, weil er nicht genug Einkommen hat).


    Nun scheinst Du aber einen Unterhaltstitel mittlerweile erwirkt zu haben. Der wird üblicherweise vom Gericht/vom Jugendamt auf das Datum rückwirkend terminiert, zu dem eine Aufforderung zur Unterhaltszahlung ergangen ist.
    Das bedeutet: Unterhaltszahlungen vor dem im Titel genannten Termin wirst Du schwerlich durchsetzen können. Es sei denn, Du kannst die geforderten Unterlagen belegen. Durchsetzen kannst Du es nur mit einem Anwalt. Wenn Du noch keine Rechtsschutzversicherung hast, hilft Dir der Abschluss einer neuen dabei nicht. Prozesskostenhilfe könntest Du ggfls. erhalten. Dazu wird neben Deinem Einkommen die Erfolgsaussicht der Klage geprüft.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • hallo



    die sache ist ein wenig kompliziert. also mein ex musste 08 566 € an unterhalt bezahlen. es war mit ihm abgemacht das er von diesem geld monatl 400 € einbehält wegen altschulden ( es musste jeder von uns monatl 400 € also insgesamt 800 € an abtrag bezahlen. das wurde immer von seinem konto abgebucht ) . den rest die 166 € hat er mir immer auf mein konto überwiesen. im mai 2009 kam durch zufall raus das mein exmann die rate von 800 € auf 400 € runter setzten lassen hat . OHNE MEINES WISSEN UND UNTERSCHRIFT ( BANKKREDIT ) . HAT ABER TROTZDEM WEITERHIN bis mai 09 jeden monat die 400 € einbehalten obwohl ich ja dann normal nur noch hätte 200 € bezahlen müssen. der restunterhalt von november 2008 bis mai 2009 ist noch offen. deswgen wollte ich wissen ob ich da irgendwas über anwalt machen kann.

  • siehs doch so: wenn er nur noch 400,- abzahlt, die er vom Unterhalt einbehalten hat, dann bist du eher fertig deinen Anteil an den Schulden bezahlt zu haben. Kommt doch aufs gleiche raus, ob du jetzt mit 200 abzahlst und dafür länger, oder 400 und dafür nur die halbe zeit.
    Mußt halt irgdwas schriftliches machen, dass du dann raus bist und er den rest bezahlt.