Beschluss vom Familiengericht sofort wirksam trotz Beschwerde?

  • Hallo,
    habe meinem Freund angeboten, hier mal eine Frage für ihn zu stellen.


    Sehr kurze Zusammenfassung:(alles andere würde hier den Rahmen sprengen...)


    -Er ist seit 3 Jahren von der Kindesmutter getrennt.
    -Der uneheliche Sohn wird in drei Monaten 11 Jahre alt.
    -Am Samstag lag der Beschluss des Familiengerichts in seinem Briefkasten:


    Das Aufenthaltsbestimmungsrecht wird dem Vater übertragen! :-)


    In dem Beschluss steht, dass dieses Wochenende das erste "Mama-Wochenende" ist.
    Nun ist es aber so, dass die Kindsmutter dem KV schon per mail mitgeteilt hat, dass sie Beschwerde bei Gericht eingelegt hat. (War auch nicht anders zu erwarten...)


    Die Frage ist nun, ob der Beschluss jetzt quasi solange "ruht", bis nach der Beschwerde ein neuer erwirkt wurde oder die Beschwerde abgelehnt wurde?
    Oder ist der Beschluss nun ab sofort wirksam, so dass er seinen Sohn endlich zu sich holen kann?


    In dem Telefonat mit seinem Anwalt bekam er die Auskunft, dass er abwarten muss und ihn nicht gleich zu sich holen darf.... :hae:
    (Der Anwalt kam mir allerdings schon immer sehr "luschig" vor....)


    Kann das wirklich so sein? :hm...

    "..live is very short, and there´s no time, for fussing and fighting,my friend..."

    C.deB."Footsteps"

  • ch weiß nur das ein beschluss nur dann sofort wirksam ist wenn Rechtsmittelverzicht erklärt wurde...dies scheint da aber nicht der Fall gewesen zu sein von daher ist der Beschluss meines Wissens nach erst nach der Einspruchfrist wirksam wenn kein Einspruch erhoben wurde....

  • Was steht im Beschluss genau drin?


    Nach meiner Einschätzung bedeutet die Beschwerde die nächste Instanz - bis zu deren Entscheidung sollte die jetzige Entscheidung gelten.


    LG aus dem Wilden Süden


    Cobra

  • Rechtsmittelverzicht


    Danke.... :-) für die schnelle Antwort!
    Stimmt, irgendwie kommt mir das bekannt vor.....
    Schon grausam, dass beide (KV+Kind) dann doch noch länger eine Quälerei vor sich haben....

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    C.deB."Footsteps"

  • Hmmmmm.....
    habe den Beschluss leider nicht bei mir.


    Es war aber letztes Jahr so, dass die Kindsmutter für fast 3 Monate im Gefängnis saß und der KV dann natürlich das Aufenthaltsbest.Recht
    zugesprochen bekam.
    Nachdem die Kindsmutter aber wieder draußen war, hat sie sofort den Beschluss erwirkt, dass das Kind wieder zurück zu ihr muss.
    Da gab es allerdings auch keine Rechtsmittel gegen.
    Der KV hat dann alles wieder neu beantragen müssen.


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    C.deB."Footsteps"

  • Wenn das Gericht aber etwa das "vorläuifige" ABR auf den Vater überträgt und die Entscheidung einer Hauptverhandlung (etwa mit Gutachten, etc) überlässt, dann gilt das auch sofort - zwar vorläufig, aber gleich. Wenn die Entscheidung in der Hauptverhandlung bestätigt wird, dann wird das ABR faktisch übertragen. Dagegen ist dann Rechtsmittel einzulegen - aber faktiisch ändert sich nichts.


    Für eine Umkehrung der jetzigen Entscheidung muss mehr da sein. Hier wäre dann eine Eilentscheidung der höheren Instanz mit einer anders lautenden Entscheidung nötig.


    LG aus dem Wilden Süden


    Cobra

  • na da bin ich mal gespannt wie das bei euch weiter geht, denn ich habe am 08.06. meinen Geerichtstermin um ds Aufenthaltsbestimmungsrecht für meine Kinder zu bekommen.

  • Hallo,
    bei mir selbst war das vor(ich glaube) 8 Jahren ganz einfach.
    Eine prima, schnelle Verhandlung. Aber der KV war da auch noch nicht so uneinsichtig wie heute....
    ;)


    Aber bei dem Kind meines Freundes ist die Sache doch schon viel komplizierter....
    Das Kind wird massiv von der Kindsmutter unter Druck gesetzt- und das schon seit 3 Jahren.
    Endlich hat mal eine vom Gericht bestellte Psychologin genau das auch gemerkt und somit ein völlig richtiges Gutachten erstellt!
    Der Richter und selbst der gerichtl. Beistand des Kindes sehen das auch so
    :-)
    Das ist heute ja leider nicht so selbstverständlich.....

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    C.deB."Footsteps"

  • geb doch mal bei wikipedia Rechtskraft ein..da kommt bestimmt alles was du wissen magst


    Das war ein guter Tipp:
    " Ein Beschluss des Familiengerichts wird erst mit der Rechtskraft wirksam."
    Rechtskraft:
    -Ablauf der Rechtsmittelfrist
    -Verzicht beider Parteien auf Rechtsmittel
    -Bei letztinstanzlichen Entscheidung mit Verkündung der Entscheidung


    Tja, und das heißt leider, dass der KV abwarten muss.... :kopf

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    C.deB."Footsteps"

  • Hey


    Interessant wäre ja erstmal was der Beschluss genau aussagt..oftmalswird auch ein Datum genannt bis zu dem das Kind den Lebensmittelpunkt gewechslt haben soll.


    Und ob eben auf Rechtsmittel verzichtet wurde u wenn nicht mit was für einer Frist der Beschluss Rechtskraft erreicht (meist 4 Wochen)


    Aber wenn ich das richtig verstehe, dann wäre ja jetzt schon am WE das erste Umgangs-WE für die Mutter, ergo kann man ja davon ausgehen, das lt. Beschluss das Kind sofort den Lebensmittelpunkt zum Vater wechseln soll.



    Nun ist es aber so, dass die Kindsmutter dem KV schon per mail mitgeteilt hat, dass sie Beschwerde bei Gericht eingelegt hat. (War auch nicht anders zu erwarten...)


    Bon daher würde ich auf diese Mail nicht sondrlich viel geben...das klingt auch ein wenig nach "ich versuchs mal" .. was nun daran ist weiß doch keiner, wenn dann gibt es Nachricht vom Gericht das Rechtsmittel eingelegt wurden.


    U im Moment frag ich mich ob bei einem Beschluss überhaupt die Beschwerde das entsprechende Rechtsmittel ist, eigentlich nämlich ja nicht..


    Die Mutter kann da ja recht viel mailen, allerdings Bedeutung hat das nicht, aufschiebende Wirkung schon gar nicht....


    Gruß


    Jens

  • Danke und nochmal Hmmmm.... :Hm


    Die mail der Mutter war von mir auch nur ein Hinweis, dass sie natürlich gegenan gehen wird.
    Das Wort "Beschwerde" ist aber richtig...(?)


    Sehe meinen Freund morgen abend und dann soll er den Beschluss nochmal mitbringen.
    Erstmal haben wir uns nur gefreut, dass es zu so einer Entscheidung gekommen ist
    :-)
    Daraufhin hat er seinen RA angerufen, der dann mitgeteilt hat, dass er das Kind noch nicht vor Ablauf der Rechtsmittelfrist zu ihm holen kann.
    Und da die Mutter-entweder schon getan oder es vor hat- Beschwerde einlegt, kann das endgültige sofort wirksame Urteil ja noch dauern....
    :kopf

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    C.deB."Footsteps"

  • genau darin liegt der Unterschied zwischen einem Beschluss und einem Urteil... habe ich vorher auch nicht gewusst aber ein beschluss ist nicht vor Ablauf der Beschwerdefrist rechtskräftig... ein Urteil schon..Also ein Urteil kann trotz Wiederspruch sofort umgesetzt werden..aber: Die Beschwerde muss bei deinem Freund eingegangen sein und ist dies nicht geschehen so kann er den Beschluss auch umsetzen an dem benanten Datum.. sollte die KM nämlich das Wochenende welches im Beschluss genannt wird umsetzen so beugt sie sich ja im gewissem Sinne diesem Beschluss... in dem Sinne gute Karten für euch/ihn. könnte dann nämlich passieren das die Beschwerde abgewiesen wird

  • Das "Urteil" ergeht erst nach Ende der Rechtsmittelfrist. Erst dann ist es rechtskräftig.


    Das kann sich noch lange hin ziehen. Zuerst wird Beschwerde eingelegt, dann wird um Verlängerung der Frist gebeten (weil noch Unterlagen besorgt werden müssen, evtl. muss sich ein neuer Anwalt einarbeiten), dann werden alle Unterlagen gesichtet und irgendwann mal kommt dann der Brief mit dem Urteil. :(

  • Ok, aus Erfahrung nochmal; ich sehe das so:


    Wenn der Beschluss sagt, dass "vorläufig" das ABR auf X geht, dann gilt das bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache, also in einem regulären Verfahren vor diesem Gericht. Sinn ist, dass Änderungen sofort umzusetzen sind; die Details und ggf. Gutachter im Hauptverfahren aber Gelegenheit zur umfassenden Aufklärung und Entscheidungsfindung durch das Gericht geben..


    Dagegen kann nur im Eilverfahren bei der höheren Instanz der Verzug der Vorläufigen Entscheidung aufgehoben werden. (Die Begründung sollte saugut sein!)


    Ansonsten gilt die Umsetzung bis zur Entscheidung im normalen Verfahren.


    Gegen die Entscheidung in diesem Verfahren sind wiederum Rechtmittel möglich, die jedoch ohne "Eilverfahren" und damit "vorläufiger" Entscheidung bis zum Abschluss der Hauptverhandlung in der nächsthöheren Instanz KEINE Änderung der ursprünglichen Entscheidung bewirken.


    Wie Jens sagte, man sollte den Wortlaut des Beschlusses sehen. Vorläufig oder gar: Vergleich (danach siehts hier ja nicht aus)


    LG aus dem Wilden Süden


    Cobra

  • t hi,
    hört sich jetzt vielleicht blöd an,aber ich habe damit gute erhehrung gemacht-
    dein freund hat auf dem beschluss die geschäftsnummer und namen des richters.am montag direkt anrufen und nachfragen oder sucht euch die e-mail adresse der poststelle des gerichts raus(ein hoch auf google...)die leiten das dann an den richter weiter.hat bei mir super funktioniert.

    :Flowers Wo Gott dich hingesät hat,da sollst du blühen. (afrikanisches Sprichwort)

  • Mal anders rum:


    Was hindert Deinen Freund, zu warten?
    Der Prozess hatte doch sicherlich seine Zeit gedauert. Das wird er ja nun wohl auch noch aushalten.


    Und ... Eine Übergabe -ohne Zwang- ist doch wohl eindeutig besser fürs Kind. Außerdem wird die Mutter doch sicher besser damit leben können, wenn das Urteil nun bestätigt wird ("Ich habe alles getan.") was sich auch positiv für die weitere Beziehung der Eltern auswirken dürfte.


    Geduld und Gelassenheit sind eine Tugend.


    Der Kater :brille

  • Mal kurz, wie es bei mir war:


    Ich hatte auch endlich das Urteil vom Familiengericht, dass die Kinder wieder zu mir zurück kommen - alleiniges ABR, weiterhin gemeinsame Sorge.
    Da ich aber den Verdacht hatte, dass der Vater die Kinder nicht heraus gibt oder mit ihnen sogar erst mal verschwindet, habe ich mir das Urteil persönlich bei Gericht abgeholt und nicht gewartet, bis es mit der Post kommt. Bin dann mit dem Urteil zur Meldestelle und habe die Kinder sofort auf meinen Haushalt ummelden lassen. Am folgenden Tag war sowieso Besuchswochenende und als die Kinder bei mir waren, habe ich den Vater schriftlich darüber informiert, dass die Kinder Kraft des Beschlusses nun bei mir bleiben.


    Er hat dann zwar auch noch Revision eingelegt, aber auch beim OLG sogar noch das Sorgerecht verloren.

  • Im Beschluss steht in der Regel alles drin, man muss ihn vollständig lesen. Der RA hat das sicherlich getan und eine eindeutige Rechtsauskunft erteilt. Besser als der können wir das hier mit den bruchstückhaften Aussagen auch nicht.


    Da allerdings im Urteil bereits das erste WE so kurzfristig festgelegt ist, steht Deinem Freund nichts im Wege, dementsprechend versuchen zu verfahren. Es wäre ungewöhnlich, wenn ein Gericht über Termine bestimmt vor Rechtsgültigkeit. Nur: Partner fürs Durchsprechen kann nur der Anwalt sein und das ja beigeordnete Jugendamt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

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  • positiv für die weitere Beziehung der Eltern auswirken dürfte.


    Hallo,
    die "Beziehung" zwischen den Elternteilen ist verhärtet- null Chance auf normale Gespräche...
    Mal ein paar Infos dazu:
    -KM unterschlägt dem KV ca. 200.000€ (80.000€ hat sie ihrer Affäre geliehen!)
    :wow
    -KV hat zwar gaaaanz viele Urteile, aber noch immer kein Geld gesehen(hat sie nicht mehr)
    -KM hat kein Rechtsempfinden...Schuld haben immer nur die anderen
    -Sie war auf Bewährung verurteilt und wegen Urkundenfälschung für fast 3 Monate in Vechta im Kittchen
    -Aber immer noch tut sie als "Grande Dame"
    -KM setzt das gemeinsame Kind massiv unter Druck(das Kind braucht bald einen Psychater...)
    -KM hat dem Kind sogar erzählt, dass der Vater Schuld an ihrem Gefängnisaufenthalt sei!!!
    -Umgangsrecht wird von KM so gut wie möglich verhindert
    und und und und....


    Das Ganze geht seit drei Jahren so und kein Ende in Sicht... :radab


    Deshalb sollte das Kind auch so schnell wie möglich raus aus dem Haushalt der Kindsmutter.


    "..live is very short, and there´s no time, for fussing and fighting,my friend..."

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