Kin­der­gar­ten­bei­trä­ge und Kin­des­un­ter­halt

  • Ich denke, dass hier grundlegend vom Staat etwas geändert werden müsste,
    nämlich, wie bereits Vanilla schon erwähnte, dass die Betreuungskosten für diese Einrichtungen reduziert werden müssten, sei es nur die Hälfte... es würde beide Elternteile entlasten.... egal ob AE oder nicht oder ob berufstätig oder nicht.....
    Vielleicht würde da auch ein wenig Druck von beiden Seiten genommen.....


    Ferner, kann man u.a. die Betreuungskosten steuerlich absetzen, auch wenn hier nicht alles komplett zurückerstattet wird...


    *Viele Grüße Susayk*



    _____


    * Lass los, dass Du nicht ändern kannst*


    *Träume sind wichtig, sie gestalten Dein Leben u. Dein Handeln*


  • Bei mir stellt es sich folgendermaßen dar: 207€ Unterhalt, 216€ monatlich die Kita.
    Gern würde ich mein Kind selber betreuen und damit diese Kosten sparen, geht aber nicht, da ich für unseren Lebensunterhalt arbeiten muß. Der werte Herr hat sich nämlich aus dem Staub gemacht und füttert lieber eine im Ostblock gekaufte "Frau" durch.
    Wieso soll er sich da nicht beteiligen? Wieso muß ich arbeiten und diese "Frau" nicht? Ist m.E. nicht einzusehen.

  • Auch das wage ich in meinem Fall zu bezweifeln, Papa bescheisst und kriegt Schwarzgeld und zahlt noch nicht mal den Mindestunterhalt...solls auch geben, auch wenn das nicht in Deinen klugen Statistiken steht. Und nochmal, ich bin da sicherlich kein Einzelfall


    ne da bist du wirklich kein Einzelfall.Bei mir ist es genauso bis auf das mein Ex Mann garnichts für die Kinder zahlt.Jetzt schießt er die Krönung ab und macht einen auf arbeitslos,wälzt die ganzen Kosten auf mein LG und auf die UVK ab.Tut so als ob er nur Rechte hat und keine Pflichten.


    Ich meine wir sollten auch alle mal nur an das wohl des Kindes denken und wenn man mal nachrechnet bezahlt man doch meistens (ausnahmen bestätigen die Regel)mehr wenn man mit seiner Familie zusammen lebt als wenn man KU zahlt!Man hat einen Selbstbehalt den man mit Kindern nicht hat.Beide ET wollten doch die Kinder also sollten auch beide ET im gleichenmasse für die Kinder aufkommen und nicht einer dem anderen die Kosten aufbrummen.Leider wird das nie möglich sein und Ich bin richtig froh das der Staat überhaupt was tut,auch wenn es in meinen Augen zuwenig ist aber naja was will man von einem Staat erwarten der für ein gebrauchtes Auto einmalig mehr zahlt als einmalig für ein Kind ,was unsere Zukunft ist!Sorry ist nunmal meine Meinung tut mir Leid wenn ich damit jemanden auf den Schlips trete!


    LG Shanai

  • Oh jeh,


    meine Anwältin rief mich heute an, um mir mitzuteilen, daß der BGH zudem auch noch entschieden hat, daß mitunter der Vater länger als drei Jahre zum BU!!!! verpflichtet werden kann. Das kann sogar bis zum 8. Lebensjahr gehen!!!! :hä


    Wie genau da die Bestimmungen sind, habe ich nicht so zugehört, weil mir das momentan zuviel Rechtsgedöns ist. Sorry, aber ich habe momentan andere Sorgen.


    Ob ich das jetzt gut oder schlecht finde, weiß ich auch nicht.


    Was die Kigakosten betrifft, kann ich nicht so ganz mitreden, denn dadurch, daß wir nicht soviel "Einkommen" haben, wird unserer Kiga-Platz - wenn wir endlich mal einen hätten - vom JA getragen. Also von der Allgemeinheit........ :hae:


    Da gebe ich Euch wohl jetzt noch mehr Zündstoff..... :nixwieweg

  • :kopf ...wo haste denn die Weisheit wieder her :kopf ...axo, da war doch was, AE-Mamas sind alle schulisch schlecht ausgebildet und kriegen deshalb keine Jobs, wenn sie überhaupt was arbeiten wollen...Mist...ich mach doch immer alles falsch :motz:


    Wo ich das herhab? Nun, ich hab mich einfach informiert.
    Verdient die Mutter nicht mehr als 1100 Euro im Monat, profitiert sie am deutlichsten - dann zahlt er die Kita allein.
    http://www.rundschau-online.de…tikel/1240487087033.shtml


    Mit anderen Worten: Der Staat überläßt künftig den Großteil der Kita-Finanzierung dem Trennungsvater. Für viele Zahlväter dürfte dies das endgültige Ende der Fahnenstange sein. In vielen Fällen verdoppelt sich der zu zahlende Unterhalt, denn mit dem Kindergarten-Beitrag ist noch längst nicht Schluß. Der BGH:
    So könnte auch die Mitgliedschaft in Vereinen dereinst zu den Zusatzkosten gehören, an denen sich der zahlende Elternteil beteiligen muss, ebenso die «verantwortliche Nutzung der Freizeit und die Gestaltung der Ferien».
    Kosten für Urlaub und Freizeitgestaltung (Vereinsbeiträge, Klavierunterricht etc.) drohen also auch noch. War es bisher so, daß ein Durchschnittsverdiener noch an ein Kind Unterhalt zahlen konnte, ohne auf Selbstbehalt zu landen, ist mit diesem Urteil nun Schluß damit. Durchschnittsverdienst (2500 Euro brutto) in Steuerklasse 1, und Papa landet mit einer Trennung auf Hartz-IV-Niveau, dauerhaft. 2 oder 3 Kinder sind sowieso undenkbar geworden, da jetzt völlig unfinanzierbar, selbst mit Nebenjob geht´s nicht. Auch die Gründung einer neuen Familie ist für einen Trennungsvater mit diesem BGH-Urteil in weite Ferne gerückt. Bleibt zu hoffen, daß Männer die richtigen Konsequenzen daraus ziehen, und einen noch größeren Bogen um Vaterschaft machen als bisher.
    Die Scheidungsindustrie freut sich jetzt übrigens über gestiegene Streitwerte. Statt beim Kind landet das Geld in Anwalt´s Tasche.

  • Kosten für Urlaub und Freizeitgestaltung (Vereinsbeiträge, Klavierunterricht etc.) drohen also auch noch.


    Wieso "drohen"??? Sollen solche Dinge etwa nur den Kindern vorbehalten sein die in geregelten Familienverhältnissen aufwachsen, wie etwa Dein Kind?


    Ich kaufe meinem Sohn gerne ein Paar neue Fußballschuhe und gebe auch gerne etwas zur Skischule dazu.

  • Auch Dir sollte klar sein, wenn betreuender ET (Vater oder Mutter) das Kind in die Kita gibt und arbeiten gehen kann, muss der nicht betreuende ET keinen oder wesentlich weniger BU zahlen. :dribbel


    Das wäre logisch und richtig, der BGH sah das aber leider anders. Demnach hat Mama einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt, obwohl sie das Kind ganztags fremdbetreuen läßt. Wie sie die Betreuung gestaltet, ist nämlich ganz allein ihre Sache, und wenn sie halbtags im Fingernagelstudio verbringt, während die Tagesmutter sich um das Kind kümmert. Sie kann also BU für die Betreuung einfordern, obwohl sie diese gar nicht leistet, und trotzdem noch die Fremdbetreuung von Papa bezahlen lassen. Kindesunterhalt natürlich noch on top drauf.
    Das ist alles so :radab , da fällt einem nichts mehr ein.

  • da fällt einem nichts mehr ein.

    Den Tag möchte ich erleben, an dem DIR nix mehr einfällt. :dribbel

    Wer andere erkennt, ist gelehrt.
    Wer sich selbst erkennt, ist weise.
    Wer andere besiegt, hat Muskelkräfte.
    Wer sich selbst besiegt, ist stark.
    Wer zufrieden ist, ist reich.
    Wer seine Mitte nicht verliert, ist unbezwingbar.
    (Laotse)

  • Ich für meinen Teil denke, dass die Beteiligung der getrennt lebenden Elternteile an der KIGA- Betreuung den betreuenden Elternteilen wahrscheinlich keine finanziellen Erleichterungen verschafft.


    Mein KIGA- Beitrag wird nach meinem Verdienst ermittelt- ausschließlich mein Verdienst wird zu Grunde gelegt. Sollte in meinem Fall der Vater meiner Zwerge sich beteiligen müssen, hat der Träger doch sicherlich das Recht seinen Verdienst für die Berechnung des Beitrages heranzuziehen. Daher steigt natürlich der KIGA- Beitrag, der dann durch beide "Parteien" anteilig zu bestreiten ist.


    Demnach sind die Gewinner die KIGAs, die von mir (und dem Vater meiner Kids) dann für die Gleiche Betreuung auf einmal deutlich mehr Geld erhalten. Mein Anteil wird aber nicht geringer...


    Daher zahle ich meinen KIGA- Beitrag halt allein. Leben und leben lassen...und dafür mal nen Zuschuss an anderer Stelle freiwillig bekommen (Kinderbonus ging komplett an mich :daumen )


    LG Koralle :wink

  • Ich finde das die ganze Unterhaltung irgendwie unnütz jeder hat seine eigenen Meinung dazu und die esteht meistens aus der eigenen Ehrfahrung!Ich kann ja einerseits die ET verstehen die zahlen das dennen das zuviel wird,aber andererseits die anderen ET kann Ich noch besser verstehen weil Ich selbst betroffen bin.Ich wäre froh wenn Ich mal ein paar Euro mehr in der Tasche hätte und es mir auch mal vergönnt ist mit meinem LG so ein Leben zuführen wie der KV mit seiner neuen.Jeder Fall sollte einzelnd betrachtet werden und nicht alle über einen Kamm gescherrt werden.Die Gesetzte und jede Lebensgeschichte hat nunmal 2 Seiten.


    LG Shanai

  • Hi,


    wenn ich so bedenke, mir würde es so gehen, mit ca. 500 € KU + KiGA-Kosten :hae: , dann evtl. noch EU/BU, dann das KG ... ich würde unter dem SB leben (wegen Firmenwagen und Wohnvorteil).
    Es geht immer darum, dass der Staat so wenig wie möglich bezahlt ... ist doch logisch...eigentlich.


    Vergessen wird hier in der Diskussion, daß Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzbar sind, und zwar bis 4000 Mücken/ Jahr und Kind.
    2/3 der Kosten bekommt man/frau vom FA wieder ! ...von daher wenigstens etwas ...


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Das ist falsch. Man bekommt nicht 2/3 wieder. Ich würde es freudigst zur Kenntnis (Kontostand) nehmen, wenn dem so wäre.

  • Hm...irgendwie juckt es mich nun doch in den Fingern, bei diesem Thema auch mal "meinen Senf beizusteuern". ;)
    Also, bei uns wird der KiGa-Beitrag nicht nach dem Einkommen berechnet. Der Kindesunterhalt geht bis auf 50 € für die Betreuung drauf.
    Ich selbst liege - wenn ich meine Fahrtkosten und den KiGa-Beitrag - mit berücksichtige, mit meinem Gesamteinkommen etwa auf HartzIV-Niveau - ich gehe fast vollzeit arbeiten, habe aber eben einen so geringen Stundenlohn.
    Mein Ex hat (er steht mit Chef auf Du und Du :tuedelue ) ebenfalls einen geringen Lohn und liegt damit unter Selbstbehalt.
    Neues Urteil hin oder her - die Betreuungskosten trage ich seit Jahren allein. Der Staat übernimmt ca. 50 € mtl.. Rest kommt von mir.
    Ex geht wöchentlich in Disco, fährt Neuwagen und hat seit über einem Jahr unsere Tochter nicht mehr besucht.
    Gerecht?
    Hm...ich verkneife mir weitere Kommentare. Danke fürs neue Urteil, mir bringt es nichts.
    Gruß
    m_m_h
    Edith sagt noch: Was bringt es mir, dass ich die Kosten absetzen kann? Zahle gar nicht soviel Steuern (aufgrund geringem Gehalt), dass sich die Absetzung der Betreuungskosten auswirken würde. :frag

    LG m_m_h
    _____________________________________________________________________


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    Das Leben ist zu kurz für schlechten Kaffee.

    Einmal editiert, zuletzt von mama_mit_herz ()

  • Hi,

    Das ist falsch. Man bekommt nicht 2/3 wieder. Ich würde es freudigst zur Kenntnis (Kontostand) nehmen, wenn dem so wäre.

    Stümmt !!! :rotwerd ...du hast Recht.
    2/3 der Kinderbetreuungskosten
    können abgesetzt werden, höchstens aber 4.000 Euro. Das heißt: Wer 6.000 Euro für Kinderbetreuung
    ausgegeben hat, kann sein zu versteuerndes Einkommen um 4.000 Euro
    mindern. Die tatsächliche Steuerersparnis hängt dann noch
    vom eigenen Steuersatz ab.
    So wär´s rischdisch ;) ...oder ?


    Gruß
    babbedeckel

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    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Wenn dieser Staat nicht so bescheuert wäre und Millionen und Millarden in selbstruinierte Banken und Schrottautos stecken würde, könnte die Betreuung im Kindergarten für alle kostenlos sein und für jedes Kind in Kitas und Schulen wäre die Mittagsversorgung drin.


    ICH weiß jedenfalls, wo ich in diesem Jahr meine Kreuzchen auf den Wahlzetteln mache.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Hi,

    Edith sagt noch: Was bringt es mir, dass ich die Kosten absetzen kann? Zahle gar nicht soviel Steuern (aufgrund geringem Gehalt), dass sich die Absetzung der Betreuungskosten auswirken würde. :frag

    klar ... in dem Fall bringt´s nix !

    Mein Ex hat (er steht mit Chef auf Du und Du :tuedelue ) ebenfalls einen geringen Lohn und liegt damit unter Selbstbehalt.

    Tja, das sind so Geschichten, aber der Firmenwagen gilt auch als Einkommen, und wird bei der U-Berechnung mit eingerechnet !
    Sonst helfen hier nur Zeugen und/oder Detektiv ...


    Es ist natürlich müßig ettliche Jahre das Einkommen zu verschleiern, da verbraucht EXelchen ettliches an Energie ;)


    Gruß
    babbedeckel

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    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


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    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Wenn dieser Staat nicht so bescheuert wäre und Millionen und Millarden in selbstruinierte Banken und Schrottautos stecken würde, könnte die Betreuung im Kindergarten für alle kostenlos sein und für jedes Kind in Kitas und Schulen wäre die Mittagsversorgung drin.


    genau meiner Meinung

  • Hi,

    Wenn dieser Staat nicht so bescheuert wäre und Millionen und Millarden in selbstruinierte Banken und Schrottautos stecken würde, könnte die Betreuung im Kindergarten für alle kostenlos sein und für jedes Kind in Kitas und Schulen wäre die Mittagsversorgung drin.

    wie oft hatten wir das Thema schon hier ... deshalb bin ich ja immer für die Franzosen, Schweden etc. ;)
    Wir sind eh hier in Deutschland von Lobbyisten und Kinderfeindlichkeit umzingelt, sodaß auch wenn eine neue Partei dran käme,
    diese ruckzuck von diesen Lobbyisten in Beschlag genommern werden würde ;)
    Für mich leben wir in einem Kapitalfaschismus :brille


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.


  • Ja, ich glaub, so ist's rischdisch.


    Der Staat kann übrigens wenig für die KiTa-Kosten. Das machen die Kommunen. Die dürfen auch selbst entscheiden, ob sie AE-Vergünstigungen anbieten, ob's ein Festpreis ist oder nach Einkommen gestaffelt und sie dürfen sogar entscheiden, dass sie das alles aus dem Brutto-Gehalt errechnen. Was natürlich schnucklig ist, wenn man sowieso schon mit Steuerklasse 2 gestraft ist ... wo das Netto dann wesentlich niedriger ist als bei der traditionellen Familie mit offiziell allein verdienendem Vater und der Mama auf 400-Euro-Basis(steuerfrei).


    Ist schon ziemlich hart, wenn man sieht, dass bereits im Nachbarort die Betreuung grad mal ein Drittel von dem kostet, was es im Heimatort kostet... weil's bei uns halt keine Gnade für AEs gibt, die Einnahmen höher sind wenn's aus dem Brutto errechnet wird.


    Aber wehe, man schreibt denen dann mal ein Briefchen, wo all das mal zur Diskussion gestellt wird. "Wir möchten Sie dringlichst auffordern, unsere Geschäftsbedingungen nicht in Frage zu stellen und zu akzeptieren, was alle anderen auch akzeptieren." .... oder so ähnlich.


    Wie bereits weiter oben geschrieben. Vom KU kann ich 40% der Betreuungskosten finanzieren.... wenn er denn überhaupt kommt, der KU.


    Sinnvoll wäre es, die Betreuung entweder kostenlos zu machen oder für wenig Geld - und das muss zentral (bundesweit) geregelt sein - ohne Gestaltungsspielraum für habgierige Kommunen, die den nächsten Prachtbau für Kultur und Gemeinderat finanzieren wollen. Schließlich brauchen diese Eltern den Platz, weil sie arbeiten und STEUERN zahlen. Und weil sie deswegen niemanden (ARGE) Geld kosten. So wie's jetzt ist, sind AEs bzw. beruftätige Eltern der Zahlar*** der Nation.