Nach Mitteilung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in Berlin endet die Aufsichtspflicht des Kita Personals erst dann, wenn das Kind am Ende der Öffnungszeit die Einrichtung wieder verlässt.
Dabei kann das Kind mangels Erscheinens der Abholungsberechtigten nicht einfach vor das Portal der Einrichtung geparkt werden.
Pflicht von Kita Leitung und der Erzieherinnen sei es, das Kind in die Aufsicht der Eltern zu übergeben – und zwar auch dann, wenn sich diese bei der Abholung verspäten.
Das pädagogische Personal müsse in diesem Falle auf die Eltern warten oder diese anrufen.
Was sind Eure Erlebnisse dazu?
LG Cobra
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