Hartz IV und Freund?

  • Hallo,
    wie ist es denn wenn man Hartz IV bekommt und mit seinem Lebensgefährten zusammenwohnt? Hat man dann überhaupt anrecht auf Hartz IV?

  • Ich denke, es kommt darauf an, wieviel Dein Freund verdient. Sollte er "zuviel" haben, ist für Dich zuständig und Du bekommst weniger oder unter Umständen gar kein Hartz IV mehr.

    Liebe Grüße
    Phinchen mit Sohnemann (2002) und Tochterkind (2005)

  • hallo,


    also sobald du mit deinem freund zusammenwohnst, bildet ihr eine bedarfsgemeinschaft, d.h. der verdienst deines freundes wird automatisch mit herangezogen um evtl h4 leistungen zu errechnen. kann also durchaus sein, daß du gar nix mehr bekommst, weil dein freund zuviel verdient. soll auch heissen, daß dein freund sich ebenso vor´m amt "nackisch" machen muß, so wie du. kontoauszüge, gehaltsbescheinigungen etc. pp. vorlegen....!!


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • Aber da gibts doch ncoh die 1-Jahres Regelung.


    Meine Freundin (Hartz4) zog vor einiger Zeit mit ihrem Freund (Job) zusammen gezogen. Für ihre Lebenserhaltungskosten muss er mit seinem Gehalt noch nicht voll aufkommen, da beide ja erst zusammen gezogen sind! Sie gelten noch nicht als eheähnliche Gemeinschaft!

  • danke, Cath, das versuch ich der TE schon die ganze Zeit - mit link zum entsprechenden § - per pn zu erklären, aber ihr Freund glaubt es nicht :)

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Aber da gibts doch ncoh die 1-Jahres Regelung.


    Dachte ich auch. Aber ich wurde belehrt durch eine Freundin. Bei ihr der gleiche Fall. Ihre Sachbearbeiterin der ARGE wies sie darauf hin, dass es eine Ermessensentscheidung ist und diese zwischen 6 Monate und 1 Jahr liegen kann.


    Oder von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich :frag ?

  • nö, da stricken sich nur mal wieder die jeweiligen Ämter ihre eigenen Regelungen. Liegt häufig mit daran, das die meisten ARGE-SB Quereinsteiger sind, die in 2 Monaten eingebleut bekmmen, wofür andere 3 Jahre incl. FH gelernt haben.


    Hier wird unter 3a klar definiert, wie das zu handhaben ist.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • ...nicht nur das, rovena. Sie haben 1-jahres-Verträge, die evtl. verlängert werden oder auch nicht und sehr genaue "Zielvorgaben", wenn sie die Verlängerung möchten.
    Sagt nur niemand laut.

  • Ich weiß das die 1-Jahres Regelung nicht mehr gilt, wenn ein gemeinsames Kind unterwegs ist oder Hochzeit! Weil man ja dann davon ausgeht, das die Verbindung auf Dauer angelegt ist!
    Aber manchmal frag ich mich auch, wieso jeder SB seine eigenen Gesetze machen kann! :kopf

  • Komt eben auf die situation an, BSP.


    Alleinerziehende Mutter bekommt H4 und möchte aus ihrer Wohnung ausziehen und das Amt lehnt dies aber ab, aus welchen gründen auch immer.


    Dann kommt diese Mutter und sagt, sie möchte mit ihrem Freund zusammen ziehen, dann befürwortet das amt dies, weil aber der Grund das sie ausziehen darf der freund ist, wird dessen einkommen sofort mit einberechnet und er steht ihr voll unterhaltspflichtig gegenüber.


    Ist ja klar, wenn das amt sparen kann, weil diese Mutter mit ihrem freund zusammen zieht und deswegen net mehr soviel zahlen muss.

  • ...nicht nur das, rovena. Sie haben 1-jahres-Verträge, die evtl. verlängert werden oder auch nicht und sehr genaue "Zielvorgaben", wenn sie die Verlängerung möchten.
    Sagt nur niemand laut.


    Liebe maschenka... :anbet kannste das bitte nochmal auf "lottadeutsch" übersetzen :rotwerd ?Mit wem muss ich dann angenommen nen Vertrag machen :Hm und wie krieg ich dann ne Verlängerung :hae: ?Ziel gibs auch noch....?... :ohnmacht:


    :rolleyes: - Grüsse

  • @maschenka


    das betrifft aber nicht nur die SB, die noch um ihren Vertrag kämpfen müßen. Ein Freund von mir hat seinen Festvertrag, ist aber auch als Quereinsteiger da rein gekommen vor einigen Jahren. Ich sitz hier mit einer verglecihbaren Ausbildung (anderes Amt, aber zumindest grundsätzliche Sachen weiß ich dadurch sehr wohl), und höre mir da teilweise Sachen von ihm an, bei denen ihc nur mit dem Kopf schütteln kann. Aber: er hat es so von einem anderen Mitarbeiter gesagt bekommen. Dafür war nämlich in den 8 Wochen keine Zeit.


    Das letzte Disskusionsthema diesbezüglich bezog sich übrigens auf den Mutterpass... und die Tatsache, das immernoch sehr viele ARGEN behaupten, das sie ihn kopieren müßen. Falsch, müßen sie nicht, dürfen sie nicht mal. Es reicht, wenn ein SB ihn sieht und damit bestätigt. Bei mir mußte ich mich da gott sei dank nicht mit herumärgern, weil kurz vorher eine Rundmail herum gegangen ist, die nochmal genau darauf hingewiesen hat. (Eben wegen Datenschutz,a uch auf der Seite mit dem ET stehen medizinische Dinge, die die ARGE nichts angehen.). Besagter Freund ist aber für einen anderen Bezirk tätig, da gab es diese RUndmail eben nicht. Entpsrechend besteht er weiterhin darauf, das Dingen zu kopieren. Und wenn der SB das so sagt, dann sagen die "Kunden" natürlcih nichts dagegen, ER muß es ja wissen.


    Nur so ein Beispiel, aber genau das erklärt halt auch die unterschiedliche Handhabung von SB zu SB, bzw. von ARGE zu ARGE.


    So, sorry für OT :)

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Komt eben auf die situation an,


    Nettchen, und genau das stimmt nicht. In dem von mir geposteten § steht nichts von irgendwelchen Sonderbedingungen. Er ist ja genau dafür da, um Paaren das zusammen ziehen zu erleichtern, wenn einer von beiden ALG II bezieht.



    @ cath das mit dem Kind ist da auch mit geregelt. Gilt aber laut diesem § auch erst, wenn das Kind da ist, nicht schon während der Schwangerschaft.




    edit: lotta du mit keinem. Maschenkas ANtwort war auf die SB bei der ARGE bezogen, die nru einen 1-Jahres-Vertrag haben :)

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

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  • @ cath das mit dem Kind ist da auch mit geregelt. Gilt aber laut diesem § auch erst, wenn das Kind da ist, nicht schon während der Schwangerschaft.


    :ohnmacht: Da wirste doch noch dooooooooooooooooooooooooof bei! MIR hat mal meine Ablehung zu geschickt, weil der KV ab Schwangerschaft unterhaltspflichtig wäre. Seine Pflicht gehe vor Hartz 4. Vor allem wenn man zusammen lebt!

  • MIR hat mal meine Ablehung zu geschickt, weil der KV ab Schwangerschaft unterhaltspflichtig wäre.


    interessanter Gedankengang... gut, das auf die Idee meine SB nicht kommen :D und für was genau soll er unterhaltspflichtig sein?


    Ist jedenfalls immer gut, sich schlau zu machen. Und das tolle an Gesetzen ist: normalerweise steht da genau das drin, was der Gesetzgeber auch sagen wollte. Zugegeben meistens etwas umständlich, weil der Gesetzgeber leider immer versucht, mit einem Satz alle eventualitäten mit ein zu beziehen und das ganze möglichst neutral zu formulieren. Aber hier hat er es uns ja sogar mal ausnahmsweise sehr einfach gemacht mit dem Lesen: da steht was von gemeinsamem Kind, NICHT von Schwangerschaft. Ich wüßte auch kein anderes GEsetz, nachdem der KV zu unterhalt für ein nicht-geborenes Kind oder seine Mutter verpflichtet wäre?

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • zu den gesetzen gibt es aber auch verwaltungsvorschriften, die die gesetze weiter spezifizieren. die kann man aber nicht einsehen.

  • Rovena hat Recht:


    Zitat

    Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
    1. länger als ein Jahr zusammenleben, oder
    2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben, oder
    3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder oder
    4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.


    Quelle: §7 Abs. 3a SGB2


    Das ist auch keine Ermessenssache.


    Ich empfehle noch diesen Link für den ungläubigen Freund :-)


    Verantwortungs und Einstehensgemeinschaft


    So sollen auch Hartz 4 Bezieher wieder die Möglichkeit bekommen mit jemand zusammen zu ziehen. Potentielle Partner schrecken nämlich davor zurück sofort die komplette finanzielle Verantwortung zu übernehmen (siehe o.g. Freund) . Kann ich übrigens nachvollziehen, sie geraten damit ja auch in die Pflichten des SGB 2, wenn z.B das Gehalt des neuen Partners nicht ausreicht und aufgestockt werden muss. Der Freund muss dann Meldetermine wahrnehmen. Nach 1 Jahr des Zusammenlebens kann man das aber durchaus wissen, ob man einstehen will.


    Ja, ich will für dich einstehen
    Nein, ich will das nicht.


    "Ich habe drei Schätze, die ich hüte und hege. Der eine ist die Liebe, der zweite ist die Genügsamkeit, der dritte ist die Demut" (Laotse)

  • u den gesetzen gibt es aber auch verwaltungsvorschriften


    Vorschriften gibt es viele, klar. Aber die Bescheide basieren auf den Gesetzen, nicht auf internen Vorschriften. Wäre ja auch noch schöner, wenn die Verwaltung damit dann intern bestehende Gesetze umgeht.


    Es handelt sich hierbei auch nicht um weitere spezifikationen, sondern um Erläuterungen, besonders, um Ermessensspielräume näher zu definieren. Hier liegt aber schon vom GEsetz hier überhaupt kein Ermessensspielraum vor.


    Hier mal WiKis ansichten zu den Verwaltungsvorschriften :)

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • zu den gesetzen gibt es aber auch verwaltungsvorschriften, die die gesetze weiter spezifizieren. die kann man aber nicht einsehen.


    Nun, das müssen sie eben doch:


    Zitat

    Die Bundesagentur für Arbeit muss ihre Dienstanweisungen veröffentlichen


    Quelle: https://agora.free.de/sofodo/t…isungen-veroeffentlichen/



    Die Arbeitsanweisungen der BA sind öffentlich im Netz einzusehen.


    z.B. hier


    Dazu auch hier:


    Veröffentlichung der Dienstanweisungen


    Die gibt es sogar auf der Seite der BA in eigener Veröffentlichung:


    Weisungen der BA zum SGB II


    Gesetze dürfen aber nicht eingeschränkt werden durch eine Verwaltung. Diese kann nicht die Bedingungen, die das SGB 2 nennt, nochmal einschränken.


    Die Wissensdatenbank der BA ist auch öffentlich:


    Wissensdatenbank der BA


    "Ich habe drei Schätze, die ich hüte und hege. Der eine ist die Liebe, der zweite ist die Genügsamkeit, der dritte ist die Demut" (Laotse)

    Einmal editiert, zuletzt von shawnee ()