Ständig! Im Dez. bei einem OGV mit Angabe eines Falschen Arbeitgeber, damit er was nicht zahlen muss. Dann noch eine, jetzt diese und davor schon ganz viele
Wurde ihm das nachgewiesen? Ist es dokumentiert?
Falls ja, würde ich wohl noch einen Satz in dieser Richtung einbauen in der Stellungnahme.
Vielleicht in der Einleitung der Stellungnahme? "Es ist nichts Neues, dass der Herr Vollpfosten gerne die Wahrheit zu seinem Vorteil ein bisschen in die vermeintlich richtige Richtung biegt. Aber in diesem Falle übertreibt er seine Rambo-artigen Erklärungsversuche nun doch schon." Und dann die Schilderung der Abstände und der Machbarkeiten.
Mai, wenn Du das gut anstellst, kann das jetzt endlich zum Knieschuss werden.
Er hatte nichts im Türrahmen zu suchen - bereits das war bedrohlich und er bestätigt das auch.
Er kann im Türrahmen nicht zur Seite treten, selbst Kung-Fu-Helden hätten nicht mit spitzem Schrei ungebremst an ihm vorbei fliegen können.
Vielleicht hängst am Ende der Ausführungen noch was an so in Richtung: Diese EV und so viele andere sind für Dich Anlass zur Annahme, dass der Herr Vollpfosten nie im Leben Einsicht für Fehler zeigen wird. Allein deswegen ist die Einschränkung seiner Aktionen per Verordnung durch's Gericht absolut notwendig.