Beiträge von JohannaW

    alswo jetzt blich ich es nicht mehr - wenn ein Vater ein Kind massiv geschlagen hat, das Gewaltenschutzgesetz greift, wieso gibt es dann unbegleitete Umgänge zwischen Kind und Vater und wieso sollen dann die Kontakte der Eltern nur über die Übergabe und Kontakte möglich sein?


    Wenn Gewalt gegen Kinder vorliegt - wieso gibt es dann unbegleiteten Umgang übers Wochenende????
    Das JA ist hier sehr wohl zuständig - denn bei Gewalt liegt durch den Vater eine Kindeswohlgefährdung vor, anscheindend ist das dem JA nicht ganz klar.




    Zitat

    Dem "Herrn" (Netiquette) stinkt es gewaltig, dass er nicht mehr so kann wie er gern möchte und versucht das Näherungsverbot auszuhebeln, indem er vorgibt, der Umgang würde boykottiert werden.


    Verstehe ich ehrlich gesagt nicht - er hat doch Umgang!


    Und es doch dann bei der Polizei alles protokolliert.


    Warum stellst du keinen Antrag auf Aussetzung oder Reduzierung der Umgangskontakte , dann kommt da echt bewegung rein.

    Im Prinzip muss eine FH von beiden Eltern beantrag und zugestimmt werden - wenn beide das Sorgerecht haben.


    in Trennungs- und Scheidungsgeschichten ist das nicht immer so, weil die Konflikte eher unterschiedlich sind.
    ich finde es eine gute Lösung, dass die Mutter direkt und engmaschig an sich für die Kinder arbeiten will - eine Beratungsstelle ist eine Struktur, da geht man hin, für 1,5 Std. und geht wieder - die FH kommt direkt und arbeitet auch direkt mit den Familien.


    Die Aufgaben der FH werden von den Eltern definiert - wer was wie braucht - angefangen bei Erziebungsberatung bis zum Ausfüllen von Anträgen oder Schuldnerberatung oder oder oder - es ist immer abhängig von den Familien selbst und was diese als Ziele formulieren.


    Ich würde der FH zustimmen, weil es um die Kinder geht . um ein besseres Miteinander mit der Mutter - und du kannst ja immer noch festlegen, dass du keinen Bedarf hast, aber der Mutter damit nicht die direkte Veränderung verbauen. Es kommt ja den Kindern zugute, die ihre Mutter auch brauchen und zu ihr eine Beziehung und Bindung haben, wenn diese verbessert werden kann - na dann aber her damit.

    Hallo
    was hat denn das JA in der Stellungnahme beim Umgangsverfahren geschrieben?


    War eine Verfahrenbeístandschaft bestellt worden?


    Sind die Gewalttätigkeiten auch gegenüber den Kindern?


    Wie kam er zur Beratungsstelle??


    Wie wurde der Loyalitätskonflikt der Kinder diskutiert, wenn sie die Auseinandersetzungen mitbekommen?


    Wie wurde der Umgang geregelt?


    Schwierig ist, was Lichtengel etwas falsch schreibt, du bist nach § 1684 Abs. 2 zur Wohlverhaltenspflicht in bezug auf den Umgang verpflichtet, so wie er bei Gericht festgelegt wurde.


    wenn alle 14 Tage hast du dem zu entsprechen, es sei denn es kommt zu erneuten Auseinandersetzungen. Warum wurde keine Umgangspflegschaft für die Übergabetermine diskutiert und bestellt?


    Das JA hat in diesem Falle tatsächlich keine Handhabung - es ist lediglich verpflichtet Beratung anzubieten, wenn die nicht angenommen wird, ist Ende Gelände beim JA weil keine Kindeswohlgefährdung bei dir vorliegt und bei ihm wohl auch nicht. Zumindest nicht, weil die UG immer noch unbegleitet sind.

    Jtzt blick ich es gar nicht mehr


    wer hat denn nun das Sorgerecht???? Hat sie ihm das alleinige übertragen?
    Warum macht er ihr dann das Leben schwer??


    Wenn er das alleinge hat, dann braucht es echt gute Gründe, um das rückgängig zu machen.

    Hallo


    ich finde, dass ein gemeinsames Sorgerecht kein Fehler ist und schon gar nicht aus Liebe, sondern dass es dabei jum das Kind geht, das ein Recht auf beide Elternteile hat.


    Es wird nun schwierig, das alleinige Sorgerecht zu bekommen, da Gründe vorliegen müssen, die mit dem Wohl des Kindes zu tun haben und nicht mit einem möglichen Umzug der Mutter.


    Die Grundlage eines gemeinsamen Sorgerechts ist, dass die Eltern kooperieren und eine gemeinsame tragfähige Beziehung auf der Elternebene zum Wohle des Kindes haben.
    Hier ist eben die Frage, wie sieht diese tragfähige Beziehung der Eltern aus? Gibt es gemeinsame Vereinbarungen, gibt es Umgangskontakte mit dem Vater, können sie sich in wichtigen Dinge, die das Kind betreffen einigen?


    Ansonsten sind die Gründe für die Übertragung des alleinigen Sorgerechts sehr schwierig, weil nachgewiesen muss, dass das gSR nicht dem Kindeswohl entspricht.

    Ja, das ist mir klar. Aber wo bleibt dabei das "Wohl des Kindes"??? Der Kleine fremdelt, lässt sich nur durch mich beruhigen, wenn "Fremde" dabei sind. Wie soll das ohne mich dann ablaufen?


    Was wäre denn, wenn der Vater noch bei euch leben würde?
    Es ist der Vater und die häusliche Gewalt hat sich nicht gegen euren gemeinsamen Sohn gerichtet - ich könnte mir vorstellen, dass du dich beim Jugendamt beraten lassen solltest und es gibt immer wieder Möglichkeiten, vielleicht ist das nicht so einfach, weil euer Sohn noch so klein ist, aber es würde gehen.
    Ich kenne Fälle, bei denen der Umgang begleitet wurde - und zwar in einem geschützten Rahmen mit der Mutter und für die Mutter.
    Es gibt ja immer wieder Situatiionen, bei denen du auf deinen Exmann treffen wirst - im behördlichen Rahmen vielleicht.


    Es wäre sicherlich auch denkbar, dass man die Umgangskontakte erstmal aussetzt, bis euer Sohn etwas älter ist, aber ich denke, dass zumindest versucht wird, die Beziehung und Bindung eures Sohns mit dem Vater zu gewährleisten.


    Lass sich einfach vom JA beraten, wenn ein Antrag des Vaters vorliegt, gibt es eh Beratungen im Sinne des Kindeswohls - und "fremdeln" ist hier eher nachteilig, weil damit du leicht in die Situation geraten kannst, dass du die Beziehung des Kindes zum Vater boykottieren kannst.


    ich kenne einen Fall, in dem die Mutter bei begleiteten Umgangskontakten mit dabei war, damit der Kleine eine Beziehung zum Vater aufbauen konnte, auch hier häusliche Gewalt. Aber das ist eher selten.

    hmm
    ich kenne mittlerweile drei Fälle bei denen die Mutter auf Umgang geklagt hat.


    In einem Fall geht es um einen Machtkampf - der Vater will flexible Kontakte, die er festlegt, die Mutter eine verbindliche Regelung,
    Da der Vater sich verweigert, geht es jetzt um Zwangsgeld, weil der Sohn, 6, den Vater liebt und ihn sehen möchte, der Vater sich aber schlicht und ergreifend weigert, weil er eben den Vorschlag der Mutter und des Gerichts nicht möchte.


    In den ersten beiden Fällen ist es schwierig, da ein erzwungener Umgang nicht dem Kindeswohl dienlich ist.
    wobei ich im ersten Fall, dahin tendiere, dass aufgrund der Liebe des Vaters zum Kind es sicherlich möglich ist - aber hier geht es lediglich um einen Machtkampf der Eltern und ich verstehe das Anliegen der Mutter, den Umgang einzuklagen, weil der Vater nach seiner Aussage seinen Sohn vermisst, aber jeden Kontakt wegen der Mutter eingestellt hat.
    Wichtig wäre hier, das entweder die Paar- und Elternebene getrennt wird, und das vor allem dieser Machtkampf sich nicht auf den Sohn auswirkt, der seinen bis zur Trennung erlebten Superpapa nun schlagartig nicht mehr sieht.



    Für mich ist es immer wichtig, die Gründe zu kennen, warum kein Umgang stattfindet, aber ein erzwungener UG kann für ein Kind nicht gut sein, da es ja auf die Liebe und die Freiwilligkeit angewiesen ist.


    Zudem verschärft es nur die Konflikte, die über das Kind laufen.
    und werden bei Gericht auch meist aus diesen Gründen abgewiesen.

    Moin


    also das mit dem alleinigen Sorgerecht hat nichts mit dem Umgangsrecht zu tun - das ist das Recht des Kindes und auch des Vaters.


    Ich würde, wie die Vorschreiber, aber nicht in meine Wohnung lassen, es ist eine Grenzüberschreitung auch ohne dass er sich da bedient.


    Aber was deine Kritik angeht - dass er sich nicht um euer Kind gekümmert hat, liegt oft genug auch an uns Frauen, die alles abnehmen und den Vater nur wenig in der Versorgung zulassen.
    Das muss nicht absichtlich sein, sondern auch ganz unbewusst über die Rollenaufteilung.


    Festzustellen ist aber auch, dass Väter sich hervorragend um ihr Kind kümmern können, wenn sie es müssen und wollen.
    Frau muss sie nur halt lasen, deswegen würde ich ihn sowieso aus der Wohnung in das Leben mit Kind entlassen und wenn mal was nicht so funktioniert, wie wir das wollen oder sehen, ist es auch kein Weltuntergang.


    Aber in der eigenen Wohnung? nein, danke.

    Also ich kann ja nur von meinen Erfahrungen berichten
    und ich finde es unsäglich, wenn beide Elternteile a) dabei sind und b) bei der Übergabe auch noch.


    Es wäre vielleicht sinnvoller, dass eine neutrale Person mit den Kindern spricht, wie sie es sich vorstellen, was sie dafür brauchen, welche Bedingungen erfüllt werden.
    z.B. habe ich einige Gespräche mit einem 6 jährigen, er hat Angst vor dem Vater, er redet zu viel, er redet schlecht über die Mama.
    Ich habe das mit ihm aufgeschrieben und mit dem Vater gesprochen, und wir haben Vereinbarungen getroffen, die ich dem Sohnemann vorlegte. Er fragte ob ich dabei wäre und was passieren würde, wenn der Papa wieder so böse über die Mama redet, na dann gehe wir - dann suchten wir ein Zeichen (Handheben) , damit nicht er sagt - wir gehen - sondern ich.



    Wenn das Zeichen gibt - es war Handheben - dann gehen wir. Das war für ihn ausreichend.


    Bei dem ersten Kontakt waren wie vei Mc Doof - neutrale Umgegung,. Spielplatz, nichts auf Vater und Sohn fixiert, langsame Annäherung und nur für eine Stunde - er meinte von sich aus, jetzt ist es genug wir gehen - okay.


    Bei dem zweiten Kontakt - in Räumen des JA, wir sprachen über Kindergarten und Vorschule, Freunde und Dino - der Vater hatte ein Dinoheft mitgebracht, wir hatten Malsachen dabei - und es war okay, er hob die Hand und ich nickte, stand auf - und er meinte, ne ne das wra nur ein Test - okay -
    nach zwei Stunden sind wir weg, die Uhr hatte ich mitgebracht, damit er sehen konnte mit dem Zeiger, wann wir gehen.
    Er fragte von sich aus, wann er wieder den Papa sieht.


    Das ging zweimal, dann fragte ich ihn, ob ich in der Zwischenzeit mal aufs Klo könnte, ja klar und so ging es Schritt für Schritt.


    Die Mutter war sehr skeptisch . der Vater wird sein wahres Gesicht noch zeigen, der Junge ist unruhig, es belastet ihn - also Beratungsgespräche mit der Mutter - Umstellung, Neu, Unsicher etc.


    das ging ein halbes Jahr - mittlerweile holt ihn der Vater zuhause ab - er kommt raus, die Mutter ist nicht zu sehen, so dass er sich echt ungezwungen mit ihm umgehen kann - die UG sind derzeit für Samstags von 10 - 18 Uhr - und werden nach einem halben Jahr auf das Wochenende ausgeweitet.



    Vielleicht brauchen deine Söhne einfach jemanden, der sie für sich schützt, weil sie denken, sie müssen geschützt werden.


    Und du kannst es nicht sein, weil du ja die Mama bist und mit dem Papa streit hast, da kommen Kids sehr leicht in einen Loyalitätskonflikt, bei dem sie für sich die einfachste und naheliegende Lösung suchen und finden.



    Ach für den Kleine oben habe ich imnmer Wünsche an seine Mutter weitergegeben - ich denke es ist wichtig, dass .. er stand dabei und war sehr gespannt auf die Reaktion - er hätte selbst den Wunsch z.B. nach mehr nie der Mutter sagen können
    mach du das, bei dir wird sie nicht traurig.

    iHallo


    gibt es keine Verfahrenspflegerin in dem Verfahren, die sich mit deiner Tochter alleine hinsetzt und mit ihr über die Situation spricht??????



    Ich würde die Richterin nicht ansprechen, vielleicht könnte dein Anwalt das in der Verhandlung anregen, ein Gutachten über den Vater zu erstellen, aber ob das was bringt, weiß ich nicht.


    Es ist gut, dass eure Tochter dir noch das alles erzählt und das Vertrauen zu dir hat!


    Und bleibe ruhig, lass ihn auflaufen, denn wenn er so gestrickt ist, wird genau das passieren.

    Mal einen konkreten Fall, der dazu passt.


    Mutter will mit dem Vater der gemeinsamen Tochter nichts mehr zu tun haben - sie will ihm nur schaden - erinnert mich an deinen Beitrag.


    die gemeinsame Tochter (13) spricht nur von ihrem Erzeuger, von dem da und lehnt ihn ganz vehement ab - er ist der böse, die Mama die liebe - sie ist krank durch ihn (erblich bedingt) und die Mama auch, er .... er ... er .... er..... sie ist über alles aber auch echt alles informiert und die Mama gibt für sie alles, weil er ... er .... er ....
    sie hat massive Angst vor ihm, weil er mit ihr keine Hausaufgaben machten, nie Kinder wollte, in der Nase poppelt und sie einmal geschüttelt hat.
    Umgangskontakte lehnt die Tochter ab, da sie der Mutter ja so dankbar ist etc.


    Damit er nun gar nichts mehr tun kann, hat sie den Antrag auf alleiniges Sorgerecht gestellt - Verfahrenspflegerin (noch nach altem Gesetz) und JA sprechen von Kindeswohlgefährdung, weil die Mutter die Tochter manipuliert, instrumentalsiert, induziert - so eine massive Form von PAS habe ich bisher noch nie erlebt.


    Lily., weißt du wie das ausgehen kann, wenn die Mutter nicht aufhört das Kind emotional zu missbrauchen, um ihrem Exmann zu schaden??
    Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrecht - entweder kommt die Tochter dann zum Vater - sehr unwahrscheinlich, weil die Mutter echt ganze Arbeit geleistet hat :-((((
    oder sie kommt in eine therapeutische Wohngruppe, was wahrscheinlicher ist.


    Solltest du mit deinem Wunsch, dem Vater ständig zu schaden, dir Ratschläge holst, damit das vollendet wird, dann kann dir das irgendwie auch passieren - es geht hier nänlich im emotionalen Missbrauch, um Induzierung, um Manipulation, um fehlende Bindungstoleranz, um Erziehungsfähigkeit, um Instrumentalisierung - denn du willst dem Vater deiner Kinder schaden - tu das und ich hoffe, der Schuss geht nach hinten los.


    ein besseres Eigentor kannst du dir nicht schießen und mit Liebe zu deinem Kind/Kindern - um den Schutz deiner Kinder - etc geht es dir nun echt gar nicht.


    Sorry., das musste ich mal loswerden, weil ich von dem heutigen Termin noch so belastet bin, dass mich so ein Verhalten von Müttern einfach nur ankotzt, wenn ich die Verzweiflung des Mädchens sehe!

    Zitat

    Ich bin Mutter einer 2 jährigen leicht gehbehinderten Tochter und habe ein Berteutes Umgangsrecht erwirkt, da der KV sich nie um meine Tochter gekümmert hat und mich beschimpft, bedroht und gewalttätig geworden ist. Nun sind wir 400 km entfernt und er kommt alle 4 Wochen zum Kinderschutzbund. Anwalt und Gericht sind eingeschaltet ebenso wie das Jugendamt.


    wieso hast du denn den Umgang erwirkt?? Um ihm zu schaden??


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    Da ich genau weiß, das es ihm nicht um das Kind geht, sondern nur um mich weiterhin zu kontrolliern und mir zu zeigen das er immer da sein wird,


    Dass muss man jetzt nicht verstehen!!!


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    brauche ich Tipps wie ich ihm das alles vermiesen kann ohne meine Pflichten zu verletzen, da sonst wieder der Gegenanwalt böse Briefe schreibt.


    du willst deinen Kindern den Umgang mit ihrem Vater vermiesen, weil du nicht klar kommst??
    Du verletzt immer deine Pflicht, wenn du den Umgang vermiest, aber vielleicht denkst du mal an eure gemeinsame Kinder, die ein Recht auf ihren Vater haben!!!
    Und ich hoffe nicht nur, dass ein Anwalt böse Briefe schreibt, sondern dass einer mal auf die Idee kommt, dir das Aufenthaltsbestimmungsrecht vielleicht zu entziehen, dich auf deine Erziehungsfähigkeit und auf deine Bindungstoleranz begutachtet. Damit ist es nämlich bei den Sätzen nicht weit her.


    Zitat

    Bitte nur ernstgemeinte Ratschläge und Tipps.


    Du erwartest doch nicht ernsthaft Ratschläge und Tipps, wie man Kindern den Vater entfremdet??!?!?!?


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    Ich will mit dem KV nichts mehr zu tun haben so lange ich lebe. !!!!!


    Nichts mehr mit ihm zu tun haben? Er ist der Vater eurer Kinder und von daher wird das nicht möglich sein!!
    Nebenbei geht es hier ja auch nicht um dich, oder begleitest du die UK?? Wohl eher nicht!!



    Zitat

    Kann ich mich auch dagegen verwähren, dass er meine Tochter später mitnehmen will und oder die Ferien mir ihr verbringen???


    nein, denn ist das Recht der Kinder auf die Beziehung und Bindung zu ihrem Vater, zu ihren Wurzeln, zu ihrer Herkunft. Zumal das umgangsrecht unter dem Schutz des Grundgesetzes steht.


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    Ich habe das alleinige Sorgerecht und wir waren nicht verheiratet!


    Noch, bei so einer massiven Vorstellung ín Bezug auf den Vater, kann es dir blühen, wenn er Vater sich für die Rechte seiner Kinder einsetzt, dass du auf deine Erziehungsfähigkeit begutachtet wird, was bei dem Vorliegen solcher Vorstellungen auch zu einem Sorgerechts. bzw. ABR Entzug führen kann - siehe den Beitrag bei "Fremdunterbringung".


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    Da ich schon 43 bin, brauche ich keine schlauen Sprüche, vonwegen aussprechen etc.


    Dir würden weitere gute Sprüche sicherlich gut tun, wie eine Mutter mit 43 outest du dich hier nicht!


    Zitat

    Der KV hat mich nur belogen und betrogen und lebt nun sogar in einer Homo Partnerschaft!!


    Und weiter? Das ist piepwurscht!!!


    und versuche mal den Fokus von dir wegzunehmen und den auf die Kinder zu richten, damit würde es dir und einen Verletzungen und Kränkungen auch besser gehen.
    Wenn du dich immer auf diese konzentrierst, erlebst du selbst ja auch keine Entlastung - eher das Gegenteil.

    Zitat

    Er kann nicht zu mir gebracht werden weil er sich , durch die Hetzerei seiner Mutter, klar zur KM bekannt hat und uns alle ablehnt.
    Den Brocken zu schleppen würde uns total überfordern.


    Wenn der Kontak wieder vernünftig funktionieren soll muss er erstmal langsam von der KM entwöhnt werden und braucht eine Menge Hilfe um sich neu zu orientieren.


    Ich glaube, jetzt verstehe ich, um was es geht - Dein Sohn kann nicht zu dir, da er durch die Mutter so gegen dich manipuliert wurde, instrumentalisiert wurde, dass er vollkommen unreflektiert die Meinung der Mutter übernommen hat.


    Es ist zum Kotzen.


    Wurde über die Mutter mal eine Diagnostik beantragt? Ich kenne das mit Erziehungsgutachten, die aber bei manchen Elternteilen nichts bringen, die dann immer die Schuldzuweisungen parat haben, ganz klar der Vater, der Staat, das Gericht, aber vor allem ist es immer der Vater, gerade wenn Erziehungsunfähigkeit als Ergebnis vorliegt.
    Und die Mutter scheint ja nun echt durch keinerlei Maßnahmen in der Lage zu sein, den Fokus von sich auf den Sohn zu lenken.


    Da bleibt leider nur die Fremdunterbringung, wenn das Kind nun gar nicht zum Vater will.


    Wurden Umgangskontakte mit dir mal durch geführt? Begleitet in einer entspannten Situation?' Gibt es jemanden bei dem Sohn, der mit ihm über die Rolle von dir und von ihm spricht?


    die schlimmste Maßnahme, ist die Fremdunterbringung, aber leider oft auch die Einzige, wenn ein Elternteil so uneinsichtig ist und nicht auszudenken, was in deinem Sohn vor sich geht.
    Gibt es keine Unterbringung für die ganze Woche?? Das ist ja ätzend hoch 30 wenn er so belastet ist und dann auch noch ständig in den Einrichtungen tingeln muss.


    Was würde passieren, wenn man ihn einfach zu dir bringt, ihn vor die Alternative stellt - Heimunterbringung oder Papa mit Schwester?
    dazu dann eine Familienhilfe und eine Erziehungsbeistandschaft für ihn - und Beratung,


    ich kenne Jugendämter, die das machen.

    iDanke Emma, der link ging - und kurz zur Erzíehungsbeistandschaft, ich finde sie generell zum Scheitern verurteilt, wenn das Ziel die Vorbereitung ist, deine Tochter von dir zu trennen.


    Eigentlich verstehe ich unter Erziehungsbeistandschaft etwas anderes, nämlich den Verbleib in der Familie zu gewährleisten, aber da bin ich wohl eher ein altes Fosil und trage die Entwicklung mit ständigen Herausnahmen aus gewachsenen Beziehungen und Bindungen nicht mit.


    Es ist auch nicht so, dass Gerichte immer beiden die Verantwortung für die Auseinandersetzungen zuschustern, aber manchmal kann man in der Dynamik nicht mehr so schnell unterscheiden, was eigentlich wie verursacht ist.


    Du kannst natrlich mt dem JA reden, klar machen, dass es trotz den Auseinandersetzungen eine Beziehung gibt, zu dir, zur Schwester und dass es für euren Sohn ein Abbruch aller stabilen Beziehungen bedeutet und die Gefahr besteht, dass er zwar zur Ruhe kommt, aber auch den Boden unter den Füßen verliert, wenn alle Bindungen weg sind.


    Ich gehe auch davon aus, dass das JA eine Umgangsaussetzung für die Mutter durchsetzen wird, wie sieht es mit dir aus, findet so eine Vermischung statt, dass du dann mit davon betroffen bist'?
    Die Gutachten sind ja eindeutig.

    Moin auch
    meine Güte,was für eine Maßnahme !!!!


    Dass ich ein Kind von den Auseinandersetzungen der Eltern distanzieren und aus meiner Sicht erholen soll.
    Es wäre schon wichtig, etwas mehr zu wissen, weil das sehr ungewöhnlich ist - selbst in einem Fall absolutem PAS von der Mutter gegen den Vater wird das Kind nicht erst fremduntergebracht, wenn nun echt gar nichts mehr geht.


    Ich gehe bei der Begründung nicht davon aus, dass die Mutter die Möglichkeit einer Intervention hat.


    Sind die emotionalen Bindungen und Beziehung so destruktiv von eurem Sohn, dass das notwendig ist?


    Warum kann der Sohn nicht bei dir leben - kein Vorwurf, nur eine Frage :-)


    Also das Jugendamt wird wie Volleybab schon anmerkte, der Mutter was gewaltig husten. Es ist ja nicht Sinn und Zweck der Sache, dass sie dann hinterher zieht - es gibt dann geregelte Umgangskontakte, an die sie sich halten muss - außer sie stalkt.


    Vielleicht kannst du mit dem JA reden, dass du auch noch die Möglichkeit hast, euren Sohn zu sehen, immerhin lebt die Schwester ja bei dir, und ich gehe davon aus, dass es hier Bindungen und Beziehungen gibt.


    Wie alt ist denn euer Sohn und was meint er zu diesem Schritt, außer dass er wahrscheinlich nicht weg will.



    Rechtlich gesehen ist es die Frage des Sorgerechts bzw. ABR - wenn das bei dir liegt, muss eine Zustimmung von dir vorliegen, auch für die Entfernung, wenn diese nicht vorliegt, muss das JA an das Familiengericht gehen und Antrag auf die Übertragung des ABR und der Gesundheitsfürsorge stellen - hier kannst du dann weitere Alternativen vorschlagen.


    Sollte das ABR beim JA liegen, kann du nur im Sinne des Kindeswohls die Entfernung zu dir in Frage stellen. Das würde ich auf jeden Fall machen.


    Wenn die Auseinandersetzungen nicht unbedingt von dir ausgehen, wenn du mit aktiv beteiligt bist, dann hat das wenig Aussicht.


    gtins*


    also ich sehe da Unterschiede . einmal, weil der Vater auf Montage sicherlich mit dem Kind telefoniert, Briefe, Karten schreibt, die Mutter zu dem Vater eine andere Beziehung hat und man die Situation einer Familie, die zusammen lebt nicht unbedingt mit einer Familie, die sich getrannt hat, vergleichen kann.


    Gerade bei Trennungen gibt es unterschiedliche Phasen der Eltern, um die Trennung, die Kränkung, die Verletzung zu verarbeiten, was bei dem Vater auf der Montage nicht unbedingt der Fall sein wird, weil die Trennung über diese Zeit aus anderen Gründen ist und bei dem Zurückkommen, der Vater auch dann da übernachtet, die Mutter in den Arm nimmt, wahrscheinlich auch länger bleibt. Es ist eine andere stabile enge Bindung zu dem Kind aufgrund unterschiedlicher Bedingungen.

    Ähhhhh-- 3 Monate...nicht 3 Jahre....
    Warum mit Ihr zusammen?...verstehe den Sinn nicht....


    bei 18 Monaten sind 3 Monate viel


    PS.
    Ein Model das ganz gut funktionieren könnte, wäre jedes Wochenende abwechselnd Samstag Sonntag für ein paar Stunden.

    Hallo auch


    wäre es für dich möglich, bevor gleich ein ganzes Wochenende stattfinden soll - einfach mal eins bis zwei Termine die Woche zu machen?
    Kommt auf eure Beziehung an, wie und wo.


    Bei manchen geht es zu hause, eben weil das Kind noch so klein ist, und beide Eltern dabei dem Kind eine gewisse Sicherheit erstmal geben.
    Oder aber der Vater kann es abholen und vielleicht mal spazieren gehen - abhängig vom Wetter.


    Ich denke, der erste Kontakt nach so einer langen Zeit sollte mit dir gemeinsam stattfinden, wenn ihr euch noch auf der Elternebene versteht - oder eben mit einer anderen Bezugsperson, die sich zurückhalten kann.


    Gleich ein Wochenende mit Übernachtung finde ich hier eine Überforderung aufgrund des Alters.



    Und ich würde auf die Reaktionen eures Kindes achten, das ist nämlich das ausschlaggebende :-))


    Viel Glück dabei

    Nicht? Du hast einen Kollegen von dir wie einen dummen Jungen behandelt.


    Ich habe in dem Beitrag mit der Nummer 4 gefragt, ob es nach neuem Recht anders ist, weil seit dem 01.09. nach genau den gleichen Vorgaben die Richter Umgangspfleger bestellen.
    Was dann folgte, kannst du ja nachlesen.


    Ich werde demnächst vorher in meiner Kristalkugel nachsehen, um wen es sich handelt.
    Ich bin nach wie vor der Meinung, dass § 1666 BGB mit den Fragen des Umgangspflegers nichts zu tun hat, das es sich in der Regel um Sorgerechts- Umgangstreitigkeiten handelt und nicht um die Frage einer Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB.


    und ich habe in Beitrag 12 mich gewundert, dass die Familienrichter das noch genauso handhaben, Zustimmung des Sorgeberechtigten, weil im Rahmen des ABR der Umgang auf den UP
    übertragen wird. So war das auch gestern wieder die Praxis.


    Dass man Nachfragen aufgrund von anderen Erfahrungen als Abwatschen hier ansieht, sorry.


    Und was hat meine offene Frage mit dem Punkt "Kollege" zu tun - liegt es vielleicht daran, dass der Kollege hier einfach ein gewisses Standing hat, dass ich ein Tabu gebrochen habe?


    Es ist ein freies Forum, ich habe weder jemanden beleidigt noch abgewatscht, sondern ich erlebe die Praxis anders.
    Aber egal.


    Es ist ja von der Anwältin gennau das gesagt worden, worauf ich mich bezog. Ein Jugendamt kann keinen UP bestellen, auch nicht einsetzen, - das geht nur über das Gericht.

    Ich habe keine User abgewatscht!!!!


    Ich habe meine Sicht der Dinge dargestellt, die für eine Umgangspflegschaft notwendig und wichtig sind - die von der Anwältin von Kullerkeks genauso beschrieben wurden.
    Aber okay, das nächste Mal werde ich nicht nachfragen, wenn mir etwas merkwürdig vorkommt.


    "..und sie meinte dass der Vater diesen Umgangspfleger beim Gericht beauftragen lassen will. Meine Anwältin hält davon nicht viel, weil sie meint, es sei ein Eingriff in das Aufenthaltsbestimmungsrecht. ""
    das ist die Aussage von der Anwältin - aber ich guck jetzt nicht bei meinem Beitrag nach - denn genau danach richten sich die Richter beim Familiengericht - auch nach dem 01.09.09
    Es muss immer eine Zustimmung von dem oder den sorgeberechtigten vorliegen, deswegen ist es auch so schwierig, weil damit ein Teil des ABR bei dem Umgangspfleger liegt und er die Umgangskontakte organisiert, festlegt, Ort, Zeit und bei massiven Konflikten er dies auch durchsetzen kann.
    Das ist nicht immer das, was Eltern wollen, gerade nicht, wenn z.B. der einen dem anderen das Kind entfremden will oder dies unbewusst tut.


    Ich frage mich, was meine erwachsenen Kinder, meine Auslastung damit zu tun haben. Wenn es um den Ton geht, dann bitte sollte man das gesamte Lieb beurteilen und nicht nur eine Strophe.
    Ich finde es nicht richtig, wenn man schreibt, dass ein Teil des Sorgerechts nicht davon betroffen ist und mir mit der BAG kommt, sorry, dass ich mit dieser zusammen arbeite.
    ich kann ja nun echts nichts dafür.


    Gute Nacht