Verwitwete Mama aus dem Elsass neue Rechtslage, jetzt ist Deutschland ploetzlich fuer Kindergeld zustaendig! Bin verzweifelt

  • Guten Tag, ich wohne im Ausland, Frankreich /Elsass , bin seit Maerz 2021 verwitwet, habe noch 4 Kinder bei mir und habe erst gestern von meiner neuen Situation erfahren, da die Familienkasse in Frankreich CAF viele Fehler gemacht hat und ich jetzt erst erfahren musste, dass ich neuerdiings Kindergeld in Deutschland beantragen soll, bei der Familienkasse West Baden- Wuerttemberg.

    Ich beziehe keine Sozialhilfe.

    Bisher habe ich in Frankreich Familiengeld bezogen, Kindergeld, Hilfe fuer Alleinerziehende, Hilfe fuer Grossfamilien und Wohngeld. Das gehoert nicht zur Sozialhilfe.

    Ich habe 2 Jahre lang Witwenbeihillfe bezogen, da ich fuer die franzoesische Witwenrente zu jung bin . Ich bin 47 Jahre alt und in Frankreich bekommt man Witwenrente erst ab 55 Jahren, egal ob minderjaehrige Kinder im Haus sind.

    Im Maerz lief die Witwenbeihilfe aus und da haette mir die CAF franzoesische Familienkasse mitteilen muessen, dass ich nun Kindergeld aus Deutschland beantragen soll, da ich Witwenrente aus Deutschland erhalte, da mein Mann bis 2007 in Deutschland gearbeitet hat.

    Es war ein grosser Schock fuer mich und meine ehrenamtliche Helferin, die sich mit Buerokratie auskennt. Niemand haette es erwartet, da ich im September eine Grosskontrolle hatte und Alles angegeben habe, meine Steuererklaerung, meine Witwenrente aus Deutschland , einfach Alles und schwoeren musste, dass ich ohne Partner bin ( wegen der Hilfe fuer Alleinerziehende).

    Nach der Kontrolle war alles in Ordnung. 4 Wochen danach erhielt ich die naechste Kontrolle und wir, ich und meine Helferin schickten mehrmals die gewuenschten Nachweise ein und es tat sich einfach nichts, egal wie oft wir nachfragten, oder sogar persoenliche Gespraeche in der Familienkassezweigstelle hatten.


    Gestern bei einem Notfalltermin in einer Familienkassenzweigstelle war der zustaendige Mittarbeiter entsetzt wieviel Fehler die CAF gemacht hat, inclusive jetzt der Rueckforderungen von mehreren Tausend Euro.

    Ich habe noch ein Anrecht auf Wohngeld, aber das wird einfach einbehalten fuer Rueckzahlungen und ich sitze wieder hier mit Antragsformularen, bin nervlich am Ende , habe ausser die deutsche Witwenrente von fuer 3 Kinder Halbwaisenrente keinerlei Einkommen.

    3 Kinder gehen noch zur Schule und ein Kind befindet sich in Ausbildung seit September.

    Ich hatte zuletzt meinen Mann zu Hause palliativ gepflegt( kein Pflegegeld erhalten, das gibt es nur in Deutschland) und unser Krankentagegeld wurde auch ueber 350 Euro einfach so gekuerzt wegen " Solidaritaet zum Gesundheitssystem wegen der Coronazeit".

    Ich habe meinen Fuehrerschein angefangen, die Theorie bestanden, muss noch die Praxis vollenden und bekam Hilfe aus der Familie, was mir , so befuerchte ich, zum Strick werden kann, wenn ich Hilfe hier suche , weil ich fast ohne Einkuenfte nun dastehe und man die Kontoauszuege sehen will.

    Ich brauche aber meinen Fuehrerschein, weil ich wieder arbeiten gehen will und muss.

    Ich bin jetzt so verzweifelt, auch weil bei Antrag die Familienkasse nur 6 Monate zurueckzahlt und ich aber absolut keinen Fehler gemacht habe, sondern immer alle geforderten Auskuenfte erteilt habe und auch weil ich bei den Bewertungen lesen muss, dass die Familienkasse Karlsruhe sehr, sehr lange braucht.

    Ich dachte immer , man bekommt nur Kindergeld aus Deutschland wenn man in Deutschland arbeitet und ich wohne seit 2007 in Frankreich, habe mit Deutschland nichts zu tun, ausser die Witwenrente und meine juengste Tochter ist sogar in Frankreich geboren.


    Ich bin fuer jeden Tip dankbar. Jetzt will mir erstmal die Kirche helfen und Menschen boten sich an , mir zumindest fuer Dezember zu helfen mit Mietzahlung, die wichtigsten Versicherungen , die Pflicht sind und mit Schulgeldforderungen, was ich spaeter zurueckzahle, wenn ich Geld erhalte, wobei ich nicht weis wann das ist.

    Anscheinend bin ich seit Maerz auch nicht wirklich versichert mehr , was die Krankenkasse betrifft und Keiner hat mir was gesagt.


    Verzweifelte Gruesse vom morchen aus dem Elsass

  • Liebe Morchen, ich kenne mich mit dem Thema leider wirklich nicht aus, aber ich denke, du solltest dich nach deinen Rechten erkundigen.


    Darf die Familienkasse unbegrenzt das Geld zurückfordern? Dürfen sie es JETZT zurückfordern oder müssen sie warten, bis du wieder Geld hast? Dürfen die Schulden überhaupt mit dem Wohngeld verrechnet werden??


    Es tut mir sehr leid, dass du gerade noch mit so existentiellen Geldsorgen zu kämpfen hast, obwohl du deine Kraft für den Alltag und die Trauer brauchst.

    Ich wünsche dir alles Gute

    Liebe Grüße
    Die Elefantendame


    Umwege erweitern die Ortskenntnis

  • Liebe Morchen, ich kenne mich mit dem Thema leider wirklich nicht aus, aber ich denke, du solltest dich nach deinen Rechten erkundigen.


    Darf die Familienkasse unbegrenzt das Geld zurückfordern? Dürfen sie es JETZT zurückfordern oder müssen sie warten, bis du wieder Geld hast? Dürfen die Schulden überhaupt mit dem Wohngeld verrechnet werden??


    Es tut mir sehr leid, dass du gerade noch mit so existentiellen Geldsorgen zu kämpfen hast, obwohl du deine Kraft für den Alltag und die Trauer brauchst.

    Ich wünsche dir alles Gute

    Danke liebe "elefantendame" ( bei dem Spitznamen haben Sie bestimmt viel Humor und es taete mir sooo gut, solche Menschen gerade jetzt in der Naehe zu haben), ich bin momentan komplett ueberfordert und geschockt, weil das eine voellig neue Situation ist.

    Meine Helferin hat aber jetzt einen Termin fuer den 13. bei einem Mediator der franzoesischen Familienkasse ausgemacht, zur Wahrung meiner Rechte, weil ich wirklich voellig unschuldig an der Situation bin. Ich habe ja Alles gemacht, jede Neuigkeit mitgeteilt und auch bei den Kontrollen Alles angegeben udn nachgefragt, schriftlich auch etc.

    Ganz liebe Gruesse vom Morchen

  • Halo Morle,


    zuerst einmal herzlich Willkommen hier im Forum.


    Die von Dir beschriebene Situation ist natürlich schwierig. Du kommst hier anscheinend zwischen die deutsch-französischen Mühlsteine. Da muss natürlich Sachaufklärung geleistet werden von der französischen Familienkasse. Das scheint ja jetzt zu geschehen, wenn jetzt ein Gespräch mit einem Mediator der französischen Familienkasse stattfindet.

    Zu Frankreich kann ich dir wenig sagen. Zu Deutschland gilt zuerst einmal, was hier im Merkblatt "Kindergeld in grenzüberschreitenden Fällen" steht: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg52eu_ba033685.pdf


    Da wird deutlich, unter welchen Umständen du ein Anrecht hast. Gut wäre, alle notwendigen Anträge noch diesen Monat zu stellen.


    Ich wünsche dir viel Kraft für alles, was du jetzt durchstehen musst.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hast du mal überlegt, zu einem Anwalt zu gehen, der internationales Sozialrecht als Fachgebiet hat bzw. ein Anwalt, der sich im Sozialrecht auskennt und evtl. auch mit dem franz. Recht ?

    Wenn du Jahrelang franz. Kindergeld bekommen hast, vielleicht kann es sein, dass die dort sparen müssen und deshalb auf den "Zweig" gekommen sind, dass nun für dich Deutschland zuständig ist.... - vielleicht kannst du dann auch evtl. einen Beratungsschein für einen Anwalt beim Amtsgericht in D beantragen ?


    Eventuell kann dir auch dieses Forum hier weiter helfen :


    https://info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi


    einfach mal anfragen.

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

  • Daran habe ich noch nicht gedacht, stimmt, weil es ja laenderuebergreifend ist.

    An uns sparen, aber warum? Die verschleudern doch unkontrolliert an anderen Stellen, bei Betruegern , wo es erst Jahrespaeter auffliegt und die kurioserweise nicht dauernd mit " Zufallskontrollen" traktiert werden.


    Ausserdem , wir haben keine Sozialhilfe genommen, weil es irgendwie auch so ging und mein Aeltester arbeitet hart als LKW Fahrer, kann uns aber nicht helfen, da er auch finanzielle Schwierigkeiten hat.

    Also, es ist nicht so , dass wir ungebuehrlich den Staat ausnutzen.

    Wir geben ja was zurueck und sei es durch die Kinder die spaeter, oder jetzt schon arbeiten gehen.

    Ja genau, da faellt mir noch ein, meine Juengste geht auf ein Fachgymnasium wo spaetere Pflegekraefte und Krankenschwestern ausgebildet werden. Das gibt es leider hier nur privat und trotz kurzfristige Hilfe muss ich 230 Euro im Monat dafuer bezahlen. Es ist der Wahnsinn, derweile werden Pflegekraefte etc dringend benoetigt.

  • Hast du mal überlegt, zu einem Anwalt zu gehen, der internationales Sozialrecht als Fachgebiet hat bzw. ein Anwalt, der sich im Sozialrecht auskennt und evtl. auch mit dem franz. Recht ?

    Die Fachberatung ist im Moment vielleicht hilfreicher als die Eskalation. Ich würde erst einmal das Gespräch mit der französischen Mediation abwarten.


    Aus dem, was du schreibst, Morle, ist zu entnehmen, dass du hauptsächlich Einnahmen aus der (Witwen)Rente beziehst. Damit ist nach EU-Recht der Staat für das Kindergeld zuständig, aus dem die Witwenrente bezogen wird. Wenn dies Deutschland ist, dann ist Deutschland auch für das Kindergeld zuständig.


    Das ist grundsätzlich nicht schlecht. Das deutsche Kindergeld ist erst einmal deutlich höher als das französische Kindergeld.

    Gegen die Rückzahlungsforderung der französischen Behörden solltest Du ggfls. Einspruch einlegen. Die Behörden sollen sich untereinander verständigen. Dir sollte dann der höhere Kindergeldbetrag aus Deutschland nachgezahlt werden.


    Nachfrage: Welche Staatsangehörigkeit hast Du? Welche Dein verstorbener Mann? Welche die Kinder?


    Du schreibst auch davon, dass Du (und die Kinder?) vielleicht nicht mehr krankenversichert seid. Nachfrage: Warst Du/ihr über deinen Mann versichert? In Deutschland oder in Frankreich? Gesetzlich oder in Deutschland privat? Hast Du ein Kündigungsschreiben bekommen bzw. eine Mitteilung, dass die Versicherung endet?


    Fühl dich nicht gedrängt, die Fragen zu beantworten. Wenn hier aber die Antworten viorliegen, kann man vielleicht einen genaueren Rat geben.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • "Fühl dich nicht gedrängt, die Fragen zu beantworten. Wenn hier aber die Antworten viorliegen, kann man vielleicht einen genaueren Rat geben."


    Lieber Volleybap, okey ich versuche alle Fragen zu beantworten.

    Zur Ersten Anmerkung, ich wusste es nicht, die franzoesische Familienkasse ,obwohl in Strassburg anscheinend auch nicht, die DRV auch nicht und jetzt kracht es bei mir durch , ohne Vorwarnung. Ich dachte ehrlich um deutsches Kindergeld zu beziehen muss man in Deutschland arbeiten, oder Arbeitslosengeld bekommen.


    Die franzoesische Familienkasse hat die Deutsche am 20. November angeschrieben ( das teilte man mir gestern beim dem Notfalltermin mit) , aber es ist bis gestern nichts bei der deutschen Familienkasse Karlsruhe angekommen ( auf meine telefonische Nachfrage gestern bei der deutschen Familienkasse).

    Das Kindergeld mag hoeher sein, allerdings erhielt ich hier auch Hilfe fuer Alleinerziehende, Leistung fuer Grossfamilie(ab 3 Kindern bis 21).

    Der Mann von der CAF sagte mir gestern, die Differenz sollte ausgeglichen werden, wenn es insgesamt weniger sein sollte, auch wenn er gleichfalls sagte , das deutsche Kindergeld waere hoeher.


    3. Ja, ich moechte auf jedenfall Einspruch einlegen, da mir einfach mein Wohngeld einbehalten wird, bis die deutsche Familienkasse an die Franzoesische die Schulden begleicht und das kann es doch nicht sein, da ich keinen Fehler gemacht habe.

    Die Franzoesische Familienkasse haette es mir im Maerz (fairerweise vorher schon) mitteilen sollen , dass ich ab Maerz kein Anrecht mehr habe und ich hatte wiegesagt Kontrollen, auch im September, wo ich Alles angeben musste, auch das deutsche Witwengeld und es war angeblich Alles in Ordnung, bis ich dann im Oktober die naechste Kontrolle bekam und ich mit meiner Helferin, die sich wirklich auskennt, alle geforderten Unterlagen einreichten, mehrfach, sogar vorstellig wurden, ewig warteten und immer wieder nachfragten.

    Die Deutsche Familienkasse zahlt ja nur 6 Monate rueckwirkend.

    In der Zeit lief weiter das franzoesische Kindergeld und bis Oktober auch das Wohngeld, was immer zum 25. herum gezahlt wird, natuerlich nicht an mich.

    4. Mein Schatz war Franzose, ich bin Deutsche und die Kinder Franzosen. Es sind fast alle Kinder in Deutschland geboren, bis auf meine Juengste.


    Zur Krankenversicherung, meine Helferin sagte mir vorhin telefonisch, dass seit Einigen Jahren Niemand in Frankreich ohne Versicherungsschutz sein darf und ich dadurch so versichert waere, zumindest wie zb. ein Obdachloser, oder Asylbewerber, oder in der Art.

    Normalerweise hatte ich keine Abzuege auf die Witwenrente, weil ich in Frankreich versichert bin und das haette mir auch nichts gebracht versichert zu sein , teilte man mir oeffters mit, da nicht 2 Versicherungen gehen.

    Am Anfang wurden mir Betraege faelchlicherweise abgebucht, aber wieder korrigiert.

    Die Rentenkasse sagte heute morgen, dass sie mich auch nicht einfach einschreiben koennen, sondern ich einen Beleg bringen muss ,dass ich nicht versichert bin.

    Wenn das der Fall waere dann wuerden sie mich trotz der langen Zeit ab Maerz 23 rueckversichern.


    Liebe Gruesse morchen

  • Von außen betrachtet sieht das im Moment erst einmal so aus, als ob alle dir lösungsorientiert helfen wollen. Das lässt hoffen, dass die Sache - zwar mit einigen verwaltungstechnischen Verwicklungen - doch am Ende ohne großen Schaden geklärt werden kann. Ich kann mir schon vorstellen, dass dein ja so trauriger "Fall", der frühe Tod deines Mannes, der Rentenanspruch in D und der Lebensmittelpunkt in F mit den Kids, die französische Staatsbürger sind, so selten auftritt, dass niemand auf die Besonderheiten der rechtlichen Aspekte geschaut hat - oder erst zu spät.


    Morchen, du musst jetzt gucken, was dir von französischer Seite und was von deutscher Seite zusteht. Von deutscher Seite kann das zB Halbwaisenrente für die Kinder unter 18 bzw. in der ersten Ausbildung sein. Auf zweiter Ebene - wenn die Halbwaisenrente nicht hoch genug ist - auch Unterhaltsvorschuß.

    Da empfiehlt sich, dass Du auch nach einem Berater guckst, der von der deutschen Seite aus im Blick behält, was Dir und Euch alles zustehen könnte. Dann muss geguckt werden, wo was vorrangig gezahlt werden muss und was nachrangig aus dem anderen Land. Ich gehe fest davon aus, dass Dir hier unverändert Gelder zufließen werden. Offen ist einzig, ab welchem Termin. Und offen auch, ob du da in einer kleinen Zwischenzeit eine Zwischenfinanzierung brauchst. Das würde ich aber auch offensiv ansprechen bei den französischen Behörden, also der (zuständigen) Behörde am Wohnort.


    Von außen betrachtet scheint es so auszusehen, als ob sich das Geldproblem wirklich so lösen könnte, dass der Altzustand vor dem Verwaltungsgau wieder hergestellt werden kann. Das wäre gut - auch wenn das nicht gegen die Trauer hilft.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Liebe Morle76,


    nur ganz kurz. Du kannst mich gern mal per PN anschreiben. Ich kann dir im Bezug auf das Kindergeld sehr gut helfen, auch gerade im Bereich des Kindergeldes Deutschland und EU Ausland. Ja, das mit den 6 Monaten stimmt, es gibt aber noch bestimmte Regelungen dass dir kein KG In Deutschland verloren gehen sollte und du somit das zurückgeforderte KG aus Frankreich somit bezahlen könntest.


    Seit wann beziehst du die Witwenrente in Deutschland?

    Und ab wann fordert die Familienkasse in Frankreich das Kindergeld zurück?

  • Oh Kleene Kleene , ja gerne, sehr sehr gerne. ich bin ueber jede Hilfe dankbar. Muss nur gucken wie das mit PN geht und auch wie ich antworten kann ,ohne ganze Texte zu zitieren. Bin da etwas unbeholfen.

    Mein Schatz ging am 8. Maerz 2021 von uns und ich habe nach fast 6 Monaten Witwengeld aus Deutschland erhalten. Zusaetzlich erhielt ich Witwenbeihilfe in Frankreich, was fuer juengere Witwen unter 55 Jahren 2 Jahre geht.

    Fuer die Deutsche "grosse" Witwenrente bin ich alt genug....habe ja auch noch minderjaehrige Kinder, was in Frankreich egal ist.

    Seit die Witwenbeihilfe in Frankreich Maerz diesen jahres 23 ausgelaufen ist , haette ich kein Recht mehr auf franzoesisches Kindergeld, aber auf Deutsches und Keiner sagte mir bescheid, trotz Kontrollen.


    Das die franzoesische Familienkasse das fordert weis ich erst seit gestern, durch den Nottermin bei einer Zweigstelle. Davor hatte ich ploetzlich auf meiner CAF Seite Forderungen von fast 8 Tausend, dann 4 Tausend, am Freitag noch ein Schreiben vom Direktor von Forderung fast 700 . Begruendungen waren abstrus, angeblich einmal zuviel Wohngeld etc.

    Ich hatte Kontrollen bei der franzoesischen Witwenbeihilfe, wo ich Alles angegeben habe, auch die Rente in Deutschland, ich hatte eine grosse Kontrolle im September und da war auch alles in Ordnung, dann im Oktober wieder Kontrolle und trotz Einreichung saemtlicher Dokumente zum 180 zgsten male und nachfragen und Ortstermin bekam ich und meine ehrenamtliche Helferin keine gescheide Antwort.

    Erst gestern urploetzlich beim Nottermin, der Mann schaut in den Computer,, rauft sich fast die Haare was die da verbockt haben und meinte die haetten 2 Briefe geschickt , einen an mich und einen an die Familienkasse Karlsruhe am 20. November, aber weder ich noch die Familienkasse Karlsruhe haben den Brief erhalten, auf mein Nachfragen gestern.

    Erst seit gestern weis ich ,dass ich in Deutschland Antrag auf Kindergeld stelen muss und was das mit den Forderungen auf sich hat.


    Liebe Gruesse morchen

  • Danke, Kleene-Kleene!

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.