Hallo ihr Lieben,
der Vater meiner Kinder meint, dass, da wir ja im Sinne unserer Kinder entscheiden, wir uns einen Anwalt für die Scheidung teilen könnten. Nun habe ich da irgendwie nicht so das pralle Gefühl, vielleicht könnt ihr es mir nehmen?
Der Anspruch auf Gerichtskostenbeihilfe entfällt meines Erachtens, oder nicht? Wie würden dann die Kosten unter den ehemaligen Ehepartnern aufgeteilt? 50:50 oder wer mehr verdient?
Selbst wenn er nur das Beste für die Kinder will befürchte ich irgendwie dass er, sofern der gemeinsame Anwalt dann mal sagt "das und das steht ihr "Frau" oder ihren Kindern zu, hier müssen sie nachgeben/einlenken und ihm das nicht passt, dass es dann Stress geben wird. Denn wie ich aufgrund seines Halbwissens festgestellt habe, meint er dass (lt. Onlinerechner) den Kindern eigentlich gar kein Unterhalt zustehen würde, da er zu wenig verdient. Er verdient tatsächlich nicht viel und fällt da in die 1.700,- Grenze und das Amt müsste zahlen... da ja auf der Seite aber nicht steht dass die Kinder dann Anrecht auf Unterhaltsvorschuss haben meint er er würde eh zu viel zahlen, da sie auch noch Kindergeld bekommen. M.E. würde er wenn der Anwalt dann sagt "sie fallen unter die Grenze" erst mal einen Freudentanz machen, ehe er dann weiter ausführen würde, dass UHV dann vom Amt gezahlt würde und er dann irgendwann zurück zahlen müsste... er sieht halt nur dass er "zu viel" zahlt, da die Kinder ja noch Kindergeld bekommen... ich bin da wirklich sehr hin und her gerissen...
Habt ihr Erfahrungen damit gemacht? Meine Mutter meint, dass ich es nicht machen sollte (sie hat ein furchtbare Tortur mit meinem Vater durch und denkt von meinem Noch-Mann entsprechend auch nur das schlimmste).
Mit wie vielen Kosten müsste man da überhaupt rechnen? Laut dem meinem Noch-Mann müsste man, wenn man sich einig ist, nicht einmal vor Gericht erscheinen, stimmt das?
Viele Grüße von einer sehr verwirrten Gluecklichsein