• ich hätte da mal ne frage wegen dem BAFÖG-antrag meiner tochter!


    wer kennt sich damit aus??? :Hm


    die situation ist folgende: der papa meiner großen muß auch ein formular ausfüllen, was er so verdient usw.! da sich das tochter/vater/verhältnis als sehr schwierig beschreiben lässt , glaube ich nicht, daß er ihr entgegekommt und die formulare so schnell wie möglich AUSGEFÜLLT zurück gibt!


    was machen wir dann bloß?
    die bearbeitungszeit ist eh unendlich lang und ich weiß jetzt schon nich, wie ich das studium ohne hilfe finanzieren soll! ?(:frag


    ach manno! bin völlig depri drauf!!!



    gruß SUMMER :strahlen

    Beste Grüße von SUMMER :strahlen

  • Ich weiß nicht genau, wie das bei getrennten Eltern ist, aber bei einer Freundin wurde ihr vom BAföG-Amt der volle Betrag ausgezahlt und die haben sich für sie mit dem Vater auseinander gesetzt. Das kann man wohl beantragen. Am Besten macht ihr fertig, was ihr fertig machen könnt, legt ein nettes Briefchen dazu und schickt das ab. Auf der Antwort steht dann auch die Nummer der zuständigen Person, sodass man die direkt anrufen kann. Normalerweise sind die dann sehr hilfsbereit und freundlich.

    Ich bin eine Mutter - und was ist deine Superkraft?

  • Am Besten schickt man alles zusammen. Bei mir wurden nämlich auch sämtliche Briefe in denen stand "XY hab ich noch nicht, reich ich dann nach" ignoriert. Man bekommt dann halt einen Brief in dem drinnen steht, was noch alles fehlt mit Frist, bis wann das da zu sein hat. Mich hat das immer genervt.

    Ich bin eine Mutter - und was ist deine Superkraft?

  • Bafög versus Unterhalt


    Wie verhält es sich mit dem Kindergeld bei Baföganspruch ?


    Beim Unterhalt mindert es den Unterhaltsanspruch an die Eltern.


    WEr kennt sich aus ?

  • Ich bin mir nicht sicher, ob ich deine Frage richtig verstanden habe. Bei mir musste mein Papa mir Unterhalt bezahlen. Kindergeld habe meine Eltern mir überwiesen, dadurch wurde der Unterhalt, den Papa mir zahlen musste, reduziert.

  • :thanks:Karamellka, so kenne ich es auch...


    Im Falle einer Bafögbewilligung ist mir unklar, wie und ob das KG berücksichtigt wird bei der Berechnung, es soll(te) an den Jugendlichen natürlich fliessen

  • Das Kindergeld wird nicht als Einkommen berücksichtigt. Nur wenn Eltern Unterhalt zahlen müssten.

  • Wenn die Schule förderungsberechtigt ist, also zu einem staatlich anerkannten Abschluss führt, dann grundsätzlich ja. Man muss dann "nur noch" selbst bezugsberechtigt sein.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich habe mich mit einer Bekannten unterhalten, die an der Ergotherapeuten Schule ist. Diese führt ja zu einem anerkannten Abschluss, wir haben dann nur überlegt, ob sie eigentlich Bafög bekommen würde.


    Was bedeutet bezugsberchtigt?



    LG Jona

  • :tuedelue wie war das bei Euch oder Euren Kids mit der Berücksichtigung von Kindergeld bei Bafögbezug?


    Beim Unterhalt wird ja das KG abgezogen bei der Berechnung....

  • Also ich habe das alles als Amt abgegeben, hab gesagt, dass das Verhältnis nicht stimmt und dann haben die das gemacht.
    Thema Kindergeld: Das steht dem Kind trotz Bafög ja weiter zu. Ihr müsst es also überweisen und nichts mehr groß rumrechnen.

  • Aber es wird vom Unterhalt des UET abgezogen, richtig?
    UET zahlt also sowohl bei Schülerbafög als auch beim anderen Bafög (was ja zurückgezahlt werden muss) weniger Unterhalt??

    :sonneWenn's nicht regnen würde, würden wir gar nicht merken, wenn die Sonne scheint! :sonne