steuerklasse2 zwingend vorgeschrieben als alleinerziehende?

  • Liebe Forengemeinde,
    ich weiß nicht, ob ich jetzt das richtige Forum erwischt habe, aber ich bin gerade etwas durch den Wind.
    Ich hatte mich ja am 28.Februar 2017 von meinen Nochmann getrennt. die Trennung fand anfangs auch innerhalb der Wohnung statt.
    Ich bin und war die ganze Zeit über Alleinverdiener und er (nicht der Vater meiner Kinder) wollte die Rolle des Hausmannes übernehmen ( was er leider nicht auf die Reihe bekam. Meine Kinder waren während meiner Arbeitszeit in Kindergarten und Schule Untergebracht und später dann bei meiner Mutter, da er ein gewaltiges alkoholproblem hatte (und immer noch hat).
    Da er die volle Erwerbsminderungsrente hat fordert er natürlich trennungsunterhalt von mir.
    Wäre ja auch ok, aber bei dem was er sich geleistet hat wäre das furchtbar ungerecht. Ich mußte ihn per Gerichtsbeschluß aus der Wohnung (welche schon immer meine war und für die ich auch schon immer sämtliche Kosten allein bezahlt habe )weisen lassen.
    jetzt macht er mir die Hölle heiß und hat mich auf Trennungsunterhalt verklagt. Seine Anwältin ist der Meinung, dass ich nach Steuerklasse 2 besteuert werde weil ich 3 minderjährige Kinder zu versorgen habe, ich hab aber ab Januar die Steuerklasse 1 gewählt, da ich bzw meine Kinder von den Freibeträgen jaeh nichts haben.
    Kann ich gezwungen werden die Steuerklasse 2 zu nehmen, nur damit er Trennungsunterhalt bekommt?


    Sorry, dass das alles so wirr geschrieben ist, aber ich versteh im Moment die Welt nicht mehr.


    Lg

  • Hi,


    meines Wissens nach wird nur beim Kindesunterhalt nach der günstigstmöglichen Steuerklasse berechnet!


    Bei dem Ehegattenunterhalt gilt sogar, dass ein Partner, der nach der Trennung die Steuerklasse I hat, bei einer neuen Ehe und der damit verbundenen Steuerklasse III, nur Unterhalt der Versteuerung nach Steuerklasse I tragen muss.


    Aber erst einmal Ruhe einkehren lassen und sich dann mit einem RA zusammensetzen.

  • Hallo,


    also so gravierend ist der Unterschied zwischen 1 und 2 nicht. Wenn Du mit der 1 keinen Unterhalt bezahlen müsstest, wohl aber mit der 2, weil da ein paar EUR mehr hängen bleiben, würde das auch keine Rolle spielen.
    Diese paar EUR zahlst entweder an den Staat oder eben an den Exmann. Sprich, diese paar EUR hättest eh nicht.


    Und ja, es ist ungerecht. Das kann ich vollkommen nachvollziehen.


    Ich glaube aber, dass Dich da keiner dazu zwingen kann (immerhin bist Du ein guter Bürger, der freiwillig mehr Lohnsteuer zahlt), weiß es aber nicht sicher.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Bedenke, wenn er aufstockender Rentner ist, darf er auf den trennungsunterhalt von amtswegen nicht verzichten.


    Ist wahrscheinlich auch nicht so viel wie du glaubst. Er hat Einkommen und er bekommt von der Differenz 3/7. Vorher geht aber noch einiges ab. Pauschale für deine Arbeit, der kindesunterhalt, falls du für die Wohnung einen Kredit bezahlst, einige Sachen wie Gewerkschaft, private Altersversorgung und ein paar Versicherungen kannst du glaube ich auch geltend machen. Ne gute Anwältin / Anwalt ist in solchen Fällen oft wirklich Gold wert.


    Bedenke auch, dass du von der Ersparnis von lsk 2 4/7 behalten darfst. Du hast im Endeffekt selbst auch mehr in der Tasche.

  • Vielen Dank für eure Antworten.Im April ist eine gerichtliche Anhörung bestimmt worden in der dann wohl der Richter entscheidet ob ich zahlen muß oder nicht. Gott sei Dank ist es der selbe Richter, der letztes Jahr schon die Wohnungszuweisung entschieden hat.
    Mein Anwalt meint, dass ich ab Januar keinen Unterhalt mehr zahlen brauche mit Steuerklasse 1 weil nichts übrig bleibt, allerdings hat er bei der Berechnung auch die Kreditraten für die Möbel, die ich brauchte (Schlafzimmer und Wohnzimmer) mit abgezogen. Seine Anwältin erkennt diese Kosten aber nicht an, weil das angeblich nicht abzugsfähig ist. Außerdem will sie durchsetzen, dass der Tu nach Steuerklasse 2 berechnet wird, was in meinen Augen völliger irrsinn ist, weil ich als alleinerziehende ja nichts von dem Entlastungsbetrag habe und meine Kinder auch nicht. Ebenso sieht sie es nicht so, dass er seinen Anspruch auf Unterhalt verwirkt hat. Dabei hat er gesoffen wie nochal was und mich und auch die große in dem Zustand massiv beleidigt.Iich mußte mich sogar anspucken lassen.
    Seinen Drogenkonsum kann ich vor Gericht leider nicht erwähnen, warum auch immer.
    Ich bin der letzte Mensch, der anderen nicht gönnt, was ihnen zusteht, aber in dem Fall könnt ich echt :flenn .
    Ab April muss ich meine Stunden reduzieren, da es Betriebsbedingt notwendig ist, was nochmal weniger Geld zum leben bedeutet. das einzig positive daran ist, dass ich mehr Zeit für meine Kinder habe.


    Lg

  • Wieso bringt dir als AE Steuerklasse 2 keine Vorteile?


    Finanzielle Vorteile hast du, nur die Größenordnung ist nicht besonders. Darum hat das in der Regel keine riesigen Auswirkungen auf den Trennung singer hält. Aber die falsche Lohnsteuer Klasse zu wählen, um weniger Trennungsunterhalt leisten zu müssen, fällt dir auf die Fuesse, befürchte ich ... Das solltest du vor der Verhandlung klären ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Seinen Drogenkonsum kann ich vor Gericht leider nicht erwähnen, warum auch immer.


    Besser nicht. Tut ja nichts zum Thema der Verhandlung. Es ist sein Leben, wenn er sich das ruiniert, ist das sein Vergnügen. Lass mal Deinen RA machen, was seine RA anerkennt bzw. nicht, hängt wohl hauptsächlich daran, dass er ja die Interessen seines Mandanten vertritt. Und wenn Du Dich in der Verhandlung mit Deinem RA beraten musst, dann besteht immer die Möglichkeit, die Verhandlung kurz zu unterbrechen.


    Wenn Du die richtige Steuerklasse hast, ist das ein Punkt weniger, welcher Dir angekreidet werden kann.

  • Hallo,


    ich versteh auch nicht, warum da nicht einfach die 2 genommen wird. Das kann doch gar nicht viel ausmachen. Bis Dez. letzten Jahres hast also die 2 gehabt und musstest Unterhalt zahlen?
    Bei drei Kindern als AE ist das ja schon ne Menge, was Du da verdienen musst.


    Du hast seit Januar also die 1er, weg. dem Trennungsunterhalt (liegt ja auf der Hand, warum die 1, jeder AE nimmt die 2, weils doch ein paar Euronen mehr sind, aber eben nur ein paar). Ab April musst die Stunden reduzieren (so ein Zufall)....wenn Du das auch noch einbringst...na ja....


    Das schaut nicht gut für Dich aus und zeigt schon deutlich die Ambitionen dahinter. Würd ich mir gut überlegen. Auch wenn ich verstehen kann, dass man dem EX ungerne Geld hinterherwirft.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Die richtige Steuerklasse wird bei der Berechnung vor Gericht herangezogen. War zumindest bei uns damals so, dass der Richter mit der eigentlichen Steuerklasse gerechnet hat.


    Ich verstehe ja, dass du keinen Bock hast, ihm Geld zu bezahlen, aber du bist in der Position, dass trotz der Kinder, rechnerisch genug Geld übrig bleibt. In deshalb würde ich mehr darauf schauen, dass du nicht allzu lange Trennungsunterhalt bezahlen musst und er nicht unnötig die Scheidung verzögert, nur um länger in den Genuss des Unterhalts zu kommen. Denn Nachehelicher Unterhalt wird anders berechnet.


    Mich hat die Ehe und alles darum, wie bei sehr vielen, sehr viel Geld gekostet. Aber es geht vorbei. Und ich bin jetzt diejenige die jeden Tag in den Spiegel schauen kann.


  • Ich hab ab Januar die Steuerklasse 1 gewählt, da ich auch wie eine alleinstehhende Person in punkto Trennungsunterhalt behandelt werde, da meine Kinder nicht seine leiblichen sind. Bis Dezember hatte ich Steuerklasse 3 da ich alleinverdiener war.
    Meine Arbeitszeit hab ich auch nicht bewusst verringert, in dem Punkt kann ich nicht anders. Laut Arbeitsvertrag können meine Stunden bei Bedarf jederzeit um bis zu 20 Prozent reduziert oder erhöht werden wenn Bedarf ist.

  • Es ist total egal ob er der Vater ist oder nicht, Kinder (minderjährig) sind grundsätzlich erster Rang und gehen vor allem anderen.


    Was hast du für ne komische anwältin/Anwalt?


    Hallo,
    der leibliche Vater meiner Kinder zahlt den Mindestunterhalt. Deshalb kann ich angeblich auch keinen höheren Selbstbehalt für mich und die Kinder beanspruchen. Im Kindesunterhalt sind wohl auch 20Prozent Mietanteil enthalten. Da aus dieser Ehe keine gemeinsamen Kinder herforgegangen sind werde ich mit einem Single gleichgestellt, weil meine Kinder ja durch den Mindestunterhalt abgesichertt sind.
    Ich hoffe nur, dass der Richter das anders sieht und meine Kids und ich ned no mehr leiden müssen wie so schon.
    Lg