Versorgungsausgleich?!

  • Hallo ihr Lieben,


    hier noch ein Thema, dass mich nicht in Ruhe lässt: Der Versorgungsausgleich.


    In der Zeit wo wir zusammen gewohnt gelebt haben bin ich wegen der Kinder weniger arbeiten gegangen, hatte aber zum Schluss fast genauso viel Einkommen wie ihr Vater. Nun verdiene ich definitiv mehr und meine Befürchtung ist, dass ich dann jetzt noch Geld an ihn zahlen darf, obwohl ich seit neun Monaten ausgezogen bin und mich zu 80 % allein um die Kinder kümmere. Fällt es da ins Gewicht, dass ich zuvor weniger arbeiten gegangen bin, dass ich nicht so viel an ihn zahlen muss? Muss ich überhaupt zahlen, in Anbetracht dessen dass die Kinder bei mir leben? Würde das irgendwie mit dem Unterhalt verrechnet werden? Wie lange muss man überhaupt den Versorgungsausgleich zahlen?


    Es sind jetzt keine Welten, aber er verdient monatlich zwischen 1.600 € und 1.700 € (bei 40 Std.), selten mehr (wobei ich denke diese Unterlagen müsste er dann ja auch offen legen), aber da habe ich ja keine Einsicht mehr... ich bekomme ab diesem Monat knapp 2.000 € ausgezahlt, habe aber Netto 2.160 € (bei 35 Std.) auf der Abrechnung stehen (davon geht etwas für die Rente weg). Werde auch, dank meiner Chefin, ab Herbst noch studieren, was mir dann hinterher natürlich noch einmal mehr Gehalt beschert.


    Sehe es halt irgendwie nicht ein, dass ich eigentlich schon immer alles allein wuppe und eben auch beruflich weiter komme als er, ich noch an ihn zahlen darf, weil er keinen Anreiz hat weiter zu kommen.


    Viele Grüße

  • Über Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit kann man trefflich streiten. Die Sache ist aber rechtlichn eindeutig geregelt: Ihr habt in der Ehe Rentenanwartschaften /Rentenpunkte erarbeitet. Wer mehr Einkommen hatte, mehr, wer weniger Einkommen hatte, weniger. Die in der Ehezeit erworbenen Anwartschaften werden schlicht geteilt. Du bekommst 50% der Rentenpunkte vom Ex, er 50% von Dir. Als Ehezeit gilt dabei die Zeit vom Beginn des Monats, in dem die Ehe geschlossen wurde bis zum Ende des Monats vor der Zustellung des Scheidungsantrags. (Heißt pragmatisch: Verdienst Du jetzt mehr, solltest Du Dich drum kümmern, so früh wie möglich die Scheidung zu beantragen. Verdienst Du weniger als er, profitierst Du von einem späten Scheidungsantrag ...)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo Bap,


    das bezieht sich aber ja auf die Rente, aber ist der Versorgungsausgleich nicht für den aktuellen Zeitraum gedacht, dass einer dem anderen quasi Unterhalt zahlt, damit er seinen Lebensstil nicht vollkommen umkrempeln muss?


    Das Trennungsjahr ist im Juni rum, kann ich denn vorher einen Scheidungsantrag beantragen?

  • Was du meinst, ist der sog. Trennungsunterhalt. Dir stehen bis zu seinem Selbstbehalt und abzüglich des Kindesunterhalts 3/7 seines Einkommens zu. Ihm verbleiben 4/7. Und das gleiche bei Dir. Da er aber anscheinend keinen Unterhalt leisten kann, wird er erst recht keinen Trennungsunterhalt leisten können. Den von Dir müsste er aber einfordern. Hat er aber nicht. - Trennungsunterhalt gibt es übrigens nur bis zur Scheidung. Danach heißt es "nachehelicher Unterhalt". Der wird auf euch eher nicht zutreffen nach dem, was du beschreibst.


    Und Scheidung: Du kannst vorher (vor Juni) einen Anwalt beauftragen, der dann schon einmal alles vorbereitet. Ein/zwei Monate brauchen die schon manchmal ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ach so, da habe ich die beiden Begriffe vertauscht. Ich hatte das nun so verstanden dass einem von beiden (oder es hebt sich auf) ein gewisser Satz nach der Scheidung zu steht.


    Also muss ich jetzt aber keine Angst haben dass er rückwirkend Trennungsunterhalt für bis zur Scheidung verlangen könnte?

  • Man weiß nie, worauf Leute kommen. Verlangen kann er auch, dass Du sonntags um 10 Uhr auf dem Marktplatz einen Steptanz vorführst ... Aber zwischen verlangen, bekommen und Rechtsanspruch haben ist immer noch ein Unterschied.


    Fakt ist: So langsam wird er sich schlau machen im Bekanntenkreis, im Internet, sich durch das ein oder andere Spezialforum lesen;) und dann mit neuen Ideen antreten. Da weiß man nie, was dabeiu heraus kommt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Nachträglich muss man keinen Trennungsunterhalt zahlen - erst ab dem Zeitpunkt zu dem man aufgefordert wurde.

    Fordern kann man viel - auch Anwälte und berechnen auch - das heißt nicht, das dies Gesetz ist - ggfls. sieht das dein Anwalt ganz anders.

    Wenn ihr es schafft, das die Scheidung bald erfolgt - ist das Thema schnell durch.

    Nach der Ehe wird er keinen Anspruch haben - das sind in der Regel nur Elternteile die hauptsächlich die Kinder betreuen und deshalb Teilzeit arbeiten.

    Manchmal kommen Ex Partner im Zuge der Diskussion auf abendteuerliche Ideen - wie Wechselmodell usw...

  • Und auch wenn du während der Ehe zum Beispiel durch Kindererziehungszeiten mehr Rentenpunkte erwirtschaftet haben solltest, kann die Richterin bei der Scheidung beschließen, dass eine geringe Differenz nicht ausgeglichen werden muss. So war’s bei uns, ich hab zwar immer nur Teilzeit gearbeitet, aber mehr pro Stunde verdient und mir wurden die Kinder Erziehungs Zeiten angerechnet, daher hätte ich ihm ungefähr 50 € an Rente später abgeben müssen. Mit den Worten, dass mein Ex diese Differenz noch spielend ausgleichen kann, wurde sie gestrichen.
    BTW: so hatten wir dann auch noch schwarz auf weiß, dass ich mehr bearbeitet hatte (Haushalt und Garten nicht mit eingerechnet)😉

  • Mein Ex-Mann und ich konnten damals, 2011, den Versirgungsazsgleich via Antrag ausschließen, da wir vergleichbare Bezüge hatten.


    Als wir zusammen kamen, war mein Ex-Mann arbeitslos. Erst als unsere gemeinsame Tochter ca 1,5 Jahre alt war, bekam er seine erste unbefristete Stelle. In dieser Zeit war ich quasi die Alleinverdienerin.


    Später dann habe ich etwas weniger, aber immer noch fast Vollzeit gearbeitet. Dafür stieg er die Karriereleiter recht fix auf. Meine Sorge war, dass ich ihm hätte einen Ausgleich zahlen müssen, obwohl die komplette Verantwortung bei mir lag. Daher haben wir uns einvernehmlich darauf geeinigt, diesen Antrag zu stellen. Er wusste also, worauf er sich einlässt, genau wie ich auch. Und es ging dann auch, den Versorgungsausgleich auszuschließen.

  • Der Versorgungsausgleich oder eben nicht -ausgleich ist allerdings kein "Wünsch-Dir-was" der sich trennenden Eheleute, die vielleicht Streitereien vermeiden wollen. Der Versorgungsausgleich ist ein Absichern beider Ex-Partner, später vielleicht nicht abhängig von Geldern der Allgemeinheit zu werden. Deshalb haben Gerichte sehr genau draufzuschauen, wenn eine Erklärung abgegeben wird, den Versorgungsausgleich gegenseitig auszuschließen.


    Ohne Vorlage der nötigen Unterlagen (also Rentenversicherung anfragen und alle Datenblätter ausfüllen) und einem Rechnen geht das nicht. Wenn das grob 0;0 ausgeht, dann kann man sicherlich auf den Ausgleich verzichten. Aber schon der Verzicht auf 1-2 Rentenpunkte geht eigentlich nur im Sinne der Allgemeinheit, wenn überduchschnittlich verdient wird - und das bis zum Renteneintritt. - Ob das ein Scheidungsrichter so genau vorhersehen kann?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo ihr Lieben,


    da bin ich erst mal beruhigt, dass da hinterher nichts mehr kommen kann.


    Sprich wenn ich über meine Firma für mich zwei Direktversicherungen laufen habe, die ich allein bespare, hat er Anspruch darauf? Und ich wenn er seine Metallrente bespart? Dann, aber nur in dem Zeitraum bis zum Ende der Ehe oder? Ich ärgere mich gerade ungemein, dass ich während der gemeinsamen Zeit so viel mehr gezahlt habe und dennoch an später gedacht... während er mit seinem selbst verdienten Geld quasi zur Hälfte frei hantieren konnte...

  • Der Versorgungsausgleich oder eben nicht -ausgleich ist allerdings kein "Wünsch-Dir-was" der sich trennenden Eheleute, die vielleicht Streitereien vermeiden wollen. Der Versorgungsausgleich ist ein Absichern beider Ex-Partner, später vielleicht nicht abhängig von Geldern der Allgemeinheit zu werden. Deshalb haben Gerichte sehr genau draufzuschauen, wenn eine Erklärung abgegeben wird, den Versorgungsausgleich gegenseitig auszuschließen.


    Ohne Vorlage der nötigen Unterlagen (also Rentenversicherung anfragen und alle Datenblätter ausfüllen) und einem Rechnen geht das nicht. Wenn das grob 0;0 ausgeht, dann kann man sicherlich auf den Ausgleich verzichten. Aber schon der Verzicht auf 1-2 Rentenpunkte geht eigentlich nur im Sinne der Allgemeinheit, wenn überduchschnittlich verdient wird - und das bis zum Renteneintritt. - Ob das ein Scheidungsrichter so genau vorhersehen kann?

    SO war das auch nicht gemeint. Bei Herrn Ex und mir war und ist es allerdings so, dass das „Leben von der Allgemeinheit“ höchst unwahrscheinlich ist - so lange Vater Staat nicht bankrott ist. Aber dann gibt es auch keine sozialen Sicherheitsnetze der Allgemeinheit mehr 🤷‍♀️. OT beendet 😉

  • Ich befürchte, es ist schon recht schwierig demn Versorgungsausgleich vom Scheidungsverfahren abzukoppeln.

    In der Regel müssen dafür gemäß § 140 FamFG eine ganze Reihe Voraussetzungen erfüllt sein:


    Das Scheidungsurteil kann gemäß § 140 FamFG ohne Versorgungsausgleichsverfahren gesprochen werden, wenn

    * vor Auflösung der Ehe keine Entscheidung möglich ist, (war nach der Wende regelmäßig bei den Scheidungen der Fall, in denen beide Partner aus der DDR stammten. Die Rente konnte schlicht über mehrere Jahre hinweg nicht berechnet werden)

    * das Verfahren in Versorgungsausgleichsfolgesache ausgesetzt ist, weil bei einem anderen Gericht über Bestand oder Höhe eines Anrechts gestritten wird, (zB ein Rechtsstreit mit der Rentenversicherung)

    * seit der Rechtshändigkeit des Antrags auf Scheidung (Zustellung des Scheidungsantrags beim anderen Partner) ein Zeitraum von drei Monaten verstrichen ist,

    * beide Ehegatten die erforderlichen Mitwirkungshandlungen in der Versorgungsausgleichsfolgesache vorgenommen haben,

    *beide Partner der Abtrennung zustimmen.

    * die Scheidung sich sich außergewöhnlich verzögern würde und damit eine unzumutbare Härte darstellt.

    (hier der Link zum noch verschwurbelteren Gesetzestext: https://dejure.org/gesetze/FamFG/140.html )

    Liebe Grüße



    Bap



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