Verhandlung zum Umgang

  • Hi,
    meine Kleine war so alt wie Dein Kind, als wir uns vorm Richter treffen mussten...
    Ich hab dann den Umgang in meiner Wohnung zugelassen, wobei der KV auch mit der Kleinen raus durfte (ohne mein Beisein).
    Dieser 1. Schritt ist aber nur ein Schritt von vielen, da begleiteter Umgang Zeitbegrenzt ist.
    Auch ist es ziemlich sinnlos, einem so kleinem Kind aller 14 Tage für 2 Stunden den Papa zu ermöglichen, da die Abstände zwischendrin dann viel zu lang sind und er und der Kleine nach 14 Tagen wieder bei Null anfangen, da kommt keine Beziehung zustande.


    Vielleicht wäre es sinnvoll, nochmals genauestens zu überlegen, WAS der Vater möchte und WAS für das KInd das Beste wäre.
    Mindestens regelmässig 2x Wöchentlich 2 Stunden finde ich da voll angebracht.
    Sollte der betreute Umgang gut laufen, kommt da eh bald der nächste Schritt.
    Erschwerend ist es nur, wenn die Erwachsenen irgendwann aufgehört haben wie solche miteinander zu reden oder das Kind als Mittel zum Zweck sehen.
    Und wenn ihr Euch nicht einigen könnt vor dem Richter, entscheidet der dann die Sache selber.
    Grüßle Jeanny


  • Ja, natürlich wäre es für so einen Winzling besser, seinen Papa öfter zu sehen.


    Ich als Übergabeperson komme ja nicht in Frage (es gilt noch der Gewaltschutz).


    Tja, wenn Gewaltschutz besteht, dann hat der Vater sich das Problem hausgemacht.
    Ich würde mich auf keinen Fall auf eine Lockerung des Gewaltenschutzes einlassen oder gar dem Vater erlauben, die Wohnung zu betreten.

  • Das der von Dir vorgeschlagene Umgangsumfang viel zu gering ist, hast Du ja nun mehrfach gelesen.

    Naja, jetzt wollte er's mir so richtig "zeigen" und ist mit seinem fiesen Anwalt vor Gericht.

    Das Du seinen Anwalt als "fies" bezeichnest, liegt in der Natur der Sache, ebenso wie Deine Interpretation für die Beweggründe den gerichtlichen Weg zu gehen.
    Offenbar zwingst Du den Vater dazu, denn wie sollte er sonst einen Umgang erhalten, der nicht so völlig inakzeptabel ist ?

  • Hi,


    wirzwei, was hat denn dein EX gemacht, weil Gewaltschutz besteht ?
    Würde er das wieder machen ?


    Dies erschwert natürlich alles, um den Umgang vernünftig stattfinden zu lassen....leider :(
    Der Vorschlag vom JA ist ganz übel :kopf ....wenn ich das als KV schriftlich hätte, so würde ich
    mich, über den SB beschweren....beim Landrat, beim Bürgermeister etc.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Jetzt muss ich mich auch mal wieder :rolleyes2: einmischen....


    Umgang ist ein ganz empfindliches und ganz individuelles Thema. Da kann man nicht über einen Kamm scheren.


    Klar, der beste Zustand wäre , wenn der sich Umgangselternteil und Kind sehen können, so oft und wann immer es geht.


    Verschieden Faktoren führen aber halt manchmal leider dazu, das es nicht so sein kann und die Angelegenheit wohl oder übel gerichtlich geregelt werden muss.


    Hier fragt eine Mutter lediglich nach dem Ablauf einer solchen Verhandlung und schon bücken sich hier viele und heben Steine auf.


    Statt mal nach zu fragen, warum es in diesem individuellen Fall so gekommen ist, stellt man fest, das Mutter und Jugendamt völlig inkorrekt agieren
    und den armen Vater beschneiden aus völlig unverständlichen Gründen.
    Es kann also nur Ziel der Mutter sein, hier aus purem Egoismus dem Vater das Kind vor zu enthalten.


    Lediglich ein einziger User hat mal nachgefragt, was denn im Vorfeld geschehen ist.





    Umgang, übrigens, ist ein Recht des Kindes, nicht der Eltern.

    Einmal editiert, zuletzt von Tilla ()

  • Vielen Dank, Tilla, besser hätte ich das auch nicht sagen können.


    Und Danke an alle, die mir heute die Daumen gedrückt haben.


    Zur Verhandlung:


    Es ist nun mal nicht einfach nach mehreren Monaten einem Menschen zu begegnen, den man einmal über alles geliebt, ein Kind von ihm bekommen hat und dann dermaßen übel von ihm behandelt wurde.


    Was genau bei uns vorgefallen ist, möchte ich hier nicht sagen. Zum einen, weil der KV vielleicht mitliest, zum anderen wühlt es mich wieder zu sehr auf.


    Wie die Verhandlung gelaufen ist?


    Tja, der Richter hörte uns an und meinte, die Entscheindung "wird zugestellt".


    Das ganze hat nicht mal 10 min. gedauert.


    Ich bin also genauso schlau wie vor der Verhanlung.


    Was mir wichtig ist, dass mein Baby seinen Vater kennenlernt. In dem jetzigen Zustand ist der KV aber nicht in der Lage ein Kind alleine zu betreuen. Er lehnt auch jegliche med./psych. Hilfe ab. ER möchte auch auf gar keinen Fall ein Anti-Aggressionstraining machen. Seinerseits also keinerlei Einsicht, er schiebt seine Schuld wie immer den anderen zu, und übersieht dabei, dass der Kleine bei diesem Machtkampf auf der Srecke bleibt.


    Ich war nach der Verhandlung traurig. Weinen darf ich nicht - ich muss für Krümel stark sein.


    LG


    Maja

  • Auch wenn der KV sich mir gegenüber mehr als unmenschlich benommen und den Kleinen gefährdet hat - er ist und bleibt der Vater.


    O.k, du willst nicht näher auf die Umstände eingehen, aber wenn ich das lese, ich würde den Umgang auch mal ganz vorsichtig angehen lassen...


    Ich für mich habe schon lange beschlossen, dass der Kleine seinen Vater (auch wenn er der größte Idiot ist und bleibt) kennenlernen sollte.


    So denke ich auch, aber mit allen Vorsichtsmaßnahmen, die es wohl gibt. :nawarte:


    Offenbar zwingst Du den Vater dazu, denn wie sollte er sonst einen Umgang erhalten, der nicht so völlig inakzeptabel ist ?


    Gewaltschutz?! Gefährdung des Kindes? Siehe die Beiträge der TS!!! Da kann ich eine zögerliche Vorgehensweise absolut verstehen.



    Wie die Verhandlung gelaufen ist?


    Tja, der Richter hörte uns an und meinte, die Entscheindung "wird zugestellt".


    Gab es denn irgendeine Tendenz? Verbal oder in der Haltung des Richters? Hat dein RA irgendwas gesagt dazu, wie er das einschätzt?

    Ich bin und bleibe - hoffentlich - eine Kämpfernatur. Dazwischen bin ich mal schwach... :bigkiss

  • Hallo Allerseits!


    So, die Entscheidung des Richters liegt jetzt vor:


    mein Noch-Ehemann darf den Kleinen 1 Stunde pro Woche im Beisein eines Jungendpflegers spätnachmittags sehen.


    Vielleicht übertreibe ich da, aber ich habe so meine Bedenken diesbezüglich:


    zum einen, weil der Kleine genau um diese Zeit schon seit Wochen bombenfest schläft (also muss ich ihn dann wecken...),


    zweitens, wie soll das ohne mich ablaufen? (zur Erinnerung: Krümel ist 10 mon., fremdelt, lässt mich nicht Mal ins andere Zimmer gehen.)


    Und nach vier Wochen ist auch das alles vorbei: dann darf sich mein Ex
    wohl wieder genüßlich in meiner Wohnung breit machen, wenn er den
    Kleinen abholt/besucht. D.h., ich befürchte, auch der Gewaltschutz ist
    dann dahin.




    Vielleicht könntet ihr mich ein bisschen aufbauen,


    ein paar Ratschläge wären auch nicht schlecht...


    Bin einfach nur noch down, weil ich meinen Ex schon wieder sehen muss. :nixwieweg


    :thanks:


    LG


    Maja

  • Zehn wesentliche Kritikpunkte, die auf der Tagung "Gewaltschutz contra Kindeswohl" in Hannover am 25.06.2008 herausgearbeitet wurden:
    Zwang
    - Laut einem Urteil des BVerfGs darf ein Vater nicht zum Umgang mit seinem Kind gezwungen werden.
    - Das Kind wird aber gezwungen, Umgang mit seinem Vater zu pflegen und die Mutter wird gezwungen, den Umgang des Vaters mit den Kindern zuzulassen.


    Manipulation
    - Wenn Kinder keinen Umgang mit dem Vater wollen, wird der Mutter Manipulation unterstellt.
    - Von der Mutter wird erwartet, dass sie sich über den Willen des Kindes hinwegsetzt, dieses manipuliert, mit dem Ziel, dass der Umgang mit dem Vater zustande kommt.


    Erziehungskompetenz
    - Insbesondere das Parent Alienation Syndrom unterstellt Erziehungskompetenz beim Vater.
    - Durch die Gewalterfahrung der Mutter gilt deren Erziehungskompetenz als eingeschränkt.
    - Gewalttätiger Vater verliert/besitzt keine Erziehungskompetenz.


    Umgang mit der Vergangenheit
    - Zurück liegendes und sogar gegenwärtiges Verhalten wird ignoriert (Gewalt, Suchtprobleme, Abwesenheit, Nicht-Einhalten von Terminen).
    - Es wird alles auf zukünftiges Verhalten gesetzt; eine Vergangenheitsbewältigung wird nicht - entgegen (tiefen-)psychologischer Theorie und Methoden - angestrebt.


    Kosten
    - Es werden keine Kosten gescheut, wenn es darum geht, das Umgangsrecht des Vaters gegen die Mutter und das Kind durchzusetzen (In einzelnen Fällen wurden Kinder von der Mutter weg in ein teures Heim eingewiesen.)
    - Mittel für Kinder- und Jugendhilfe, die auch zum Schutz und zur Betreuung der Kinder notwendig wären, werden gekürzt.


    Opferstatus
    - Bei der Frage des Umgangsrechts verliert die Frau ihren Opferstatus, gerade wenn sie sich nicht kompromissbereit, fordernd, verbittert oder irrational verhält, wird sie zur Bösen.
    - Dagegen wird der Mann in diesem Fall zum Opfer, dem Unterstützung gegen die "übermächtige, omnipotente Mutter" gewährt wird (damit spielen auch die militanten Väterorganisationen).


    Aufgabe der Polizei
    - Die Polizei übergibt das Kind dem Vater auch gegen den Willen des Kindes.
    - Die Polizei schützt Mutter und Kinder nicht bei der Übergabe. Gewaltschutz für die Mutter und Umgangsrecht des Vaters stehen sich hier diametral entgegen, der Widerspruch zwischen einem Näherungsverbot für die Mutter und den "Übergabemodalitäten" werden vom Gericht oft nicht erkannt.


    Kindeswohl
    - Der Staat entscheidet, was dem Wohl des Kindes dient.
    - Der Wille des Kindes spielt dabei trotz aller politischer Diskussionen über eine Erhöhung des Rechte des Kindes keine Rolle. Er gilt per se als "manipuliert" durch die Mutter.


    Gewalt
    - Gewaltfreie Erziehung ist gesetzlich festgeschrieben.
    - Gewaltanwendung zur Erzwingung des Umgangs ist im Interesse des Kindeswohls gesetzlich vorgesehen.


    Gesetzgebungsverfahren
    - Bei dem Reformentwurf, der in diesen Tagen im Bundestag beraten wird, sind die üblichen juristischen Vorgehensweisen nicht angewandt worden; es gab keinen Rechtsvergleich, es ist von "wissenschaftlichen Erkenntnissen" die Rede, die jedoch nicht benannt werden.





    Wozu mein Anwalt meinte, man könne mich nicht zwingen Kontakt zu KV zu haben, muss ihhn nicht in die Wohnung lassen u. auch nicht das Kind zu den Kontakten bringen, sofern ich jemanden habe,welcher diese Aufgabe übernimmt



    Lg


    Aradia :wink

  • :hae: Ich verstehe jetzt nicht so ganz, was dieses Posting soll. Jene "Kritikpunkte" kritisieren was? Und warum sind das lauter steile Thesen und Unterstellungen? :hae:

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo,


    ich kann dir mal kurz schreiben, wie es bei mir ist:


    meine Kleine war grad mal 4 Monate alt und sie musste lt. Gerichtsverhandlung jeden Samstag 2 Std zu Ihrem Vater (es hat keinen interessiert, ob ich stille oder nicht). Nach einem halben Jahr musste sie dann 3 Std samstags weg. Sie ist jetzt 20 Monate alt und geht seit Sept. 3 1/2 Std zum Vater (dies haben wir aber unter uns erhöht, denn wenn ich mich geweigert hätte, wäre er übers JA gegangen - habe somit den Kampf und Streit umgangen).


    Die Kleine wird aber von Anfang an, bei meinen Eltern abgeholt und wieder hingebracht, damit er garnicht auf die Gedanken kommt, bei mir in die Wohnung reinzuspicken - er hat bei mir nichts mehr verloren. Ich übergebe die Kleine und nehme sie wieder entgegen!!!! Mich stört es genauso ihn jedes Wochenende zu sehen, ich denke mir aber - Augen zu und durch - kommt Zeit kommt Rat!!!


    Also Kopf hoch! Du sitzt nicht alleine im Boot!!! ;)


    Liebe Grüsse


    Zuckerfee

  • @ Aradia:


    Den Beitrag find ich gut. Hab schon oft darüber nachgedacht, aber es noch nie so gelesen. Bei uns geht der Streit um den Umgang gerade los. Und die Sorgen sind da, dass nicht alles genau geprüft wird, weil der Vater ja sowieso das Opfer ist und ich die Böse.


    :respekt


    LG


    Karin