Gemeinsamer Anwalt?

  • Hallo ihr Lieben,


    der Vater meiner Kinder meint, dass, da wir ja im Sinne unserer Kinder entscheiden, wir uns einen Anwalt für die Scheidung teilen könnten. Nun habe ich da irgendwie nicht so das pralle Gefühl, vielleicht könnt ihr es mir nehmen?


    Der Anspruch auf Gerichtskostenbeihilfe entfällt meines Erachtens, oder nicht? Wie würden dann die Kosten unter den ehemaligen Ehepartnern aufgeteilt? 50:50 oder wer mehr verdient?

    Selbst wenn er nur das Beste für die Kinder will befürchte ich irgendwie dass er, sofern der gemeinsame Anwalt dann mal sagt "das und das steht ihr "Frau" oder ihren Kindern zu, hier müssen sie nachgeben/einlenken und ihm das nicht passt, dass es dann Stress geben wird. Denn wie ich aufgrund seines Halbwissens festgestellt habe, meint er dass (lt. Onlinerechner) den Kindern eigentlich gar kein Unterhalt zustehen würde, da er zu wenig verdient. Er verdient tatsächlich nicht viel und fällt da in die 1.700,- Grenze und das Amt müsste zahlen... da ja auf der Seite aber nicht steht dass die Kinder dann Anrecht auf Unterhaltsvorschuss haben meint er er würde eh zu viel zahlen, da sie auch noch Kindergeld bekommen. M.E. würde er wenn der Anwalt dann sagt "sie fallen unter die Grenze" erst mal einen Freudentanz machen, ehe er dann weiter ausführen würde, dass UHV dann vom Amt gezahlt würde und er dann irgendwann zurück zahlen müsste... er sieht halt nur dass er "zu viel" zahlt, da die Kinder ja noch Kindergeld bekommen... ich bin da wirklich sehr hin und her gerissen...


    Habt ihr Erfahrungen damit gemacht? Meine Mutter meint, dass ich es nicht machen sollte (sie hat ein furchtbare Tortur mit meinem Vater durch und denkt von meinem Noch-Mann entsprechend auch nur das schlimmste).


    Mit wie vielen Kosten müsste man da überhaupt rechnen? Laut dem meinem Noch-Mann müsste man, wenn man sich einig ist, nicht einmal vor Gericht erscheinen, stimmt das?


    Viele Grüße von einer sehr verwirrten Gluecklichsein

  • Also wenn dein Ex schon so drauf ist, dass die Kinder "zuviel" Geld erhalten und er, der Arme.....8|:cursing:

    Ich würde ihm da nicht vertrauen, was er so sagt. Und einen gemeinsamen Anwalt, den er dann aussucht ? - würde ich schon gleich gar nicht nehmen.

    Du kannst auch schauen, ob du dir beim Amtsgericht einen Beratungsschein für einen Anwalt mit Fachgebiet "Scheidung" holen kannst. Dazu musst du sämtliches Einkommen und Ausgaben nachweisen.

    Mit diesem Beratungsschein kannst du zu einem Anwalt gehen und zahlst für die Erstberatung 10,-- ( normal tendiert das so ab 190,-- + )


    Google sagt: " Eine Ehe kann in Deutschland nur von einem Gericht geschieden werden. Eine wirksame Scheidung ohne die Beauftragung eines Gerichtes ist mithin hierzulande nicht möglich. Außerdem ist es in aller Regel nicht möglich, eine Scheidung ohne die Anwesenheit der Betroffenen vor Gericht durchzusetzen."


    Er versucht halt den Weg des geringsten Widerstandes.

    Lass dich bitte nicht von ihm einlullen !

    Hör auf dein Bauchgefühl, wenn du bei allem was er so von sich gibt bzgl. Scheidung ein komisches Gefühl hast, dann vertraue deinem Gefühl und erkundige für Dich - du bist für dich und deine Kinder verantwortlich.


    Er ist für sich verantwortlich, ich würde ihm da auch keine Tipps geben !

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

  • Haha, also - nein, wenn mir jemand so kommt - da werde ich doch stutzig.


    Kindesunterhalt muss er zahlen - nach Düsseldorfer Tabelle (Zahlbetrag) zahlen - bis zum Selbstbehalt :-) -

    ja, und wenn er das nicht leisten kann - dann kannst du (anteilig) Unterhaltsvorschuss beantragen.


    Die günstigste Lösung in diesem Fall ist die Beistandschaft beim Jugendamt - die berechnet das jetzt

    und auch die nächsten Jahre, wenn die Düsseldorfer Tabelle sich erhöht, die Kinder älter werden und/oder er mehr verdient.

    Das kannst du jetzt direkt beantragen - dann mußt du für das Thema keinen Anwalt mehr beschäftigten.


    Die Frage ist, was bleibt sonst von der Ehe? Immobilien, Schulden, Versorgungsausgleich.

    Ganz ehrlich - das eine mal würde ich mir einen eigenen Anwalt nehmen - der meine Interessen vertritt.


    Von seinem Netto kann er eigentlich noch einige Kosten bereinigen lassen - da er aber ein Mangelfall wird und den Mindest-Unterhalt nicht leisten kann,

    wird das sehr streng geprüft.


    Beispiel 1700 netto = 1615 bereinigtes Netto (Fahrweg/Altersvorsorge)

    würde über bleiben 2 x 123 € Kindesunterhalt - das ist aber weniger wie Unterhaltsvorschuss

    da kannst du aufstocken auf 187 € (0-5 J.) 252 € (6-11 J.) 338 € (ab 12 Jahre) und du bekommst für beide Kinder das Kindergeld


    Bei dir

    2000 € netto

    500 € Kindergeld 2 x 250 €

    504 € Kindesunterhalt (wenn sie gerade 10 J. alt sind 2 x 252 € - davon zahlt er dann 123 € pro Kind selbst

    = 3000 €


    klingt erstmal viel (mehr) - aber davon mußt du ja auch Lebensmittel und Wohnkosten für 3 Personen bestreiten und

    er mit seinem Selbstbehalt so grob 1300 € nur sich und die Kinder jedes 2 Wochenende und anteilig in den Ferien (das ist da schon berücksichtigt)

  • Du findest im Forum zum Thema schon einige Threads im Bereich Trennung/ Scheidung.

    Rechtlich "geht" es nicht, einen gemeinsamen Anwalt zu nehmen. Wer die Scheidung einreicht, muss einen Anwalt nehmen und beauftragen. Der Ex-Partner kann dann auf einen eigenen Anwalt verzichten und der Sache "beitreten" durch Erklärung.

    Rechtlich ist der Anwalt aber nur seinem Mandanten verpflicht. Er hat dafür zu sorgen, dass seinen Mandanten keine Nachteile entstehen.


    Pragmatisch kann man schon einen gemeinsamen Anwalt nehmen und da klären, dass alles in einvernehmlicher Absprache passiert. Von deinen Berichten jetzt hat man aber den Eindruck, es gibt ganz viel Halbwissen und viel Streitpotential. Wenn Du also über einen "gemeinsamen" Anwalt nachdenkst, solltest Du sicherheitshalber der Auftraggeber/Mandant sein und Ex aber die Möglichkeit des Beitritts anbieten. Damit steuerst Du die Sache und kannst nicht so schnell über den Tisch gezogen werden.


    Kosten: Hängt vom Streitwert ab, den das Gericht festsetzt. Nach dem Streitwert werden die Gerichtsgebühren und die Anwaltkosten festgesetzt. Werden ins Verfahren Vermögensauseinandersetzungen etc. eingebracht, schnellt das hoch. Aber "normal" kann man eine Scheidung mit einem guten Tausender abwickeln. (Verfahrenskostenhilfe wird bei dir nicht greifen, wenn Du mehr verdienst als Ex. Mit 1700 Euro netto hat der auch kaum eine Chance ...)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo ihr Lieben,


    na ja, er denkt, dass die 500 € Kindergeld und dann noch die 400 € (wovon 100 € verrechnet werden wegen, Auto-Vers./-Steuer, einem bald auslaufenden Handyvertrag und den zwei Sparkonten der Jungs) halt genug wären, weil wofür brauchen denn die Jungs 900 € monatlich... er hatte mich allen Ernstes mal gefragt ob ich denn komplett sparen würde :rolleyes:


    Ich zahle aktuell alles was die Kinder betrifft, außer der Verpflegung und Freizeitaktivitäten beim Vater... (wobei er mich schon gefragt hat wie das in den drei Wochen Urlaub bei ihm ist, da die Kinder ja dann keinen Anspruch hätten, da sie ja bei ihm sind?!), die Kleidung bekommt er von mir, selbst Nasenspray... unterhalte auch unser Auto komplett.


    Ok dann war das auch Halbwissen von ihm, ich war nämlich schon so weit dass wir so oder so erscheinen müssen und war leicht verwirrt als er das heraus gehauen hat


    Was genau ist denn mit Streitwert gemeint? Wir haben ein Auto in der Ehe angeschafft, dass nutzen wir aktuell immer so, dass der der die Jungs hat auch das Auto hat. Er könnte sich das Auto auch nicht leisten zu unterhalten. Sonst haben wir kein Vermögen, als ich ausgezogen bin habe ich 90 % der Möbel dort gelassen, zählt das als Streitwert?


    Also mit der Beistandschaft würde auf der anwaltlichen Ebene die Unterhaltsdiskussion entfallen, sprich es gäbe weniger Klärungsbedarf... das Jugendamt würde sich dann darum kümmern ob der Vater zahlen kann oder nicht und wenn er es nicht kann?


    Also wäre es just egal, solang ich den Anwalt einschalte, könnte ich ihm die Kooperation offerieren und im Streitfall würde der Anwalt zu meinen Gunsten agieren und er müsste sich einen anderen suchen?

  • Also mit der Beistandschaft würde auf der anwaltlichen Ebene die Unterhaltsdiskussion entfallen, sprich es gäbe weniger Klärungsbedarf... das Jugendamt würde sich dann darum kümmern ob der Vater zahlen kann oder nicht und wenn er es nicht kann?


    Also wäre es just egal, solang ich den Anwalt einschalte, könnte ich ihm die Kooperation offerieren und im Streitfall würde der Anwalt zu meinen Gunsten agieren und er müsste sich einen anderen suchen?

    Ja, das Thema kannst du ans Jugendamt - die Beistandschaft - abgeben. Würde ich vorher machen, dann ist das Thema beim Anwalt raus und es ist dauerhaft - also nicht nur jetzt einmal, sondern in der Regel alle 2 Jahre oder bei Änderungen.


    Kleidung haben die Kids, Nasenspray auch - von allem anderen würde ich mich distanzieren - immerhin werden ihm beim Unterhalt 50 % des Kindergeldes angerechnet - das reicht für die Wochenenden und Ferien.


    Was du mit dem Unterhalt machst - ist deine Sache. Wenn er weiterhin für die Kids sparen möchte, kann er das ja tun.


    Das Thema Auto würde ich auf Dauer auch trennen - damit werdet ihr nicht glücklich - gerade wenn man größere Reparaturen anstehen.


    Die restlichen Ehe-Themen würde ich mit einem Anwalt besprechen.

  • Das Sparen wurde damals von uns beiden avisiert, hatte auch angeboten dass wir das sauber machen könnten und ich es eben dorthin überweise, so dass es eben nicht mehr verrechnet würde. Das wollte er nicht. Aber der Sauberkeit halber wäre es in meinen Augen sinniger.


    Ich schreibe nachher den Antrag und dann sollte es ja für alle klar werden.


    Lieben Dank