Hallo,
habe meinem Freund angeboten, hier mal eine Frage für ihn zu stellen.
Sehr kurze Zusammenfassung:(alles andere würde hier den Rahmen sprengen...)
-Er ist seit 3 Jahren von der Kindesmutter getrennt.
-Der uneheliche Sohn wird in drei Monaten 11 Jahre alt.
-Am Samstag lag der Beschluss des Familiengerichts in seinem Briefkasten:
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht wird dem Vater übertragen!
In dem Beschluss steht, dass dieses Wochenende das erste "Mama-Wochenende" ist.
Nun ist es aber so, dass die Kindsmutter dem KV schon per mail mitgeteilt hat, dass sie Beschwerde bei Gericht eingelegt hat. (War auch nicht anders zu erwarten...)
Die Frage ist nun, ob der Beschluss jetzt quasi solange "ruht", bis nach der Beschwerde ein neuer erwirkt wurde oder die Beschwerde abgelehnt wurde?
Oder ist der Beschluss nun ab sofort wirksam, so dass er seinen Sohn endlich zu sich holen kann?
In dem Telefonat mit seinem Anwalt bekam er die Auskunft, dass er abwarten muss und ihn nicht gleich zu sich holen darf.... :hae:
(Der Anwalt kam mir allerdings schon immer sehr "luschig" vor....)
Kann das wirklich so sein? :hm...