Liebe Forengemeinde,
ich weiß nicht, ob ich jetzt das richtige Forum erwischt habe, aber ich bin gerade etwas durch den Wind.
Ich hatte mich ja am 28.Februar 2017 von meinen Nochmann getrennt. die Trennung fand anfangs auch innerhalb der Wohnung statt.
Ich bin und war die ganze Zeit über Alleinverdiener und er (nicht der Vater meiner Kinder) wollte die Rolle des Hausmannes übernehmen ( was er leider nicht auf die Reihe bekam. Meine Kinder waren während meiner Arbeitszeit in Kindergarten und Schule Untergebracht und später dann bei meiner Mutter, da er ein gewaltiges alkoholproblem hatte (und immer noch hat).
Da er die volle Erwerbsminderungsrente hat fordert er natürlich trennungsunterhalt von mir.
Wäre ja auch ok, aber bei dem was er sich geleistet hat wäre das furchtbar ungerecht. Ich mußte ihn per Gerichtsbeschluß aus der Wohnung (welche schon immer meine war und für die ich auch schon immer sämtliche Kosten allein bezahlt habe )weisen lassen.
jetzt macht er mir die Hölle heiß und hat mich auf Trennungsunterhalt verklagt. Seine Anwältin ist der Meinung, dass ich nach Steuerklasse 2 besteuert werde weil ich 3 minderjährige Kinder zu versorgen habe, ich hab aber ab Januar die Steuerklasse 1 gewählt, da ich bzw meine Kinder von den Freibeträgen jaeh nichts haben.
Kann ich gezwungen werden die Steuerklasse 2 zu nehmen, nur damit er Trennungsunterhalt bekommt?
Sorry, dass das alles so wirr geschrieben ist, aber ich versteh im Moment die Welt nicht mehr.
Lg