vorgeschobenes Wechselmodell als Flucht vor Unterhalt

  • Ich kann Dir definitiv sagen, dass es der Richter nicht macht. Meine hat Leute zum Meineid bewegen wollen und vor Gericht gefälschte Belege (ich hatte die Originale) verwendet.


    Mehr als ein „wollen sie wegen solchen Lapalien (es ging um Hausrat im Zeitwert von 5000€) wirklich, dass eine Seite für jemanden lügt?“....kam nicht, der Blick an sie gerichtet. Alle geladenen Zeugen konnten gehen, es wurde für mich geurteilt. Konsequenzen gab es keine.


    Ich würde das Ölkännchen auch im Schrank lassen. Es höchstens sollte es passen bei Gericht „streifen“.

  • Aufjedenfall werde ich ihn sollte es der Richter nicht machen, wegen (je nach dem wie das Urteil ausfällt) (versuchten) Prozessbetrug anzeigen.

    Was genau möchtest Du damit erreichen?


    Versteh mich nicht falsch, ich kann es durchaus nachvollziehen aber es dient eher der Befriedigung von Rachegelüsten. Würde es dem Kind oder Dir helfen? Erwartest Du eine Strafzahlung? Wenn ein ET lügt oder sonstigen Bullsh... anstellt wird er sich auch vom Gericht nicht viel sagen lassen. Macht vor der Kadi betretene Miene und hinterher geht's wahrscheinlich weiter, wenn nicht sogar noch ne Schippe draufgelegt wird.

  • Nunja eine Anzeige wegen Prozessbetrug werde ich definitiv erstatten. Was die Staatsanwaltschaft daraus macht liegt dann nicht mehr in meiner Hand aber Betrug ist nunmal eine Vergehen und wenn man dies begeht in der Absicht Unterhalt zu prellen welcher seit über einem Jahr aufgelaufen ist und wissentlich ein Kind betrügen möchte dann gehe ich mal schwer davon aus dass dort etwas passieren wird. Und nicht nur ein DUDU kommt.


    Und da wir weitere Gerichtsverfahren führen werden was Umgang und Sorgerecht angeht denke ich dass ihm vll klar gemacht werden sollte das man auch als Partei nicht lügen darf. Diese Lügen sind schwarz auf weiß widerlegt.


    Für mich geht es da nicht darum was für mich bei oder Kind raus springt sondern darum dass lügen vor Gericht um finanziell jemand anderen zu schädigen und sich selbst zu bereichern nunmal Betrug ist. Dieses Vergehen wird nur auf Antrag hin verfolgt und ich werde eine Strafverfolgung beantragen.

  • Naja Nunja das ganze fällt ja nicht mehr ins FamG sondern ins Strafgesetz. Ich habe es hierbei nicht in der Hand ob es hilft oder nicht aber ich habe nun eindeutig seine Lügen widerlegt. und meist scheitert eine Strafverfolgung bei Prozessbetrug daran das keine Verfolgung beantragt wird und wenn doch es nicht eindeutig nachgewiesen werden kann das wissentlich gelogen wurde. Beides wäre hier nicht der Fall. Und letztendlich finde ich schon das es Gesetze und Vorschriften gibt und man sich daran auch halten sollte. Und eine Lüge hinsichtlich des Lebensmittelpunkt eines Kind um sich vor dem Unterhalt zu drücken sollte nicht ungestraft bleiben.

  • Die Mehrheit der Staatsanwaltschaften stellt solch ein Verfahren wegen mangelndem oeffentlichen Interesse ein. Und geht es vor Gericht, stellen es die meisten Richter wegen des Kindeswohls ein: Sich wie die Kesselflicker streitende Eltern sind nicht gut fürs Kind.

    Und dem letzten Richter sagt der Anwalt vom Ex, dass der subjektiv empfunden hat, dass er das Kind hälftig betreut. Damit ist der Prozessbetrug hinfällig. Nur wenn Ex sich bei der ersten Anhörung ausgesprochen dämlich verhält, kann aus so einer Strafanzeige was werden. Das ist jedenfalls der Alltag ... Setze also nicht zu hohe Hoffnungen in die Sache. Wenn das Ding strafrelevant wäre, hätte das FamGericht ein Strafverfahren beantragt ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Und letztendlich finde ich schon das es Gesetze und Vorschriften gibt und man sich daran auch halten sollte.

    Hier gebe ich Dir recht.


    Es wird aber auch zukünftig evtl. Vorkommnisse geben, wo der andere ET nicht nach den offiziellen Spielregeln spielt, willst dann jedes Mal zum JA, aufs Gericht oder zur Polizei rennen? Dann werdet Ihr Euch nicht nur bei den Übergaben sondern regelmäßig vor dem Kadi treffen.


    In den meisten Fällen nicht förderlich für das Kindswohl und auch nicht für eine Elternebene. Ich sage damit nicht, dass man alles hinnehmen soll/muss aber man sollte sich schon ein dickes Fell zulegen.

  • Und da wir weitere Gerichtsverfahren führen werden was Umgang und Sorgerecht angeht denke ich dass ihm vll klar gemacht werden sollte das man auch als Partei nicht lügen darf. Diese Lügen sind schwarz auf weiß widerlegt.

    Meinst Du tatsächlich, es könnte gelingen, ihm solches klar zu machen? Für mich klingt das, was Du schreibst, eher danach, als würde er sich wie ein Geisterfahrer verhalten, welcher um jeden Preis das durchsetzen möchte, was er für richtig hält. Für Menschen mit einer, sagen wir mal, speziellen Wahrnehmung ist es wohl so gut wie unmöglich, sich einzugestehen, dass sie sich irren. Eine Elternebene zu erreichen im Sinne einer kooperativen Sorge ist da sehr schwer. Da hilft es m. E. am ehesten, sich weitestgehend abzugrenzen und sich im Sinne der Alltagssorge so gut wie man eben kann um die Kinder kümmert. Weil man das, was der andere Elternteil macht, sowieso nicht ändern kann.


    Ich hatte zwar zum Glück noch nicht so viele Gerichtsverfahren, aber jedes ist eigentlich eines zuviel. Ich würde da auch nichts weiter unternehmen. Du wirst aus seiner Sicht sowieso die böse Mutter sein und bleiben, egal was Du tust. Die Mutter meiner Kinder sammelt wohl auch fleißig (nach Aussage der Tochter) gegen mich oder hat das in der Vergangenheit getan, spricht mit den Kindern darüber, gegen mich zu Gericht gehen zu wollen. Das ist schlimm genug, aber ich kann es nicht ändern. Ich habe mittlerweile besseres zu tun als auf das zu reagieren, was die KM tut.


    Aber das habe ich auch erst mit der Zeit gelernt und verstanden.

  • (...)
    Und dem letzten Richter sagt der Anwalt vom Ex, dass der subjektiv empfunden hat, dass er das Kind hälftig betreut. Damit ist der Prozessbetrug hinfällig. Nur wenn Ex sich bei der ersten Anhörung ausgesprochen dämlich verhält, kann aus so einer Strafanzeige was werden. (...)

    Er behauptet nicht nur das er die hälftige Betreuung hat, sondern dass er der Hauptbetreuende ist... Naja dann werden wir mal sehen wie er sich bei der Hauptverhandlung verhält. Ist ja bald.


    Und bezüglich Umgang haben wir oder nur ich jetzt einen Termin beim Jugendamt, das Familiengericht hat sich dort gemeldet, da sie vom Jugendamt eine Stellungnahme möchten zum Antrag auf Regelung des Umgangs. Ex hat nämlich beim bedingten Klageantrag (VKH-bewilligung steht noch aus) behauptet er hätte sich bereits erfolglos ans Jugendamt gewandt um eine adequate Umgangsregelung zu vereinbaren. Was mal wieder gelogen ist. Die Regelung von letzten Sommer an die er sich nicht gehalten hat, hat er bzw. sein Anwalt (der für ihn den Antrag gestellt hat) geflissentlich unter den Tisch fallen lassen... Der Typ kotzt mich nur noch an auch hier hat er behauptet das er die Hauptbetreuung hat.


    Sehr gerne würde ich eine kooperative Elternebende erreichen, und auch ein Wechselmodell vereinbaren, aber nicht unter diesen Voraussetzungen. Ich habe ihm bereits im November mitgeteilt, dass ich gerne bereit bin ein Wechselmodell zu leben, wenn er sich verlässlich zeigt und ich merke, dass der Kleine sich auf ihn verlassen kann und es ihm hierbei nicht nur ums Geld geht. Das Gespräch im Sommer beim Jugendamt führte dort auch zu keinem Ergebnis. Er wollte das Wechselmodell schriftlich vereinbaren. Ich habe darauf bestanden, dass wir mit dem erweiterten Umgang(alle 2 Wochen Fr - Di und einen Nachmittag die andere Woche) anfangen und uns darüber in einem Jahr nochmal unterhalten wenn es klappt, weil es nunmal wirklich ein Unterschied ist ob man ein Kind nur am Nachmittag hat, oder es auch morgens und abends da ist und man sich um das drumherum auch kümmern muss. Die Dame beim Jugendamt war jedoch der Meinung mich zum Wechselmodell überreden zu wollen, der Herr war nämlich der Ansicht er kann dass alles unter einen Hut bringen und schafft dass schon. Der tenor der Dame vom Jugendamt war, es wäre doch gut ihm eine Chance zu geben und ihn mal ins kalte Wasser zu schmeißen. Sowas von einer Mitarbeiterin des Jugendamtes. Ihn ins kalte Wasser schmeißen...ich war so perplex, dass ich dazu wirklich nichts mehr sagen konnte. Wenn er dann doch nicht schwimmen kann ist es nicht er der drunter leiden wird, sondern unser Kind. Letzendlich bin ich die jenige die sich weiterhin um alles kümmern darf, er aber ein Wechselmodell auf dem Papier stehen hat, auf das er eigentlich keine Lust hat. Und was passiert wenn ihm einfällt, dass es doch zu stressig ist? Ich war für ein langsames steigern er wollte direkt aufs ganze ohne darüber nachzudenken wie es dem kleinen damit geht.


    Dieses Gespräch führten dann zu keinem Ergebnis und wir haben uns eine Woche später nochmal vie Handy drüber unterhalten und dann die aktuelle Vereinbarung unterschrieben und er hat die beim jugendamt eingereicht (eigentlich nur mit dem Ziel dass UVG eingestellt wird)....An diese Vereinbarung hat er sich wie bereits erwähnt nicht gehalten, weil ihm sein Privatkram dazwischen kam. Und jetzt möchte er gern ein Wechselmodell von Sonntag bis Sonntag.


    Eine Elternebene zu erreichen im Sinne einer kooperativen Sorge ist da sehr schwer. Da hilft es m. E. am ehesten, sich weitestgehend abzugrenzen und sich im Sinne der Alltagssorge so gut wie man eben kann um die Kinder kümmert. Weil man das, was der andere Elternteil macht, sowieso nicht ändern kann.

    Sehr gerne würde ich mich da abgrenzen, aber wenn jedesmal bei Gericht mit Dreck geworfen wird, nur weil er hofft keinen Unterhalt zu zahlen, ist das nicht leicht. Und ich habe wirklich keine Lust auf das Hin und her gezerre und feilschen wegen Stunden. Selbst meine Anwältin hat so ein dreistes und realitätsfernes Verhalten noch nie erlebt.

  • Sehr gerne würde ich eine kooperative Elternebende erreichen

    Das wäre natürlich für Euer Kind das Beste, aber ich halte das, gemessen an dem, was Du geschrieben hast, für sehr unwahrscheinlich. Kooperative Ebene und konsequente Abgrenzung passen aus meiner Sicht nicht wirklich zusammen. Ersteres kann funktionieren, wenn beide Elternteile tatsächlich das Kind und dessen Belange in ähnlicher Weise im Blick haben. Wenn die Prioritäten anders sind (Hobby und eigenes Leben wichtiger), sehe ich das nicht wirklich. Also eher Abgrenzung.


    Gibt es in diesem laufenden Verfahren einen vom Familiengericht bestellten Verfahrensbeistand? Müsste es eigentlich, weil der die Belange des Kindes vertritt und nicht die der zerstrittenen Eltern. Ein guter Anwalt muss nur das Maximum für seinen Mandanten herausholen, er muss nicht darauf schauen, was für das Kind gut und richtig ist.

  • Gibt es in diesem laufenden Verfahren einen vom Familiengericht bestellten Verfahrensbeistand? Müsste es eigentlich, weil der die Belange des Kindes vertritt und nicht die der zerstrittenen Eltern. Ein guter Anwalt muss nur das Maximum für seinen Mandanten herausholen, er muss nicht darauf schauen, was für das Kind gut und richtig ist.

    Das Verfahren vor dem Familiengericht ist noch nicht eröffnet, da dies eine bedingte Klage ist und er noch keine PKH bewillligt bekommen hat. Wobei ich natürlich hoffe dass ihm diese versagt bleibt, da seine Klage mutwillig ist und er im Antrag gelogen hat.


    Ich hatte 3 Wochen Zeit eine Stellungnahme ans Gericht zu senden.

  • Wobei ich natürlich hoffe dass ihm diese versagt bleibt, da seine Klage mutwillig ist und er im Antrag gelogen hat.

    Ich bin mir nicht sicher, ob das die Kriterien sind, nach denen ein Familiengericht entscheidet, ob Klagen zugelassen werden oder nicht. Der Anwalt des KV wird schon darauf achten, dass der Antrag so formuliert ist, dass er nicht abgelehnt werden kann (und wird das, was er schreibt, dann zumindest so formulieren, dass es glaubwürdig klingt). Eventuell kommt das Familiengericht zum Schluss, dass die Klage keinen Aussicht auf Erfolg hat, wird das dann entsprechend begründen. Ob er PKH erhält oder nicht, hängt allerdings davon ab, ob die Angaben zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen so sind, dass die Voraussetzungen für PKH erfüllt werden.

  • Naja ich habe eine Stellungnahme an das Gericht gesandt und warte mal ab was den da kommen mag. Naja es geht ja nicht darum, dass die Klage überhaupt zugelassen wird, sondern ob die Fortführung der Klage durch die Staatskasse zu finanzieren ist.


    Die Klage wird mir nur rechtswirksam zugestellt wenn ihm VKH bewilligt wird, das ist der Krux bei bedingten Anträgen. Wäre ich direkt zum Anwalt und hätte diese die Arbeit bei der Stellungnahme machen lassen, und die PKH wird abgelehnt, dann bleibe ich nämlich auf den Kosten sitzen. Wenn es ihm mit Anwalt bewilligt wird, dann beantrage ich eben auch VKH mit Beiordnung und dann soll sich der Anwalt damit auseinander setzen.


    Derzeit sind wir lediglich im VKH Prüfungsverfahren.

  • Naja es geht ja nicht darum, dass die Klage überhaupt zugelassen wird, sondern ob die Fortführung der Klage durch die Staatskasse zu finanzieren ist.



    Derzeit sind wir lediglich im VKH Prüfungsverfahren.

    Noch einmal ganz langsam für einen alten Mann: In einem laufenden! Verfahren hat der Ex einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe gestellt (was ja jederzeit möglich ist). Und das Gericht schickt Dir aus dem laufenden! Verfahren heraus die Dir ja eigentlich zwingend vorliegende Klage erneut zu mit Bitte um Stellungnahme (um zu prüfen, ob eine Erfolgsaussicht für die Klage besteht und damit nach Prüfung der finanziellen Umstände Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen ist)?

    Das ist, sagen wir einmal, ungewöhnlich.

    Oder gilt das:

    Das Verfahren vor dem Familiengericht ist noch nicht eröffnet, da dies eine bedingte Klage ist und er noch keine PKH bewillligt bekommen hat. Wobei ich natürlich hoffe dass ihm diese versagt bleibt, da seine Klage mutwillig ist und er im Antrag gelogen hat.

    Wenn Letzteres Stand der Dinge ist, dann hast Du mit einer Stellungnahme, die Prozessbetrugsabsichten beim Ex formuliert und Lug und Betrug auf jeden Fall dafür gesorgt, dass das der Richter nicht am grünen Tisch entscheiden kann, sondern wohl eine Verhandlung ansetzen wird. Damit solltest du rechnen.

    Da es dir sowohl um Umgangsregelung als auch Unterghalt geht, ist dies vielleicht nicht schlecht. Beim Unterhalt besteht Anwaltspflicht. Aber wenn es dir gelingt, Umgang und Unterhalt in einem Verfahren zusammenzufassen, dann kommst du günstiger weg (machen aber nicht alle FamGerichte, ist unterschiedlich je nach Bundesland).

    Vorsichtig solltest Du im Umgang mit dem Jugendamt sein. Wie Du die letzten Szenen beschreibst, könnte Dir das Jugendamt in eine Stellungnahme reinschreiben, dass Du einen Kompromissvorschlag des Jugendamtes zum Umgang abgelehnt hast. Jetzt kannst du daran nichts mehr ändern, solltest aber in Zukunft etwaige Gerichtsverfahren im Hinterkopf halten.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo,


    ich hatte es so verstanden, dass man sich noch im schriftlichen Verfahren befindet. Klage wurde zugestellt und TE zur Stellungnahme aufgefordert.


    Verfahrenskostenhilfebewilligung ist davon abhängig, ob die Klage Aussicht auf Erfolg hat. Je früher Du dem Richter schriftlich machen kannst, dass Dein Ex Blödsinn macht und die Klage keinen Aussicht auf Erfolg hat desto höher ist die Chance, dass er keine VKH bewilligt bekommt.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • So ich glaube ich habe im Eifer des Gefechts nicht ganz klar geschrieben. Also es geht natürlich nicht um das fortführen der Klage sondern einzig und allein um das Zustandekommen der Klage.

    Also bis jetzt wurde lediglich der Klageentwurf mir zur Stellungnahme übersandt.

    In die Stellungnahme habe ich alles reingepackt was ich auch im Unterhaltsverfahren zur Glaubhaftmachung der überwiegenden Betreuung durch mich verwendet habe und auch die Vereinbarung über den Umgang von Juli 2018 die er wohl vergessen hat zu erwähnen.


    Was das Jugendamt betrifft, war dies kein Kompromissvorschlag sondern eine Positionierung für das Wechselmodell. Und wenn man es rückwirkend betrachtet ist genau das eingetreten was ich im Sommer schon Prophezeit habe, er schafft es nicht den erweiterten Umgang den er sich ja auch so hartnäckig diskutiert hat zu realisieren, behaarte jedoch darauf das er eine ganze Woche Kinderbetreuung auf die Reihe bekommt.


    Allerdings ist der neue Termin für das (geplante) Umgangsverfahren jetzt bei einer andern SB beim sozial-pädagogischen Dienst.

  • Naja dann werden wir mal sehen wie er sich bei der Hauptverhandlung verhält. Ist ja bald.

    Tanimami, es gibt hier mehrere in meinen Augen ganz unterschiedliche Aussagen zum Stand der Verfahrensdinge: Einmal eine bald anstehende Hauptverhandlung. Dann die weiter oben bereits zitierte Rede von einem Antrag auf Verfahrenskostenhilfe, dem zur Verfahrenseröffnung stattgegeben werden müsste ...


    Auf Bitten zur Stellungnahmen zur Verfahrenskostenhilfe sollte man als beklagter Verfahrensbeteiligter eigentlich nur reagieren, wenn man mit seiner Stellungnahme die Sache zu 200 Prozent abschießen kann. Besteht diese Sicherheit jedoch nicht, sollte man keinesfalls bereits "sein Pulver verschießen" und der Gegenseite die Verteidigungsstrategie durch die Verfahrenskostenhilfestellungnahme mitteilen. Fuchsige Anwälte ahnen zb oft, dass der VKH-Antrag abgelehnt wird. Sie reichen dann offizielle Klage ein mit einer neuen Klageschrift, die bereits auf die VKH-Stellungnahmeargumente eingeht, ohne dass das Gericht die Urklage und die Stellungnahme zum VKH-Antrag berücksichtigen darf bzw. diese Schriftstücke überhaupt in der Akte auftauchen.

    Insofern ist es keine schlechte Sache, keine Stellungnahme abzugeben. Das Gericht muss dann anhand der Klageschrift einschätzen. Ihm Zusatzmaterial und Zusatzargumente zu liefern ("eindeutig völlig zerstrittene Eltern"), ist nicht zwingend die beste Reaktion.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Tanimami, es gibt hier mehrere in meinen Augen ganz unterschiedliche Aussagen zum Stand der Verfahrensdinge: Einmal eine bald anstehende Hauptverhandlung. Dann die weiter oben bereits zitierte Rede von einem Antrag auf Verfahrenskostenhilfe, dem zur Verfahrenseröffnung stattgegeben werden müsste ...

    Also um das Auzuklären:


    Unterhaltsverfahren läuft seit Mai. PKH für mich per Beschluss bewilligt. Verhandlungstermin in ein paar Tagen.

    Umgangsverfahren: Derzeit nur Klageentwurf

  • Also ein bereits laufendes Unterhaltsverfahren, dem im Nachgang ein Umgangsverfahren oder etwa ein Verfahren um das Aufenthaltsbestimmungsrecht nachgeschoben worden ist?


    Dann wird dir dein Anwalt im Unterhaltsverfahren sagen, dass dies ein reines Taktieren ist, um dich zu verunsichern bzw. vielleicht zu bewirken, dass du im Unterhaltsverfahren einem für Ex günstigen Vergleich zustimmst. Oder aber dem (selben?) Richter soll kurz vor dem Unterhaltsverfahren Zweifel eingesät werden ...


    Dann sollten übrigens keinesfalls die Verfahren zusammengefasst werden. Ist das Unterhaltsverfahren durch, ist das zweite Verfahren im Grunde hinfällig ... Der gegnerische Anwalt hat wohl nur probiert, deine Argumentationslinie nochmals abzufragen. Das ist ihm allerdings gelungen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.