Unterhalt bei Volljährigkeit

  • Hallo,


    meine Kinder sind schon ein wenig älter, 18, 21 und 25.

    Die beiden Jüngeren sind behindert und haben kein eigenes Einkommen, gehen beide zur Förderschule, das Älteste studiert und bekommt Bafög, wohnt auswärts, die beiden Jüngeren wohnen bei mir.


    Die beiden Älteren sind von Vater1, der jahrelang im Ausland lebte und nun laut Gerüchten wieder in Deutschland ist.

    Das Jüngste ist von Vater2, der wegen Next ans andere Ende der Republik gezogen ist 2009 .


    Kontakte zu den Vätern bestehen nicht mehr, der genaue Aufenthaltsort von Vater1 ist uns unbekannt, Vater2 hat kein Interesse.


    Nun lebe ich seit einiger Zeit mit meinen, bei mir lebenden Kids von Hartz4 ( SGB 2 ). Aufgrund einer orthopädischen, inoperablen Sache steht momentan meine Erwerbsfähigkeit

    in Frage, es wird wohl auf Frührente hinauslaufen mit aufstockend Sozialhilfe ( SGB12 )


    Nun meldet sich Vater2 erbost bei mir, er hätte Post vom Jobcenter, dass er auch weiter Unterhalt zahlen müsse für unser Kind, obwohl es 18 sei. Es folgten noch ein paar "Nettigkeiten" seinerseits am Telefon mit erboster Next im Hintergrund, die der Meinung ist, ICH würde das nur machen, um denen den Urlaub zu vermiesen... mal davon abgesehen, dass mir deren Urlaub herzlich egal ist, wann auch immer die was auch immer vorhaben und das ganze nicht von mir ausgeht - ist das denn überhaupt richtig so, dass es eine Unterhaltspflicht gibt bei Kindern über 18 ? Wenn ja, sind da die Einkommenssätze höher als bei Minderjährigen?


    Bitte um Input...

  • Hallo Yukiko,


    zuerst einmal ein herzlichens Willkommen hier im Forum!

    Das ist ja ein ganz schweres Paket, das Du und Ihr da zu tragen habt ...


    Vorab: Über die Suchfunktion findest Du unter dem Stichwort Unterhalt Volljährigkeit etc. eine ganze Reihe Threads mit ähnlicher Fragestellung und vor allem praktischer Erfahrung ... Das Thema ist recht komplex. In aller Kürze aber so viel:


    Eltern sind laut Gesetz verpflichtet, für den Unterhalt der Kinder zu sorgen, bis sie das selbst können (sollten). Das ist nicht an ein Alter gebunden, sondern gilt grundsätzlich für Verwandte "ersten Grades" (Du hast vielleicht auch schon mal davon gehört, dass erwachsene Kinder für das Pflegeheim ihrer Eltern zahlen müssen. Das ist genau dieselbe gesetzliche Regelung). Sollten deine jüngeren Kinder nicht in den sog. "ersten Arbeitsmarkt" eintreten können durch ihre Behinderung, kann es sehr gut sein, dass ihr als Eltern das Leben lang herangezogen werdet für den Lebensunterhalt. Diese Botschaft solltest Du gelegentlich dem Vater geben, damit er nicht wie jetzt "aus allen Wolken fällt".)


    Allerdings gibt es ab 18/Volljährigkeit folgende Änderung: Beide Eltern sind ab der Volljährigkeit des Kindes zum sog. Barunterhalt verpflichtet. Das verfügbare, "bereinigte Nettoeinkommen" beider Eltern wird zusammenaddiert und dann anhand der Düsseldorfer Tabelle festgestellt, wie hoch der Unterhalt zu sein hat. Der wird dann anhand des Einkommens anteilig auf beide Eltern verteilt.

    Jeder hat dabei einen Freibetrag, auf den nicht zugegriffen werden kann. Beziehst Du (bereits) Sozialleistungen, wirst Du (bis auf wenige Sonderfälle) nicht zum Barunterhalt herangezogen werden.

    (Lebt Kind noch bei Dir, ist es eine Vereinbarung zwischen Kind und dir, ob und wieviel es vom Unterhalt bezahlt für Miete/Strom etc. Das nur am Rande).



    Soweit erst einmal. Frag gern weiter ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

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  • Bei behinderten Kindern ist es glaub ich nochmal etwas komplizierter

    Jep. Das kann gut sein. Kernfrage ist dann bei den volljährigen Kindern, ob das Sozialamt Eingliederungshilfe für behinderte Menschen oder Hilfe zur Pflege zahlt bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt. Dann zahlen die Eltern m.W. in der Regel kummuliert einen zweistelligen Betrag monatlich ohne Überprüfumng des Einkommens und Vermögens. Dazu muss aber vorher eine entsprechende Feststellung erfolgt sein. Ob das bei der Threadstarterin bzw. den Kindern beantragt und durchgeführt wurde, weiß man nicht. (Es ist eher unwahrscheinlich, weil dann eigentlich der Vater hätte bereits involviert sein müssen und wäre nicht so erstaunt darüber, nach dem 18. Geburtstag noch zu Unterhalt herangezogen zu werden.) Da ist halt viel "hätte/könnte". Und es ist nicht einfach, vollumfassend zu antworten. Darum halt erst einmal nur grobe Hinweise bzw. "Input"..

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Hallo Yukiko,


    ich empfehle dazu folgende Webseiten und Diskussionsforen:


    bvkm.de


    Rehakids.de


    Und ja, sobald Vater Staat zahlt, wird immer versucht,das Geld bei den Eltern wieder einzutreiben. Bei H4/GruSi ist das kein Thema, wie war der Unterhalt denn vor dem 18. Geburtstag geregelt ?


    Alles Gute für Euch und lass Dich vom Ex nicht ärgern, das hat nichts mit Dir zu tun !