Was passiert mit unserem Haus bei einer Scheidung?

  • vor acht jahren haben wir gebaut, stehen also beide namen auf dem papier und zahlen seither fleissig den abtrag an die bank. wir haben drei kinder und ich möchte mich trennen, bzw befinde mich in der trennungsphase. er hat einen vollzeitjob und bliebe erstmal in unserem haus wohnen. ich gehe mit den kindern in die wohnung meines elternhauses und habe mich auch nun für vollzeitstellen beworben, da ich dann auch die möglichkeit habe, gutes geld zu verdienen und die betreuung meiner kinder ist dann gewährleistet.
    da ich unsere gemeinsamen jahre achte, ist mir auch daran gelegen, das es meinem mann auch weiterhin gutgeht. somit wäre es mir am liebsten, ich verdiente mein eigenes geld und verzichte im prinzip auf den unterhalt. er könnte somit im haus bleiben und bezahlt den abtrag. beides zusammen wäre zuviel.
    natürlich war auch die überlegung da, das haus zu verkaufen, aber es fanden sich keine käufer, so, das es wieder aus dem angebot heraus genommen wurde.
    ich habe in der hinsicht überhaupt keine ahnung, wie so etwas laufen kann und bin höchst unsicher, ob meine theorie eine illusion ist.
    mein mann widerum hat die befürchtung, in dem moment, wo die scheidung beantragt wird, wird die bank auch hellhörig und nimmt uns das haus weg mit der begründung, das einer alleine den abtrag nicht abdecken kann. wer weiss rat, was sind so eure erfahrungen?

  • Hallo Steffi,


    also erst mal kann die Bank euch das Darlehen nur kündigen, wenn es nicht mehr bezahlt wird. Jedenfalls während der Zinsfestschreibung.
    Da Du ja, wie Du selbst schreibst, bislang nicht erwerbstätig warst, hattest Du ja auch kein Einkommen und somit kann es der Bank ohnehin egal sein, wenn ihr getrennt seit.
    Allerdings ist fraglich, ob man Dich aus den Kreditverträgen entlässt, falls Dein Mann das Haus komplett übernimmt. Das muss die Bank nämlich nicht.


    Wir haben Umschreibung Haus und alles andere VOR der Scheidung geregelt. Somit fiel die Scheidung auch supergünstig aus. Besser man einigt sich, als man erstreitet sich das vor Gericht, dann verlieren meistens beide.
    Wenn Du nur für die Kinder Unterhalt bekommst und Dein Mann trotzdem die Raten für die Finanzierung tragen könnte, wäre es sicherlich die beste Lösung. Eine andere wäre, das Haus zu vermieten, somit käme eine zusätzliche Einnahme hinzu. Allerdings müsste Dein Mann ja dann auch wieder irgendwo eine Mietwohnung bezahlen. Ist ein reines Rechenexempel.


    Theoretisch muss derjenige, der das Haus übernimmt, dem anderen den Vermögenswert ausgleichen, sprich die Hälfte dessen, was bereits abgezahlt ist, auszahlen. Ist meist in den ersten 8 Jahren nicht so viel. Und auch da kann man sich, wenn man will ja einig werden.


    Hoffe, ich konnte Dir ein wenig weiterhelfen.


    LG


    vanilla

    Wer andere erkennt, ist gelehrt.
    Wer sich selbst erkennt, ist weise.
    Wer andere besiegt, hat Muskelkräfte.
    Wer sich selbst besiegt, ist stark.
    Wer zufrieden ist, ist reich.
    Wer seine Mitte nicht verliert, ist unbezwingbar.
    (Laotse)

  • ja, das hört sich vernünftig an, das vorher zu regeln, die überlegung hatte ich auch bereits..
    und wie läuft sowas mit dem überschreiben? muss man begründungen anführen, warum man diese regelung trifft?..komm mir richtig blöd vor, das ich in dieser hinsicht so wenig bescheid weiss..herrje..

  • Die Bank reagiert erst, wenn a) die Kredite nicht mehr bedient werden oder b) die Kreditverträge auslaufen und neu verhandelt werden müssen.
    Wenn Ihr die übliche 10-jährige Laufzeit habt, steht hier also Übles ins Haus.


    Derzeit steht Ihr beide im Senkel, seid der Bank gegenüber verantwortlich für die Bedienung des Kredits. Gesamtschuldnerisch. Sprich: die Bank kann von jedem von Euch nach Gutdünken die Kreditsumme einfordern.


    Zur Scheidung kann die Vermögensauseinandersetzung gehören. Wenn Ihr das außergerichtlich macht und Euch in irgendeiner Form einigt, kümmert sich das Gericht nicht drum.


    Im Grunde müsstet Ihr Euch - vielleicht mit einem Mediator - zusammensetzen und einen Kassensturz machen. Hausverkauf geht derzeit nur mit immensem Verlust. Klar. Haus halten nur sehr schwierig. Der Kindesunterhalt muss gesichert werden - vorrangig. Das ist ein ganz schwieriges Geschäft. Wenn es klappt, steht Ihr langfristig gut da. Das Haus bleibt als Familienvermögen in Eurem Besitz, ist also letztlich Zukunftsvorsorge für die Kids. So Ihr beim (Not-)Verkauf und der ganzen Scheidung kein Geld verbrennt, bleibt da gehörig etwas über (nach 8 Jahren ist ja bereits doch schon gut etwas abgetreagen, vermutlich).

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Anmerkung:
    Selbst nach Ende der Zinsbindung darf die Bank die Kredite nicht kündigen, solange sie bedient werden. Allerdings können sie das Darlehen variabel stellen oder eine höhere Tilung fordern.
    Ich würde vielleicht ein gemeinsames Gespräch mit der Bank suchen, bevor die Zinsbindung ausläuft.
    In der Regel sind Banken auch nicht scharf auf eine Kreditkündigung.


    Lg


    vanilla

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    (Laotse)

  • Frage... Kann er sich das Haus noch leisten wenn er für 3 Kinder KU zahlen muss?!?! Ich denke mal eher nicht! Oder?!

  • In Deinem speziellen Fall sehe ich leider noch ein weiteres Problem: Vor 8 Jahren, als Ihr gebaut habt, gab es noch eine Wohnungsbauprämie. Bei einem Neubau und drei Kindern wohl etwa 4.700,- Euro/jährlich und genau 8 Jahre lang. Die fallen also im nächsten Jahr weg. Sinnvoll wäre wahrscheinlich das Haus erst mal zu vermieten. Wie Dr.House schon geschrieben hat, der Kindesunterhalt, Abtragung, Nebenkosten, da muß Dein Mann schon sehr gut verdienen. Das Haus verkaufen ist zur Zeit bestimmt nicht sinnvoll, die Preise sind total im Keller. Aber das hast Du ja selber schon gemerkt. Ich wünsche Dir jedenfalls viel Glück.

  • Hi,


    da hilft nur eine gütliche Einigung, ansonsten verlieren ALLE !!!


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Hallo,


    also bei uns war es so, dass mein Ex das Haus nicht wollte. Wir wohnen in einem kleinen Dorf und ich wollte nicht umziehen, weil die Kinder hier zur Schule gehen, Oma und Opa und ihre Freunde hier haben.


    Wir waren vor der Scheidung beim Notar und haben alles in einer Scheidungsvereinbarung geregelt. Ich behalte das Haus und übernehme die Finanzierung und musste dafür meinen Ex nicht auszahlen. Darauf hat er verzichtet.


    Ich habe auch vorher mit der Bank gesprochen, habe dann für eine Umschuldung gekämpft, weil die 10-Jahres-Bindung noch nicht um war und die Bank gewechselt, die den Kredit bei der anderen Bank abgelöst hat. Ich zahle jetzt etwas weniger ab als vorher.


    Natürlich habe ich mir immer wieder mal überlegt, zu verkaufen. Wenn ich dann die Mietpreise vergleiche - ich bräuchte eine 4-Zi.-Whg. - würde sich das kaum lohnen, weil ich für so eine Wohnung in der nächstgrößeren Stadt fast genauso viel Miete zahlen würde, wie ich jetzt Raten an die Bank zahle. Also muss ich da durch. Ich denke mir einfach, ich zahle ja in meine eigene Tasche. Es geht manchmal mehr schlecht als recht, aber es geht ... irgendwie.


    Im Moment wäre ein Verkauf sowieso völlig sinnlos, weil mir da auch nur Schulden übrigbleiben würden und ich hätte nix mehr.


    Geh auf jeden Fall vorher zum Notar und mach eine Vereinbarung. Dann bleibt das bei der eigentlichen Scheidung außen vor. Bei uns war das gar nicht so teuer, weil wir nur einen Anwalt hatten und in der Vereinbarung alles bereits geregelt war, auch der Kindesunterhalt.


    Ich wünsch dir auf jeden Fall viel Glück


    Gruß

    :strahlen Shiva


    Ein großer Teil der Sorgen besteht aus unbegründeter Furcht (Jean Paul Satre)

  • Hi,


    Shiva ... das meine ich doch ;)


    Leider war es bei mir anders, EXelchen wollte erst 70K ... laut ihrem RA, oder besser Fledermaus :angry
    ...dabei sind auf der Hütte ein haufen Schulden, und ein Verkauf würde sich nicht lohnen.
    Kapierte EX aber nicht, da sie ja nur wolle, was ihr zusteht. :radab
    Also klagte ich auf Zugewinn (ich hatte mehr Anfangsvermögen), und habe EX so gezwungen, einer Vereinbarung zuzustimmen.
    Erst der dritte RA, meiner EX, war vernünftig ... und hat es EX erklären können, daß für sie nix übrig bleibt....im Gegenteil EX hätte noch paar Tausend an mich zahlen müssen :brille
    Ich gebe aber zu von 70000 auf NULL ist schon hart :D Die RA-Kosten möchte ich nicht haben ...


    Diesen Monat wird der Vergleich hoffentlich in trockenen Tüchern liegen...


    Alles in allem eine seeehr teure Angelegenheit, wenn nicht beide an einem Strang ziehen.
    Den Fledermäusen geht´s aber dabei gut :tuschel


    Gruß
    babbedeckel

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  • babbedeckel


    ... genau :daumen ... erst die Fliege machen :nixwieweg und dann auch noch Geld wollen geht einfach nicht, wenn Schulden da sind. Zum Glück hat es mein Ex kapiert, als ich ihm erklärte, dass es doch besser wäre, wenn es für ihn null auf null aufgeht anstatt dass er am Ende auf einem Haufen Schulden sitzt und weniger als nix hat. Dafür hab ich die ja jetzt an der Backe und er kann neu anfangen.


    Allerdings hat sich seit neuestem der Gedanke bei ihm eingenistet, dass ich doch das Haus verkaufen soll, wenn er keinen KU bezahlen kann :hä :radab . Er kapiert nicht, dass er, auch wenn wir eine Wohnung mieten würden, trotzdem zum Unterhalt verpflichtet wäre. Zudem wäre eine Wohnung - wie bereits erwähnt - unwesentlich billiger.


    Dass die kids dann die Schule wechseln müssten und auch keine Oma da wäre, die ab und an Mittagessen für sie macht, wenn ich länger arbeite, interessiert ihn da eher nicht. Da könnt ich schon manchmal :wand ...


    Gruß

    :strahlen Shiva


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  • Das Haus erst mal zu vermieten zieht allerdings nach sich, daß man das Einkommen aus der Vermietung versteuern muss. Zudem bei einer 50% igen Aufteilung des Hauses im Grundbuch würden der Frau eben auch 50% der Miete zustehen und die ist zu versteurern. Und: man kann bei der Miete nicht alle Kosten umlegen, bleibt also auf einem Teil der Kosten sitzen und muss zudem auch Reparaturen bezahlen....Zieht ne Menge Rechnerei nach sich.....Und ist bestimmmt nicht immer unkompliziert zwischen getrennten zu regelen. Zudem: Wohnungen sind zumindest hier bei uns auch nicht wesentlich billiger als ein Haus...
    Jeder der besitzer kann eine Teilungsversteigerung beantragen zu jedem Zeitpunkt. Wäre aber ein Verlustgeschäft...
    Wir wohnen noch beide in unserem Haus - hat aber auch zwei Wohnungen die völlig getrennt sind. Wäre das nicht möglich, dann weiß ich nicht wie wirs geregelt hätten. Die dümmste Lösung wäre ne Teilungsversteigerung.....

  • Hi,

    Die dümmste Lösung wäre ne Teilungsversteigerung.....

    nicht unbedingt ! ...bei den Immo-Preisen....


    Gruß
    babbedeckel

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    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Na eine versteigerung währe wirklich nicht gut, schon allein bei den Immobilienpreisen die zur zeit herrschen, und wenn wir erst nächstes jahr haben dann sieht es wahrscheinlich noch schlimmer aus. Also am besten ist immer noch die Lösung, wo Ihr euch ohne Anwalt einigt, aber um die bank kommt Ihr nicht rum, da sie der hauptgläubiger ist, bekommt sie eine durchschrift des Übereignungsvertrages. Und das ist dann der Moment wo bei denen die Alarmglocken angehen. Denn man hat ja nicht nur Eigentum auf der bank als Sicherheit , sondern auch eine schuld.
    Geht doch mal gemeinsam auf die bank, und versucht eine Lösung zu finden, ist denen lieber als Durch das grundbuchamt oder Anwälte von der geänderten Situation zu erfahren. Ist im Grunde auch wesentlich kostengünstiger.


    LG breisgauer

  • Hi,


    @breisgauer ich meinte, bei einer Teilungsversteigerung, daß man die Hütte selber übernimmt !
    Deshalb ist es, nämlich wegen der Immo.-Preisen, evtl. ein Geschäft :pfeif
    ...besonders, wenn man dabei bißchen pokern kann :brille


    Ist ein Rechenexempel....und die Bank muß natürlich auch mitspielen.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.



  • Oh Falsch gesehen, ja klar bei einer teilungsversteigerung sieht die sache anders aus, geb Dir da recht.Da kann man mitreden,was bei einer ZWANGS-versteigerung nicht der fall ist.
    Danke und schöne Weihnachten


    LG breisgauer

  • Bei uns war es so, dass mein Ex ausgezogen ist - und mir und vor allem den Kindern das Haus überlassen hat.
    Wir haben uns dann entschlossen, das Ganze über einen Notar zu regeln und eine Art Trennungsvertrag gemacht.
    Das hat gut geklappt - mittlerweile stehe ich überall alleine drin - sowohl im Grundbuch als auch bei den Darlehensverträgen.


    Es war uns wichtig, das auch ganz offiziell zu klären - damit auch bei überraschenden Ereignissen dann keine Zweifel aufkommen, wem was gehört!

  • Bei und ist es genau, wie bei ABC - Mutter...


    Trennungsvereinbahrung beim Notar - Kredit auf mich umgeschrieben und im Grundbuch steh ich auch allein drin....


    Keine Probleme, kein Ärger....


    Viel Glück
    Teddy :daumen

    Humor ist der Knopf, der verhindert, das Einem der Kragen platzt... :sonne

  • Eine Teilungsversteigerung wäre nur dann eine gute Lösung wenn schon relativ viel abgezahlt ist. Denn die Schulden bleiben ja bestehen! Und wenn man mitbieten kann - könnte ich nicht. Und mein Ex auch nicht. Ergo wäre für uns die Teilungsversteigerung eben genau wie ich schrieb , die dümmste Lösung . Denn wir beide können nicht mitbieten und hätten trotzdem noch die Abzahlungen an der Backe - zusätzlich zur dann auch noch fälligen Miete.
    Insgesamt ist es doch in der Regel so , daß niedrige Immobilienpreise eher schlecht für Verkäufer bzw. eben Versteigerer sind...
    Sicher, es geht nach dem Verkehrswert , aber was nützt einem Verkäufer mit noch hohen Schulden ein niedrieger Verkaufspreis???