Unterhalt ab 18 - Nachweise von Kindsmutter

  • Hallo zusammen,


    es geht sich um den Unterhalt ab 18 Jahre.


    Bisher hat der Kindsvater immer den Unterhalt an die Kindsmutter überwiesen. Nun ist die gemeisame Tochter 18 und ich habe die Information das auch die Kindsmutter zu Barunterhalt verpflichtet ist. Slebst wenn das Kind noch Zuhause wohnt.


    Um den Unterhalt korrekt zu berechnen benötigen wir von der Kindsmutter nun einen Nachweis über Ihren Verdienst. Auch ob die Tochter in einer Ausbildung ist oder noch Schülerin ist müsste sie dem Kindsvater doch mitteilen.


    Hat da jemand von euch Erfahrungen mit und wie geht man am besten vor ? Können wir der Kindmutter eine Frist setzten ?


    Eine Beistandschaft besteht nicht.


    Danke schon mal im Voraus.

  • Hallo Pauli.Panzer,

    Können wir der Kindmutter eine Frist setzten ?

    Ansprechpartnerin ist ab sofort die Tochter. Mit der Mutter hat Kindesvater diesbezüglich nichts mehr zu schaffen und ihn hat auch das Einkommen der Mutter nicht zu interessieren.


    An Stelle des Kindesvaters würde ich einen Blick in den Titel werfen, so denn einer existiert, ob es da Einschränkungen irgendeiner Art gibt. Danach sollte dann die Tochter angeschrieben werden:
    - Gratulation zum Geburtstag, Papa ist stolz auf sie
    - Bitte, die Kontonummer zu nennen
    - Ankündigen, den Unterhalt nun regeln zu wollen.


    Zu diesem Zwecke benötigt Kindesvater:
    - Nachweis über Ausbildung, Schulbesuch (bitte bis nächste Woche).
    - eine Neuberechnung des Unterhalts, die Tochter bitte in die Wege leiten sollte.


    Damit Tochter Zeit hat, sich in die Lage einzufinden, würde ich wohl ankündigen, den Unterhalt drei Monate wie gewohnt weiterzuzahlen sobald die Kontonummer mitgeteilt wurde. In dieser Zeit kann Tochter Kontakt aufnehmen mit der Beistandschaft des Jugendamts, die vielerorts die Berechnung des Unterhalts für die jungen Erwachsenen noch erledigt. Nach den drei Monaten sollte die Neuberechnung vorliegen und der Unterhalt wird dann angepasst (oder eben gar nicht mehr bezahlt falls die junge Erwachsene sich nicht kümmern möchte).


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    Einmal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Vielen Dank erstmal für deine Antwort.


    Also müsste Tochter auch die Neuberechnung veranlassen ? Und keinen Unterhalt zahlen käme das in Frage wenn keinerlei Reaktion kommt oder habe ich das falsch verstanden ?

  • Wenn ein Titel besteht muss dieser weiter bedient werden.


    Wenn keiner besteht kann der Unterhalt einfach eingestellt werden und auf Reaktion gewartet werden.


    Im Falle eines unbegrenzten Titel kann aber auch der KV eine Abänderung anstossen, falls die Tochter keinen Bock hat zu reagieren

  • Ich dachte auch, bei einem unbefristeten Titel MUSS der Elternteil tätig werden und nicht das Kind.....

  • Hallo Pauli.Panzer,

    Und keinen Unterhalt zahlen käme das in Frage wenn keinerlei Reaktion kommt oder habe ich das falsch verstanden ?

    Bitte das hier beachten:

    An Stelle des Kindesvaters würde ich einen Blick in den Titel werfen, so denn einer existiert, ob es da Einschränkungen irgendeiner Art gibt.


    Es wurde bereits beschrieben: unbegrenzte Titel müssen weiter bedient werden. Aber auch hier gibt es Möglichkeiten, ein Anwalt hilft sicher weiter. Allerdings kenne ich persönlich keinen Fall, in dem nicht der Vorschlag, drei Monate weiterzuzahlen bis der junge Erwachsene die Neuberechnung z.B. mit Hilfe der Beistandschaft oder in Zusammenarbeit mit den Eltern in die Wege geleitet hat, abgewiesen worden wäre vom jungen Erwachsenen. Es muss ja nicht immer Anwalt und Konfrontation sein.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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  • Hallo,


    Es ist richtig, dass ab dem 18. Lebensjahr die Eltern gemeinsam zum Barunterhalt verpflichtet sind. Letzterer kann nach der Düsseldorfer Tabelle bestimmt werden, welche aber nicht bindend ist. Die Eltern zahlen gemäss ihres Einkommens jeder seinen Anteil.


    Richtig ist, dass der Ansprechpartner für Vater und Mutter das Kind ist. Es muss ihnen seine Bedürftigkeit nachweisen. Der Kindesunterhalt wird auf das Konto des Kindes überwiesen. Das Kind kann aber auch schriftlich darum bitten, es z.B. weiterhin auf das Konto des Elternteils zu überweisen, wo es wohnt. Es kann dann mit diesem Elternteil aushandeln, ob es zum täglichen Leben etwas beizusteuern hat und wieviel.


    Gibt es einen unbefristeten Titel, muss dieser weiter bedient werden. Gibt es einen befristeten Titel, kann man das Zahlen einstellen und warten, ob das Kind reagiert, sollte aber den Unterhalt ansparen, da irgendwann bezahlt werden muss.


    Die Eltern können sich vor dem 18. Geburtstag des Kindes an einen Tisch setzen und sich überlegen, wie es mit der Finanzierung weitergeht. Wieviel kann/will der eine und der andere zahlen ? Wieviel braucht das Kind ? Können sie sich nicht einigen, dann wird die Düsseldorfer Tabelle herangezogen. Es ist wichtig, ob das Kind Schüler, Auszubildender etc. ist und ob das Kind bei einem Elternteil lebt oder eine eigene Wohnung hat.


    Mit dem 18. Geburtstag ändert sich vieles. Hat ein Elternteil einen unbefristeten Titel, sollte er, wenn man miteinander reden kann, das Kind bitten, ihm den Titel auszuhändigen, damit ein neuer Titel ausgestellt werden kann. Will das Kind nicht, muss der Elternteil Klage auf Aushändigung des Titels einreichen.


    Ist ein Elternteil nicht in der Lage Barunterhalt zu zahlen, muss er das nachweisen. Genauso wie der Unterhaltspflichtige regelmässig Auskunft über sein Einkommen vor der Volljährigkeit des Kindes geben musste, müssen dies jetzt beide Elternteile tun. Nur so kann festgestellt werden, wer zahlen muss und wieviel jeder zahlen muss.


    VG,
    tegami.

  • Also das einzige was wohl existiert ist eine Vaterschaftsanerkennung da der Kindsvater und die Kindsmutter nicht miteinander verheiratet waren.


    Wir haben jetzt mal ein Schreiben aufgesetzt und lassen dies der Kindsmutter zukommen, da wir keine Kontaktdaten vom Kind haben. Kindsmutter kontaktierte den Kindsvater per Mail.


    Hierzu ist vielleicht auch noch zu erwähnen, dass seitens der Mutter ein Umzug stattfand und wir keine genaue Adresse haben. Könnte man hier auch zu auffordern ? Also ich meine das die Kindsmutter mitteilt wo beide leben bzw. zumindest das Kind ? Wobei ja bei Volljährigkeit das ja dann schwierig ist.


    Die Mutter meldete sich immer nur dann wenn es um Geld ging und das wie oben erwähnt per Mail.

  • Die Mutter hat als bet immernoch Wahlrecht ob natural oder barunterhalt. Solange das Kind in ihrem Haushalt lebt, muss sie nichts zahlen. Warum auch? Wohnung, essen, Strom etc kostet genug... Anders verhält es sich bei einem Auszug wenn Kind das wegen Ausbildung oder Studium muss.

  • Was ist denn an dem Partner auszusetzen. Er möchte lediglich eine Neuberechnung des Unterhaltes. Was ist denn daran auszusetzen? Die Hintergründe, warum zwischen Vater und Kind kein Kontakt besteht, die kennen wir nicht. Also ich kann da nichts schlechtes dran finden. Ich als Mutter sag ja auch nicht "mir doch egal ob Unterhalt läuft oder nicht".

  • Jo, ich hab auch mal spaßeshalber geguckt. Wenn Sohn mit 18 ausziehen sollte, kann ich hier ein Faß aufmachen, da käme ich nämlich billiger weg. Doof, das die DT so günstig ist.


    Sei's drum: Es geht wohl darum, in welchen Anteilen der Unterhalt von beiden ET zu leisten ist. Vielleicht kann der UET tatsächlich ein paar Euro sparen.
    Was ich nicht verstehe: Warum bemüht man sich erst jetzt eine Adresse zu bekommen? Als Elternteil hat man ein Recht zu wissen, wo sich das Kind aufhält. Sich erst jetzt zu rühren, hat natürlich ein Geschmäckle, andererseits scheint das Vater-Kind-Verhältnis schon seit längerem kein Renner gewesen zu sein.

  • Hallo Pauli,


    Wie gesagt, nicht die Kindesmutter muss sich an Euch wenden, wenn das Kind schon volljährig ist, sondern das Kind selbst. Die Kindesmutter vertritt nicht mehr das Kind in dieser Sache.


    Schreibt die KM an, mit der Bitte Euch die Adresse des Kindes zu geben oder findet selbst diese Adresse heraus. Die Überweisung auf das Konto der KM würde ich sofort einstellen, da das Kind anscheinend nicht mehr in ihrem Haushalt lebt. Das Geld sollte der Kindesvater zur Seite legen, für das Kind.


    Solltet Ihr die Adresse bekommen, sollte der Kindesvater einen netten Brief an das Kind schreiben, es anrufen etc. Er kann ihm dann die rechtliche Lage erklären. Die Kindesmutter muss natürlich auch mit ins Boot geholt werden und ihr Einkommen offenlegen. Und das Kind muss plausibel darlegen, wie es sich seine Zukunft "in etwa" vorstellt. Studiert es z.B. muss geprüft werden, ob Bafög beantragt werden könnte. Auch da wird das Einkomlen beider Elternteile in Betracht gezogen.


    Eine Mail von der Kindesmutter "überweise das Geld wie gehabt auf mein Konto", geht nicht. Wie geschrieben, sind Vater und Mutter sind jetzt barunterhaltspflichtig.


    Das Allerwichtigste ist den wkontakt mit dem Kind herzustellen.


    VG,
    tegami.

  • Hallo,


    also das Kind ist jetzt 18 und es bestand keinerlei Kontakt.
    Ich denke, da sollte man schon im Alter von 16 anfangen, sich um die Dinge zu kümmern. 1. ist da noch die Mutter zuständig und auskunftspflichtig und 2. weiß man dann Bescheid, wohin der Weg geht. Vielleicht läuft da schon längst ne Ausbildung und ihr wisst es gar nicht.....das hätte dann schon zu weniger Unterhaltszahlungen führen können. Ist ja gsD nicht so, dass es nur noch studierwillige Jugendliche gibt.


    In dieser Situation würde ich auch die KM auffordern, den Aufenthaltsort des Kindes herauszugeben, damit der Kontakt hergestellt werden kann. Notfalls per Anwalt. Oder beim Einwohnermeldeamt nachfragen (letzte Meldeadresse als ersten Anlaufspunkt).
    Unterhaltszahlungen würde ich - bis genauere Auskunft besteht - nicht mehr leisten. Dies aber ankündigen mit dem Hinweis, dass selbstverständlich die Unterhaltszahlungen nachgeholt werden, falls noch die Verpflichtung dazu besteht und die Höhe.


    Es beseht wohl kein Titel. Somit muss da gar nichts bezahlt werden erstmal.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • ... und der Vater meldet sich auch nur jetzt wo er eine Möglichkeit sieht Geld zu sparen. . Bist du nicht selbst Ae? Warum sucht man sich dann so einen Partner?

    Hier geht es nicht um Geld sparen, sondern darum das Unterhalt korrekt gezahlt wird. Und das dieser sich ändert ist doch klar. Siehe hier Düsseldorfer Tabelle die den Unterhalt nach Alter und Gehalt regelt

  • ... und der Vater meldet sich auch nur jetzt wo er eine Möglichkeit sieht Geld zu sparen. . Bist du nicht selbst Ae? Warum sucht man sich dann so einen Partner?

    Ich stimme dir zu das man ab dem 16 Lebensjahr schon hätte was anleihern können. So hat sie eventuell schon mehr erhalten was ja auch für den Kindsvater spricht.


    Es ist abzuwarten welche Reaktion kommt

  • Ansprechpartnerin ist ab sofort die Tochter. Mit der Mutter hat Kindesvater diesbezüglich nichts mehr zu schaffen und ihn hat auch das Einkommen der Mutter nicht zu interessieren.


    Das Einkommen der KM interessiert sehr wohl, und der KV hat ein Anrecht auf die Einkommensnachweise der KM. Diese sind vom Kind zu besorgen, so es meint, noch einen Unterhaltsanspruch zu haben, und an den jeweiligen anderen ET auszuhändigen. Wie sonst soll jeder ET seine Haftungsquote überprüfen können?


  • Das Einkommen der KM interessiert sehr wohl, und der KV hat ein Anrecht auf die Einkommensnachweise der KM. Diese sind vom Kind zu besorgen, so es meint, noch einen Unterhaltsanspruch zu haben, und an den jeweiligen anderen ET auszuhändigen. Wie sonst soll jeder ET seine Haftungsquote überprüfen können?


    Hallo Summerjam,


    in den Fällen, die ich kenne, ist es das nun volljährige Kind, das all diese Auskünfte besorgt und z.B. beim Jugendamt, BAföG-Amt vorlegt.
    Am Ende dieses Prozesses steht dann ein Bescheid mit Zahlbeträgen.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • in den Fällen, die ich kenne, ist es das nun volljährige Kind, das all diese Auskünfte besorgt und z.B. beim Jugendamt, BAföG-Amt vorlegt.
    Am Ende dieses Prozesses steht dann ein Bescheid mit Zahlbeträgen.


    Teil 1 ist unstrittig. Das nunmehr volljährige Kind muss sich kümmern und ist für die Eltern Ansprechpartner. Nichtsdestotrotz muss die Unterhaltsbegehrende Person nach Aufforderung die Zahlen und Belege zwecks Gegenrechnung liefern. Ansonsten besteht keine Einigkeit und die Sache landet vor Gericht, wo spätestens die Zahlen auf den Tisch kommen.


    Sicherlich kann ein UET sich mit JA Zahlen und dem Versprechen um die Richtigkeit selbiger zufrieden geben. Er darf auch sicherheitshalber einfach doppelt soviel wie verlangt titulieren ;)
    Andersrum: Würde sich die Empfängerseite damit zufrieden geben, dass ein UET sein Einkommen lediglich seinem Notar vorlegt und dem BET eine Endsumme an KU nennt, ohne Belege beizulegen?


    Edit: Davon ab... Das JA ist ab dem 18. LJ eh raus. Es steht max betratend dem jungen Erwachsenen beiseite.

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  • Die Mutter muss dem Vater ( und auch umgekehrt) keine Zahlen vorlegen. Beide aber dem Kind ( nur Verwandten in gerader Linie)


    Der BET vertritt ja auch nur das Kind bis zur Volljährigkeit.


    Auch gibt es keine Quote beim KU. Jeder kann seinen Zahlbetrag aus der DDT ablesen, völlig unabhängig was der andere verdient.

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.