gemeinsam gemietete Wohnung - ich möchte bleiben

  • In der Plauserecke habe ich meinem Ärger hier Luft gelassen Dinge, die der Mensch nicht braucht


    Volleybab hat vorgeschlagen dafür ein Thema aufzumachen, was ich hiermit tue. Vielleicht können die bisherigen Antworten #100.945-#100950 von dort auch mit hierhin umziehen?


    Die Zuweisung gehört in Familienrecht.

    Das hat aber nichts mit dem Zivil- bzw. Mietrecht zu tun.


    Natürlich kann dir die Wohnung zur alleinigen Nutzung zugesprochen werden. Das bedeutet aber eben nicht, dass er weiterhin im Mietvertrag bleiben muss. Er hat einen Anspruch darauf, dass er diese Verpflichtung/ Haftung nicht mehr tragen muss.

    Zivielrechtlich würde er ja für alles gerade stehen ohne Einfluss zu haben. Zahlst du z.B. keine Miete mehr oder verursachst einen Schaden (der nicht von der Vesicherung gedeckt ist), dann kann der Vermieter auf ihn zukommen und das Geld verlangen, da der Vermeiter sih bei mehreren Mietpartnern durchaus ausuchen darf, von wem er fordert. Um das aufzulösen funktioniert eben nur die gemeiname Kündigung oder eben die Kulanz des Vermieters ihn aus dem Vetrag zu streichen/lassen. Bist zu dazu nicht bereit kann er eben die Zustimmung zur Kündigung einklagen und wird da auch Recht bekommen.


    Ich möchte ja gar nicht, dass er im Mietvertrag bleibt. Ich habe das dem Vermieter ja ebenfalls mitgeteilt, dass ich den Mietvertrag allein weiterführen will. Nur hat der nicht geantwortet.


    Wenn ich kündigen müsste, hätte ich ein riesen Problem, eine neue Wohnung zu finden. Eine bezahlbare, ausreichend große, Wohnung ist bei dem aktuellen Wohnungsmarkt kaum zu finden. Außer eventuell in sehr schlechter Lage, so dass die Kinder die Schule wechseln müssten und wir für Therapie, Fachärzte usw (hab ein chronisch krankes Kind) noch längere Wege hätten. Kurz es würde das ohnehin volle Wochenpensum unmöglich machen.

  • Geh einfach noch einmal an die Immobilienverwaltung heran und frag nach dem Sachstand.

    Letztlich hängt alles an der Bonität. Wenn du erkennbar den Mietzins leisten kannst, "muss" der Vermieter den Vertrag auch mit dir allein weiter führen.

    Gut ist: Du hast keinen Zeitdruck.

    Entsprechend kannst du locker dem RA vom Ex mitteilen: Antrag zur alleinigen Wohnungsuebernahme sei bereits gestellt. Eine gemeinsame Kündigung würdest du ablehnen, da du mit Kids wohnen bleiben willst. Aber Ex dürfe sich auch gern selbst an Vermieter wenden, um die Sache zu beschleunigen.


    Klassiker: Anwalt maekelt wegen der Kaution rum ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Vielen Dank Volleybab,

    das hab ich jetzt so in etwa gemacht. Also dem Vermieter nochmal (diesmal per Einschreiben mit Rückschein, ist also ganz sicher auch angekommen) von uns beiden mitgeteilt dass er den Vertrag verlassen möchte und ich ihn fortführen möchte. Und dem Anwalt werde ich das auch mitteilen. Sollte der dennoch auf Kündigung bestehen muss ich eben eine eigene Rechtsanwältin hinzuziehen.