Hi,
Radex sagte aber auch ...
Wenn das Urteil dazu führt, daß -ganz im Sinne des Kindeswohls- künftig Eltern auf gemeinsame Betreuung nach einer Trennung setzen oder sogar schon während der Beziehung, ist das sehr sinnvoll.
macht das urteil zwar nicht, aber hier werden Sätze, aus dem Gesamtzusammenhang, genommen und diese be :kotz
:kopf ...natürlich speziell bei r. ....is klar ...
Nochmal das was radex sagt, hat der Gesetzgeber so bestimmt ! Es sagt doch keiner das es rischdisch ist ... :bldgt:
Der Gesetzgeber sagt ja auch das Aufstockung geblecht werden muß, auch wenn mann ein Kind betreut :bldgt: ....
Hier in dem Urteil versucht, das BGH die vom Gesetzgeber gegebene Vorgaben durchzuführen ! Was imho auch in dem Fall sinnvoll ist.
Schließlich muß speziell im Familienrecht global--intergalaktisch und gesellschftspolitisch eine Änderung her ... deshalb ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.
Es kann ja wohl in Zeiten der Gleichberechtigung, nicht sein, daß der Mann nur Ernährer spielt und dies entprechend von der Judikative immernoch so gesehen wird.
Frau sollte auch mal bedenken, wenn man einen gebrauchten Mann kennenlernt, da sieht die Sicht plötzlich anders aus
loewe du sagst das soundosviel % der Frauen im Verhältnis weniger verdienen, dies mag zwar in einigen Branchen stimmen, in meiner jedenfalls nicht.
Hat zwar nix direkt mit dem Urteil zu tun, ich gebe aber zu...dies kann ein Problem sein.
Gruß
babbedeckel
Edit: Rechtschreibfehler korrigiert