Ergotherapie und gemeinsames Sorgerecht

  • Guten Morgen allerseits,


    bei uns steht gerade ganz aktuell ein Problem an, das ich noch nicht wirklich verstehe und einordnen kann: Der Kindesvater hat ohne jegliche Information an mich oder Begründung unserer Ergotherapeutin schriftlich untersagt, das gemeinsame Kind weiter zu behandeln!


    Ich war mir - ehrlich gesagt - gar nicht darüber im Klaren, dass wir dafür überhaupt seine Zustimmung benötigen. Für mich wäre das unter die Alltagssorge gefallen.
    Jetzt bin ich etwas ratlos und bräuchte ein wenig Input, wie ich mich korrekt verhalte. In meinen Augen stellt sein Verhalten einen absoluten Missbrauch der gemeinsamen Sorge dar. Er hat seit mehr als einem Jahr gar keinen Kontakt zum Kind gehabt. In der Zwischenzeit war ich mit Kind acht Wochen in der Psychiatrie und dort hat man uns zur Ergotherapie geraten. Die Kinderärztin hat die Ergotherapie verschrieben, weil sie sie für sinnvoll hält, der Kindergarten begrüßt die Behandlung ebenfalls.
    Ich selbst erlebe die Ergotherapeutin als absolut kompetent. Es hat sich in den ersten Behandlungen gezeigt, dass Kind bestimmte Reize nicht korrekt filtern und verarbeiten kann. Das erklärt ganz viele Verhaltensauffälligkeiten, die wir bisher in die "Psychokiste" getan haben. Für mich fühlte es sich so an, als würde mir endlich jemand helfen können, meine Tochter und ihre besonderen Eigenarten zu verstehen.


    Was kann ich tun, um uns die weitere Therapie zu ermöglichen?


    Etwas verzweifelte Grüße und herzlichen Dank,
    Susa

  • Ergotherapie ist keine Alltagsvorsorge sondern fällt unter die Gesundheit (ähnlich Impfen).


    Dein Ex muss die Zustimmung geben insofern ihr das Sorgerecht geteilt habt.

  • Hallo Susa79,

    Er hat seit mehr als einem Jahr gar keinen Kontakt zum Kind gehabt.


    unter diesen Umständen wird es Kindesvater schwer fallen zu begründen, warum er gegen die Therapie ist. Es reicht nicht "kraft Sorgerecht" die Mutter zu sanktionieren weil sie zu unartig war und keine Genehmigung eingeholt hat. Er hätte auch seiner Sorgepflicht nachkommen müssen, bedeutet, er hätte sich kümmern müssen.


    Andersrum wird übrigens ein Schuh draus: Möchte Kindesvater eine jetzt laufende Therapie abbrechen, muss er hierfür Deine Zustimmung haben.


    Sollte Kindesvater kurzfristige Gesprächsangebote bei beratenden Einrichtungen nicht annehmen, bzw nach derartigen Gesprächen weiterhin uneinsichtig sein, würde ich wohl kurz und bündig (dem Kinde tut die Therapie gut, sie ist wichtig!) den Weg gehen, den Juwi vorschlägt.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Möchte Kindesvater eine jetzt laufende Therapie abbrechen, muss er hierfür Deine Zustimmung haben.


    Gibt es dazu eine schriftliche Zustimmung - d. h. ist dies dokumentiert und nachweisbar? Sonst steht Aussage gegen Aussage, insbesondere wenn die Ergotherapie begonnen wurde, ohne dass seine Zustimmung vorlag. Da müsste es aber andererseits einen Behandlungsvertrag geben, bei dem beide Elternteile hätten unterschreiben müssen. Unter der Voraussetzung stimmt das Obige.


    Ich würde in diesem Fall zunächst ein Gespräch mit Dritten suchen, bei dem sich beide Elternteile einigen auf das, was dem Kindeswohl entspricht, bevor ich einen entsprechenden Antrag stelle. Und den (d. h. Übertragung der Gesundheitssorge) würde ich auch nur dann stellen, wenn dieser erfolgversprechend ist, aber das ist ja klar.

  • Wenn ich mir vorstelle, das meinem Kind endlich kompetent geholfen werden kann, und dann sabotiert der KV das.


    Da würde ich den mir möglichen Rechtsweg gehen und zwar sofort.


    Mich hat übrigens nie irgend jemand ,seien es Ärzte oder Therapeuten nach der Unterschrift, der Einwilligung des Vaters gefragt.


    Liebe TS ich drücke Dir die Daumen.


    Liebe Grüße


    Ute

  • Hallo musicafides,



    Gibt es dazu eine schriftliche Zustimmung - d. h. ist dies dokumentiert und nachweisbar? Sonst steht Aussage gegen Aussage, insbesondere wenn die Ergotherapie begonnen wurde, ohne dass seine Zustimmung vorlag. Da müsste es aber andererseits einen Behandlungsvertrag geben, bei dem beide Elternteile hätten unterschreiben müssen. Unter der Voraussetzung stimmt das Obige.


    mitnichten.


    Familienrecht ist nicht Hollywood. "Aussage gegen Aussage" interessiert niemanden, da rückwärtsgerichtet. Sehr wohl interessiert aber das Wohl des Kindes. Und nachdem Störungen diagnostiziert wurden und sogar stationäre Aufenthalte stattgefunden haben, scheint die Ergotherapie nach Meinung der Ärzte zum Wohle des Kindes zu sein.


    Es ist nun eine laufende Behandlung, für die sich Kindesvater schon lange hätte interessieren können und die er nun nicht eigenmächtig abbrechen darf.


    Bedeutet: Er darf jetzt die Behandlung untersagen und die Therapeutin wird sich danach richten müssen. Dies wird aber vor einem Familiengericht dann zum Wohle des Kindes mit Übertrag eines Sorgerechts auf einen Elternteil gelöst werden müssen. Man wird hier die Alltagskompetenz werten (bei Kindesvater offenbar gleich Null) und man wird die Fachkompetenz werten (bei den verordnenden Ärzten groß, bei Kindesvater vermutlich eher bei Google angesiedelt). Man wird auch zu werten wissen, dass eine offenbar wichtige Therapie Kraft GSR einfach so untersagt wurde zum Schaden des Kindes.


    Ich wage prognostizieren zu dürfen, dass es nicht der Vater sein wird, dem anlässlich eines Antrags beim Familiengericht das betroffene Teilsorgerecht übertragen werden wird. Die einzige Frage, die sich mir hier stellt, ist die, ob hier überhaupt eine Anhörung stattfinden wird.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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  • Dies wird aber vor einem Familiengericht dann zum Wohle des Kindes mit Übertrag eines Sorgerechts auf einen Elternteil gelöst werden müssen.


    Familienrecht ist auch kein Glaskugellesen. Erst recht kein Wünsch-Dir-Was, wo man nur einen Antrag abgeben muss, der wird abgenickt und schon hat ein Elternteil das Sorgerecht. Ich bin mir mehr als sicher, dass hier nicht nur meine eigenen Erfahrungen dies ausreichend belegen können.


    Es ist nun eine laufende Behandlung, für die sich Kindesvater schon lange hätte interessieren können und die er nun nicht eigenmächtig abbrechen darf.


    Hätte, könnte, müsste. Auch das interessiert wenig, weil rückwärtsgerichtet. Abgesehen davon: eigenmächtiges Handeln ist, wenn es um gemeinsame Kinder geht, sowieso eher nicht zu empfehlen.


    "Aussage gegen Aussage" interessiert niemanden, da rückwärtsgerichtet.


    Danke für den Hinweis - falls es zu einem gerichtlichen Antrag kommt, werden aber zumindest die Gründe des KV, die Ergotherapie abgebrochen zu haben, berücksichtigt werden, und zwar im Hinblick auf die zukünftige ärztliche Betreuung des Kindes.


    Es ist schon von Interesse, ob der KV seine Zustimmung zur Ergotherapie gegeben hat, denn das ist eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung. Ob die einseitige Kündigung seitens des KV juristisch gesehen eine zwingende alleinige Übertragung des Sorgerechts erfordert, ist für mich nicht offensichtlich.

  • Hallo musicafides,


    Ob die einseitige Kündigung seitens des KV juristisch gesehen eine zwingende alleinige Übertragung des Sorgerechts erfordert, ist für mich nicht offensichtlich.


    irgendetwas wird die Themeneröffnerin schon beantragen müssen, wenn sie die Angelegenheit nicht zeitnah mit Hilfe von Vermittlern wird klären können. Üblicherweise ist das der Übertrag eines Teilsorgerechts bzw. der Antrag, eine sorgerechtlich relevante Entscheidung alleine treffen zu dürfen. Darüber wird dann beschieden werden - auch wenn das für Dich nicht offensichtlich ist.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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  • Darüber wird dann beschieden werden - auch wenn das für Dich nicht offensichtlich ist.


    Ich präzisiere gerne zum besseren Verständnis: ein solcher Antrag kann Erfolg haben, muss aber nicht. Dass darüber beschieden wird, heißt nur, dass das Gericht eine Entscheidung treffen wird. Diese kann auch bedeuten, dass der Antrag abgelehnt wird. Aber das weißt Du sicherlich auch.


    Insofern sollte jetzt alles Nötige offensichtlich sein.

  • Es ist schon von Interesse, ob der KV seine Zustimmung zur Ergotherapie gegeben hat, denn das ist eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung.


    Genau und das darf ein Elternteil also einfach ohne Begründung torpedieren ?
    Kindeswohl ?
    Die Mutter ist dem Rat der Ärzten gefolgt, sie hat da nix willkürlich entschieden.


    Im Falle das weitere Behinderungen der Therapien des Kindes zu erwarten wären/ sind, halte ich ein alleinige Gesundheitsfürsorge für sinnvoll.


    Man hat genug Baustellen, mit einem nicht" normalen"" Kind da muss man nicht noch einen Haufen dazu bekommen.


    Natürlich ist der Idealfall ein guter gemeinsamer Austausch,der hier aber nicht gegeben ist.


    Liebe Grüße


    Ute

  • Genau und das darf ein Elternteil also einfach ohne Begründung torpedieren ?
    Kindeswohl ?
    Die Mutter ist dem Rat der Ärzten gefolgt, sie hat da nix willkürlich entschieden.


    Die Frage für mich ist nicht, ob ein Elternteil so etwas darf oder nicht, sondern ob er es tut bzw. davon auszugehen ist, dass er es auch in Zukunft tun wird.


    Selbstverständlich bin ich davon ausgegangen, dass es eine medizinische Indikation für die Ergotherapie gab und gibt und dass diese auch gut für das Kind war und ist.


    Da ein Gericht allerdings juristisch argumentiert, ist - auch bei genügend Argumenten der KM - ein Antrag beim Familiengericht kein Selbstläufer. Das habe ich auch erst mit der Zeit lernen müssen. Da hilft es nichts, dass man selbst (vorwärtsgerichtet) wohl ziemlich gut beurteilen kann, wie es um gemeinsam zu treffende Entscheidungen bestellt ist, man kennt ja nun seinen Ex (meistens) ganz gut. Ich würde daher dazu raten, erst einmal alle außergerichtlichen Wege auszuschöpfen, sonst hängt die Entscheidung eben von der Beurteilung des Familiengerichts ab.

  • Da ein Gericht allerdings juristisch argumentiert, ist - auch bei genügend Argumenten der KM - ein Antrag beim Familiengericht kein Selbstläufer. Das habe ich auch erst mit der Zeit lernen müssen. Da hilft es nichts, dass man selbst (vorwärtsgerichtet) wohl ziemlich gut beurteilen kann, wie es um gemeinsam zu treffende Entscheidungen bestellt ist, man kennt ja nun seinen Ex (meistens) ganz gu


    Ob ichbeurteilen kann wie ein Ex tickt oder nicht interessiert nicht.Da kann man sich auch arg verschätzen.


    Ich würde einfach mit Fakten arbeiten, die sicher von Ärzten, Therapeuten geliefert werden.


    Ich weiß aus eigener Erfahrrung ,wie lang sich aussergerichtliche Dinge ziehen können.
    Wenn es um die Gesundheit des Kindes geht hat man für sowas keine Zeit.



    Liebe Grüße


    Ute

  • Vielen Dank für die schnellen und konstruktiven Antworten.


    Ich komme gerade vom Familiengericht und habe einen Eilantrag auf Übertragung der alleinigen Gesundheitssorge gestellt. Das ist übrigens nicht der erste Antrag dieser Art. Ich habe bereits die psychotherapeutische Behandlung des Kindes vor dem Familiengericht einklagen müssen.

  • Susa, wie reagiert denn die Ergotherapeutin auf das Schreiben? Will sie der Forderung des Vaters nachgeben und die Behandlung abbrechen?


    In der Sache ist es so: Es gibt recht unterschiedliche Ansichten darüber, ob die Ergotherapie Alltagssorge ist oder unter das gemeinsame Sorgerecht fällt. Alltagssorge ist alles, was eine unumkehrbare, ggfls. auch schädigende Situation schafft. Ob bei der Ergotherapie wirklich eine unumkehrbare Situation geschaffen wird, da kann man seine Zweifel haben. Theoretisch könnte alles Eingeübte wieder zurückgeübt werden ... Desweiteren könnte die Therapie jederzeit wieder abgebrochen werden und zum Zeitpunkt des Abbruchs ist keinerlei Schaden vorhanden, noch entsteht ein Schaden.


    Wenn also die Ergotherapeutin sich nicht ins Boxhorn jagen ließe, dann könnte die begonnene Behandlung fortgesetzt werden. Den Vater könntest du darauf hinweisen, dass er - so er Ergotherapie als unter das gemeinsame Sorgerecht fallend ansieht -, jederzeit einen entsprechenden Rechtsweg am Familiengericht beschreiten kann, um diese Frage zu klären. Dort mag im schlimmsten falle der Familienrichter sagen, dass Ergotherapie zustimmungspflichtig ist. Dann aber wird er in der Sache entscheiden (so du diesen Antrag stellst) und prüfen, ob die Ergotherapie nicht angebracht wäre.
    Da du dafür ärztliche Gutachten vorlegen kannst, wird die Entscheidung wohl für die Therapie ausfallen (wenn der Vater kein Gegengutachten eines Arztes vorlegt.)


    Und falls deine Ergotherapeutin Argumentationshilfe braucht: Dem Kind ist durch die ärztlichen Gutachten und den Beginn der Ergotherapie das persönliche gesundheitliche Defizit bewusst geworden. Ein Abbruch der Therapie könnte bewirken, dass hier ein nicht wieder umkehrbarer oder nur schwer zu beseitigender psychischer Schaden entsteht. Dafür wäre neben dem Vater auch die Ergotherapeutin verantwortlich und könnte (theoretisch, du würdest das natürlich nie tun) juristisch belangt werden.


    Und eine zweite (juristische) Möglichkeit. Der Ergotherapeutin entsteht durch den vom Vater gewünschten Abbruch ein finanzieller Schaden, da die KK nicht zahlt. Den kann sie wahlweise dir oder dem Vater in Rechnung stellen. Denn sie konnte davon ausgehen, dass der Vater mit der ärztlichen Verordnung einverstanden ist. Wenn sie taff ist, kann sie die Beendigung der Behandlung davon abhängig machen, dass der Vater die Ausfallgebühr überweist.


    Es sind (juristische) Spitzfindigkeiten. Aber sie greifen eigentlich besser als der ominöse Brief des Vaters: "Eh, hör sofort mit der Therapie auf." Und dies ohne jegliche Begründung ...


    Ich würde hier einfach klare Kante zeigen, mich dem Vater verweigern, weil er den fachlichen Austausch weder mit dir noch den Ärzten führt und ihm auferlegen, dass gefälligst er doch den juristischen Weg sucht - wenn er denn meint, er müsse sich streiten.


    Sich einfach seiner verbalen/schriftlichen Gewalt zu unterwerfen, ist sicherlich nicht der günstigste Weg.


    Zieht die Ergotherapeutin nicht mit, empfiehlt sich hier ein (allerdings konstenintensiver) Eilantrag auf Weiterführung der Ergotherapie, um Schaden vom Kind fernzuhalten. Der würde dann sicherlich auch in ein Hauptverfahren münden.
    Edit sagt: Das neue Posting von Susa hatte ich noch nicht gesehen. Da du Hessen als Wohnort angibst, wird der Antrag wohl unproblematisch in der Entscheidung sein.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Ich habe bereits die psychotherapeutische Behandlung des Kindes vor dem Familiengericht einklagen müssen.


    Wenn es zutreffend ist, dass Ergotherapie eine psychotherapeutische Behandlung ist, wäre dazu ja nun nicht die Zustimmung des Kindesvaters erforderlich gewesen. Oder ging es darum, eine bestimmte Therapie (nicht die Ergotherapie, um die es Dir hier geht) zu ermöglichen?


    Nun hoffe ich, dass Du mit Deinem Antrag Erfolg hast, damit die Behandlung Deines Kindes weitergeführt werden kann!

  • Da du Hessen als Wohnort angibst, wird der Antrag wohl unproblematisch in der Entscheidung sein.


    Inwiefern ist das abhängig vom Bundesland? Sind Richter nicht grundsätzlich völlig frei in ihrer Entscheidungskompetenz (natürlich gebunden an geltende Gesetze, das ist ja klar)?


  • Inwiefern ist das abhängig vom Bundesland? Sind Richter nicht grundsätzlich völlig frei in ihrer Entscheidungskompetenz (natürlich gebunden an geltende Gesetze, das ist ja klar)?

    naja, der Anwalt der Ex sagte mal unter 4 Augen zu mir als ihr Antrag auf das alleinige ABR abgelehnt wurde " In Köln sowas durchzusetzen ist schwierig, die Richter sind hier scheiße liberal"

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

  • Ich kenn es nur von Psychotherapie.... da müssen bei GSR unbedingt beide unterschreiben.... und dann halt auch OPs mit Narkose.....


    Ansonsten hat auch noch nie ein Arzt gefragt.


    Ich würde da auch schnellst möglich Hilfe beim Familiengericht oder vielleicht vorher Jugendamt einholen.