So, buddhiston ist mal wieder mit ner kniffligen Frage hier im Forum:
Wenn die minderjährigen Kinder mit mir ins außereuropäische Ausland gehen und dort auch zur Schule gehen, kann dann die Mutter, die in Deutschland verbleibt und einkommenssteuerpflichtig ist Kindergeld bekommen? Die Mutter bezahlt keinen Kindesunterhalt.
Ich weiß, normalerweise geht Kindergeld nur wenn die Kids auch im Inland wohnen.
Gleichzeitig wird bei Berechnung des Kindesunterhalts nach DT ja ein Kindergeldanteil abgezogen.
Mein Gedanke war einfach: wenn die Mutter Kindergeld erhalten könnte, dann könnte sie mir dieses ja als Barunterhalt für ihre Kinder zukommen lassen und uns wäre allen geholfen.
Ich habe irgendwo gelesen, dass es Ausnahmen geben soll wonach auch Kindergeld bezogen werden kann wenn die Kinder im Ausland wohnen.
Hört sich ziemlich kompliziert an, ist es wohl auch, denn selbst die freundliche Dame der Familienkasse konnte da keine genaue Auskunft mehr geben.
Vielleicht kennt sich auf diesem Gebiet ja jemand richtig gut aus und weiß was.
LG buddhiston