KV bekam die Kündigung! Was nun???

  • Ich hoffe ich bin hier in der richtigen Rubrik :hae:


    Angenommen der KV findet innerhalb der Kündigungsfrist jetzt KEINE Arbeit, wie sieht das dann mit dem Kindesunterhalt aus? Wird der dann neu berechnet auf Grundlage seines dann AG1? Das wird dann ja weniger sein... bekomm ich dann die Aufstockung vom JA, oder wars das dann? Und wenn er weiterhin arbeitslos bleibt, womöglich auch dann AG2 irgendwann... mit was muß/kann ich dann an Kindesunterhalt, und von WEM rechnen?


    Bitte entschuldigt meine naiven Fragen, ist leider totales Neuland (oder besser gesagt ZUM GLÜCK!) für mich! Ich hab jetzt halt die Befürchtung, daß ich in Zukunft mit weniger KU rechnen muß :(


    Danke euch im Vorraus :blume

    "Wenn man nicht weiß was man will,
    muß man nehmen was kommt!"


    Glückskeksweisheit - Verfasser unbekannt :D

  • Hi,


    kann man da nicht UVG beim Jugendamt beantragen wenn der Partner den UNterhalt nicht mehr zahlen kann???
    Ruf mal beim Jugendamt an, die helfen Dir dann weiter.
    Meine Ex kann auch nicht zahlen und ich habe UVG beantragt.


    Gruß
    Stefan

  • Ich würde mal ganz dreist behaupten, das ist nicht Dein Problem, sondern seines. Er muss jetzt Abänderung beantragen. Wenn's unter dem Grundbedarf ist, springt soweit ich weiß, die ARGE ein.

  • Meiner Erfahrung nach und die habe ich mit dem Vater meiner Kleinen reichlich :rolleyes: Er hat schon öfter den Job gewechselt und war lange krank geschrieben, lief es dann immer darauf hinauf, daß ich UVG beantragen musste. Er ist immer zum JA, hat alles vorgelegt und entweder wurde der Unterhalt gekürzt und ich bekam dann die Differenz zwischen Unterhalt und Unterhaltsvorschusshöhe, oder eben ganz Unterhaltsvorschuss. Schön nur, daß es recht lange dauert bis der Vorschuss genehmigt wird, Du natürlich Papierberge und Rennereien hast. Der Unterhalt aber schon vor Genehmigung gekürzt wird :hm...


    UVG kannst Du für max 72 Monate innerhalb der ersten zwölf Lebensjahre Deines Kindes bekommen.


    Anders sieht es wohl bei statischen Titeln aus. Meine, aber auch da kann Abänderungsklage eingereicht werden. Da kenn ich mich aber gar nicht mit aus.

  • Also wenn ich richtig verstanden habe, dann steht mir das was ich JETZT bekomme auch weiterhin zu? Aber das wurde doch anhand seines jetzigen Verdienstes berechnet. Wenn er dieses Einkommen nicht mehr hat, dann wird der Rest vom JA beigesteuert? Und das auch noch automatisch, ohne das ICH mich kümmern muß??? Kann ich nicht so recht glauben... aber schön wärs :D


    Ich mein, er hat ja noch 3 Monate Kündigungsfrist, und ich die Hoffnung, daß er bis dahin auch wieder einen neuen Job hat... aber bei der heutigen Lage auf dem Arbeitsmarkt? :kopf Und nächstes Jahr muß ICH spätestens wieder ran, und weiß auch nicht, ob ich dann noch einen Arbeitsplatz für lange habe, weil meineFA. stark Stellen abbaut :(

    "Wenn man nicht weiß was man will,
    muß man nehmen was kommt!"


    Glückskeksweisheit - Verfasser unbekannt :D

  • Anders sieht es wohl bei statischen Titeln aus


    Was meinst du damit? Den Unterhaltstitel? Den hab ich! Bzw. den Unterhalt beurkundet.


    Wann sollte ich dann das UVG beantragen? Wenn keine Zahlungen mehr kommen? Ich mein, früher könnt ich ja eh nicht reagieren, oder? Ich kann dem JA ja ned sagen, ja, der Herr X kann ja ab dem soundsovielten nicht mehr den kompletten KU zahlen... muß er sich dann schon vorher drum kümmern? Und wann? Ich muß ihm das ja im eigenen Interesse wahrscheinlich dann eh vorbeten :schiel

    "Wenn man nicht weiß was man will,
    muß man nehmen was kommt!"


    Glückskeksweisheit - Verfasser unbekannt :D

  • Also wenn ich richtig verstanden habe, dann steht mir das was ich JETZT bekomme auch weiterhin zu? Aber das wurde doch anhand seines jetzigen Verdienstes berechnet. Wenn er dieses Einkommen nicht mehr hat, dann wird der Rest vom JA beigesteuert?


    Hallo, nein, also es kommt natürlich drauf an, was Du bis jetzt bekommen hast von ihm? UV ist bestimmt weniger....Ich bekomme 158 Euro UV pro Kind (meine Kids sind 6 und 9). Hat Dein Ex bisher 250 pro Kind gezahlt (nur als Beispiel), wirst Du die dann einfach nicht mehr bekommen (leider), sondern solltest Du UV beantragen, eben den regulären Satz.

  • Hey


    Ohje, warum kompliziert, wenn es auch einfach geht..


    Eine Frage die doch schon zu hundertfach kam..


    Er ist arbeitslos, das ändert aber erstmal nichts an der KU-Höhe..denn: Arbeitslosigkeit gilt als vorrübergehendes Ereignis, erst wenn die Arbeitslosigkeit, länger als 6 Monate dauert, hat er Möglichkeit den Titel abändern zu lassen..


    D.h. dann auch, das ansich er bis dahin voll KU zahlen muß u auch kein UVG nötig ist..


    Wird dann abgeändert, ist die Fraghe wie hoch der zu leistende KU dann noch ist .. ist der geringer als UVG, wird er vom JA auf Höhe des UVG`s aufgestockt u das wars..das längstens für 72 Monate, hat das Kind allerdings das 12LJ erreicht, gibts da nichts..


    Eine weitere Möglichkeit wäre, evtl. Wohngeld, ergänzendes ALG2, Kinderzuschlag..


    Ansonsten unterleigt der Unterhaltspflichtige weiterhin den gesteigerten Erwerbsplflichten...


    Gruß
    Jens

  • Ohje, warum kompliziert, wenn es auch einfach geht..


    Eine Frage die doch schon zu hundertfach kam..


    Danke, daß du mir dennoch geantwortet hast ;)

    "Wenn man nicht weiß was man will,
    muß man nehmen was kommt!"


    Glückskeksweisheit - Verfasser unbekannt :D

  • Also mein Ex war nie 6 Monate arbeitslos und es konnte der Unterhalt gekürzt werden. Ganz offiziell.


    Es soll einen statischen Titel geben. Da ist es wohl nicht so einfach die Unterhaltshöhe zu ändern. Es gibt hier jemanden, der soetwas hat. Ist das Flocke? :Hm


    Ja, Du kannst UVG erst dann beantragen, wenn nachweislich einen Monat lang kein Unterhalt kam, auch wenn der KV das beim JA angibt, vorher...das ist ja das "nette" daran. Du musst erstmal mit weniger leben. Auch wenn dann nachgezahlt wird, ist im Moment nichts da :kopf


    Ich hatte in diesen Situationen immer weniger, da max zum UVG Betrag aufgefüllt wird. Und nichts geht automatisch, ist eine Menge Rennerei.


    Wohngeld Antrag, solltest Du kein ALGII beziehen ist ein Versuch wert und auch ein Antrag auf Kinderzuschlag. Informier Dich jetzt schon, was Du im Falle eines Falles an Unterlagen brauchst und besorge Dir diese schon mal, so kannst Du später Zeit sparen.

  • Also mein Ex war nie 6 Monate arbeitslos und es konnte der Unterhalt gekürzt werden. Ganz offiziell.


    Jens hat recht, Sandra. Du hast dich übern Tisch ziehen lassen. Der KU muss 6 Monate weiter bezahlt werden und der unterhaltsleistende Elternteil ist erhöht erwerbspflichtig. Innerhalb von 6 Monaten sollte es auch möglich sein, einen neuen Job zu finden, jedenfalls für einen ausgebildeten, flexiblen Menschen mit gutem Willen.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Jens hat recht, Sandra. Du hast dich übern Tisch ziehen lassen. Der KU muss 6 Monate weiter bezahlt werden und der unterhaltsleistende Elternteil ist erhöht erwerbspflichtig. Innerhalb von 6 Monaten sollte es auch möglich sein, einen neuen Job zu finden, jedenfalls für einen ausgebildeten, flexiblen Menschen mit gutem Willen.

    Aber was soll man dagegen machen, außer sich einen Anwalt zu nehmen? Man hat ja nicht viele Möglichkeiten.
    Bei mir ist es ähnlich, der KV meiner Tochter hat auch (selbstverschuldet) seinen Job gekündigt bekommen, und seitdem bekommen wir nur noch die Hälfte von dem, was wir vorher bekommen haben - und zwar über den Beistand.
    Und das sogar, obwohl der KV zur Kündigung eine Abfindung von ca. 3000 Euro bekommen hat...
    Bei einer Rechtsberatung vom VAMV habe ich schwarz auf weiß bestätigt bekommen, dass er mehr zahlen müsste.
    Ich habe mich schon dreimal beim JA beschwert, auch bei der Abteilungsleiterin (die auch für uns zuständig ist).
    Ihre Meinung dazu war nur: "Wenn ich damit nicht einverstanden bin, wie sie persönlich handelt, sollte ich mir einen Anwalt nehmen, sie lässt sich zu nichts zwingen".
    Ich finde das schon echt krass, wozu hat man dann einen Beistand? Und was machen Leute, die sich keinen Anwalt leisten können? Die müssen sich dann damit abfinden, dass solch inkompetente A* so für (gegen) sie entscheiden.
    Nächsten Montag werde ich nun zur Anwältin gehen. Und ich werde die Anwältin auch fragen, ob es Sinn macht, auch das JA bzw. die blöde Tussi vom Beistand zu verklagen, ob man das überhaupt kann.


    LG
    mila

  • Leute, die sich keinen Anwalt leisten können, organisieren sich einen Beratungsschein und traben damit zum Anwalt. Dann kostet der Anwalt 10,- und erledigt den Rest.


    Die Auskunft vom JA ist falsch. Der Tussi würde ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde schicken.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Innerhalb von 6 Monaten sollte es auch möglich sein, einen neuen Job zu finden, jedenfalls für einen ausgebildeten, flexiblen Menschen mit gutem Willen.


    Kaj, ich widerspreche Dir nur ungern, ABER ich habe hier genau diese Situation,, dass der KV zum 01.06. arbeitslos geworden ist....die letzte Jobsuche, vor 3,5Jahren, hat 10 Monate gedauert bis sich Erfolg einstellte.....räumlich flexibel bis in den äußersten Fleck von BaWü, oder europäisches Ausland, usw.......Für einen Masch-Bau-Ing um die 50 ist es z.Zt. nicht wirklich prickelnd.... :(

  • Hi,

    Nächsten Montag werde ich nun zur Anwältin gehen. Und ich werde die Anwältin auch fragen, ob es Sinn macht, auch das JA bzw. die blöde Tussi vom Beistand zu verklagen, ob man das überhaupt kann.

    nun ich halte ja nix von den JA - Emanzen :D ....die erzählen echt oft Schrott !
    ...und ich weiß nicht wie oft ich es schon hier gesagt habe ... "Das JA hat nix zu sagen ...", die haben nur eine beratende Tätigkeit.
    Fakt ist (wenn ein Titel besteht):

    • Der Unterhaltspflichtige untersteht einer erhöhten Erwerbsobliegenheit
    • Arbeitslos wird als vorübergehendes Ereignis gesehen, und damit ist der KU weiter zu bedienen
    • Titel ist nur durch freiwillige Herausgabe oder durch Abänderungsklage änderbar
    • Dem Unterhaltspflichtigen kann durchaus ein fiktives Gehalt unterstellt werden ...
    • Wenn der U-pflichtige kündigt, so kann sein bisheriges Einkommen als Berechnungsgrundlage genommen werden

    Ich könnte :kotz bei so manchen JA-MAs ... und dann wird denen auch noch geglaubt :kopf


    Bei solchen JA MA...sofortige DinstaufsichtsBeschwerde an MA, an JA-Leiter und an den Leiter des Landratsamts (weiß grad nicht wie der heißt).
    Evtl. Copy an Bürgermeister.



    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Ja, aber mein Ex wurde auch gekündigt und er hatte erstmal selbst den Unterhalt gekürzt. Nachdem mein Anwalt nachgefragt hatte wieso/weshalb haben wir ersteinmal gesagt bekommen das mein EX arbeitslos wäre. Und das sein selbstbehalt ja jetzt von 990Euro auf 770Euro gesunken wäre. Und jetzt bekommt er Arbeitslosengeld und macht durchs Arbeitsamt seine Dachdeckerlehre nach.

    Es kommt ein Zeitpunkt in deinem Leben,
    wo du realisierst wer dir wirklich wichtig ist,
    wer es nie war und wer es immer sein wird.
    Also mach dir keine Gedanken um
    die Menschen aus deiner Vergangenheit...
    Denn es hatte seine Gründe warum sie es
    nicht in deine Zukunft geschafft haben...

  • Ich hab ein ähnliches Problem. Mein Ex ist auch arbeitslos geworden. Fürs Kind zahlt er normal weiter, aber meinen Trennungsunterhalt hat er gestrichen, weil er sonst unter das Existenzminimum kommt. Kann er das einfach? Ich hab eine Rente von über 900 Euro. Er hätte wenn er mich und Kind bezahlen würde nur noch 600 Euro.

  • Hey



    Luzy

    Ja, aber mein Ex wurde auch gekündigt und er hatte erstmal selbst den Unterhalt gekürzt. Nachdem mein Anwalt nachgefragt hatte wieso/weshalb haben wir ersteinmal gesagt bekommen das mein EX arbeitslos wäre. Und das sein selbstbehalt ja jetzt von 990Euro auf 770Euro gesunken wäre.


    ..du liest aber auch was geschrieben wird?!?!?!


    Er ist arbeitslos, das gilt in den ersten Monaten als vorrübergehend, sprich er muß unverändert weiter zahlen u dann müßte der Titel abgeändert werden, ansonten hat er den zu bedienen..
    U SB ist jetzt geringer, was trotz ALG1 dazu führen kann, das er weiterhin dann auch vollen KU leisten kann..


    Genauere Antwort dazu in deinem eigenen Thread..aber hier steh es oben weiter ja schon auch...




    shirly24

    Ich hab ein ähnliches Problem. Mein Ex ist auch arbeitslos geworden. Fürs Kind zahlt er normal weiter, aber meinen Trennungsunterhalt hat er gestrichen, weil er sonst unter das Existenzminimum kommt. Kann er das einfach? Ich hab eine Rente von über 900 Euro. Er hätte wenn er mich und Kind bezahlen würde nur noch 600 Euro.


    KU geht eindeutig vor, wenn dann nix mehr da ist, is es schwerlich mit TU ..


    Und mal ehrlich, du hast über 900 € Einkommen schon mal so..+ KU u KG .. das ja nicht grade nichts..


    Gruß
    Jens