Eins meiner Kinder Lebt bei der KM und soll nun Fremduntergebracht werden.
Begründung: Es soll die Möglichkeit bekommen sich an einem neutralem Ort von den Auseinandersetzungen der Kindeseltern zu distanzieren.
Unser zweites Kind lebt bei mir. Ich kann durch die sozialen Bindngen meiner Tochter nicht umziehen. Eine Auflage vom jugendamt.
Ist soweit auch in Ordnung. Die vorgeschichte dazu ist jetzt zu lang um sie hier zu schreiben.
Das Problem.
Die KM will nun hinter dem Kind hinterherziehen um ihre Einfluss weiter geltend machen zu können.
Das JA hat mehre Plätze vorgeschlagen.
Zwei davon sind, mit über 250 km und fast 3 Stunden Fahrt, soweit weg das ich, weder finaziell noch zeitlich in der Lage wäre den Besuchskontakt regelmäßig alle 14 Tage herzustellen.
Da meine Exfrau aber hinterher ziehen könnte wäre das für sie kein Problem und sie könnte wieder reglmäßig intervenieren und unserem Sohn erzählen das wir ihn ja nicht sehen wollen.
Hat jemand Erfahrung ob es rechtliche Möglichkeiten gibt um eine max. Entfernung die zumutbar ist festzulegen oder zumindest dann Untgerstützung zu beantragen um das ganze finziell leisten zu können.