Beiträge von abersicher

    Ganz so einfach ist es nicht... denn auch in Fällen, in denen die Vorwürfe stimmen, kommt es häufiger vor, dass von einer Anzeige abgeraten! wird


    Unsinn.
    Sexueller Missbrauch ist ein Offizialdelikt (§§ 176), d. h. bei Bekanntwerden in der Justiz und vorhandenem Anfangsverdacht muss schon von Amts wegen strafrechtlich ermittelt werden.
    D.h.: kein vorhandener Anfangsverdacht = keine Strafanzeige = keine Berechtigung für eingeschränkten (auch begleiteten) Umgang

    Diese Aussage halte ich nicht für zutreffend. U.a. impliziert sie, dass es viele Falschanzeigen wegen sexuellen Missbrauchs gibt.


    Da irrst Du leider.
    Solche Anschuldigungen gehören in Hochkonfliktfällen bei Trennung / Scheidung fast zum Normalfall. Der ehemalige Familienrichter und Vorsitzende des Familiengerichtstages etc., Prof. Siegfried Willutzki, wurde schon 1994 mit einer Schätzung zitiert (Rheinische Post vom 26.3.1994), wonach der Anteil von Missbrauchsanschuldigungen bei etwa 40% der Verfahren lag, wobei die Gefahr von Fehldeutungen und falschen Vorwürfen sehr groß sei.



    Sehr lesenswert dazu auch ein Artikel in der ZEIT:
    http://www.zeit.de/2007/03/Inq…n_Willens/komplettansicht

    Hallo Flinn,


    Ich bemühe mich gerade um begleiteten Umgang, damit der Kontakt zwischen Vater und Sohn überhaupt erhalten bleibt.


    Das JA hat schon angekündigt, dass es der Richterin empfehlen will, keinen normalen Umgang mehr zu ermöglichen.


    Solange, wie die KM lediglich nebulöse Anschuldigungen ohne rechtliche Klärung erhebt, ist ein eingeschränkter Umgang durch nichts zu rechtfertigen.
    Solange die KM keine Strafanzeige stellt, ist davon auszugehen, dass ihre Anschuldigungen substanzlos und reine Phantasie sind.
    Jugendämter vertreten in solchen Fällen meist vollautomatisch nicht die Kindesinteressen, sondern die Interessen der Mütter.
    Auch in Deinem Fall basieren die Empfehlungen des JA ausschließlich auf Spekulation, Vorverdächtigung und Missachtung des rechtsstaatlichen Prinzips der Unschuldsvermutung bis zur Aufklärung durch Ermittlungsbehörden.
    Nochmals: Du hast keinen Grund, sogar selbst in vorauseilendem Gehorsam einen begleiteten Umgang und damit eine massive Umgangsbeschränkung zu fordern.
    Solange es keine Strafanzeige gibt, gilt uneingeschränkt der vorhandene Umgangsbeschluss mit ganz normalem Umgang.

    Vom Wechselmodell halte ich wenig.

    Das ist ja nun keine Neuigkeit mehr.

    Gibt es irgendwelche empirischen Belege (Links) - bitte von unstrittigen Experten.

    Es gibt schlicht keine "unstrittigen" Experten, es findet sich immer jemand, der (meist ohne ausreichend fachliche Qualifikation :winken: ) anderer Meinung ist.
    Schon Dein mehrfacher Protest gegen die Arbeit von Jan Piet H. de Man zeigt wie "strittig" Expertenmeinungen sind.


    Allein die rechtliche Berücksichtigung des Wechselmodells, die in den letzten Jahren in vielen anderen Ländern praktiziert wurde, ist ein Beleg dafür, dass es so ganz falsch nicht sein kann.
    Weitere Infos finden sich u.a. hier:
    http://www.vaeterfuerkinder.de/intkind.htm

    Der JA-Pädagoge hat uns ganz explizit davon abgeraten, weil er bislang nur schlechte Erfahrungen damit gemacht hätte.

    Dieses Argument konnte empirisch bisher noch nie untermauert werden. Im Gegenteil: Kinder mit abwechselnd gleichmäßiger Beherbergung zeigen nachweislich minimale Probleme, vorausgesetzt, die Eltern leben nicht in ständigem Krieg miteinander. Ob Kinder es als Bereicherung erleben, zwei zu Hause zu haben, hängt vor allem davon ab, ob die Eltern den Kindern eine solche Sichtweise erlauben.



    so habe er bislang nur Kinder erlebt, die nach einigen Monaten völlig verwirrt und durch den Wind waren, weil sie überhaupt nicht mehr wüssten, wo ihr Zuhause sei.

    Hatten denn die Kinder Augenbinden während den jeweiligen Fahrten nach Hause umgelegt ?
    Mein Kind (5) kennt sowohl die nähere Umgebung bei Mama und Papa, als auch die Adressen beider Wohnungen.
    Es weiss beide Wohnhäuser durchaus zu unterscheiden, auch weiss es, wo sich der Kindergarten befindet.
    Trotzdem, dass das Kind im letzten Jahr selten bei mir sein durfte.


    Viele wussten irgendwann nicht mehr, was in welchem Kleiderschrank hängt und wo wie Wandseite im Bett ist.

    Noch einmal: mein Kind war im letzten Jahr selten bei mir, trotzdem hat es nie vergessen, wo genau sich seine Sachen in meiner Wohnung befinden. Bücher, Kleidung, Spielsachen - alles hat seinen Platz.
    Die Wandseite im Bett bleibt auch immer gleich. Wer räumt denn schon ständig seine Wohnung um?
    Trotzdem es also nur wenig Kontakt gab, haben sich für das Kind gewohnte Dinge nie geändert, also ganz im Gegenteil, mehr Papa-Kontakt schafft mehr Stabilität und Normalität.
    Da hat alles - wie auch (asoziale Verhältnisse ausgenommen) in jeder anderen Wohnung seinen Platz, den das Kind ganz ohne Schwierigkeiten kennt (ein normales Entwicklungsstadium vorausgesetzt).



    Er hat uns gefragt, ob wir als Erwachsene jede zweite Woche im Wechsel woanders leben wollen würden? Ganz ehrlich, ich fände das ganz schlimm und würde damit nicht leben können.

    Du bist doch schon erwachsen, oder ?
    In der Regel haben Erwachsene eine eigene Wohnung, ganz ohne Mama und Papa.
    Der Vergleich basiert also auf einer völlig unterschiedlichen Ausgangssituation und ist somit untauglich.
    Wie kann man auf die absurde Idee kommen, die Lebenssituation von Kindern und Erwachsenen vergleichen zu wollen?
    Spekulativ würde ich sagen, dass der JA-Pädagoge entweder kein besonderes Interesse an der gesunden Entwicklung seines Kindes hat; zermürbt vom Anspruchsverhalten seiner Ex, oder einfach kinderlos ist.



    ganz bewusst dagegen entschieden und leben das klassische 14-Tage Wochenende Modell plus den Papa-Dienstag, an dem mein Sohn von seinem Vater abgeholt und Mittwoch morgen zur Schule gebracht wird. So gibt es bei den beiden nicht nur Wochenenden, sondern auch mal Alltag.


    Eine bemerkenswerte Auffassung von Alltag, die allein schon rein rechnerisch scheitern muss.

    Unsere Tochter (6 1/2) hat mir mal eine Frage gestellte ("Papa wie ist denn dies und das ... ") und ich merkte im Gespräch, dass sie die gleiche Frage schon der Mama und der Erzieherin gestellt hatte. Sie macht sich also ihr Bild auf der Grundlage unterschiedlicher Ansichten.

    Ein schönes Beispiel für einen ganz wesentlichen Vorteil, den ein Kind im Wechselmodell hat.
    Das Kind lernt schon frühzeitig, dass es immer mehrere Möglichkeiten gibt, die Welt zu betrachten, eine große Chance für ein Kind.
    Die Mainzer Professorin für Entwicklungspsychologie Inge Seiffke-Krenke betont u.a., dass Väter pädagogisch genauso kompetent oder inkompetent sind wie Mütter - sie unterscheiden sich lediglich in der Art der Fehler und Defizite.

    und hier andere empfehlungen, bzw. so würde im streitfall geurteilt werden:

    bis vier Jahre max. 4h alle 14 Tage
    Übernachtungen:
    - bei Kleinkindern bis Schule nicht


    Selten so einen haarsträubenden Unfug gelesen :kopf .
    Das widerspricht nicht nur jedem gesundem Elterngefühl, sondern auch jeglichen wissenschaftlichen Erkenntnissen.
    Die völlig realitätsfernen und rechtsunverbindlichen Auskünfte stammen übrigens aus dem Jahr 2003 ...


    Ganz abgesehen davon gibt es keine Allgemeingültigkeit a la "so würde im streitfall geurteilt werden", jeder Fall ist ein Einzelfall !
    Sonst könnte man ja gleich die Familienrichter abschaffen und sich an irgendwelchen kinderfeindlichen Standarts orientieren.

    In Frankreich, Kanada und Australien ist es die Regellösung nach der Trennung. Ich habe mal (unbestätigt) gehört, das in Frankreich sogar bis zu 3 Jahre Gefängnis verordnet werden können wenn das Wechselmodell massiv sabotiert wird. Wenn das stimmen sollte fände ich das richtig.

    In Frankreich kann das Nichteinhalten einer Umgangsvereinbarung nach Article 227-5 (früher nach Art. 357 von 1901) des Strafgesetzbuches mit
    bis zu 1 Jahr Gefängnis und 15 000 Euro Geldstrafe verfolgt werden.
    Dasselbe gilt bei Kindesentzug durch einen Elternteil von Sorgeberechtigten, Article 227-7. Diese Strafen verdreifachen sich, wenn Berechtigte über fünf Tage über den Aufenthaltsort des Kindes im Unklaren gelassen werden, oder das Kind unberechtigt im Ausland festgehalten wird. (Article 227-9).
    Diese Strafverschärfung gilt auch, wenn dem Beschuldigten das Sorgerecht entzogen worden war ( Article 227-10).
    Wenn ein Wechsel des Wohnorts dem Umgangsberechtigten nicht innerhalb eines Monats mitgeteilt wird beträgt das Strafmaß 6 Monate / 7500€, Article 227-6.

    aber wie oft muß ich es am anfang überhaupt zulassen?

    Wenn Du schon so anfängst ... :hae:
    Noch ist das Kind nicht einmal auf der Welt und schon fragst Du in einem Forum, wie oft Du zulassen musst, das das Baby seinen Papa kennenlernen und die äußerst wichtige Bindung zu ihm aufbauen kann.
    Das Kind braucht beide Eltern !


    Wenn Du den Vater nicht in Deine Wohnung lassen möchtest, ist das Deine Entscheidung.
    Dann sollten aber auch von Dir Alternativvorschläge gemacht werden, damit Du nicht schon vorher in den Verdacht gerätst, den Kontakt boykottieren zu wollen.

    Beim Jugendamt ist nun endlich das Licht aufgegangen dass es für die kleine Prinzessin und mich besser ist, wenn der Umgang von außerhalb zwischen ihr und dem KV begleitet wird.

    Aus welchem Grund gibt das Jugendamt eine Empfehlung zu einem begleitetem Umgang ?
    Begleiteter Umgang kann nur ein Gericht festlegen, Voraussetzung ist eine festgestellte Kindeswohlgefährdung.



    PS
    Deine gewählte Schriftgröße erleichtert nur stark sehgeschwächten Menschen das Lesen und ist für normale Leser eher störend ...

    Es genht nicht darum was ER will.

    Stimmt, es geht um die Idendität eines Kindes, die in Gefahr ist.



    Wenn Du ihn als Vater eingetragen haben möchtest

    Das ist keine Frage von möchten, sondern ethische und moralische Pflicht.
    Der Tag der Wahrheit wird zwangsläufig kommen und mit der aufgedeckten Lüge eines falschen Vaters wird die Mutter das Vertrauen des Kindes verlieren.
    Ähnlich den Müttern, die mit absurden Erklärungsversuchen die Väter, die alles für das gemeinsame Kind tun, ausgrenzen wollen.




    und wenn Du willst daß Dein Kind weiß wer sein Vater ist

    Eigentlich möchte sie ja nicht ... weil sie noch verletzt ist, dass er über seine Vaterschaft keine Verantwortung übernehmen will ...
    Nun sucht sie mit "Mutterinstinkt" schnell noch einen (derzeit) verfügbaren und respektablen Vater. :Hm



    wenn er nicht freiwillig will dann muss er halt 2000€ für einen Prozeß inklusive Vaterschaftsgutachten hinblättern.

    So isses !
    Auch der Vater kann sich nicht so einfach der Evolution entziehen.
    Auch er scheint ja selbst nicht an seiner Vaterschaft zu zweifeln, auch er hat diese ethische und moralische Pflicht.


    Und falls es mal wieder um den schnöden Mammon gehen sollte:
    Erst die Vaterschaftsanerkennung, dann eventuell das Einverständnis zur Adoption.
    Damit hätte das Kind einen realen Vater und die finanzielle Absicherung wäre auch geregelt.

    es liegt nun an mir ob ich Majas Erzeuger vor Gericht ziehe um den Vaterschaftstest durchführen zu lassen oder nicht.

    Offensichtlich gehst Du davon aus, dass er tatsächlich der Vater ist, denn:

    Schließlich hat er sich komplett von Anfang an davon gestohlen

    Diese Standardsprüche Beitrag editiert wegen Verstoßes gegen die Netiquette, Czeltik. find ich immer wieder unglaublich:

    Der Erzeuger wäre somit komplett raus. Was ich so gar nicht schlecht fände,

    Damit ein Kind geboren wird, sind zwei Menschen unterschiedlichen Geschlechts notwendig, der "Erzeuger" und die "Gebärmaschine".

    etzt wo es mir /uns gut geht und ich weggezogen bin, versucht er sich anzunähern. Warum auch immer....

    Schon mal daran gedacht, dass der Vater mit seiner Annäherung nicht so egoistisch ist wie Du und dem Kind seinen Vater nicht vorenthalten will ?
    Intelligente Mütter denken langfristig und mit Deinen geplanten strafbaren Handlungen zerstörst Du nicht nur die natürliche Idendität des Kindes, sondern sorgst schon jetzt für lebenslange psychische Probleme des Kindes. Bravo !
    Warum hast Du Dir nicht einen anonymen Samenspender gesucht, wenn Du als Gebärmaschine nur einen Erzeuger für das Kind benötigt hast ?
    Was es doch für Menschen gibt ... :hae:

    Hallo davis,


    grundsätzlich halte ich das Wechselmodell (wenn örtlich und zeitlich möglich) für das allerbeste Modell überhaupt für die Kinder.
    So haben die Kinder die Möglichkeit, beide Elternteile zu erleben, vielleicht auch unterschiedliche Erziehungsstile kennenzulernen und aus beiden Haushalten für sich bereichernde Elemente zu finden. Aber das nur am Rande.
    Was ich nicht verstehe ist:
    Ihr habt wöchentlichen Wechsel per Gerichtsbeschluss (Respekt dem Richter !!) - wie kam es denn überhaupt dazu, dass Du in der Mutterwoche die Kinder in den Kiga gebracht hast ?
    Natürlich muss man sich nicht streng an den Gerichtsbeschluss halten - das Einverständnis der Gegenseite vorausgesetzt - aber hier scheint die KM sich schleichend vor ihrer Verantwortung drücken zu wollen.
    Die Kinder spüren das vermutlich auch.

    laut aussagen des jugendamtes darf ich nicht einfach mit den kindern ausziehen. kann diesen gednakengang absolut nicht nachvollziehen weil die momentane situation für die kinder einfach nicht schön ist.

    Ich gehe somit davon aus, dass ihr beide sorgeberechtigt seid, es also eine klare Rechtslage gibt.
    "für die kinder einfach nicht schön" wird da wohl kaum für eine Wohnungszuweisung ausreichen.



    ich war bis vor kurzem in behandlung wg einer reaktiven depression in die ich wegen meinem mann gerutscht bin.

    Diese absurde Anschuldigung ist ebenso wenig haltbar, wie der Ex für Deine möglichen Zahnschmerzen oder Erkältungskrankheiten verantwortlich sein soll.



    von meiner therapeutin bekomme ich allerdings ein schrieben in dem drin stehen wird wieso ich die depressionen hatte

    Wenn dort derselbe Unfug drin steht ...


    ich dachte als mutter hat man immer die besseren karten, schliesslich bin ich ja auch die bezugsperson


    Offenbar musst Du Dich erst einmal mit grundsätzlichen Fragen der Bedeutung beider Elternteile für ein Kind auseinandersetzen. Mit dieser merkwürdigen Weltsicht wirst Du kaum im Interesse der Kinder handeln können, denn darum sollte es doch gehen, oder ?


    PS
    Die Beachtung der Rechtschreibung dient in der Regel der besseren Lesbarkeit.

    Dadurch, dass der Umgang nur noch betreut zugelassen wurde, ist doch klar, dass der unbetreute dem Kindeswohl geschadet hat.


    Wohl kaum, das steht doch eindeutig hier:

    Nur möchte ich die Gründe nicht angeben, da es niemals 100% bewiesen werden kann.


    Noch einmal:
    Auch im richterlichen Zusammenhang hat sich der kindliche Wille im Konfliktfall dem Kindeswohl unterzuordnen.
    Die TS sucht hier nach Argumenten, um sogar den sehr beschränkten (begleiteten) Umgang auch noch zu verhindern, weil schließlich das Kind "nicht will".


    Solange die TS sich nicht näher äußert, bleiben nur Mutmassungen.
    Bis dahin :nixwieweg

    Wer sagt denn, dass Kindeswille in diesem Falle nicht auch Kindeswohl entspricht? Das *impliziert* doch der dargestellte Sachverhalt.


    Der Richter, der Umgang beschlossen hat und eben nicht Abbruch der Vater-Tochter Beziehung - ist das so schwer zu verstehen ?
    Der Sachverhalt ist von der TS leider nur sehr minimalistisch dargestellt worden.