Umzug/Erbe bei ALG2-Bezug bzw. GruSi

  • Hallo zusammen,

    hier eine Frage, die sich bei einem Bekannten (59) ergeben hat. Der befindet sich aktuell in ALG-2 Bezug und wird absehbar in einiger Zeit in die Rente wechseln, aber da lange Zeit Selbständigkeit vorliegt, mit Grundsicherung aufstocken müssen.


    Sein Vater ist schon vor ca. 12 Jahren verstorben, die Mutter (Mitte 80) bewohnt allein ein älteres EFH. Da sie alleine nicht mehr so richtig klar kommt, überlegt er zu ihr zu ziehen. Allerdings hat er jetzt eine super Wohnung und so ein Schritt will ja gut überlegt sein...


    Das hat ja sicher Konsequenzen für sein H4?


    Er würde dann quasi 1-2 Zimmer im Elternhaus bewohnen, aber keine eigene Küche und Bad haben. Wie ist denn hier die Regelung? Ist er dann wieder wie ein Kind eine Haushaltsgemeinschaft mit der Mutter?


    Sollte seine Mutter iwann versterben, besteht die Möglichkeit, dass seine jüngere Schwester (die Beamtin ist und eigenes EFH an einem anderen Ort bewohnt) das Haus komplett “übernimmt“, ihm ein kostenfrei Wohnrecht einräumt und einen kleinen Betrag als Barausgleich zahlt?


    Er hat kein Vermögen und könnte seine Schwester gar nicht auszahlen.


    Also muss er dann, wenn die Schwester sich stur stellt, potenziell evtl. raus weil das Haus verkauft werden muss und sich dann in x Jahren eine neue Wohnung suchen? Was ja recht schwierig sein kann heutzutage ... und zukünftig wohl auch nicht einfacher wird.


    Was ist, wenn die Schwester auf einem Verkauf des elterlichen Hauses besteht, weil sie das Geld daraus zeitnah haben möchte?


    Hat hier jemand Erfahrungen bzw. alternative Lösungsvorschläge?


    Es sind nur diese zwei Geschwister.


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • Ich fürchte, dass ist ein Fall für den Fachanwalt.....


    Abgesehen vom Rechtlichen: Ist Dein Bekannter denn Willens und in der Lage, seine Mutter zu pflegen? Das ist ja auch nicht ohne..... Wäre es denn eine Option, das Haus zu verkaufen, die Mutter nimmt sich eine Wohnung, in der sie noch zurecht kommt oder geht - jetzt, wo sie noch selbst entscheiden kann - in eine Alteneinrichtung?

  • Das schreit nach klaren, rechtlich geprüften Vereinbarungen. Erster Schritt wäre eine Absprache innerhalb der Familie. Sind Schwester und Mutter damit einverstanden, wenn er die Betreuung übernimmt?

    Dabei sollte/könnte auch das Erbe bzw. ein Wohnrecht über den Tod hinaus vereinbart werden (Testament).

    Schwierig könnte werden, wenn die mutter nicht mehr von deinem freund betreut werden kann und ins Pflegeheim muss. Da ist die Frage, ob das Haus "geschützt" ist.


    Zieht er ins Haus, gehört ggfls. ein deutlicher und klarer Mietvertrag her.

    Der oben gegebene Rat Anwalt ist also richtig. Allerdings sollte man grob wissen, was man will und grob Einigkeit in der Familie haben.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Danke euch.


    Also das Verhältnis der drei ist gut, die Schwester wohnt halt erheblich weiter weg. Die Mutter ist noch verhältnismäßig topfit. Es geht hierbei erst mal um so alltägliche Dinge und Unterstützung rund um Haushalt und Grundstück, Erledigungen und Arztbesuche. Wie das sich natürlich entwickelt, weiß man nicht. Ich fand diesen Gedanken eine schöne Idee, dass man die Mutter nicht alleine sich selbst überlässt, wenn man schon Zeit hat, weil es jobtechnisch wohl nicht mehr wirklich etwas ergibt.


    Es geht nur darum, dass er eben nicht z.B. in 10 Jahren obdachlos dasteht, durch die Umstände. Er wird ja ggf. weiterhin dauerhaft auf staatliche Unterstützung angewiesen bleiben.


    Ich hatte gleich gesagt, das wird wohl eine schwierige Kiste, es gibt ja auch noch so Regelungen wie Nießbrauch, welcher gleichzeitigen ALG2 Bezug des dann 1/2 Hauseigentümers zulässt, was mir noch in den Sinn kam.


    Die Einigung wäre dann lediglich noch im Innenverhältnis mit der Schwester aber sie könnte ihn - im Fall der Fälle - nicht einfach raus klagen. Keine Ahnung ob so ein Konstrukt rechtssicher durchführbar ist und ob das Sozialamt dies anerkennen würde.


    Ich werde ihn raten, sich mal mit allen zusammenzusetzen und das Thema mal gemeinsam zu bereden und dann mit einem Fachmann aufzunehmen.


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • Rausklagen oder nicht: Mit H4 oder einer vermutlich kleinen Rente ein Haus zu erhalten, könnte schwierig werden. So ein Dach oder eine neue Heizung zahlt sich nicht mal eben aus der Portokasse, und so wie es sich liest, sind ja hier längere Zeiträume angedacht.... mal abgesehen von der Arbeit, die ein Haus macht, das muß man wollen und schaffen, oder eben auch nicht.

  • Rausklagen oder nicht: Mit H4 oder einer vermutlich kleinen Rente ein Haus zu erhalten, könnte schwierig werden. So ein Dach oder eine neue Heizung zahlt sich nicht mal eben aus der Portokasse, und so wie es sich liest, sind ja hier längere Zeiträume angedacht.... mal abgesehen von der Arbeit, die ein Haus macht, das muß man wollen und schaffen, oder eben auch nicht.

    Das ist sicher richtig und auch zu bedenken. Aber es geht ja erst mal darum, ob überhaupt - und wenn, welche Optionen da wären.

    Natürlich würde im Erbfall weitere 25%, dann insg. 50% des EFH in das Eigentum des anderen Geschwister übergehen, wo bereits ein EFH vorhanden, so dass hier ja ja laufende Kosten allenfalls in Form von Nebenkosten / Rücklage anfallen würden.


    Und das SGB sieht ja den Fall ausdrücklich vor, dass ein selbst bewohntes EFH nicht unbedingt verkauft werden muss.

    Wir reden hier nicht über eine Traum-Villa sondern wie ich verstanden habe ein recht altes EFH mit etwas Nebengelass, was aber so weit abbezahlt ist und einen Wert von vielleicht 70-80tsd hat, Ideeller Wert steckt ja da natürlich auch drin.


    LG

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