Beiträge von Pauli.Panzer

    Möchtest du dich mit dem Zeugnis bewerben oder dem AG nur deutlich machen
    das deine Verlängerung ansteht?


    Ich befinde mich in der Bewerbungsphase so dass ich dieses mit beifügen möchte, bzw. hatte ein Arbeitgeber bei dem ich mich beworben hatte nach einem Zwischenzeugnis gefragt. Dieser ist allerdings eine Woche bevor ich es erhalten habe angesprungen. Habe 8 Wochen warten müssen bis es dann endlich mal in meinen Händen war.
    Und es wäre bei mir so, dass ich jetzt wohl entfristet werden müsste nach 2 Jahren.

    Was das mit der Eigeninitative angeht ist so das ich sehr wohl die Arbeit sehe und dementspreche arbeite.

    Schlecht ist es nicht, aber auch nicht gut. Ich tät mal sagen "befriedigend".


    Ich persönlich wäre nicht glücklich über dieses Zeugnis. Kannst du dir denken, warum es so ausgestellt wurde?

    Ich bin auch nicht wirklich glücklich darüber. Mir ist nicht wirklich klar warum es so ausgestellt wurde.

    Ich schreibe mal eben die Sätze hier rein bei denen ich denke das diese "Schlecht" sind und bitte um Rückmeldung.


    "Frau XXX hat sich innerhalb kürzester Zeit in die von ihr auszuführenden Tätigkeiten gut eingearbeitet.


    Sie verfügt über ein gutes Fachwissen und arbeitet pflichtbewusst,
    zuverlässig und termingerecht. Sie erledigt die ihr übertragenden
    Arbeiten stets zu unserer Zufriedenheit.


    Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden ist gut.


    Da das Arbeitsverhältnis bis zum XX.XX.XXXX befristet ist, stellen wir das
    Zwischenzeugnis auf Wunsch von Frau XXX für Bewerbungszwecke aus.


    Wir danken ihr für die der XXX (Firmenname) geleisteten Dienste und hoffen auch weiterhin auf eine gute Zusammenarbeit."

    ... und der Vater meldet sich auch nur jetzt wo er eine Möglichkeit sieht Geld zu sparen. . Bist du nicht selbst Ae? Warum sucht man sich dann so einen Partner?

    Ich stimme dir zu das man ab dem 16 Lebensjahr schon hätte was anleihern können. So hat sie eventuell schon mehr erhalten was ja auch für den Kindsvater spricht.


    Es ist abzuwarten welche Reaktion kommt

    ... und der Vater meldet sich auch nur jetzt wo er eine Möglichkeit sieht Geld zu sparen. . Bist du nicht selbst Ae? Warum sucht man sich dann so einen Partner?

    Hier geht es nicht um Geld sparen, sondern darum das Unterhalt korrekt gezahlt wird. Und das dieser sich ändert ist doch klar. Siehe hier Düsseldorfer Tabelle die den Unterhalt nach Alter und Gehalt regelt

    Also das einzige was wohl existiert ist eine Vaterschaftsanerkennung da der Kindsvater und die Kindsmutter nicht miteinander verheiratet waren.


    Wir haben jetzt mal ein Schreiben aufgesetzt und lassen dies der Kindsmutter zukommen, da wir keine Kontaktdaten vom Kind haben. Kindsmutter kontaktierte den Kindsvater per Mail.


    Hierzu ist vielleicht auch noch zu erwähnen, dass seitens der Mutter ein Umzug stattfand und wir keine genaue Adresse haben. Könnte man hier auch zu auffordern ? Also ich meine das die Kindsmutter mitteilt wo beide leben bzw. zumindest das Kind ? Wobei ja bei Volljährigkeit das ja dann schwierig ist.


    Die Mutter meldete sich immer nur dann wenn es um Geld ging und das wie oben erwähnt per Mail.

    Hallo zusammen,


    es geht sich um den Unterhalt ab 18 Jahre.


    Bisher hat der Kindsvater immer den Unterhalt an die Kindsmutter überwiesen. Nun ist die gemeisame Tochter 18 und ich habe die Information das auch die Kindsmutter zu Barunterhalt verpflichtet ist. Slebst wenn das Kind noch Zuhause wohnt.


    Um den Unterhalt korrekt zu berechnen benötigen wir von der Kindsmutter nun einen Nachweis über Ihren Verdienst. Auch ob die Tochter in einer Ausbildung ist oder noch Schülerin ist müsste sie dem Kindsvater doch mitteilen.


    Hat da jemand von euch Erfahrungen mit und wie geht man am besten vor ? Können wir der Kindmutter eine Frist setzten ?


    Eine Beistandschaft besteht nicht.


    Danke schon mal im Voraus.

    Hallo Zusammen,


    bin mir zwar nicht sicher ob mein Thema hier richtig ist, aber ich stelle einfach mal meine Frage:


    Ich hatte mir überlegt für meine Tochter (12 Jahre) ein Konto zu eröffnen. Banken bieten das ja an, also meine auf jeden Fall.


    Wollte mal eure Erfahrungen vorab dazu hören. Habt ihr das eventuell auch gemacht und ist dies sinnvoll ? Klar kommt es auch vielleicht auch auf das Kind an. Dachte mir das es als Art Lerneffekt ist mit Geld umzugehen falls man das so sagen kann.


    Freue mich auf eure Antworten.

    Ich denke, es ist sinnvoll, zu unterscheiden zwischen Eurer vertraglichen Verpflichtung dem Vermieter gegenüber und Eurer Paarbeziehung. Gibt es evtl. Möglichkeiten, vorzeitig aus dem Mietvertrag auszusteigen, etwa indem Ihr einen Nachmieter findet? Das solltet Ihr gemeinsam und mit dem Vermieter klären.


    Wenn Dein Partner Dich nicht ziehen lassen möchte, könnte ein klärendes Gespräch mit professioneller Begleitung helfen?

    Ich denke, es ist sinnvoll, zu unterscheiden zwischen Eurer vertraglichen Verpflichtung dem Vermieter gegenüber und Eurer Paarbeziehung. Gibt es evtl. Möglichkeiten, vorzeitig aus dem Mietvertrag auszusteigen, etwa indem Ihr einen Nachmieter findet? Das solltet Ihr gemeinsam und mit dem Vermieter klären.


    Wenn Dein Partner Dich nicht ziehen lassen möchte, könnte ein klärendes Gespräch mit professioneller Begleitung helfen?

    Leider haben schon viele Gespräche statt gefunden, aber leider hat nie wirklich eines gefruchtet. Was die professionelle Begleitung angeht lässt er sich darauf nicht ein.

    Zuerst mal abklären, wer als Mieter im Vertrag steht. Du, er, beide?? Und was steht genau im Vertrag? Müßt ihr dort wohnen bis 2018 oder dürft ihr mindestens so lange dort wohnen, bevor der Vermieter z.B. Eigenbedarf anmelden kann.


    Wenn er drin steht, hast du keine Probleme. Ausziehen, fertig. Stehst du drin oder ihr beide, dann hängst du fest drin.


    Ich würde mir die Frage stellen, ob ich die Wohnung allein finanzieren kann, bis der Mietvertrag ausläuft. Geht das, dann solange dort bleiben und dann ausziehen. Geht das nicht, würde ich mir wahrscheinlich Hilfe vom Mieterschutzverein holen. Ich denke durch den kommst du mit wenig Problemen raus.

    Zu deinen Fragen: Also wir stehen beide im Mietvertrag. Und wir "müßen" bis 2018 mindestens dort wohnen.


    Was das finanzieren angeht könnte ich das für kurze Zeit hinbekommen, aber eben nicht auf Dauer. Also eine geisse Zeit könnte ich überbrücken. Nur wird er ja nicht freiwillig ausziehen. Das hat er auch schon gesagt. Also das er in der Wohnung bleibt. Und ich würde die Wohnung ja eh nicht alleine bekommen

    Hallo zusammen,


    habe ein Problem und hoffe das ich hier ein paar Tipps bekomme wie ich am besten vorgehen kann:


    Ich wohne mit meinem jetztigen Partner und meinem Kind in einer gemeinsamen Wohnung. Wir sind 2015 in die Wohnung gezogen und der Vermieter hat im Mietvertrag reingeschrieben das wir bis mindestens August 2018 hier wohnen.


    Nun ist es so, dass ich mich von meinem Partner trennen möchte. Dies hat verschiedene Gründe. Die Beziehung ist eben kaputt. Allerdings setzt er mich unter Druck und versucht mich auf eine gewisse Art einzuschüchtern. Er "droht" in dem Sinne damit das ich ja eh nicht aus dem Mietvertrag raus komme und ich bis zum besagten Termin hier mit zahlen müsste.


    Allerdings kann der Vermieter ja kein getrenntes Paar dazu zwingen noch zusammen zu wohnen bis die Zeit abgelaufen ist wo man dann kündigen kann.


    Hat da jemand schon Erfahrung gemacht und wenn ja wie seit ihr vor gegangen ?


    Der Vermieter weiß das ich ausziehen möchte und er wollte vorbei kommen um alles zu besprechen, allerdings ist er nicht aufgetaucht.


    Danke schon mal für eure Antworten.

    Hallo zusammen,


    wie sieht das aus wenn der Kindsvater weniger Unterhalt bezahlen muss. Gibt es die Möglichkeit Gelder zu beantragen um dies wieder aufzufangen ? Wenn man vom Jobcenter Leistungen erhält wird dies ja aufgefangen in dem man dort den Ausgleich bekommt.


    Aber wie ist das wenn man arbeitet ? Besteht z.B. die Möglichkeit Wohngeld, Kindergeldzuschlage oder ähnliches zu beantragen ?


    Danke schon mal für eure Antworten.

    Guten Morgen Zusammen,


    wie sieht es unter euch mit Erfahrungen in Sachen Sonderbedarf aus ? Was genau kann man unter Sonderbedarf geltend machen und wie ist die Vorgehensweise in dieser Angelegenheit ?


    Müsste ich das über die Beistandschaft laufen lassen ?


    Danke schon mal für eure Antworten.

    3. Einkommensstufe (gleich 110 %) in der 3. Altersgruppe wären 506 €.
    Abzüglich 96 € hälftiges Kindergeld = 410 €


    Ist das der Betrag, den du meinst? Steht in dem Titel 110 % des Mindestunterhaltes? Dann wäre dies wohl der korrekte Betrag .
    Ab dem Monat, indem das Kind zwölf Jahre alt wird.

    Ganz genau. Diesen Betrag meine ich. In der Urkunde sind auch die 110% aufgeführt und Kind wird im Februar 12

    Hallo zusammen,


    folgender Sachverhalt: Ich habe eine Urkunde bezüglich des Unterhaltes. Ab 01.02.2017 muss Kindsvater 411,- Euro bezahlen hat mir aber nur 328,- Euro überwiesen. Dementsprechen fehlen mir jetzt 83,- Euro.


    Für die Vollstreckung müsste ich doch zum Amtsgericht und vollstrecken die auch wenn die Differenz zum neuen Unterhalt fehlt oder nur wenn Kindsvater nichts gezahlt hat ?


    Danke schon mal im Voraus.

    Aber nur als Tipp: wenn wirklich schon seit Jahren nicht neu überprüft wurde vielleicht-wäre es dann nicht mal irgendwann sinnvolll

    Doch eine Berechnung wurde bereits durchgeführt und die 2 Jahre sind noch nicht vorbei wo die Beistandschaft wieder eine Berechnung machen würde