Hallo,
Hat hier jemand Ahnung von folgender Situation?
Gekündigt zum 15.04.2022, neuer Job ab 16.04.2022.
Resturlaub ab 31.03.2022.
Am 12.04. Feststellung einer Covid Infektion mit Einreichung einer AU für 12.04.-14.04 beim "alten" Arbeitgeber.
Sehe ich das richtig, dass dieser mir die vier Arbeitstage auszahlen muss?