2 Kinder 50/50 ein Kind 100

  • Hallo zusammen,


    über fast 4 Jahre haben wir das 50/50 Modell ziemlich gut mit drei Kindern gemeistert.

    Jetzt will unser großer (14) zu Mama ziehen und dort die meiste Zeit leben.


    Nun habe ich Fragezeichen wie das mit dem Unterhalt ist.

    Das Kindergeld wurde über die Zeit 50/50 geteilt.

    Jetzt bekommt die KM das volle KG für den großen und jeweils die Hälfte für die beiden anderen.


    Zu meiner Situation: verheiratet, im August kommt das gemeinsame Kind.


    Jetzt schaue ich mir die Düsseldorfer Tabelle an und blicke nicht durch.


    Nehmen wir mal an die Tabelle sagt mir dem Sohn, der zur Mutter umgezogen ist, stehen 700€ zu.

    Ist es der letztendliche Betrag den ich zahlen muss?

    Werden die anderen beiden Kinder da schon berücksichtigt? Wie ist es mit dem bald neugeborenen Kind?


    Ich habe einen Haufen Fragezeichen :)

    Aber zuerst würde ich gerne die Rechnung in dieser Tabelle mit allen details verstehen.. ;)


    Danke euch und viele Grüße

    Marvi

  • Die Tabelle mit den Zahlbeträgen ist auf zwei Kinder angelegt. Bei dreien bzw. vier wird oft je eine (Einkommens)Stufe nach unten angesetzt (in der aktuellen DüTa findest du einen Verweis auf grundlegende Erläuterungen in den Auslegungserklärungen älterer DüTas, wahrscheinlich 2020 ...). Für den 14jährigen in elterlicher Einkommensstufe 5 wären (auch mit einem Bruder) 706,- Euro anzusetzen, mit zwei Brüdern die Stufe 4 mit 677,- Euro und mit drei Brüdern die Stufe 3 mit 646,- Euro. (Runter dann noch das Ki-Geld. Ausgewiesener Zahlbetrag also 522,- Euro bei insgesamt vier leiblichen Kindern des Unterhalt zu leistenden Elternteils).

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Frage ist jetzt natürlich, wie ihr den Kinderunterhalt bisher berechnet habt. Einigen könnt ihr euch als Eltern, so lange niemand von Sozialgeldern abhängig ist, wie ihr das wollt. Wechselmodell kann bedeuten, jeder zahlt "bei sich". Kigeld ist an die Mutter geflossen.


    Wenn jetzt ein Kind "voll" bei der Mutter ist (und das vierte Kind "beim Vater"), verschieben sich die Einkommensverhältnisse vielleicht so, dass jetzt "gerechnet" werden muss.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Danke Dir für die ausführliche Rechnung! Das erklärt sich jetzt besser für mich :)


    Vorher war das so: ich bin alleinerziehend gewesen von 2016-2019. Das Kindergeld floss und fließt immer noch zu mir.

    Die KM konnte kein Unterhalt zahlen. Ich habe Unterhaltvorschuss vom Amt bekommen.


    2020 habe ich geheiratet, seitdem kein UV. Daraufhin wurde das 50/50 Modell eingeführt, damit wäre der UV Anspruch ohnehin weg.


    Im Wechselmodell gab es keine Unterhaltzahlungen. Ich habe das hälftige KG der KM überwiesen.


    Wenn jetzt ein Kind "voll" bei der Mutter ist (und das vierte Kind "beim Vater"), verschieben sich die Einkommensverhältnisse vielleicht so, dass jetzt "gerechnet" werden muss.

    Das verstehe ich. Dieses "gerechnet": wer kann mich da unterstützen? Bin ich da auf mich alleingestellt?


    Fakt ist aber ich kann es mir einfach nicht leisten finanziell soviel (auch wenn das 522€ sind) zu zahlen.


    Ich würde jetzt spontan sagen es bleibt bei 50/50. Ob es was bewirkt... keine Ahnung.

    Aber sagen kann ich es ja: ich bin damit nicht einverstanden weil Unterhaltstechnisch nicht tragbar.


    Das sind jetzt nur Überlegungen.


    Und vielen Dank!


    Marvi

  • Auch bei 50:50 fällt der Unterhalt nicht per se weg - gerade wenn es große Unterschiede gibt.

    Du kannst den Kindesunterhalt über die üblichen Rechner im Internet berechnen oder einen Anwalt beauftragen.

    Die Mutter kann eine Beistandschaft beim Jugendamt einrichten.

    Pii mal Daumen bleibt es aber bei diesen Summen - sollten die anderen beiden auch noch zur Mutter ziehen wird’s mehr.

    Wir hatten diesen Fall gerade in unserem Umfeld, die Kinder haben fünf Jahre im Wechselmodell gelebt. Erst wollte der große nicht mehr wechseln, und wenige Wochen später die beiden kleineren auch nicht mehr. Für den Vater war das natürlich ein harter Schlag, erstens, dass die Kinder nicht mehr da sind und zweitens natürlich auch die Unterhaltsforderung.

  • Tatsächlich steht Kindesunterhalt an allererster Stelle und hat Vorrang.


    In der Sache musst du ein sog. "Bereinigtes Netto-Einkommen" ermitteln: Von deinem Nettoeinkommen können bestimmte Beträge abgezogen werden. Ich nenne mal Fahrtkosten zur Arbeit (pauschal oder seltener durch Nachweis). Kreditbedienung in bestimmten Fällen, die vor der Unterhaltssituation liegen und einige andere Sachen (Hier im Forum findest du mit der Suchfunktion Threads, die das ausführlich behandeln). Dann hast du einen Betrag, der oft deutlich unter dem reinen Nettoeinkommen liegt. Von dem werden dann erst die Unterhaltsbeiträge der DueTa genommen.

    Aber tatsächlich ist es schon so, dass ein Aufenthaltswechsel der Kinder den "verlassenen" Elternteil richtig in Schwierigkeiten führen kann: Wohnung ist zu groß , aber Umzug kostet auch...


    Da gibt es aber kaum Rücksicht bis zum sog. Selbstbehalt. Und gerade, wer so asozial viel Kinder hat 🥳 (ich darf das mit fünf sagen ...), der ist in solchen Augenblicken schnell in einer lebensverändernden Situation.

    Und ist der andere Elternteil von Sozialgeldern abhängig, dann kann man nicht einmal Sondervereinbarungen treffen ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo zusammen, jetzt ist der Ball am rollen...

    Briefe vom JA sind da. Zuerst Unterhaltsvorschuss weil ich auf die Berechnung des Unterhaltes durch das JA gewartet habe und bisher nicht gezahlt habe.

    So hat KM UV beantragt.

    Dann kam auch schon der errechnete Unterhaltsbetrag.

    Als Datum ist der 01.08.23 gesetzt.


    Ich will mich diesbezüglich auch durch meinen Anwalt beraten lassen. Termin beim Anwalt steht noch aus.
    Soll ich lieber jetzt schon zumindest den Mindesunterhalt zahlen um nicht in Verzug zu geraten??


    Ist für mich komplett Neuland das Thema...

  • Die Mutter hat parallel Unterhaltsvorschuß und Beistandschaft beantragt, obwohl du der Beistandschaft sofort und bereitwillig Auskunft über dein Einkommen erteilt hast? Respekt. So kann die Mutter aber auch eskalieren. Oder hat sie vorher Dich gebeten, schon einmal Unterstützung zu leisten?


    Von außen betrachtet ist es ein bisschen schwierig, wenn bisher laufende Vereinbarungen abrupt geändert werden und hinterher guckt (hier die Mutter), wie es funktionieren kann. Da kann und sollte man dem 14jährigen auch sagen können: Hej, wir Eltern haben da noch Sachen zu klären. Von einem Tag auf den anderen geht das nicht.


    Andererseits sollten die Eltern da auch vorwärts gehen und Lösungen finden. Und sich nicht hinter Dritten verstecken. Da wird den Kindern auch schon ein gewisses Mißtrauen der Eltern untereinander gespiegelt. Und klar, Marvi, du holst jetzt auch noch einen Anwalt mit an Bord. Das macht die Sache nicht zwingend einfacher.


    Aber zur Sache: Ist die Berechnung der Beistandschaft nachvollziehbar? Und nur die - ja in der DüTa quasi gesetzlich vorgeschrieben - Höhe problematisch? Oder sind absetzbare Kosten nicht mit eingeflossen?

    Im Moment sieht das von außen so aus, als würde die Situation gerade eskalieren. Das ist nicht gut. Das solltet ihr verhindern.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Nein, ich habe nicht das Gefühl dass es eskaliert.

    Nacheinander:


    Ab Juli ist der große bei der Mutter, sie bat mich Unterhalt zu zahlen. Ich sagte ihr ich bin grundsätzlich bereit habe aber keine Ahnung wie man das berechnet. Das mit den 522€, die Du Volleybap ausgerechnet hattest, war schon ziemlich ins Schwarze getroffen ;-) Trotzdem wollte ich eine verlässliche Berechnung. Daher ist KM zum JA, die haben von mir Unterlagen angefordert und auch bekommen.
    Durch die Sommer Urlaubspause hat sich alles ziemlich gezogen, KM wieder zum JA mit der Bitte um Hilfe da ich bis dato noch nichts bezahlt habe. JA riet sofort UV zu beantragen. Das hat KM auch gleich gemacht.


    Mittlerweile habe ich mich durch den Anwalt beraten lassen. Die Berechnung des JA ist nachvollziehbar und korrekt.

    Er riet mir nur den Unterhaltstitel befristen zu lassen bis zum 18ten Geburtstag. Das JA stellt sich da erstmal quer.

    Mir wurde gesagt dass in diesem Fall irgendwie zum Gericht geht. Das weiß ich nicht genau was das bedeutet. Muss mich der Anwalt mal aufklären.


    Natürlich schalte ich einen Anwalt ein! Wir Eltern haben vor der Berechnung des JA miteinander vereinbart dass wir REDEN werden.

    Nach der Berechnung hat KM alles an Daten gesehen und jegliche Verhandlung abgelehnt. Ich muss mich doch auch irgendwie absichern.


    Ich bin bereit Unterhalt zu zahlen. 522€ ist für uns allerdings schon mal ein Brett. Soviel Geld liegt hier nicht einfach so mal rum.

    Und ich kann nur hoffen dass es auch beim Kinde in vernünftiger Weise ankommt.

  • Eltern sind zum Unterhalt verpflichtet, bis ihre Kinder volljährig und und/oder ihre erste Ausbildung abgeschlossen haben. Also theoretisch, bis der Bachelor abgeschlossen ist.


    Bis Kinder 18 sind, leistet der Betreuungselternteil seinen Unterhalt durch Betreuungsarbeit. Der Umgangselternteil durch eine finanzielle Leistung. Berechnet in der Regel nach der Düsseldorfer Tabelle. Damit das Kind (bzw. in der Praxis der Betreuungselternteil) an das Geld kommt und nicht warten muss, wird der sogenannte Titel erstellt. Zahlt der Umgangselternteil nicht, kann sofort und ohne eine weitere mahnung der gerichtsvollzieher zur Pfändung losgeschickt werden.


    Ab 18 ändert sich das. Das volljährige Kind ist für sein Leben selbst verantwortlich, hat aber weiter das Recht auf Unterstützung durch die Eltern. Nur: Jetzt sind beide "barunterhaltspflichtig". Bedeutet: Das Bareinkommen beider Elternteile wird genommen, addiert und dann anteilig gequotelt. Heißt in der Regel: Der bisher barunterhaltspflichtige Elternteil muss ab 18. Geburtstag des Kindes weniger Unterhalt leisten.


    Es macht also einerseits Sinn, einen Titel bis zum 18. Geburtstag zu befristen. Zahlt jedoch dann keiner der Eltern, muss das Kind ganz neu die Elltern zur zahlung auffordern, den Unterhalt berechnen (lassen), ggfls. klagen.


    Ist der Titel unbefristet, dann obliegt es dem Barunterhaltsleistenden - hier also dir - den Titel abzuändern und neu berechnen zu lassen. Halt auch die Mutter, so sie leistungsfähig ist, mit zahlen zu lassen. Oder sich zwischen Kind und Eltern zu einigen über der Kaffeetasse.


    Jugendamt und Gerichte wollen durch die Unbefristung verhindern, dass das Kind die Sache eskalieren lassen muss.



    Letztlich musst Du entscheiden, ob Du einen Titel in der vom JA berechneten Höhe unterschreibst, aber die Befristung einträgst(die Unbefristung rausstreichst. Das kannst Du machen. Dann muss die Mutter überlegen, ob sie mit JA klagt.


    Andererseits kannst du sagen: Okay. Ist Kind 18, beantrage ich die Neuberechnung. Geht Kind nicht darauf ein, muss ich halt auf Abänderung klagen ...


    Klar ist: Geht es vor Gericht, besteht Anwaltspflicht. Da verbrennt man in der Regel ungefähr das Geld für ein Jahr, um das es im Streit geht. Damit kann man besseres anfangen ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Letztlich musst Du entscheiden, ob Du einen Titel in der vom JA berechneten Höhe unterschreibst, aber die Befristung einträgst(die Unbefristung rausstreichst. Das kannst Du machen. Dann muss die Mutter überlegen, ob sie mit JA klagt.

    Das hat mir die Dame vom JA aber so nicht gesagt am Telefon. Das heißt die Mutter muss entscheiden ob geklagt wird?

    Die Antwort vom JA war: das Amt wird das Ganze vor Gericht ziehen. Das hat mich schon irritiert.

    Andererseits kannst du sagen: Okay. Ist Kind 18, beantrage ich die Neuberechnung. Geht Kind nicht darauf ein, muss ich halt auf Abänderung klagen ...

    Das würde bedeuten egal ob mit oder ohne Befristung, ab 18 kann man so oder so eine Neuberechnung verlangen? Wenn ich auf Abänderung klage, kommen da auf mich extra Kosten zu?


    Danke Dir für deine ausführlichen Antworten!

  • Ich kann nun nicht für das JA sprechen. Aber ob wirklich vor Gericht gezogen wird, um den Titel unbefristet zu stellen statt bis 18 - da bin ich mir nicht sicher. Ich muss Mal schauen, wie das vor Gericht in vergleichbaren Fällen ausgegangen ist. Aber hat nicht dein Anwalt geraten, den Titel zu befristet? Das macht er doch nur, weil er weiss, dass dies im Streitfälle gute Chancen hat ...


    Und ja: Ab 18 ändern sich die Voraussetzungen. Ist Kind überhaupt noch in Ausbildung? Wenn nicht, kannst du verlangen, dass der unbefristete Titel zurückgegeben wird. Damit kann nicht mehr der Gerichtsvollzieher beauftragt werden...

    Ist Kind in Ausbildung, hast du das Recht, über das Einkommen der Mutter informiert zu werden. Je nachdem muss sie sich am Unterhalt beteiligen. Zusätzlich ändert sich nach Situation etwas im Zahlungsrang. Deine jüngeren Kids rücken nach vorne. Da kann sich viel verschieben im Zahlbetrag.


    Klagst du auf Abänderung, fallen Kosten an. In der Regel trägst du deinen Anwalt. Die Verfahrenskosten werden unter den Beteiligten geteilt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Und muss ich die 522€ akzeptieren oder kann ich sagen ich bin mit 400€ einverstanden und kann mir nur das leisten? Was würde das bedeuten vor dem JA?

    Naja. Wenn die Berechnung des JA stimmt und du nicht einkommensmindernde Dinge benennen kannst, wird die Beistandschaft klagen und gewinnen. Liegen die Daten vor, ist die Berechnung des Unterhalts kein Hexenwerk. JA und Famgerichte arbeiten sogar oft mit dem gleichen Softwareprogramm. Da ist klar, was rauskommt. Zumal dein Anwalt ja auch zum selben Zahlbetrag gekommen ist.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich kann nun nicht für das JA sprechen. Aber ob wirklich vor Gericht gezogen wird, um den Titel unbefristet zu stellen statt bis 18 - da bin ich mir nicht sicher. Ich muss Mal schauen, wie das vor Gericht in vergleichbaren Fällen ausgegangen ist. Aber hat nicht dein Anwalt geraten, den Titel zu befristet? Das macht er doch nur, weil er weiss, dass dies im Streitfälle gute Chancen hat ...

    Hier nochmal der genaue Wortlaut der JA mail, die ich als Antwort bekommen habe auf die Bitte um Befristung des Titels:


    Der Anspruch des Kindes auf eine unbefristete Titulierung ist in der Rechtsprechung wiederholt betont worden. Das Kind soll den nach § 1612a BGB vollstreckbar festgelegten Unterhalt auch über das achtzehnte Lebensjahr hinaus fordern können, indem es einen unbefristeten Titel erhält. Es soll nicht gezwungen sein, sich nach Eintritt der Volljährigkeit einen neuen Titel beschaffen zu müssen (BGH 04.10.2005, VII ZB 21/05 = FamRZ 2005, 2066 = JAmt 2006, 267 unter Hinw. auf BT-Drucks. 13/7338, 23; Herget/Lorenz, in: Zöller, ZPO, 29. Aufl., § 244 FamFG Rn 1; Graba, in: Johannsen/Henrich, Familienrecht, 5. Aufl., § 1612 a BGB Rn 4).


    Der BGH hat bereits am 01.07.1998 (XII ZR 271/97 = FamRZ 1998, 1165) ein Rechtsschutzinteresse des Gläubigers an – voller – Titulierung seines Unterhaltsanspruchs bejaht.


    Ich fordere Sie daher auf, die Beurkundung Ihrer Unterhaltsverpflichtung unbefristet vorzunehmen. Ich weise Sie vorsorglich darauf hin, dass ich, im Interesse Ihres Kindes ansonsten gehalten bin,

    gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.


    Klingt alles irgendwie rechtlich richtig. Keine Ahnung warum mir mein Anwalt dazu rät. Seine Antwort auf die JA mail warte ich noch ab.


    Viele Grüße!

  • Nett. Aber die Beistandschaft erkennt das Problem nicht. Da es Dir ja nicht (um die rechtlich nicht mögliche) Beendigung der Zahlung geht zum 18. Geburtstag, sondern um eine Neuberechnung ohne kostenintensive Klage, sollte dies die Beistandschaft in den Titel schreiben. Nämlich dass sich Sohn und Mutter zu einer Neuberechnung durch die Beistandschaft des JA bereit erklären. Und die Beistandschaft die berechnung des Barunterhalts kurz vor dem 18. Geburtstag durchführt. - Dann wäre allen Parteien geholfen.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Ich finde es grundsätzlich unmöglich dass ich über meine Rechte nicht informiert werde sondern gleich unter Druck gesetzt werde.
    Oder übersehe ich nur etwas?
    Z.B. diese Neuberechnung. Ist das gesetzlich geregelt dass man sich darauf berufen könnte? Ich kann dem JA meine Wünsche ja schreiben
    aber die drehen sich mit den Paragraphen daraus. Kann ich nicht auch mit bestimmten Paragraphen argumentieren?
    Zumindest habe ich noch etwas Zeit bis zur Unterschrift (Anfang November)

  • Wenn Du zum Beispiel hier im Forum Dich im Bereich Unterhalt durch die Threads liest, bekommst Du einen gewissen Überblick. Wenn Du dann noch über die Suchfunktion gewisse Begriffe aufrufst (zum Beispiel: "Barunterhalt" oder "Titel"), kommt das noch ein bisschen kompakter.


    In der Sache sind alle Gesetze veröffentlicht. Wichtige Gerichtsentscheidungen (OLG-Entscheidungen und höher) öffentlich gemacht. Und es ist jedem freigestellt, sich über "Dienstleister" (Anwälte) Rat zu holen. Problem ist halt nur, dass die Sachen sehr komplex sind und es nicht einfach ist, all die Infos im Blick zu halten und damit dann zu arbeiten. (Und es ist ja so: Man muss auch in der lage sein, die Sachen richtig einzuordnen. Mir hilft das Handbuch, wie ich meine Waschmaschine reparieren kann, leider gar nicht. Ich habe bei drei Versuchen nur eine Maschine wieder ans Laufen gebracht. - Die Infos über die Laufzeit des Titels und welche Möglichkeiten du hast, stehen schon vorher - aber nur als Sidestep - hier im Thread. Aber ist halt alles "viel Info". )

    Und eines muss klar sein: Behörden, Anwälte etc. arbeiten oft nach Schema F: Es wird wenigher nach dem Einzelfall geguckt, sondern mit Textkonserven ein Standard abgearbeitet. Spart Zeit ...

    Liebe Grüße



    Bap



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