Hallo an alle,
Es geht um folgendes:
Im Jahr 2003 getrennt, im Jahr 2005 rechtsmäßig geschieden. Meine zwei Kinder, jetzt 13 und 14 leben seit der Trennung bei mir.
Die Mutter lebt von Hartz V und ist somit nicht unterhaltsfähig.........
Im Juni 2006 heiratete ich erneut und hatte im Oktober 2006 einen Antrag auf Beistandschaft beim Jugendamt gestellt, indem ich auch mitteilte dass ich verheiratet bin. Dies wurde auch in dem Antrag auf Beistandsschaft handschriftlich so von der Sachbearbeiterin vermerkt
Unterhaltsvorschuß bekam ich zu diesem Zeitpunkt bereits seit 1.2.2004.
Im November 2007 hatte ich in einem Telefonat mit der Beistandsschaftsstelle erneut erwähnt dass ich verheiratet bin, und da teilte mir die Sachbearbeiterin mit, dass sie dies der UVK melden müsse und ich wohl den gesamten UV seit Wiederheirat zurückerstatten müsse.
Im Februar 2008 erhielt ich einen Bußgeldbescheid von der UVK in Höhe von 400 Euro auferlegt, aber keine Rückforderung der zuviel bezahlten Beträge.
Das Bußgeld wurde nach einem Gerichtsverfahren auf 200 € reduziert, welches ich dann auch bezahlte.
Heute erhielt ich einen Mahnbescheid der UVK indem ich 4600,-€ zurückbezahlen soll.
Ich hatte jedoch vorher keinen Rückforderungsbescheid erhalten. Müssen die sich nicht auch an die Mutter halten? zumindest hälftig?
Um die ganze Lage noch etwas besser zu verstehen folgendes:
Meine neue Ehefrau ist ausländische Staatsbürgerin und wurde gleich nach ihrer Einreise zu einem Integrationskurs verpflichtet ohne den sie garnicht arbeiten durfte. Zu Ende des Integrationskurses entband sie dann unseren gemeinsamen Sohn, welches ihr natürlich auch erstmal unmöglich machte und macht zu arbeiten und zum gemeinsamen Lebensunterhalt beizusteuern.
Desweiteren muß man wissen, dass die Beistandsschafststelle und die UVK Tür an Tür im Jugendamt sind.
Ist es nicht so dass ich der Behörde ja Meldung gemacht habe, wenn auch um 4 Monate verspätet, und diese jetzt ihre Versäumnisse (das damalige nicht weitergeben von Informationen innerhalb der Behörde) bei mir geltend machen wollen?
Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht, bzw. wer ist dagegen vorgegangen und hatte Erfolg.
Würde mich freuen wenn viele Kommentare hier kämen.
MfG
buddhiston