Ich hoffe ich bin hier in der richtigen Rubrik :hae:
Angenommen der KV findet innerhalb der Kündigungsfrist jetzt KEINE Arbeit, wie sieht das dann mit dem Kindesunterhalt aus? Wird der dann neu berechnet auf Grundlage seines dann AG1? Das wird dann ja weniger sein... bekomm ich dann die Aufstockung vom JA, oder wars das dann? Und wenn er weiterhin arbeitslos bleibt, womöglich auch dann AG2 irgendwann... mit was muß/kann ich dann an Kindesunterhalt, und von WEM rechnen?
Bitte entschuldigt meine naiven Fragen, ist leider totales Neuland (oder besser gesagt ZUM GLÜCK!) für mich! Ich hab jetzt halt die Befürchtung, daß ich in Zukunft mit weniger KU rechnen muß
Danke euch im Vorraus :blume