KV zahlt Anfang des Monats - jetzt am 16.04.erneute Zahlung?! Hilfe.

  • Guten Morgen ihr Lieben! :)


    Mein Ex wurde vom Jugendamt aufgefordert, ab dem 01.04.2018 den laufenden Unterhalt in Höhe von 173€, direkt auf mein Konto zu überweisen. Ist ja logisch...


    Er wollte immer erst am 15.jeden Monats zahlen für den bereits laufenden Monat. Das Jugendamt meinte : Nö. Immer zum 01.jeden Monats. Ist ja auch richtig so.


    Am 28.03.habe ich die erste Zahlung erhalten. Dann ja für April.
    Und jetzt, am 16.04.eine weitere Zahlung in Höhe von 173€.
    Aber wie das erste Mal, natürlich ohne Verwendungszweck oder Ähnliches.
    'Sicherung deines Lebens. Ro. (Mein Nachname).


    Äh, also hat er jetzt quasi für Mai schon gezahlt oder was?
    Das ist doch schei...echt!
    Soll ich es einfach zurück überweisen oder so hinnehmen?
    Ich beziehe ALGII und habe für April dann im Endeffekt zwei mal Unterhalt erhalten?


    Schriftlich hat er es selbstverständlich vom Jugendamt auch erhalten, dass er immer am 01.jeden Monat zahlen muss.


    Liebe Grüße und einen sonnigen Tag! :)

  • hi,


    ich glaub, das mit dem Verwendungszweck ist wirklich wichtig, erst recht bei ALGII.
    Warum lässt du das Ganze nicht über die Beistandschaft laufen? Mein Exilein überweist an die Beistandschaft und diese dann an mich.
    Und schon hab ich ein Magengeschwür weniger :thanks:


    Mima

  • Für Mai kann er nicht bezahlt haben. Aktuell hat er zu viel bezahlt und zu viel bezahlter Unterhalt gilt bekanntlich als verbraucht und kann weder zurückgefordert noch gegengerechnet werden.
    Wenn du souverän sein willst, machst du den KV auf seinen Fehler aufmerksam. Unterstellst ihm einfach, dass er nun a) brav am ersten zahlt, und b) seinen alten Dauerauftrag wohl noch nicht gekündigt hat. ;)
    Erinnere ihn daran, dass du im ALG II Bezug bist und allein deswegen der KU als tatsächlich verbraucht/vereinnahmt gilt. Er möge versuchen, dass Geld via seiner Bank zurück zu buchen - du stündest dem nicht im Wege und würdest deiner Bank grünes Licht dafür geben. Am besten beeilt er sich, bevor das Amt anfängt seine Fehlüberweisung als Einkommen auf deiner Seite zu verbuchen.

  • Wurde ihm bereits im März mitgeteilt, dass er einen Verwendungszweck dranhängen soll, damit es nachvollziehbar ist. :/
    Weil die Beistandschaft das so geklärt hat.. monatlich Geld auf mein Konto.

  • Hallo,


    spontan würde ich meinen, er hatte nen Dauerauftrag für Mitte des Monats, den er auf die Schnelle nicht mehr stornieren konnte....nur ne Idee.
    Wenn da so Druck gemacht wurde vom JA, hat er vor lauter Panik, dass da Dinge angeleiert werden könnten, halt sicherheitshalber zum 01. jetzt überwiesen und den Dauerauftrag vielleicht auch vergessen? Alles schonmal vorgekommen.....
    Warte doch erstmal ab, was am 01.05. passiert. Ich würde das als Unterhalt Mai verbuchen.


    Oder noch ne Idee:
    Er zahlt trotzdem weiter zum 15. (vielleicht bekommt er da Lohn und es ist ihm deshalb lieber am 15.) - halt dann immer 2 Wochen im Voraus. So wie ich das weiß, muss er ZUM 1. bezahlen, wann er die Zahlung dafür vornimmt (ob 3 Tage vorher, oder 2 Wochen) dürfte doch egal sein.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • ich glaub, das mit dem Verwendungszweck ist wirklich wichtig, erst recht bei ALGII.


    Insbesondere für den Zahlenden ist der Verwendungszweck wichtig. Sagt dieser nicht das richtige, ist kein Unterhalt geflossen. In diesem Beispiel hat der KV "extra" Geld an seine Ex überweisen, damit sie ihr Leben bestreiten kann. Fehlt also noch der KU. ;)
    Für den Empfänger im ALG II Bezug wäre es insofern wichtig, würde das Kind durch massig KU aus der BG fallen. Dann ist es wichtig, dass das Geld als Einkommen des Kindes klar erkennbar ist, damit es nicht auf andere BG Mitglieder verteilt wird. Ist mit €171 hier aber nicht der Fall, ergo für TS belanglos.

  • Er ist nicht einsichtig....


    [16.04. 22:39] *: Oh Gott, du bist so behindert. Natürlich ist der Unterhalt jetzt für MAI. Um das zu raffen brauch man keinen Verwendungszweck
    [16.04. 22:42] *: Ob ich jetzt am 16.04 oder 20.04 oder 01.05 für monat MAI zahle ist doch scheiß egal ey
    [16.04. 23:32] *: Wenn du zurück überweist hast du für mai keinen unterhalt.sag ich dir so wie es ist! Nochmal überweise ich nicht! Habe übrigens einen dauerauftrag. Immer für den 16.gemacht
    [16.04. 23:41] Liselotte :): Ich bitte dich nochmal :
    Überweise den Unterhalt für den jeweiligen Monat immer zum 01.
    Du hast es vom Jugendamt auch schon schriftlich bekommen.
    Wieso machst Du so einen Blödsinn?! Das finde ich nicht OK. Das ist Kindergarten ....... :-(
    16.04. 23:53] *: Lass doch jetzt gut sein.immer am 16.für den folgemonat, ansonsten gibt's keinen unterhalt.mirIch kann keiner vorschreiben wann ich zahle
    Ich habe seinen Namen durch * ersetzt! :D

  • Na ja, am 28.03 hatte er ja gezahlt.
    Wie abgemacht, bis zum 01.04. Aber das Geld war schon am 28.03.auf meinem Konto. (Wegen den bevorstehenden Feiertagen. Ostern usw.).


    quote='tanimami73','index.php?page=Thread&postID=2128267#post2128267']Hallo,


    spontan würde ich meinen, er hatte nen Dauerauftrag für Mitte des Monats, den er auf die Schnelle nicht mehr stornieren konnte....nur ne Idee.
    Wenn da so Druck gemacht wurde vom JA, hat er vor lauter Panik, dass da Dinge angeleiert werden könnten, halt sicherheitshalber zum 01. jetzt überwiesen und den Dauerauftrag vielleicht auch vergessen? Alles schonmal vorgekommen.....
    Warte doch erstmal ab, was am 01.05. passiert. Ich würde das als Unterhalt Mai verbuchen.


    Oder noch ne Idee:
    Er zahlt trotzdem weiter zum 15. (vielleicht bekommt er da Lohn und es ist ihm deshalb lieber am 15.) - halt dann immer 2 Wochen im Voraus. So wie ich das weiß, muss er ZUM 1. bezahlen, wann er die Zahlung dafür vornimmt (ob 3 Tage vorher, oder 2 Wochen) dürfte doch egal sein.[/quote]

  • Hallo,


    Du, das ist ihm halt lieber und ich möchte auch von niemandem gesagt bekommen, WANN ich meine Zahlungen vornehme, Hauptsache, sie sind pünktlich beim Empfänger.
    Er bekommt da halt seine Kohle vermute ich. Ich bekomme sogar erst zwischen 5. und 9. des laufenden Monats den Unterhalt. Ist doch egal, so lange die Zahlung monatlich kommt. Da hab ich schon wesentlich kleinere Brötchen backen müssen.


    Lass es doch wirklich gut sein. Da hat er Recht. Er zahlt - überpünktlich sogar, ich kann mir nicht vorstellen, dass da irgendjemand ein Problem damit haben könnte. Diesen Monat ist es halt noch anders, weil es sich noch nicht eingespielt hatte. Kommt vor.
    Und das würde ich auch jedem Amt so verklickern. A bissl Menschenverstand werden die da schon noch haben.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Moin in die Runde!


    So ganz kann ich den "Aufriss" hier nicht nachvollziehen.
    Geld kommt ... überpünktlich ... wo ist das Problem?
    Unterhalt für Mai schon im April ... überpünktlich ... wie vom Gericht festgelegt zum 1. des Monats überwiesen.
    Wo ist das Problem?

  • , TS bezieht ALGII und hat

    Moin in die Runde!


    So ganz kann ich den "Aufriss" hier nicht nachvollziehen.
    Geld kommt ... überpünktlich ... wo ist das Problem?
    Unterhalt für Mai schon im April ... überpünktlich ... wie vom Gericht festgelegt zum 1. des Monats überwiesen.
    Wo ist das Problem?


    Naja, TS bezieht ALG II und hat dadurch im April Mehreinnahmen. Wenn das der ARGE auffällt, kann es schon zu Problemen kommen und Sie muss schlimmstenfalls die 173 Euro zurückzahlen. Da wäre auch ein Verwendungszweck echt hilfreich.


    Außerdem zahlt er 14 Tage zu spät. zumindest rechtlich. Denn es zählt der Monat wo das Geld einging.

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

  • Er ist nicht einsichtig....


    Muss er ja auch nicht sein.


    Inwiefern und wann kontrolliert denn dein Jobcenter jetzt, wann welcher Unterhalt eingegangen ist? :hae:


    Maximal am Kontoauszüge bis zum 30.05. müsstest Du vielleicht vorlegen, sollten Zweifel seitens des Jobcenters bestehen.
    Du hast den Unterhalt angegeben, das Jobcenter berechnet diesen und fertig.


    .....das würde das JC ja sogar tun, wenn der Juni Unterhalt nicht bis zum 1.6. da ist ;-)


    lg von overtherainbow :rainbow:

  • Es ist Wurst wann er überweist. Wenn das Geld am 28. auf dem Konto ist, war es auch im selben Monat schon drauf. Das macht absolut keinen Unterschied ob 15 28 oder 30. Sei froh, dass du dein Geld nun mehr als pünktlich bekommst.


    Das amt macht da keinen Aufriss. Mach nen Screenshot von der Unterhaltung und schick das zusammen mit dem Kontoauszug an deinen Sachbearbeiter. Leg noch die Unterlagen vom Jugendamt dabei und informier die, wie es in Zukunft läuft und warum. Vater soll zum ersten zahlen und bekommt am 15 Geld. Damit er tatsächlich im voraus zahlt, hat er diese Zahlung vorgenommen. Somit ist das Geld vom nächsten Monat für Juni. Sache geklärt.


    Das Geld ist für Mai und bei einem Dauerauftrag kann man den Verwendungszweck auch nicht jeden Monat ändern.


    Ich ibformiere meinen Sachbearbeiter immer zeitnah und musste seit erstantrag auch nie wieder Kontoauszüge vorlegen, weil ich das alles immer gleich mitschicke.

  • So. Ich habe beim Jugendamt angerufen.
    Die schei..ist, dass ich nichts schriftlich habe/bekomme, weil alles über die Beistandschaft läuft.


    Zahlung ab dem 01.03. / Nicht ab dem 01.04.!!!
    Zahlung März erhalten am 28.03.
    Zahlung April erhalten am 16.04.
    Die SB hatte sich da versehen, KV aber umgehend darauf hingewiesen.
    Das geht so nicht. Es wurde schriftlich festgehalten, er hat's auch unterschrieben, jeden Monat immer zwischen dem 01. - 03.zu zahlen!

  • Der Vater macht alles, wozu er rechtlich verpflichtet ist, richtig.


    Er muss nicht am 1. des Monats den Unterhalt für den folgenden Monat leisten, sondern bis zum 1. des Monats im Voraus. Der Gesetzgeber stellt dem Unterhaltspflichtigen frei, wann er den Betrag leistet. Er muss halt nur auf dem Konto sein, wenn der Bedarf des Kindes gedeckt werden muss.


    Der Unterhaltspflichtige hat seine Zahlungen vor dem Monatsersten zu leisten. Die Zahlungen zählen in der Reihenfolge des Eingangs zur Bedarfsdeckung. Heißt hier: Die Zahlung am 28. März war für den April. Die (Über)Zahlung am 16.4. ist für den Folgemonat Mai, da für den April bereits geleistet wurde. Diese Spitzfindigkeit ist wichtig. Würde der - Beispiel - Unterhaltspflichtige am 16. Mai nicht für den Juni zahlen, auch nicht am 1. Juni und es würde auch kein Geld am 16. Juni kommen, sondern erst wieder am 1. Juli - dann würde diese Zahlung für den laufenden Verbrauch, also den Monat Juli gelten. Nicht rückwirkend für den Juno. Relevant wird das für eine etwaige Pfändung.


    Weil diese Berechnungen und Zuordnungen durch die OLG geklärt sind, braucht der Vater hier keine Verwendungsangaben zu leisten (Unterhalt für März/April/Mai/Juno etc.) Er braucht auch nicht zwingend Verwendungszweck Unterhalt anzugeben, wenn durch Urteil/Urkunde und Festlegung der Summe - hier 173,- Euro - sich für den Empfänger problemlos erschließen kann, wofür das Geld gedacht ist. (Besteht also üblicherweise keine finanzielle Beziehung zwischen Mutter und Vater, ist die Sache klar.)


    Nun zum Zufluss und den ALG II-Leistungen. Grundsätzlich gilt schon der Zufluss. Nun geht es hier um eine regelmäßige Unterhaltszahlung, die jetzt erstmalig sauber eingestielt wird. Hier sind die Ämter angehalten, diesen Übergang tatsächlich auch als Übergang zu bewerten, wenn die Zahlungseingänge nun in Regelmäßigkeit erfolgen. Der Hinweis auf diese Besonderheit sollte allerdings durch den Empfänger zeitnah erfolgen - und er ist ja auch nachweisbar.


    Verbraucht ist das Geld keinesfalls, dem Unterhaltspflichtigen kann keine erneute Zahlung auferlegt werden. Entsprechend sollte man auch nicht etwa rücküberweisen. (Das wäre nämlich dann quasi an den Vater geschenkt ... )


    Edith sagt: Überschnitten. So ist er mit der Zahlung ja hinterher. Und hat versucht, sich mal eben einen Unterhalt gedanklich von dir gutschreiben zu lassen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

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  • Das Jugendamt hat umgehend seine Anwältin angerufen!
    ...Und die hat auch die Faxen dicke.Also, seine Anwältin.


    Er hält sich nicht an Absprachen usw.
    Er sollte nachweisen, wann seine Fortbildung zu Ende ist, weil er dann im Folgemonat umgehend neu berechnet und wohlmöglich hochgestuft wird.
    Diesen Nachweis hat er seiner Anwältin noch immer nicht eingereicht. 01.03. Sollte das erfolgen... die Anwältin hat ihm schon zwei Briefe zukommen lassen. :/
    Jetzt heute versucht sie ihn, telefonisch zu erreichen!
    Keiner weiß, wann die Weiterbildung beendet ist?
    Laut Internet, sagt das Jugendamt, 18 - 24 Monate.
    Aber seine Anwältin und auch das Jugendamt benötigen konkrete Nachweise, um nach der Weiterbildung den Unterhalt neu berechnen zu können!
    Wenn er nicht Vollzeit arbeiten möchte, wird dieses fiktive Einkommen genommen.
    Mit der Ausrede, Weiterbildung & deswegen nicht Vollzeit arbeiten,, kommt er dann ja nicht mehr durch, wenn diese beendet ist.


    Seine Anwältin hätte ihn wohl letzten Monat schon darauf hingewiesen : Immer am 01.sei Unterhalt zu zahlen - Und nicht erst am 15 / 18.oder whatever. (Für den bereits LAUFENDEN Monat, wohlgemerkt!)
    Das sei nicht korrekt und darf er NICHT machen. Er hat's aber gemacht...
    Seine Anwältin ist aus allen Wolken gefallen?!
    Gegen die Absprachen zwischen Anwalt und Mandant!


    Sie wird das umgehend mit ihrem Mandaten klären, dass er, wie bereits mit ihm mündlich geklärt und er schriftlich vom Jugendamt erhalten und unterschrieben hat, immer zwischen dem 01. - spätestens 03.zahlt.
    Er hatte das wohl bereits mit der Anwältin thematisiert, immer zwischen dem 15. & 18.jeden Monat zahlen zu wollen..
    Seine Anwältin meinte ,NEIN. DAS ist nicht korrekt, er hat das zu unterlassen. Immer zum 01. - spätestens 03.im Monat... Andere Zahlungstermine seien mit der KM zu klären und eine freiwillige Sache.

  • Ich soll das jetzt ein Quartal beobachten. Kontoauszüge aufbewahren und falls es weiterhin Probleme gibt, muss er dem Jugendamt das Geld überweisen und ich kriege es von denen pünktlich!