vorgeschobenes Wechselmodell als Flucht vor Unterhalt

  • Ich kann hier halt auch nur schreiben, was ich weiß und welche Erfahrungen ich habe :frag Darum halt auch nur der deutliche Hinweis, zumindest gedanklich durchzuspielen, dass in dem Verfahren auch an dir Kosten hängen bleiben könnten, nämlich
    * Wenn das Gericht keine Verfahrenskosten gesondert ausurteilt, was häufig schlicht vergessen wird am Ende einer stressigen Verhandlung
    * Wenn das Gericht genervt ist, weil nicht eine Einigung über die Beistandschaft herbeigeführt wurde, wie es der Gesetzgeber eigentlich will und damit
    * Schuld bei beiden sieht
    * Wenn das Gericht hier die angedeutete "Berechtigung" des Ex sieht, sich nicht zahlungspflichtig zu sehen
    * Wenn Gericht und/oder Anwälte einen Vergleich durchsetzen (Gericht hat weniger Arbeit, Anwälte verdienen ca. 50% mehr. Nur Kläger und Beklagter schauen hinterher bedröppelt aus. )
    * Wenn der gegnerische Anwalt das Verfahren erweitert um ABR bzw. Umgang (was jeder halbwegs pfiffige Anwalt sicherlich sofort machen würde. Er bekommt durch den erhöhten Streitwert mehr Geld, während er gleichzeitig dem Mandanten berechtigterweise sagt, dadurch ihm noch Geld zu sparen ...)
    * Wenn das Gericht von sich aus das Verfahren erweitert, um die Eltern nicht drei Monate später wieder im Gerichtssaal zu sehen
    * Wenn Ex Anwalt und Verfahrenskosten nicht finanzieren kann. Dann greift die Staatskasse auf dich als Verfahrensbeteiligte zurück. Und magst du hoch obsiegt haben ...


    Gerichtsverfahren und Kosten sind ein Minenfeld.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Ich würde auch auf den UVG Anlehnungsbescheid pochen und ggfls. dort mit der Umgangsvereinbarung für die Studienzeit auflaufen - da steht es ja schriftlich.


    Allerdings gibt es in den UVG Ausführungen kleine klare 50 % Grenze ab dem das Kind von beiden Ets betreut wird, sondern "Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz nicht zu gewähren sind, wenn das Kind weiterhin auch durch den anderen Elternteil in einer Weise betreut wird, die eine wesentliche Entlastung des den Unterhaltsvorschuss beantragenden Elternteils bei der Pflege und Erziehung des Kindes zur Folge hat" BVerwG v. Urt. v. 11.10.2012 – BVerwG 5 C 20.11


    Die Frage was ist wesentlich - 12 Nachmittage und 2 Wochenenden ?


    Guck mal hier


    da spricht man von 1/3 Betreuungszeit

  • Ich werde auf jedenfall Verfahrenskosten beantragen. Sollte es wirklich auf ein streitiges Verfahren hinauslaufen.


    Das keine Einigung über den Beistand zustande kommen konnte liegt allerdings nicht in meiner Verantwortung.
    Wenn er auf die Idee kommt auf ABR oder Umgang zu klagen wird er nicht ganz so gute Karten haben. Die Klage mutwillig auf Umgang zu erweitern macht keinen Sinn da er ein umfangreiches Umgangsrecht jederzeit bekommt. Und das ABR kann er ja auch versuchen auch da wird er relativ Chancenlos sein. Da es keinen Grund gibt ihm dieses zu übertragen.


    Das ich den Weg übers Gericht gehen muss liegt allein an seinem Unwillen und der Passivität des Jugendamtes. Ich habe das Gefühl dass die ihn bestärken indem jedesmal wenn er anfängt über das Wechselmodell zu sprechen sofort drum rumkommt irgendwas zu zahlen und. Das seit fast einem halben Jahr.


    Ich habe keine andere Möglichkeit mehr als es über das Gericht einzuklagen egal was es jetzt für ein Kostenrisiko gibt.

  • Also die UVG stellen sind schon manchmal seltsam.
    Bei mir z.B wohnte Tochter über 1,5 Jahre bis lorbdas SR alleine zugesprochen wurde.
    Die UVG Stelle hat sich die ganze Zeit geweigert was zu zahlen, da die Mütter sie auch hier behauptete, das Kind „über ein normales Maas“ hinaus zu betreuen.
    Als mir das SR übertragen wurde, ging Mutter vor dem OLG in Berufung.
    In der Zwischenzeit gab es dann Umgangsausschlüsse, da die Mitter am Rande der Klndsschödigung operierte.
    Dennoch weigerte sich die UVG Dtelle weiterhin zu zahlen, da die Mütter angab sich ja kümmern zu wollen, ich dies aber mit Mitteln des Gerichts verhindere und das OLG evtl. ekne für sie positive Entscheidung trifft.
    Ich habe daraufhin Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben.
    Erst dann sprach man mir UVG zu.

  • Das würde ja die ganze Beistandschaft ad absurdum führen, wenn man als Zahlungspflichtiger einfach nur behaupten müsse, es gäbe ein Wechselmodell.



    Das Kind lebt einvernehmlich bei Dir, ist bei Dir gemeldet und punkt!


    Wenn der KV der Meinung ist, er müsse nicht zahlen, weil er Wechselmodellhat, Dir jeden Monat 2000€ in Bar gibt oder Du 20.000€ im Monat verdienst ist er in der Nachweispflich, bzw. hat im letzteren Fall, sollte der KV denn Anhaltspunkte dafür bieten, die BEistandschaft zu prüfen.


    Eine Prüfung ob ein WEchselmodell besteht, wäre schon recht einfach, indem man schaut, wo das Kind gemeldet ist und wer das Kindergeld bezieht.


    Dieses Beamtenmikado ist eine Frechheit und genauso würde ich da auch auftreten und denen die Hölle heiß machen, daß die ihren Job machen.


    Den Antrag auf UVG würde ich stellen und sollten die diesen ablehnen, würde ich gegen den Ablehnungsbescheid klagen! Das kostet nicht viel.

  • (...)


    Eine Prüfung ob ein WEchselmodell besteht, wäre schon recht einfach, indem man schaut, wo das Kind gemeldet ist und wer das Kindergeld bezieht.


    (...)


    gerade mit diesen zwei Punkten kann man es eben nicht prüfen.


    Das KG kann nur an einen ausgezahlt werden. WM oder nicht.


    Gemeldet kann das Kind auch nur bei einem ET sein. WM oder nicht.

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

  • Das würde ja die ganze Beistandschaft ad absurdum führen, wenn man als Zahlungspflichtiger einfach nur behaupten müsse, es gäbe ein Wechselmodell.


    Ja udn das finde ich auch ziemlich unmöglich und die antwort die von der Dame per E-Mail kam habe ich euch ja gezeigt.


    Nunja ich bin wirklich gespannt was, der Rechtspfleger entscheidet und was letzendlich, wenn er weiterhin der Meinung ist 6 Nachmittage und 2 Übernachtungen in 14 Tagen in der Woche rechtfertigen, dass ich unser Kind vom Kindergeld ernähren soll, ein Richter entscheidet.


    Meine Vorgehensweise bisher Beistandschaft benantragt--> keinerlei Unterstützung bis auf in Verzugsetzung durch Aufforderung zur Offenlegung der Einkommensverhältnisse und Zahlung des Mindestunterhalts....Rückzug nach Auftritt meines Ex als Rumpelstilzchen


    UVG beantragt--> telefonischer Hinweis dass es abgelehnt wird, wenn wir uns nicht einigen


    vV zur Unterhaltsfestsetzung--> beim Familengericht eingegangen wird gerade barbeitet
    nächste Schritte nach seinen Einwendungen gegen die Zulässigkeit des Verfahrens.
    wenn der Rechtspfleger seine Einwendungen als unbegründet ansieht
    - Erhalte ich meine Urkunde und lasse ihn pfänden
    danach direkt Beschwerde gegen UVG Stelle sowie die feige Beistandschaftwenn der Rechtspfleger die Einwendungen als begründet ansieht-->


    *Überleitung ins streitige Verfahren
    *Anwalt nehmen


    *Antrag auf Prozesskostenhilfe
    *Antrag auf einstweilige Anordnugn zur Zahlung von Kindesunterhalt
    --> Gerichtsverfahren durchstehen


    Mal sehen was passiert ....

  • Ehrlich gesagt weiß ich nicht was dieser Artikel mit dem Problem meines EX der fehlenden finanziellen Verantwortung zu tun hat?


  • ich alter Jammerlappen auch :love Formlos Fruchtlos Fristlos :love :love :love :love



    Aaaaaaber wir haben ja gelernt das wir als Männer das nicht mehr dürfen da es eh nur Weichei Jammerei ist.

    Das ist doch keine Jammerei, dass ist eine gewaltfreie Form der steinzeitlichen Keule, oder wie heisst es so schön: "Das gebe ich dem Anwalt" ist die erwachsene Form von "das sag ich meinen Eltern" :amok:

  • Zitat von »Cassiopeia«




    Ehrlich gesagt weiß ich nicht was dieser Artikel mit dem Problem meines EX der fehlenden finanziellen Verantwortung zu tun hat?
    Eigentlich sollte dir das Mut machen da dein Ex ja auch so ein Mann ist und von daher eh keine Chance vor Gericht hat.


    Ehrlich gesagt wäre es mir definfitv lieber wenn es nicht vor Gericht landen müsste, ABER das hat er sich selbst zuzuschreiben.


    Mit normalen Argumenten kommt man nunmal definitv nicht voran bei ihm zumindest. Und da er
    es jetzt seit einem Jahr schafft sich erfolgreich vor Unterhalt zu
    drücken und dies auch weiterhin so laufen wird, da ein normales Gespräch
    zwischen uns nicht möglich ist, wenn es nicht nach seinem Kopf geht, gibt es keinen anderen Weg mehr.


    Aktuellstes Beispiel: Wir haben im März besprochen dass er im Juni mit dem kleinen 2 Wochen in den Urlaub fahren wird. Auf die Frage wohin hies es nur mal sehen, vielleicht Mallorca oder so mal schauen.
    Ich sage gut ok, kein Problem. Vor 2 Wochen erzählt er mir plötzlich, dass er Ägypten gebucht hat. (Mit einem 2 Jährigen!!!)
    Habe ihm mitgeteilt, dass man sowas absprechen muss und er nicht einfach Urlaub ins Ausland buchen kann ohne mit mir darüber zu sprechen.


    Und dass er defnitiv mein Einverständnis braucht um mit ihm die EU, in ein Land für das eine Teilreisewarnung existiert, zu verlassen.
    Seine Argumentation war nur er hat meinen Nachnamen ich hätte da gar nichts zu sagen und er nimmt ihn mit.
    Ich habe ihm dann viel Erfolg beim Grenzbeamten gewünscht.


    Am Sonntag schließlich als er ihn gebracht hat, habe ich ihm gesagt dass er die Unterschrift für das Formular bekommt damit er nicht stornieren muss, aber zukünftig mit mir darüber, bevor er bucht, sprechen soll.
    Montag Nachmittag hatte ich eine Einladung vom Jugendamt zu einem Gesprächstermin bezüglich des Umgangs/ Sorgerechts im Briefkasten.
    Seine Kommentar dazu nur, das hat sich erledigt es ging nur um den Urlaub. :wow
    Statt den Dialog mit mir zu suchen vereinbart er einen Termin beim Jugendamt. :thumbup:


    Und letztendlich sieht es so aus als hätte ich eingelenkt weil er beim Jugendamt wieder mal rumgeheult hat. :radab
    Ich habe wirklich die Faxen dicke, und da das Jugendamt in den letzten Monaten definitv alles andere als hilfreich war reicht es mir.
    Es geht nur noch der Weg übers Gericht, meine gesparten Reserven sind zu 90% aufgebraucht und von Luft und der Zeit die der Herr mit ihm am Nachmittag auf dem Spielplatz verbringt kann ich den Lütten weder einkleiden noch ernähren.

  • Das sehe ich nicht so - auch ich möchte meine Urlaubsziele nicht vorher von meinem Ex genehmigen lassen.
    In Ägypten wren wir mit 10 Monaten und die Reisewarnungen gelten nur für bestimmte Gebiete in denen er mit Kleinkind sicher nicht rumturnt.
    Wenn er Paß und Nachnamen des Kindes hat, sollte das auch kein Problem sein.


    Da du nach 2 Wochen die Zustimmung noch nicht erteilt hast - hat er sich an JA gewandt - was soll er denn sonst machen?
    Schlecht finde ich das nicht - er sucht Hilfe bei der Kommunikation.


    Natürlich kannst du das Kind nicht von der Spielplatz-Zeit mit Papa ernähren, aber es verschafft dir Freiräume - zum arbeiten,
    zur Fortbildung oder zur Erholung - das ist schon sehr viel wert. Viele scheitern an dieser Entlastung.

  • Natürlich kannst du das Kind nicht von der Spielplatz-Zeit mit Papa ernähren, aber es verschafft dir Freiräume - zum arbeiten,
    zur Fortbildung oder zur Erholung - das ist schon sehr viel wert. Viele scheitern an dieser Entlastung.


    Naja. Kann man so sehen, muss man aber nicht.


    Es sollten beide Elternteil Sorge für das Kind tragen. Sowohl durch Betreuung, als auch durch Unterhalt.


    Die finanzielle Belastung dabei auch dem hauptsächlich betreuenden Elternteil zu überlassen und gleichzeitig zu verhindern, dass dieser Unterhaltsvorschuß bekommt, finde ich, vorsichtig ausgedrückt, sportlich.


    Sowie ich es gelesen habe muss die TO ja auch für die Zeiten bei Papa fast alles finanziell zur Verfügung stellen.


    btw.: Stattet der Papa denn das Kind für den Urlaub entsprechend aus oder präsentiert er dir dafür auch noch eine Rechnung?

  • Das sehe ich nicht so - auch ich möchte meine Urlaubsziele nicht vorher von meinem Ex genehmigen lassen.


    In Ägypten wren wir mit 10 Monaten und die Reisewarnungen gelten nur für bestimmte Gebiete in denen er mit Kleinkind sicher nicht rumturnt.


    Wenn er Paß und Nachnamen des Kindes hat, sollte das auch kein Problem sein.


    Nein das ist rechtlich definitv nicht so. Ob man etwas möchte oder nicht spielt hierbei defnitiv keine Rolle. Wenn er mit ihm bei gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrecht ins Ausland will muss er mit mir sprechen und nicht einfach buchen. Punkt.
    Ich habe die Zustimmung 5 Tage nachdem er es mir mitgeteilt hat gegeben.Dienstag Nachmittag Information dass er nach Agypten fliegen wird. anscheinnd direkt einen Termin beim Jugendamt gemacht und Sonntag habe ich ihm gesagt dass es ok ist wenn er mit mir spricht.Und am Montag flattert mir der Brief ins Haus.

    Natürlich kannst du das Kind nicht von der Spielplatz-Zeit mit Papa ernähren, aber es verschafft dir Freiräume - zum arbeiten,


    zur Fortbildung oder zur Erholung - das ist schon sehr viel wert. Viele scheitern an dieser Entlastung.


    Grundsätzlich muss ich sagen, dass es keine wirkliche Entlastung ist, außer dass ich ihn nach der Arbeit nicht von der Kita abhole. Der stressige Teil mit einem 2 Jährigen also zumindest mit meinem, ist nunmal am Morgen wenn es ans fertig machen für die Kita geht unter Zeitdruck weil man zur Arbeit muss, der kleine aber gerade keine Lust hat los zu gehen. Man eine Halbe Stunde mit Kinderwagen am morgen zur Kita läuft weil es in direkter Umgebung keinen Kita Platz gab.
    Am Nachmittag wenn ich ihn abhole bin ich auch entspannt und kann gemütlich bummelnd(hilft auch mir beim runterkommen von der Arbeit) an dem ein oder anderen Spielplatz anhalten, mit ihm einkaufen und dann am Abend essen machen.


    Schlafen vor 21.00 Uhr bei der Helligkeit passiert sowieso nicht und ihn dann ins Bett zu bekommen ist auch kaum drin, da er sich auch seine 3 Stunden Mittagsschlaf in der Kita gönnt und demzufolge noch fit ist, während Mama eigentlich völlig müde ins Bett fällt weil der Wecker 4.30 klingelt um dann erstmal sich selbst fertig zu machen, den gröbsten Haushalt vom Vorabend zu entsorgen, und dann gegen 6.00-6.30 Uhr den Lütten zu wecken, und mit ihm zu Frühstücken und spätestens 7:00 loszulaufen und ihn in die Kita zu bringen. Dann habe ich noch meinen Arbeitsweg von ca. 45 Minuten wenn ich aus der Kita raus bin. Dann arbeite ich meine 8 Stunden und hole ihn dann zwischen 16.30 Uhr und 17.00 Uhr ab. Und wenn mein Ex ihn abholt gegen 16.00 Uhr und ich nicht zum Unterricht gehe bringt er ihn neuerdings spätestens 18.00 Uhr und wenn ich nach der Arbeit zum Unterricht fahre hole ich ihn bei ihm zwischen 19.00 und 20.00 Uhr ab.


    Also um ehrlich zu sein, es mag sich vielleicht undankbar anhören, aber ich persönlich empfinde das ganze nicht als sonderliche Entlastung meinerseits bzw. sehe ich noch nicht wo sein Umgang dafür sorgt dass ich entlastet bin. Ok er verbringt Zeit mit seinem Sohn, spielt mit ihm und für den kleinen ist es Super nicht solange in der Kita zu sein, aber mich persönlich entlastet es keineswegs


    OK ich habe den Freiraum den ganzen Tag zu arbeiten um alleine für den Lebensunterhalt von ihm aufkommen zu können. :thanks:

  • Sowie ich es gelesen habe muss die TO ja auch für die Zeiten bei Papa fast alles finanziell zur Verfügung stellen.




    btw.: Stattet der Papa denn das Kind für den Urlaub entsprechend aus oder präsentiert er dir dafür auch noch eine Rechnung?


    Also seit Januar muss ich ihm keine Windeln mehr bringen. :thumbsup:


    Ehrlich gesagt hoffe ich nicht, dass er dafür noch eine Rechnung anschleppt, aber wenn ich die Tasche fürs Wochenende fertig mache fehlen am Sonntag immer wieder Sachen die auch nicht wieder ausftauchen.


    Ein Schelm wer Böses dabei denkt. :hae:

  • Das Thema Unterhalt muss man versuchen anders zu betrachten und da würde ich auch zusehen das sich darum jemand prof. kümmert.
    Windeln braucht ihr nur noch eine absehbare Zeit.
    Urlaub im Ausland kann er jedes Wochenende in Holland machen - da muss er dich nicht fragen.


    Ich weiß wie es ist zu 100 % die Finanzsorge zu tragen - das mache ich seit 10 Jahren - da der andere ET ein Mangelfall ist,
    das ist schon hart und auch unfair und das kann ich nicht ändern auch wenn ich es mir wünsche.


    Was aber wundervoll ist - wenn auch oft nervenabreibend - der andere ET ist im Leben des Kindes präsent als vollwertiges Elternteil,
    nimmt am Leben, Sorgen und Freude teil und ja, mein Kind verbringt viel Zeit beim Papa - sonst hätte ich die letzten 10 Jahre nicht soviel arbeiten können.
    Natürlich war er auch mal unzuverlässig und ich braucht auch mal andere Menschen auf die ich mich verlassen konnte - aber der Papa hat da schon den Löwenanteil.


    Jetzt mit 2 legt ihr den Grundstein dafür - das pendelt sich ein - sp- als Schulkind muss er sich auch an mehr Regeln halten und euer Kind wird diese einfordern und
    das hat eine andere Qualität - der Ex kann man so manches ausschlagen - aber dem eigenen Kind nicht.


    Also - besorg dir jemand der dieses leidige Unterhaltsthema einmal klärt und versucht dann eine Basis für das Kind zu schaffen.