Hi,
meine Kleine war so alt wie Dein Kind, als wir uns vorm Richter treffen mussten...
Ich hab dann den Umgang in meiner Wohnung zugelassen, wobei der KV auch mit der Kleinen raus durfte (ohne mein Beisein).
Dieser 1. Schritt ist aber nur ein Schritt von vielen, da begleiteter Umgang Zeitbegrenzt ist.
Auch ist es ziemlich sinnlos, einem so kleinem Kind aller 14 Tage für 2 Stunden den Papa zu ermöglichen, da die Abstände zwischendrin dann viel zu lang sind und er und der Kleine nach 14 Tagen wieder bei Null anfangen, da kommt keine Beziehung zustande.
Vielleicht wäre es sinnvoll, nochmals genauestens zu überlegen, WAS der Vater möchte und WAS für das KInd das Beste wäre.
Mindestens regelmässig 2x Wöchentlich 2 Stunden finde ich da voll angebracht.
Sollte der betreute Umgang gut laufen, kommt da eh bald der nächste Schritt.
Erschwerend ist es nur, wenn die Erwachsenen irgendwann aufgehört haben wie solche miteinander zu reden oder das Kind als Mittel zum Zweck sehen.
Und wenn ihr Euch nicht einigen könnt vor dem Richter, entscheidet der dann die Sache selber.
Grüßle Jeanny