Ich kann hier halt auch nur schreiben, was ich weiß und welche Erfahrungen ich habe :frag Darum halt auch nur der deutliche Hinweis, zumindest gedanklich durchzuspielen, dass in dem Verfahren auch an dir Kosten hängen bleiben könnten, nämlich
* Wenn das Gericht keine Verfahrenskosten gesondert ausurteilt, was häufig schlicht vergessen wird am Ende einer stressigen Verhandlung
* Wenn das Gericht genervt ist, weil nicht eine Einigung über die Beistandschaft herbeigeführt wurde, wie es der Gesetzgeber eigentlich will und damit
* Schuld bei beiden sieht
* Wenn das Gericht hier die angedeutete "Berechtigung" des Ex sieht, sich nicht zahlungspflichtig zu sehen
* Wenn Gericht und/oder Anwälte einen Vergleich durchsetzen (Gericht hat weniger Arbeit, Anwälte verdienen ca. 50% mehr. Nur Kläger und Beklagter schauen hinterher bedröppelt aus. )
* Wenn der gegnerische Anwalt das Verfahren erweitert um ABR bzw. Umgang (was jeder halbwegs pfiffige Anwalt sicherlich sofort machen würde. Er bekommt durch den erhöhten Streitwert mehr Geld, während er gleichzeitig dem Mandanten berechtigterweise sagt, dadurch ihm noch Geld zu sparen ...)
* Wenn das Gericht von sich aus das Verfahren erweitert, um die Eltern nicht drei Monate später wieder im Gerichtssaal zu sehen
* Wenn Ex Anwalt und Verfahrenskosten nicht finanzieren kann. Dann greift die Staatskasse auf dich als Verfahrensbeteiligte zurück. Und magst du hoch obsiegt haben ...
Gerichtsverfahren und Kosten sind ein Minenfeld.