schwanger - vater im ausland -

  • schwanger - vater im ausland - gemeinsame Zukunft unmoeglich
    Hallo, bin neu hier, 36, und gluecklich in der 6. Woche schwanger. Jahrelang erwuenscht, aber nun erster ernsthafter "Versuch" und gleich geklappt. Bisher scheiterte es am passenden Partner.


    Der Vater des Kindes lebt im Ausland, es ist eine "Urlaubsliebe". Das Kind ist auch im Urlaub (und in Liebe) gezeugt.


    Er freut sich mit mir und fuer mich und ich moechte auch dafuer sorgen, dass das Kind seinen Vater spaeter mal kennenlernt bzw. dass der Vater und die zweite Herkunft im Leben des Kindes soweit machbar praesent ist. (M. moechte den Kontakt uebrigens auch.)
    Wir stehen derzeit in regelmaessigem Emailkontakt und chatten einmal die Woche.
    Ausserdem wird er eventuell (FALLS er ein Visum kriegt), also noch waehrend der Schwangerschaft, herkommen,


    Und da garantiert bei einigen der Gedanke aufkommt: nein, er hat und hatte nie finanzielle Interessen oder Forderungen an mich und moechte auch nicht die Aufenthaltspapiere fuer Deutschland.


    Nun meine Fragen:
    Ist jemand in einer aehnlichen Situation?
    "Praktiziert" jemand sowas aehnliches? Was sind die Erfahrungen damit?
    Gibts eventuell irgendwo ein Forum fuer solche Art von "Beziehungen"?
    Wie kann ich ihn als Vater anerkennen lassen?
    Ich denke, das ist schon deswegen wichtig, dass er evtl. auch mal ein Visum bekommt, um sein Kind besuchen zu koennen. In seinem Land ist die Visavergabe ziemlich willkuerlich und die Wahrscheinlichkeit, dass er ohne einen Vaterschaftsnachweis eins kriegt eher unwahrscheinlich. (Ich vermute doch mal, dass er bessere Chancen auf ein Visum haben wird, wenn er nachweisen kann, dass sein Kind hier lebt, oder?!)


    Naja, ich weiss, das ist ein sehr spezieller Fall, aber vielleicht kann ja doch jemand was dazu sagen. Mich wuerden auch ein paar Meinungen zu unserem "Konzept" interessieren...

  • Du solltest mal das Land sagen. Das Ausländergesetz ist da aber auch eindeutig und auch Landesabhängig.

  • Ich weiß ja nun nicht, wo der KV herkommt und ich möchte auch nicht pauschalisieren, aber verschiedene Kulturen in einer Beziehung haben so ihre ganz besonderen Tücken. Vor allem dann, wenn die Partner in den verschiedenen Kulturen leben. Manchmal kommt dann auch noch eine religiöse Einstellung hinzu, die das Ganze möglicherweise erschwert.


    Will er denn nun nach Deutschland kommen oder nicht? Nur auf Besuch, oder bleiben? Willst du in sein Heimatland? Für immer?


    Kennt ihr euch denn schon länger?


    Gruß
    Lalula

    [font='Trebuchet MS, Arial, sans-serif']Bei meinen Freunden brauch ich keine Feinde mehr.


    Ist der Ruf erst ruiniert, dann lebt´s sich reichlich ungeniert.

  • Er will nicht in Deutschland leben, nur auf Besuch kommen und während Geburt bei mir sein sowie ab und zu sein Kind besuchen. Ich möchte nicht in der Türkei leben. Ich möchte auch nicht mit ihm heiraten. Ich glaube nicht dass wir gemeinsame Zukunft haben,
    Was ich wissen will:
    Wie kann ich ihn als Vater anerkennen lassen?
    Wie kann er leicht ein Visum bekommt?


    Danke

  • Ich denke das wird ein schwieriger Weg.
    Aber das Kind ist jetzt da und ihr müsst die beste Lösung für das Kind suchen und hoffentlich finden.


    Wie die genauen Bestimmungen und Visageschichten hier aussehen weiß ich auch nicht. Kannst ja mal die Botschaft befragen. Die haben da bestimmt Erfahrungen.


    Gruß und alles Gute für Euch. Genieße die Schwangerschaft!
    Lalula

    [font='Trebuchet MS, Arial, sans-serif']Bei meinen Freunden brauch ich keine Feinde mehr.


    Ist der Ruf erst ruiniert, dann lebt´s sich reichlich ungeniert.

  • Hallo,


    die Vaterschaftsanerkennung kann er schon vor der Geburt unterschreiben. Geht dazu zum Jugendamt, die sind dafür zuständig.
    Wie das mit dem Unterhalt ist weiß ich in diesem Fall nicht.


    Wenn er sich wirklich um sein Kind kümmert (ich glaube das wird geprüft) dann wird er Einreisegenehmigungen bekommen.
    Wer dafür zuständig ist weiß ich leider nicht, frag aber mal im Jugendamt nach die wissen das sicher.

  • Hallo gunes


    und erst mal :welcome hier.


    Ich kann dir nur begrenzt weiterhelfen, da mein KV zwar zu Beginn meiner Schwangerschaft im Ausland lebte, allerdings im westlichen Ausland, ein Langzeitvisum für die Einreise nach D hatte er damals aus beruflichen Gründen ohnehin und auch die spätere Arbeitserlaubnis war kein Thema, da er vom Arbeitgeber relativ zügig nach D versetzt werden konnte und alle Bedingungen locker erfüllte. Ein wenig kann ich also deine Situation rein aus emotionaler Sicht nachvollziehen.


    Zitat

    Ich vermute doch mal, dass er bessere Chancen auf ein Visum haben
    wird, wenn er nachweisen kann, dass sein Kind hier lebt, oder?!

    Klares Ja! Allerdings hängt eine Vergabe des Visums nicht ausschliesslich davon ab, ob er ein Kind in D hat und ist, je nach Herkunftsland sicher nicht immer einfach zu erlangen - auch nicht mit Vaterschaftsanerkennung.

    Zitat

    Wie kann ich ihn als Vater anerkennen lassen?

    Wir haben uns damals beim JA erkundigt, da noch nicht feststand, wann der KV nach D kommen kann und ob er bei der Geburt dann anwesend ist. Die Jugendämter arbeiten eng mit den Auslandsvertretungen (Konsulat/Botschaft) zusammen. Wende dich ans JA und frage nach dem Ablauf, wenn der Vater die Anerkunng sowieso unterzeichnen will, sollte das kein Problem sein. Wichtig: lass dir einen Ansprechpartner vor Ort geben. Das wird eine Weile dauern, bis du da einen Namen bekommst, aber ohne kann es eine endlose Durchfragerei werden. Bei uns wären die zu unterzeichnenden Dokumente nach Geburt beim Konsulat in Houston hinterlegt worden und von dort nach Unterzeichnung wieder zurück nach D gegeben worden. Laufzeit damals (vor 12 Jahren) ca. 12-16 Wochen, da der Postverkehr grundsätzlich über das Auswärtige Amt erfolgt. Die Laufzeit ist logischerweise auch abhängig davon wie schnell der Vater die Dokumente unterzeichnet.


    Ob und wie das heute funktioniert, weiß ich nicht, aber ich vermute daß es ähnlich vor sich geht und, je nach Land, u.U. sogar noch länger dauert. Bis zur Anerkennung wird dein Kind also erst mal keinen Vater in der Geburtsurkunde stehen haben, lässt sich aber dann locker nachtragen.


    Sollte der Vater noch während der Schwangerschaft ein Visum wollen, wende dich mal ans Auswärtige Amt, welche Möglichkeiten du da hast.

    Liebe Grüsse
    Sabine


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    Die meisten Frauen wählen ihr Nachthemd mit mehr Verstand als ihren Mann
    - Coco Chanel-

  • Ruf beim Landesamt für Ausländerangelegenheiten bzw bei der Ausländerbehörde für Dein Bundesland an.
    Hier muss Du ihn Einladen und dafür sorgen das dem Staat keine Kosten entstehen. Dh für die Zeit eine Krankenversicherung etc.
    Bei Türken gibt es eventuell gesonderte Rechte. Landesamt ist bei mir schon etwas länger her.
    Ausländerbehörde hilft Dir aber sicher.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Und informiere Dich besser ob eine Vaterschaftsanerkennung auch gleichzeitig dazu führt das er nach türkkischen Recht dann das Sorgerecht hat. Solange ihr in D seit ist das zwar kein Problem, aber wenn du dann mal in die Türkei zu ihm reist......könnte es eines werden !

    ♥♫ Die Musik drückt das aus, was nicht gesagt werden kann und worüber zu schweigen unmöglich ist.“ ♫♥
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    LG Jennylee

  • HALLO. ließt Du eigentlich auch mal was man hier schreibt. Ein Anruf bei der Ausländerbehörde beantwortet Deine Fragen.
    Ich werde mich nun nicht mehr wiederholen.
    Ich wünsche Dir zumindest viel Glück das Du nicht zu denen gehörst die da schon einiges erlebt haben.


    Vielleicght schreibst du ja mal dann hier wie viele andere. KV kümmert sich nicht ums Kind, etc.
    Bis Du dort in den Urlaub gefahren um schwanger zu werden?

  • Was mir noch einfällt. Dem Kind auf keinen Fall den Nachnamen des KV geben. Das kann im Nachhinein nur zu Problemen führen. Lass dich dazu bloss nicht überreden!!!!!! Und wähle das alleinige Sorgerecht!

  • Tja wenn ich mir Dein ersten Posting so durchlese dann hast Du es ja drauf angelegt.
    Aber wie schon gesagt hoffe ich für Dich das Du nicht zu der großen %-Zahl gehörst die nur Probleme damit haben oder wo es doch nicht so die Liebe war.

  • Ich möchte nur ein gesundes Kind haben und KV anerkennen zu lassen. Wenn KV auch ab zu mal sein Kind besuchen möchte, kann er, ohne Schwerigkeiten zu haben, nach D kommen, Das ist alles, was ich möchte.


    Liebe Grüsse

  • Du wolltest also kein Kind für Dich alleine und Vater darf es mal besuchen.
    :radab:kotz

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  • Und da garantiert bei einigen der Gedanke aufkommt: nein, er hat und hatte nie finanzielle Interessen oder Forderungen an mich und moechte auch nicht die Aufenthaltspapiere fuer Deutschland.


    Da irrst du dich...
    Ganz ehrlich: Mit einem türkischen Mann (bei dem es sich wahrscheinlich um einen Kellner oder einen Animateur handelt) in die Zukunft zu blicken wird zu 99 Prozent in die Hose gehen. Das einzige was "Askim" will von deutschen Frauen ist Sex, Geld oder eine Aufenthaltsgenehmigung... so jetzt könnt ihr mich steinigen....


    LG
    Friday