Hallo zusammen,
hier eine Frage, die sich bei einem Bekannten (59) ergeben hat. Der befindet sich aktuell in ALG-2 Bezug und wird absehbar in einiger Zeit in die Rente wechseln, aber da lange Zeit Selbständigkeit vorliegt, mit Grundsicherung aufstocken müssen.
Sein Vater ist schon vor ca. 12 Jahren verstorben, die Mutter (Mitte 80) bewohnt allein ein älteres EFH. Da sie alleine nicht mehr so richtig klar kommt, überlegt er zu ihr zu ziehen. Allerdings hat er jetzt eine super Wohnung und so ein Schritt will ja gut überlegt sein...
Das hat ja sicher Konsequenzen für sein H4?
Er würde dann quasi 1-2 Zimmer im Elternhaus bewohnen, aber keine eigene Küche und Bad haben. Wie ist denn hier die Regelung? Ist er dann wieder wie ein Kind eine Haushaltsgemeinschaft mit der Mutter?
Sollte seine Mutter iwann versterben, besteht die Möglichkeit, dass seine jüngere Schwester (die Beamtin ist und eigenes EFH an einem anderen Ort bewohnt) das Haus komplett “übernimmt“, ihm ein kostenfrei Wohnrecht einräumt und einen kleinen Betrag als Barausgleich zahlt?
Er hat kein Vermögen und könnte seine Schwester gar nicht auszahlen.
Also muss er dann, wenn die Schwester sich stur stellt, potenziell evtl. raus weil das Haus verkauft werden muss und sich dann in x Jahren eine neue Wohnung suchen? Was ja recht schwierig sein kann heutzutage ... und zukünftig wohl auch nicht einfacher wird.
Was ist, wenn die Schwester auf einem Verkauf des elterlichen Hauses besteht, weil sie das Geld daraus zeitnah haben möchte?
Hat hier jemand Erfahrungen bzw. alternative Lösungsvorschläge?
Es sind nur diese zwei Geschwister.
LG