Moin aus niedersachsen

  • Ich habe hier schon mal ein bisschen mit gelesen, besonders interessiert mich im Moment wann man das alleinige Sorgerecht beantragen kann. Also unter welchen Umständen stehen die Chancen gut? meine Kinder sind 14 und 17 seit 5 Jahren geschieden und seit ca 2,5 Jahren besteht überhaupt kein Kontakt mehr zum sog.Vater. Nicht mal zum Geburtstag oder Weihnachten ein Telefonanruf oder Karte oder wenigstens WhatsApp ...gar nichts, obwohl er nur 10 km entfernt wohnt. Die Kinder wollen mittlerweile auch keinen Kontakt mehr, da er sich einfach nicht gekümmert hat. Wir korrespondieren mittlerweile nur noch über einen Anwalt, also insgesamt sehr schlechte Verhältnisse.

    Wäre dies Begründung genug für ein alleiniges Sorgerecht?

  • Hallo und herzlich willkommen. Kein Kontakt ist kein Grund fürs alleinige Sorgerecht. Sofern er es nicht freiwillig abgibt, oder sich kindeswohlgefährdend verhält, wirst du dir das Sorgerecht mit ihm teilen müssen.

    Immerhin ist eins deiner Kinder bald volljährig. Dann fällt zumindest für dieses Kind das Sorgerecht ganz weg.

  • Welcome erst einmal.

    In aller Kürze, weil unterwegs: a) Um einem Elternteil das Sorgerecht wegzunehmen, muss dessen Verhalten direkt schädigend fuers Kind sein. Kontaktabbruch ist das nicht und die (indirekte) Schädigung würde durch den Entzug des Sorgerechts nicht abgestellt.

    Bleibt: Eltern sind so zerstritten, dass sie in wichtigen, das Sorgerecht betreffenden Dingen, keine gemeinsame Entscheidung treffen können. Wenn dies regelmäßig passiert und nachweislich das Gericht mehrfach einem einzigen Elternteil für eine bestimmte anstehende Entscheidung das alleinige Sorgerecht für den Einzelfall zugesprochen hat - dann kann man versuchen, mit dem nächsten Gerichtsantrag nicht nur die Einzelentscheidungsgewalt zu bekommen, sondern grundsätzlich das alleinige Sorgerecht.

    Schlechtes Verhältnis oder Kontakt nur über einen Anwalt (oder den Paketboten oder den Milchmann) sind kein Grund fürs alleinige Sorgerecht. Es müsste so sein, dass durch ein regelmäßiges Nichtentscheiden dem Kind Probleme erwachsen: Zum Beispiel Schulwechsel wird nicht entschieden, kein Entscheid über OP oder nicht OP. Geldanlage. - Halt Dinge, die weitreichende und unumkehrbar Folgen haben.


    Alles andere kannst du als Betreuungseltern-Teil eh selbst entscheiden. Wobei: Mit 14 und 17 sind die Kinder in einem Alter, wo sie in vielen Dingen gehört werden sollten (Schulwechsel etc., OP sollte man auch nicht gegen den Willen eines 17jaehrigen durchsetzen oder verweigern bei Arztempfehlung usw.)


    Sorgerecht bleibt also so eher bei beiden Eltern. Es sei denn, ein Elternteil verzichtet freiwillig.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich habe hier schon mal ein bisschen mit gelesen, besonders interessiert mich im Moment wann man das alleinige Sorgerecht beantragen kann. Also unter welchen Umständen stehen die Chancen gut? meine Kinder sind 14 und 17 seit 5 Jahren geschieden und seit ca 2,5 Jahren besteht überhaupt kein Kontakt mehr zum sog.Vater. Nicht mal zum Geburtstag oder Weihnachten ein Telefonanruf oder Karte oder wenigstens WhatsApp ...gar nichts, obwohl er nur 10 km entfernt wohnt. Die Kinder wollen mittlerweile auch keinen Kontakt mehr, da er sich einfach nicht gekümmert hat. Wir korrespondieren mittlerweile nur noch über einen Anwalt, also insgesamt sehr schlechte Verhältnisse.

    Wäre dies Begründung genug für ein alleiniges Sorgerecht?

    hier auch Niedersachsen und seit 5,5 Jahren kein Kontakt.

    Das ist kein Grund für das alleinige SR.

    Und ehrlich gesagt finde ich das auch total überbewertet, ich habe die Überschrift bisher nur für's Konto und die weiterführende Schule benötigt, also genau 3x in all der Zeit.

    WW

    wenn meine Meinung deine sein müsste hieße sie "Deinung"

  • Stell dir mal ganz bewusst die Frage, wofür brauchst du das Alleinige Sorgerecht?


    Mit 14 und 17 ist die Zeit der gemeinsamen Sorge absehbar und vermutlich gibt es in dem Zeitraum nicht mehr allzuviel bei dem ihr die zweite Unterschrift brauchen werdet.