Mindestunterhalt bei zwei Kindern

  • Hallo Ihr Lieben!



    Ich habe einen Brief vom Jugendamt bekommen, dass der Mindestunterhalt für meinen 2 -jährigen Sohn 225,- € beträgt. Der Vater des Kindes lebt in einer neuen Beziehung, die beiden haben eine Tochter zusammen.


    Wird nun der Mindestunterhalt durch zwei geteilt? Das heißt 112, 50 für meinen Sohn und 112,50 für die andere Tochter?



    Vielen Dank für Eure Antworten!!!

  • Hallo,


    würde ich nicht so sehen, dies ist der Unterhalt für deinen Sohn nach Düsseldorfer Tabelle, mit dem anderen Kind hast du ja nichts zu tuen,
    wenn das Einkommen des KV dafür nicht reicht, erfolgt evt. eine Mangelfallberechnung (=Anwalt fragen!),
    wenn keine Zahlung kommt, würde ich beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen.
    LG
    hansjosef

  • Danke für Deine Antwort.
    Ich bekomme seit der Geburt UV, da der KV so unregelmäßig zahlt. Er hat zurzeit gar kein Einkommen, da er jetzt Hausmann ist und sich um die Betreuung von seiner einjährigen Tochter Kümmert, während die Lebensgefährtin arbeiten geht. Vom Arbeitsamt hat er eine Sperre bekommen bis Ende April, da er selbst gekündigt hat.

  • Da Du UHV beziehst, kannst Du das Schreiben erstmal so an die Seite legen ;)


    Der UHV wurde auch angepasst(leicht erhöht).


    Hast Du eine Beistandschaft eingerichtet? Denn das, was der Vater macht (Job kündigen um sich ums nächste Kind zu kümmern) ist nicht rechtens....aber durch die UHV Zahlungen und evtl. Beistandschaft hast Du damit auch primär einfach nichts zu tun.


    Kannst Deinen Kopf also frei lassen, auf dieser Ebene :-)

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • Danke iceshine.



    Ja, ich hab eine Beistandschaft.



    Ich hab mich mit KV telefonisch schon gestritten. Er meinte, er möchte eine Privatinsolvenz machen, da er 20.000 € Schulden hätte. Das Geld reiche hinten und vorne nicht und wenn er mal wieder Geld hat will er auch gerne für seinen Sohn zahlen.
    Er möchte jetzt sein Leben ordnen und ich solle ihn dabei unterstützen und nicht noch weiter Vorwürfe machen.


    Ich war ziemlich sauer, war aber ganz ruhig und hab gesagt, dass er arbeiten gehen muss. Da hat er mich angeschrien, seine Freundin verdiene viel mehr, deswegen gehe sie arbeiten und das Geld reiche trotzdem nicht und einer müsse ja die Tochter betreuen.


    Ich meinte, er solle sich um einen Kita-Platz für sie bemühen, weil sein Sohn auch ein Recht hat unterstützt zu werden. Er hat gesagt, ich sei so verbohrt und sehe nur meine Sicht der Dinge.


    Ich weiß es nicht. Was denkt Ihr?


    Ich habe einen Vollzeitjob um den Unterhalt für meinen Sohn und mich sicher zu stellen, ich zahle Kita - Beiträge + Mittagstisch.


    Bei KV und Next ist es so, dass er zuhause ist, essen kocht, den Haushalt macht. Die beiden haben ein Auto für den Einkauf etc., sie haben Großeltern, die 2 Strassen weiter wohnen und die Kleine jederzeit nehmen können.


    Wenn ich mit meinem Sohn um sechs nach hause komme, mache ich das essen. Ich schleppe zu Fuß Getränke und Einkauf ran. Meine Mutter wohnt 50km entfernt und geht selbst arbeiten. Bin abends fix und fertig.


    Ich finde, er macht sich das ein bißchen einfach.


    Kümmern tut er sich übrigens meistens ganz toll um unseren Sohn. Er holt ihn alle zwei Wochenenden und kommt einmal in der Woche und holt ihn von der Kita ab, wenn ich Spätdienst habe.


    Was sagt ihr dazu? Machen kann ich da wohl nicht viel.


    Liebe Grüße, Nadin

  • dass der Mindestunterhalt für meinen 2 -jährigen Sohn 225,-

    Ich war ziemlich sauer, war aber ganz ruhig und hab gesagt, dass er arbeiten gehen muss. Da hat er mich angeschrien, seine Freundin verdiene viel mehr, deswegen gehe sie arbeiten und das Geld reiche trotzdem nicht und einer müsse ja die Tochter betreuen.


    Ich meinte, er solle sich um einen Kita-Platz für sie bemühen, weil sein Sohn auch ein Recht hat unterstützt zu werden. Er hat gesagt, ich sei so verbohrt und sehe nur meine Sicht der Dinge.


    Ich weiß es nicht. Was denkt Ihr?

    Meinst Du wirklich er gibt einen Job auf um die 225€ Unterhalt zu sparen?


    Wie alt ist dein Sohn und wie alt ist seine Halbschwester?

  • Hallo Sarek,


    Wenn Du meine Beitrage richtig gelesen hättest, wüßtest Du, dass unser Sohn 2 und seine Tochter ein Jahr alt ist.


    Ich habe nicht gesagt, dass er seinen Job wegen 225,- aufgegeben hat, sondern um die Betreuung seiner Tochter zu übernehmen.
    Mich ärgert, dass er sich keine Gedanken darüber macht, wie er denn dann den Unterhalt für unseren Sohn zahlen kann.


    Gruß, Nadin

  • Wie alt ist dein Sohn und wie alt ist seine Halbschwester?


    Wenn Du meine Beitrage richtig gelesen hättest, wüßtest Du, dass unser Sohn 2 und seine Tochter ein Jahr alt ist.


    Mal ehrlich, ich hätte das selbe gefragt, denn ich glaube kaum, das man jeden Beitrag eines Fragenden erst lesen muß um zu antworten. Das sind bei Dir nicht sonderlich viele -bisher- bei anderen Usern ist die Zahl durchaus 2-3 stellig.


    Deshalb ist es manchmal ganz hilfreich solche Eckdaten dazu zu schreiben, erleichtert manches mal die Antworten.


    Der Unterhalt Deines Sohnes ist doch erstmal (natürlich nicht in der Höhe die errechnet wurde) durch das JA und UVG gesichert.


    Im Brief des JA steht doch eindeutig, das es sich dabei um die Berechnung für Deinen Sohn handelt, ich vermute mal das der KV angeschrieben wurde, er von seiner momentanen Situation berichtet hat (arbeitslos ohne Bezüge, 2. Kind). Den selben Brief wird er auch erhalten haben, wenn er nicht leistungsfähig ist wird er sich mit dem zuständigen JA in Verbindung setzen. Bis dahin wird Dir durch die Beistandschaft weiterhin Unterhaltsvorschuss gezahlt. Ändern tut sich nichts für Dich, beim KV laufen halt weiterhin Schulden (ans JA) auf.


    LG Carina

    Das mit s oder ß...ich steh dazu, ich kanns nicht...naja egal, Hauptsache Man(n)/Frau versteht was ich meine...


    Tippfehler dürft ihr gern behalten *fg


    ~und am Ende steht immer ein Anfang~ (Zitat City)
    ~Sommer ist was in Deinem Herz passiert~ (Zitat Wise Guys)
    manchmal bin ich ein ~Gänseblümchen im Sonnenschein~ (frei nach Ganz schön Feist)

  • Wenn Du meine Beitrage richtig gelesen hättest, wüßtest Du, dass unser Sohn 2 und seine Tochter ein Jahr alt ist.


    Ich habe nicht gesagt, dass er seinen Job wegen 225,- aufgegeben hat, sondern um die Betreuung seiner Tochter zu übernehmen.
    Mich ärgert, dass er sich keine Gedanken darüber macht, wie er denn dann den Unterhalt für unseren Sohn zahlen kann.

    Stimmt das mit dem Sohn konnte ich rauslesen.
    Aber ein 1 Jähriges Kind wird er wohl nicht im Kindergarten parken können.
    Ich weiß nicht genau was eine Tagesmutter kostet den wenn er arbeiten muss fallen diese Kosten auch an.


    Nun dann hat er seinen Job aufgegeben ohne sich Gedanken zu machen wie er den Kindesunterhalt zahlen kann.
    Ich wollt wissen ob Du meinst das es seinen Job mutwillig hinschmeißt oder aus der Not heraus weil er keine Betreuung für seine Tochter hat.


    Wenn Du sagst er kann seine Tochter in den Kindergarten bringen um Unterhalt zu erwirtschaften warum kannst Du das nicht?

    Zitat

    Ich meinte, er solle sich um einen Kita-Platz für sie bemühen, weil sein Sohn auch ein Recht hat unterstützt zu werden. Er hat gesagt, ich sei so verbohrt und sehe nur meine Sicht der Dinge.

  • Wenn Du sagst er kann seine Tochter in den Kindergarten bringen um Unterhalt zu erwirtschaften warum kannst Du das nicht?


    Ich habe einen Vollzeitjob um den Unterhalt für meinen Sohn und mich sicher zu stellen, ich zahle Kita - Beiträge + Mittagstisch.


    Schau mal Sarek, das tut sie doch. Nichtsdestotrotz hat ihr Sohn doch Anspruch auf KU vom Vater.
    Selbst wenn die TE nicht arbeiten gehen würde bleibt das Recht des Kindes doch das selbe!


    LG Carina

    Das mit s oder ß...ich steh dazu, ich kanns nicht...naja egal, Hauptsache Man(n)/Frau versteht was ich meine...


    Tippfehler dürft ihr gern behalten *fg


    ~und am Ende steht immer ein Anfang~ (Zitat City)
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  • Also mal ganz vorsichtig in den Raum gestellt klingt das als hätte der Vater 2 Möglichkeiten gesehen:


    a: weiter arbeiten, mit Privatinsolvenz auf den Selbstbehalt runter gepfändet, Tochter in Kita, Unterhalt bezahlt, nach 7(?) Jahren schuldenfrei


    b: nicht arbeiten, dafür Haushalt schmeißen und einjährige selbst versorgen, KU für Sohn durch UHV, durch Privatinsolvenz nach 7 (?) Jahren schuldenfrei


    Ganz ehrlich... ich kanns nachvollziehen....


    Auch wenn ich der Typ wär, der ein schlechtes Gewissen dabei hat die Gläubiger ins Leere laufen zu lassen... aber wir wissen hier ja auch nicht, wie sie entstanden sind....


    Wohnt ihr weit voneinander weg? Wenn nicht würd ich mal mit ihm reden, ob er dir nicht evtl Einkäufe erledigen könnte. Das wär doch anscheinend ne große Entlastung für dich.

  • So genau kenn ich mich da nich aus, ob da gearbeitet werden muss? Wie wäre das denn, wenn man arbeitslos wird während der Insolvenz? Wird die dann "ausgesetzt"?


    Wenn er arbeitslos ist, dh nicht leistungsfähig, laufen auch keine Unterhaltsschulden auf. Die laufen nur auf, wenn er zahlen könnte, es aber nicht tut.

  • Hallo Nadin,


    ich seh es so ähnlich wie _Lotte_.


    Aber erstmal vorweg, es ist natürlich nicht einfach vollzeit zu arbeiten und kind unter einen hut zu bringen und dafür ersteinmal respekt an dich.


    Aber ich kann auch den vater verstehen. ich versuchs mal aus seiner sicht zu beschreiben:
    er hat ein berg schulden und will davon wegkommen, das ist doch erstmal ein guter anfang. er sucht sich natürlich einen passend weg für sich und seine neue familie.


    und nun die fakten: einer muss/soll sich ums kind kümmern (das ist ihre eintscheidung, ob sie schon in die kita soll oder nicht) und da die frau mehr verdient, geht sie weiterhin arbeiten und er bleibt zu hause. ich denke mal das ist eine rein finazielle geschichte,jeder würde doch so handeln und mehr nicht. warum er da gleich seine arbeit kündigen muss,versteh ich persönlich nicht. er hätte ja auch elternzeit beantragen können (für dich hätte sich da aber eh nichts geändert,weil zahlen hätte er so oder so nicht können)


    und jetzt kommt das, was ich sehr wichtig finde. er sagt, dass er, wenn er weg ist von den schulden bzw. wenn er wieder zahlen kann, auch zahlen wird. außerdem kümmert er sich doch, so wie du es schreibst, sehr gut um euren sohn.



    alles andere was dich stört, kann man nicht ändern. für mich ist das der lauf der dinge, wenn einer ae ist und der andere eine neue familie hat. da gilt für mich in solchen sachen: "leben und leben lassen" .



    lg LucieLou

    "Mit jedem Kind beginnt der Tag von Null"

  • Lucie


    Naja, aber man(n) muss auch ein bißchen Verantwortung übernehmen.


    Die Schulden sollen die Gläubiger bzw. die Allgemeinheit als Verlust buchen.


    Für Kind 1 reicht das Einkommen schon nicht für den Unterhalt.


    Trotzdem "leistet" er sich Kind 2.


    Das die Next jetzt das Familieneinkommen erarbeitet ist ja löblich - aber aus meiner
    moralischen Sicht müßte sie dann auch für den Unterhalt für Kind 1 aufkommen.


    Außerdem gibt es viele Möglichkeiten/Varianten für 2 Personen und 1 Kind, die mehr
    Einkommen erwirtschaften als 1 Vollzeitjob.


    UVG gibts auch nicht ewig und wenn er tatsächlich ohne Job und Unterhaltszahlung in
    die Privatinsolvenz geht, läuft UVG in der Zeit sicher aus.

  • Für Kind 1 reicht das Einkommen schon nicht für den Unterhalt.


    Trotzdem "leistet" er sich Kind 2.

    vorsicht mit solchen aussagen. ein harzt IV empfänger kann sich demnach auch kein kind leisten, sollen jetzt alle alg II empfänger zwangsweise zur 3monatsspritze antreten?
    soll es sanktionen geben, wenn sie schwanger werden?

  • Jupp, ich steh dazu - Kinder muss man sich leisten können.


    Es gibt immer Ausnahmen - klar. Aber ich kann es nicht verstehen wenn es schon für 1. Kind
    nicht reicht, das dann noch No. 2 und 3 dazukommen. Das nenne ich in vielen (nicht allen) Fällen "vorsätzlich"
    und dann wird gejammert........


    Wenn jemand den Mindestsatz für 1 Kind nicht zahlen kann (der zum Leben kaum reicht)
    und einen Berg Schulden hat, den er nicht abtragen kann, dann verstehe ich nicht warum
    man sich in der Sitaution noch ein Kind "leistet"....


    Wie gesagt - Ausnahmen gibt es immer!

  • mal ganz prookativ:
    die schulden sind sicher nicht über nacht entstanden und du kanntest sicher auch ungefähr sein einkommen.
    warum hast du dich dann trotzdem schwängern lassen? ist das erste kind nicht genauso mutwillig, wenns geld nicht reicht? und du würdest ja nicht dem unterhalt so hinterherlaufen, wenn du das geld nicht bräuchtest, also kannst du dir de fakto das kind auch nicht leisten.