Kann der Unterhaltspflichtige Kindergeld bekommen wenn die Kinder im Ausland sind???

  • So, buddhiston ist mal wieder mit ner kniffligen Frage hier im Forum:


    Wenn die minderjährigen Kinder mit mir ins außereuropäische Ausland gehen und dort auch zur Schule gehen, kann dann die Mutter, die in Deutschland verbleibt und einkommenssteuerpflichtig ist Kindergeld bekommen? Die Mutter bezahlt keinen Kindesunterhalt.
    Ich weiß, normalerweise geht Kindergeld nur wenn die Kids auch im Inland wohnen.
    Gleichzeitig wird bei Berechnung des Kindesunterhalts nach DT ja ein Kindergeldanteil abgezogen.
    Mein Gedanke war einfach: wenn die Mutter Kindergeld erhalten könnte, dann könnte sie mir dieses ja als Barunterhalt für ihre Kinder zukommen lassen und uns wäre allen geholfen.
    Ich habe irgendwo gelesen, dass es Ausnahmen geben soll wonach auch Kindergeld bezogen werden kann wenn die Kinder im Ausland wohnen.
    Hört sich ziemlich kompliziert an, ist es wohl auch, denn selbst die freundliche Dame der Familienkasse konnte da keine genaue Auskunft mehr geben.
    Vielleicht kennt sich auf diesem Gebiet ja jemand richtig gut aus und weiß was.
    LG buddhiston

  • So richtig Ahnung habe ich auch nicht, aber das Thema beschäftigt mich auch (allerdings aus einem anderen Grund).


    Soweit ich es verstanden habe, kann man auch im Ausland Kindergeld beziehen, wenn man in D noch angemeldet ist und/oder(?) - das aber auf jeden Fall - steuerpflichtig ist, z.B. durch Zinserträge, Mieteinnahmen, Rente...


    Ich kann dir nur raten, mal auf dem Finanzamt nachzufragen. Die müssten das wissen schon wegen des Kinderfreibetrages, der ja wie KG eine steuerliche Entlastung für Eltern sein soll.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • hallo kaj,
    dieser Fall liegt völlig anders. Die Kindesmutter bleibt in D und die soll Kindergeld beantragen. Aber normalerweise ist es halt so dass die Kids in D sein müssen und beim Antragsteller wohnen müssen. Wie gesagt, ist ziemlich verzwickt

  • Hallo,


    hab momentan das Problem mit der Kindergeldkasse...Wohne in Deutschland,Kinder sind in Deutschland gemeldet, arbeite in den Niederlanden. Also bezahle sozialabgaben in den Niederlanden. Somit beziehe ich von Deutschland kein Kindergeld.


    Gruss Chantal

  • Hallo,


    also ich weiss von Freunden, die seit Jahren dauerhaft in USA leben, dass sie dennoch in D Kindergeld erhalten weil 1. sie in D einen Zweitwohnsitz gemeldet haben und 2. auch in D Steuern zahlen, da es irgendwelche Kapitalerträge aus Aktienbesitz gibt, die , da in D erworben auch in D versteuert werden müssen;
    sie sind alle vier deutsche Staatsangehörige und haben immer einen echten Gewaltakt, wenn es um die Verlängerung der Pässe geht - da wird so manche Geschichte erfunden, warum man den Pass nach der Beantragung nicht selber abholt (so lange hat halt niemand Urlaub)


    vielleicht hilft Dir diese Info - würde aber mal bei der Kindergeldkasse nachfragen oder halt beim Finanzamt - was sagt denn google?

  • buddhiston,


    da die Kinder nicht bei der Mutter leben, ist sie nicht kindergeldberechtigt. Sollte sie unberechtigt KG beziehen (so, wie ihr das wohl machen wollt, geht es in die Richtung), dürfte das Steuerbetrug sein. Und mit dem Finanzamt ist nicht zu spaßen.


    Einfacher wäre es wohl, wenn du in D steuerpflichtig bleibst. Dann dürftest du meiner Ansicht nach KG-berechtigt sein.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Sie würde nur Kindergeld erhalten, wenn die Kinder in ihrem Haushalt wohnen. Da sie allerdings ins nichteuropäische Ausland ziehen dürfte hier doch normal kein Anspruch mehr bestehen?


    Deutsche erhalten nach dem Einkommensteuergesetz Kindergeld, wenn sie
    l in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder
    l im Ausland wohnen, aber in Deutschland entweder unbeschränkt
    einkommensteuerpflichtig sind oder entsprechend behandelt werden.


    Quelle: Arbeitsagentur

  • Zitat

    Original von Kaj
    buddhiston,


    da die Kinder nicht bei der Mutter leben, ist sie nicht kindergeldberechtigt. Sollte sie unberechtigt KG beziehen (so, wie ihr das wohl machen wollt, geht es in die Richtung), dürfte das Steuerbetrug sein. Und mit dem Finanzamt ist nicht zu spaßen.


    Einfacher wäre es wohl, wenn du in D steuerpflichtig bleibst. Dann dürftest du meiner Ansicht nach KG-berechtigt sein.


    Upps, Steuerbetrug will ich natürlich nicht an den Hals gehängt bekommen. Naja, dann muß ich halt in den sauren Apfel beissen und meine Kinder ohne Kindesunterhalt von der Mutter durchfüttern und wohl auch die jährlichen Flüge nach D zur Mutter alleine bezahlen.
    Nun habe ich die letzten 4 Jahre ohne Kindesunterhalt gelebt, da wird es auch weiterhin gehen.
    War halt ein schöner Traum.
    Auf alle Fälle danke euch Allen für die guten Tipps.
    LG
    buddhiston

  • Zitat

    Original von Lovrel
    was ist denn mit der Loesung, dass Du in D. Einkommenssteuerpflichtig bleibst?


    das geht bestimmt nicht, da ich mich dort selbstständig machen will/werde, und dort alles versteuern muß. Dann bräuchten wir ja auch noch eine Adresse hier etc. und das wird mir alles zu teuer dann. Zumal ja dann auch noch nicht sicher ist, dass ich dann das Kindergeld bekomme, da ja die Kids nicht in D wohnen und ich auch nicht.


    Abgesehen davon ist mein Ältester der Meinung, sollte die Mutter das Kindergeld beziehen können, sie es bestimmt nicht weiterleiten würde. Und einen Prozeß gegen Sie von den Philippinen aus zu führen erscheint mir mehr als aussichtslos.
    Also ich lasse es dann lieber mir weiter Gedanken darüber zu machen.
    Aber danke


    Vielleicht sollte ich aber warten bis sie mit ihrem gutverdienenden Lover verheiratet ist und es dann nochmal mit KU bei ihr versuchen. Wenn ich mich nicht täusche, dann erhöht sich ja ihr Einkommen dadurch und sie ist vielleicht in der Lage KU zu zahlen (hoff).
    Ist eigentlich der KU nach DT auch im bei Aufenthalt im außereuropäischen Ausland maßgeblich?

  • hallo, es gint ein urteil, in dem ein polnischer staatsangehöriger vor gericht kindergeld für seine in polen lebenden kinder eingeklagt hat und gewonnen hat. ich weiss zwar nicht ob das bei dir auch zum tragen kommt, aber ich behaupte mal einfach das es in deinem fall 100%tig der fall wäre, da deine kinder ja die deutsche staatsangehörigkewit besitzen!!!


    übrigens wird / wurde die ehemals sozialhilfe sogar nach mallorca überwiesen.


    solltest du noch fragen zu dem urteil haben, meld dich einfach bei mir.


    gruß und alles gute


    papaundich