Rentenpunkte für Pflege bei Vollzeitarbeit

  • Meine Schwester ist Pflegeperson für eins ihrer 5 Kinder, das Pflegegrad 3 hat. Dafür hat die Pflegekasse bisher Beiträge zur Rentenversicherung für sie gezahlt.

    Das tut die Pflegeversicherung nun nicht mehr, weil meine Schwester seit einigen Monaten wieder Vollzeit arbeitet. Ist das rechtens, die Pflegearbeit ist ja durch die berufliche Mehrarbeit nicht weniger geworden...

    Lohnt es sich dagegen vorzugehen, oder gibt es jemanden der den Weg schon mal gegangen ist?

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Die Zahlung soll quasi zum Ausgleich sein, wenn Jemand auf Grund der Pflege seine Stunden reduziert oder der Job komplett aufgibt und somit weniger Rentenpunkte erwirtschaften kann.


    Wenn sie Pflegeperson über 30 Stunden arbeitet, dann geht der Gesetzgeber davon aus, dass dieser Ausgleich nicht benötigt wird, weil man durch seine Arbeit genug Rentenpunkte erwirtschaftet.

  • Wenn sie Pflegeperson über 30 Stunden arbeitet, dann geht der Gesetzgeber davon aus, dass dieser Ausgleich nicht benötigt wird, weil man durch seine Arbeit genug Rentenpunkte erwirtschaftet.

    Ich habe es befürchtet... D. h. Wir haben da nicht die Lebensleistung im Blick. Ob man mit einem Vollzeitjob genug Rente erwirtschaftet hängt ja davon ab, was man verdient und was man erwartet.


    Gibt's dazu schon vielleicht Klagen? Mich regt das gerade maßlos auf... Denn das Kind wird jeden Morgen um 7.15 Uhr abgeholt und um 16 Uhr nach Hause gebracht. Ob meine Schwester in dieser Zeit 6 Stunden arbeitet oder 7,knetsch macht ja für das Betroffene Kind und den Aufwand um das Kind keinen Unterschied.

    LG Campusmami



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  • Mein Kollege weiß von keiner Klage seit Mitte der 90ger Jahre (seitdem arbeitet er in dem Bereich).


    Wenn sie den Weg bestreiten möchte, dann muss sie zuerst einen Einwand gegen die Entscheidung bei der Pflegekasse einlegen. Nach der Ablehnung muss sie gegen die Rentenversicherung klagen.


    Letztlich klagt sie dann gegen ein bestehendes Gesetz.

  • Ich kenne das auch so, dass nur bis 30 Std. Gezahlt wird. Vermutlich auch, weil man davon ausgeht , dass die Pflegearbeit nicht all zu belastend sein kann, wenn jemand sich noch voll arbeiten gehen kann ( was natürlich nicht generell richtig sein kann). Auch zu beachten ist, dass der Anteil der Rentenpunkte prozentual von den verbrauchten Sachleistungen abhängig ist. Soll heißen , wenn zu 100% Pflegegeld empfangen wird, bekommt man auch 100% der anteiligen Rentenpunkte.
    Eine frühere Kolllegin hat ein Kind mit PG 4, nimmt keinen Pflegedienst in Anspruch. Sie wollte auch voll arbeiten, ich habe es ihr ausgeredet. Sie hätte dann , im Vergleich zum Lohn , auf sehr viele Rentenpunkte verzichtet.