Weiß vielleicht jemand, wie ich jetzt ausrechnen kann, was ich letztlich hinzuverdienen darf? Ich werde daraus nicht recht schlau. Was ist denn die "Bezugsgröße, die man mal 14 nimmt, durch 8 teilt und dann mit 3 multipliziert"? 🥴
Zitat
Zum 1. Januar 2024 steigen die Hinzuverdienstgrenzen für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Beim Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ergibt sich ab Januar eine jährliche Mindesthinzuverdienstgrenze von 37.117,50 Euro, bei Renten wegen voller Erwerbsminderung sind es 18.558,75 Euro. Die jährliche Hinzuverdienstgrenze beträgt drei Achtel der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße